Entschädigungspraxis der DB AG

Date of article: 23/09/2015

Daily News of: 23/09/2015

Country:  Germany

Author: Federal Committee on Petitions of Germany

Article language: de

Petitionsausschuss/Ausschuss - 23.09.2015

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Forderungen nach einer verbesserten Verspätungsentschädigungspraxis bei der Deutschen Bahn. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition als Material an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten. In der Eingabe wird die Entschädigungspraxis der Deutschen Bahn AG (DB AG) bei Zugverspätungen im grenzüberschreitenden Verkehr beanstandet.

Die Petenten kritisieren konkret, dass das Unternehmen eine Entschädigungszahlung verweigere, wenn nach geringer Verspätung eines Zuges der Anschlusszug verpasst und aufgrund dessen der Zielort mit deutlicher Verspätung erreicht wird. Nach Ansicht des Unternehmens sei aufgrund der Pünktlichkeit des Anschlusszuges insgesamt keine entschädigungsrelevante Zugverspätung im Sinne der betreffenden EU-Verordnung entstanden, heißt es in der Eingabe. Die Petenten bemängeln, dass die DB AG eine durchgängig gebuchte Verbindung mit Umsteigenotwendigkeit "künstlich" in mehrere Teilabschnitte unterteile, während es sich aus Sicht der Petenten eben gerade nicht um mehrere, voneinander unabhängige Beförderungsverträge, sondern um eine einheitliche Buchung mit dem Vertragsinhalt der Beförderung zum endgültigen Zielort handelt.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, erachtet auch der Ausschuss die Wertung von Fahrverbindungen mit Umsteigenotwendigkeit als mehrere einzelnen Beförderungsverträge - wie von der DB AG praktiziert - "weder als praxisnah noch als verbraucherfreundlich". Vielmehr müsse der Empfängerhorizont entscheidend sein: "Kaufen Reisende am Schalter ein Zugticket zu einem bestimmten Zielort, müssen sie von einem Vertrag ausgehen, unabhängig von eventuellen Zwischenhalten", schreiben die Abgeordneten.

Gleichzeitig gelangt der Ausschuss laut der Vorlage zu der Einschätzung, dass die Fahrgastrechte-Verordnung die Eisenbahnunternehmen nicht zwinge, Durchgangsfahrkarten anzubieten. Daher sei der Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen Schienenverkehrsunternehmen zu begrüßen, die zum Angebot von Durchgangsfahrkarten führten.

Dennoch besteht nach Ansicht der Abgeordneten Klarstellungsbedarf in Bezug auf Verspätungsentschädigungen und den Durchgangskartenverkauf bei der DB AG. Da derzeit auf europäischer Ebene eine Richtlinie diskutiert werde, die zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums dient, erscheine die Petition geeignet, in die anstehenden Überlegungen einbezogen zu werden, urteilt der Ausschuss.


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Schulbegleitung im Kreis Stormarn: Kreis räumt Fehler in Bescheiden ein

Date of article: 23/09/2015

Daily News of: 23/09/2015

Country:  Germany

Author: Regional Committee on Petitions of Schleswig-Holstein

Article language: de

Kiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, hat einen ersten Erfolg im Streit um die für das erste Halbjahr des Schuljahres 2015/2016 ergangenen Bescheide über die Bewilligung von Schulbegleitungen an Grundschulen im Kreis Stormarn erzielt. Nach konstruktiven Gesprächen hat Landrat Plöger nun in einem Schreiben an die Bürgerbeauftragte die Rechtswidrigkeit der betreffenden Bescheide aufgrund von Bestimmtheits- und Begründungsmängeln eingeräumt und eine Korrektur für laufendende Widersprüche sowie bei Neuanträgen angekündigt.

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Reparan los daños causados en la puerta de su garaje por unas obras de asfaltado

Date of article: 23/09/2015

Daily News of: 23/09/2015

Country:  Spain - Aragón

Author: Regional Ombudsman of Aragón

Article language: es

El Justicia de Aragón, Fernando García Vicente, ha recibido con satisfacción la carta del Ayuntamiento de Castejón de Tornos en la que se acepta la Sugerencia formulada el pasado mes de junio para que elevase las puertas de entrada a un garaje particular que habían quedado afectadas tras las obras de asfaltado de la calle, haciendo imposible la apertura hacia el exterior.

El propietario de la vivienda trasladó queja al Justicia en la que exponía que el Ayuntamiento había asfaltado la calle y subido tanto el asfalto que no puede abrir la puerta de entraba de los vehículos al patio de la casa.

La mediación de la Institución se ha encontrado con la buena predisposición del consistorio que, según ha informado recientemente, ya ha realizado las obras que permiten que la puerta se pueda abrir, elevándolas lo necesario sobre el nivel de la calle, y lo ha hecho con cargo al presupuesto de dicho Ayuntamiento, tal y como sugería el Justicia de Aragón.

 

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