Ombudsfrau begrüßt Verbesserungen bei den Expertengruppen der Kommission

Date of article: 03/06/2015

Daily News of: 03/06/2015

Country:  EUROPE

Author: European Ombudsman

Article language: de

Die Europäische Ombudsfrau, Emily O'Reilly, hat die Bereitschaft der Europäischen Kommission begrüßt, ihr System der Expertengruppen zu verbessern. Dies ergibt sich aus der Antwort der Kommission auf Vorschläge, die O'Reilly im Rahmen einer Untersuchung aus eigener Initiative unterbreitet hatte. Hunderte solcher Gruppe spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung von EU-Gesetzen und politischen Richtlinien.

Die Kommission kündigte an, neue Regeln zur Vermeidung von Interessenskonflikten bei Experten zu entwickeln, die als Einzelpersonen an solchen Gruppen teilnehmen. Sie will außerdem die Auswahlverfahren für Experten transparenter gestalten. Dazu gehört, wo relevant, die Verpflichtung, im Transparenzregister aufgeführt zu sein. Die Kommission plant darüber hinaus eine Überarbeitung des Expertengruppen-Registers im kommenden Jahr.

Die Ombudsfrau schickte im Januar 2015 eine Liste mit Vorschlägen an die Kommission, wie sie diverse Unzulänglichkeiten bei den Expertengruppen beseitigen könnte. Zuvor hatte sie eine öffentliche Konsultation abgehalten. Teilnehmer daran brachten Probleme wie eine empfundene Dominanz von Unternehmensinteressen in einigen Gruppen und mögliche Interessenskonflikte bestimmter Experten zur Sprache.

Emily O'Reilly erklärte: “Die Antwort der Kommission auf meine erste Liste an Vorschlägen ist ermutigend und sollte dabei helfen, die volle Bandbreite des benötigten Expertentums zu gewährleisten und die Transparenz des Verfahrens zu verbessern. Das ist wichtig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit herzustellen. Die Kommission muss jedoch noch mehr tun, um die wichtige Arbeit dieser Gruppen für alle nachvollziehbar zu gestalten, vor allem, indem sie detaillierte Protokolle ihrer Treffen veröffentlicht. Ich habe außerdem vor genau zu prüfen, warum die Kommission keinen rechtlich bindenden Rahmen für Expertengruppen schaffen will.“

Die Ombudsfrau wird nun die Antwort der Kommission im Detail prüfen und ihre abschließende Analyse so bald wie möglich veröffentlichen. Die Antwort der Kommission ist hier erhältlich.

In einer separaten Untersuchung überprüft die Ombudsfrau derzeit, ob die Generaldirektion Landwirtschaft ihren Verpflichtungen nachkommt, die in dem rechtlich bindenden Rahmen für die Gruppen für den zivilen Dialog enthalten sind. Die Resultate dieser Untersuchung werden ebenfalls bald veröffentlicht.

The European Ombudsman investigates complaints about maladministration in the EU institutions and bodies. Any EU citizen, resident, or an enterprise or association in a Member State, can lodge a complaint with the Ombudsman. The Ombudsman offers a fast, flexible, and free means of solving problems with the EU administration. For more information: www.ombudsman.europa.eu

For press inquiries: Ms Gundi Gadesmann, Head of the Media and External Relations Unit, tel.: +32 2 284 26 09, Twitter: @EUombudsman

 

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La Médiatrice salue les améliorations au système de groupes d'experts de la Commission

Date of article: 03/06/2015

Daily News of: 03/06/2015

Country:  EUROPE

Author: European Ombudsman

Article language: fr

La Médiatrice européenne, Emily O'Reilly, s'est félicitée que la Commission ait accepté d'améliorer son système de groupes d'experts en réponse aux propositions qu'elle a faites dans le cadre d'une enquête d'initiative. Des centaines de tels groupes consultatifs jouent un rôle crucial dans le développement de la législation et de la politique de l'UE.

La Commission a indiqué qu'elle entend développer une nouvelle politique en matière de conflits d'intérêts pour les experts nommés à titre individuel. Elle a par ailleurs annoncé que la procédure de sélection concernant les experts sera plus transparente, et comprendra une obligation, le cas échéant, d'inscription au Registre de Transparence. En outre, la Commission envisage de réviser son registre de groupes d'experts en 2016.

En janvier 2015, la Médiatrice a envoyé une liste de propositions à la Commission visant à remédier à plusieurs manquements dans son système de groupes d'experts. Ceci faisait suite à une consultation publique, lors de laquelle les répondants ont fait part de préoccupations telles que la perception que certains groupes étaient dominés par des entreprises et des conflits d'intérêts potentiels de certains experts.

Emily O'Reilly a déclaré: "La réponse de la Commission à ma première série de propositions est encourageante et devrait aider à garantir toute la gamme d'expertise nécessaire ainsi qu'à accroître la transparence du processus, ce qui est essentiel pour renforcer la confiance du public. Toutefois, la Commission doit encore faire davantage pour ouvrir le travail important de ces groupes à l'examen public, en particulier en publiant des comptes-rendus détaillés de leur travail. J'envisage également d'examiner de plus près les raisons avancées par la Commission pour justifier son refus d'adopter un nouveau cadre juridique pour les groupes d'experts."

La Médiatrice étudiera la réponse de la Commission en détails et publiera son analyse complète prochainement. L'avis de la Commission est disponible ici.

Dans une enquête distincte, la Médiatrice vérifie si la DG AGRI a correctement mis en œuvre les obligations prévues dans le cadre juridiquement contraignant des "groupes de dialogue civil". L'issue de cette enquête sera également publiée prochainement.

The European Ombudsman investigates complaints about maladministration in the EU institutions and bodies. Any EU citizen, resident, or an enterprise or association in a Member State, can lodge a complaint with the Ombudsman. The Ombudsman offers a fast, flexible, and free means of solving problems with the EU administration. For more information: www.ombudsman.europa.eu

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PVA verweigert EU-Staatsangehörigen die Ausgleichszulage

Date of article: 03/06/2015

Daily News of: 03/06/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Die Ausgleichszulage soll Personen mit kleinen Pensionen ein Existenzminimum sichern. Der Anspruch auf Ausgleichszulage setzt einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt voraus. Der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich über mehr als drei Monate verlangt den Nachweis ausreichender Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. Auch Unionsbürgern mit kleinen Pensionen aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist ein Anspruch auf eine Ausgleichszulage zu gewähren.

In einer Entscheidung qualifiziert der EuGH die Ausgleichszulage als Sozialhilfeleistung. Er ist der Auffassung, dass ein Anspruch auf Ausgleichszulage mangels ausreichender finanzieller Existenzmittel dann nicht besteht, wenn die Inanspruchnahme der Leistung unangemessen ist. Das ist im konkreten Einzelfall zu prüfen. Die widersprüchliche und problematische Entscheidung des EuGH wirft viele Fragen auf.

Der OGH stellte jedenfalls formal fest, dass mit Ausstellung einer Anmeldebescheinigung für Unionsbürger das Vorliegen der Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich ausreichend dokumentiert wird. Solange eine Anmeldebescheinigung vorliegt und eine Entscheidung über die Beendigung des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich nicht vorliegt, besteht ein Anspruch auf Ausgleichszulage.

Der VA sind mehrere Fälle bekannt, denen zufolge freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger keine Ausgleichszulage von der Pensionsversicherungsanstalt erhalten, obwohl eine Anmeldebescheinigung vorliegt. Die VA kritisiert diese Vorgangsweise und wird weiter bestrebt sein, eine Änderung der Vollzugspraxis zu erreichen.

 

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Keine Wohnbeihilfe für Haftentlassene in Wien

Date of article: 03/06/2015

Daily News of: 03/06/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Der betroffene Wiener, mittlerweile ansässig in einer Wohnung von Wiener Wohnen in der Brigittenau, stellte einen Antrag auf Wohnbeihilfe. Dieser wurde abgelehnt, obwohl seine während der Haft erhaltene Vergütung deutlich über dem vom Wiener Wohnbauförderungsgesetz geforderten Mindesteinkommen lag. Nach einer erfolglosen Berufung vor dem UVS wandte er sich hilfesuchend an die Volksanwaltschaft.      

Begründet wurde die Ablehnung der Förderung damit, dass Arbeitsvergütungen nach dem Strafvollzugsgesetz nicht ausdrücklich in den Bestimmungen als Einkommen genannt sind.

Volksanwältin Brinek kritisierte diese Haltung scharf: „Sowohl aus Sicht des Justizministeriums als auch der Volksanwaltschaft ist diese Einkommensart im Sinne eines Haushaltseinkommens gleichzusetzen und ich fordere eine Anpassung der Bestimmungen.“ Der Forderung der Volksanwältin wurde bald darauf Rechnung getragen. Die Magistratsdirektion der Stadt Wien teilte der Volksanwaltschaft mit, dass im Zuge der Umsetzung des neuen Wiener Wohngeldgesetzes künftig „alle Einkünfte der im Haushalt lebenden Personen“ zum Haushaltseinkommen zählen. Auch im Zuge der notwendigen Aufhebung der Wohnbeihilfenbestimmungen im WWFSG 1989 wird aus Gründen der Gleichbehandlung angestrebt, diese Einkommensdefinition des Wiener Wohngeldgesetzes aufzunehmen.

 

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