Menschenrechtliche Defizite in der Justizanstalt Leoben

Date of article: 13/01/2015

Daily News of: 14/01/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Die Kommission der Volksanwaltschaft stellte bei ihren Kontrollbesuchen in der Justizanstalt Leoben menschenrechtlich bedenkliche Haftbedingungen fest. So wurde ein Untersuchungshäftling, der an einer psychischen Störung litt und Selbstmordabsichten hatte, nahezu zwei Monate in eine Einzelzelle mit Echtzeitvideoüberwachung gesperrt. Die Volksanwaltschaft kritisiert sowohl die Dauer als auch die Art und Weise der Überwachung. Die Fürsorgepflicht der Strafvollzugsverwaltung hätte es geboten, den selbstmordgefährdeten Insassen in eine psychiatrische Anstalt zu verlegen, um eine entsprechende Aufsicht zu gewährleisten. Das Justizministerium selbst habe im Zuge eines Prüfverfahrens durch die Volksanwaltschaft ausgeführt, dass Einzelunterbringungen bei hoher Suizidgefährdung untersagt seien und sofortige Interventionen wie psychiatrische Betreuung gesetzt würden.

Die Kommission fand außerdem eine Kamera im Durchsuchungsraum vor. Für die Insassinnen und Insassen war nicht ersichtlich, ob diese bei der Leibesvisitation eingeschalten war oder nicht. Auf Empfehlung der Kommission wurde diese Kamera nun abgedeckt. Die Volksanwaltschaft mahnt die Einhaltung des Strafvollzugsgesetzes und die Grundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung weiblicher Gefangener (Bangkok-Regeln) ein, um die Wahrung der Würde und des Respekts während Untersuchungen zu gewährleisten.

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Soziale Absicherung in Behindertenwerkstätten gefordert

Date of article: 13/01/2015

Daily News of: 14/01/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Die Volksanwaltschaft fordert, dass rasch Maßnahmen gesetzt werden, um die bestehenden Diskriminierungen am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Die in den Behindertenwerkstätten tätigen Menschen arbeiten für ein geringes Taschengeld und sind von Sozialversicherungsleistungen wie Krankengeld oder Pensionszahlungen ausgeschlossen. Auch die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, zu Urlaubsansprüchen sowie zur betrieblichen Mitbestimmung bleiben ihnen verwehrt.

Die Volksanwaltschaft verweist auf Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem klar festgehalten ist, dass der allgemeine Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden soll. Auch das Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018 sieht vor, die eigenständige soziale Absicherung bei Tätigkeiten in Werkstätten zu stärken und die Durchlässigkeit zum regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen. Der Menschenrechtsbeirat hat in einer Expertise die Forderungen der Volksanwaltschaft untermauert und die derzeitige Situation in Behindertenwerkstätten scharf kritisiert.

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Waldrodung ohne naturschutzrechtliche Bewilligung

Date of article: 13/01/2015

Daily News of: 14/01/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Der Landeshauptmann der Steiermark sagte einem ehemaligen Großunternehmer die Rodung einer Waldfläche in einem Landschaftsschutzgebiet nahe Graz zu. Ohne naturschutzbehördliche Bewilligung wurde auf der gerodeten Fläche ein Weingarten errichtet. Die Bevölkerung protestierte, da sie mit der Rodung ein wichtiges Naherholungsgebiet verlor. Dennoch reagierte der Bürgermeister erst nach 17 Monaten. Er forderte den Unternehmer auf, die Weinstöcke zu entfernen und Bäume und Sträucher anzupflanzen. Die Volksanwaltschaft kritisiert diese Verzögerung. Sie stellt außerdem fest, dass die für die Rodung erforderliche Interessenabwägung unzureichend war.

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Kuhglockenläuten darf nicht zu Strafen führen

Date of article: 13/01/2015

Daily News of: 14/01/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Eine Landwirtin erhielt eine Strafe, da sich ihr Nachbar durch das Läuten einer Kuhglocke belästigt fühlte. Die Strafe beruht auf einer Entscheidung des nicht mehr bestehenden Unabhängigen Verwaltungssenats Steiermark, gemäß der die Haltung von Tieren mit Kuhglocken eine unzumutbare Belästigung darstellt. Die Volksanwaltschaft hält diese Bestimmung für verfehlt und befürchtet, dass dadurch Traditionen und Besonderheiten des ländlichen Raumes dem Lärmschutz zum Opfer fallen. Sie betont, dass das Läuten von Kuhglocken im Dorfgebiet als ortsüblicher Lärm anzusehen ist, der geduldet werden müsse.

Die Volksanwaltschaft verweist auf die Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes, wonach im landwirtschaftlich genutzten Siedlungsgebiet Geräusche von artgerecht und in überschaubarer Zahl gehaltener Tiere hinzunehmen sind. Auch der Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass der Weidebetrieb mit Kühen, die Glocken tragen, eine am Land übliche Form der Tierhaltung ist. Die Steiermärkische Landesregierung kündigte an, derartige Fälle zu beobachten und die Strafbehörden gegebenenfalls zu sensibilisieren. Die Volksanwaltschaft wird diese Thematik weiter beobachten.

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Diskriminierung bei der Benützung eines öffentlichen Spielplatzes

Date of article: 13/01/2015

Daily News of: 14/01/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Die Gemeinde Karlsdorf bei Graz untersagte Nicht-Gemeindebürgerinnen und Nicht-Gemeindebürgern, einen öffentlichen Kinderspielplatz zu benützen. Entsprechende Hinweistafeln verwiesen darauf, dass ein Zuwiderhandeln mit Besitzstörungsklage sanktioniert würde. Die Volksanwaltschaft stellte fest, dass es sich bei diesem Nutzungsverbot um eine Diskriminierung aus unsachlichen Gründen handelt. Die Gemeinde verstieß damit gegen das Bundesverfassungsgesetz sowie gegen EU-rechtliche Antidiskriminierungs-Vorschriften. Sie griff die Kritik der Volksanwaltschaft auf und veranlasste, dass die Hinweistafeln entfernt werden.

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