Ayuda humanitaria para Alepo

Date of article: 19/08/2016

Daily News of: 22/08/2016

Country:  Spain

Author:

Article language: es

Si parar la guerra en Siria no es posible, llevar ayuda humanitaria es el más pequeño gesto que Occidente puede hacer. El enviado especial de la ONU para Siria, Staffan de Mistura, pide una pausa en los ataques “que permita la entrada de suministros y personal de asistencia a la ciudad de Alepo y otros puntos del territorio sirio donde la población se encuentra desesperada”.

El video de Omran quizá lo pueda lograr. Las redes sociales, tan rápidas en insultos y agresiones verbales, podrían también hacer una pausa y clamar por la ayuda humanitaria. Nosotros en el Defensor del Pueblo nos unimos a la petición del enviado especial de Naciones Unidas en Siria.

Como ha subrayado Naciones Unidas que este 19 de agosto, Día Mundial de la Asistencia Humanitaria, sirva para recordar que “esta noche 130 millones de personas en el mundo se irán a dormir necesitando algún tipo de ayuda vital o de protección porque han sido afectados por guerras, violencia o desastres naturales”.

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Schulbegleitung: Eltern erwirken Grundsatzentscheidung vor dem Verwaltungsgericht

Date of article: 22/08/2016

Daily News of: 22/08/2016

Country:  Germany

Author:

Article language: de

Am Freitag (19. August) hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren eine Grundsatzentscheidung zur Kostenübernahme bei der Schulbegleitung getroffen (Az.: 15 B 97/16). Eine Familie hatte auf Anraten der Bürgerbeauftragten Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben und Recht bekommen: Die vom Kreis Herzogtum Lauenburg nicht bewilligte Schulbegleitung muss laut Gericht jetzt in vollem Umfang von 20 Wochenstunden übernommen werden. „Das Gericht hat dabei deutlich gemacht, dass der Kreis sich nicht wegen ‚Unzuständigkeit bzw. nachrangiger Zuständigkeit‘ zu Lasten der Betroffenen weigern kann, die bedarfsgerechte Schulbegleitung zu bewilligen“, kommentierte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samia El Samadoni, am Montag die Entscheidung.

Die Eltern eines Grundschülers mit einer seelischen Behinderung hatten 20 Wochenstunden Schulbegleitung beim Kreis beantragt und zunächst nur einen ablehnenden Bescheid erhalten. Das schwerbehinderte Kind benötigt Unterstützung unter anderem als Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung, als Begleitungs- und Orientierungshilfe und Unterstützung beim Toilettengang.

Das Gericht erklärte den Kreis als Jugendhilfeträger weiterhin als „Ausfallbürgen“ für zuständig, wenn die Unterstützungsleistung in der Schule faktisch nicht zur Verfügung steht. Die Schulbegleitung muss also vom Kreis umfassend bedarfsgerecht bewilligt und bezahlt werden. Diesen Ansatz hatte die Bürgerbeauftragte bereits im Juli 2015 vertreten (Pressemitteilung vom 16. Juli 2015 111/2015). Die Frage der Kostenverantwortung ist dann im Rahmen eines Erstattungsstreits zwischen den kommunalen Kostenträgern und dem Land zu klären. Das Gericht ließ folgerichtig offen, ob die beantragten einzelnen Unterstützungsleistungen - wie vom Kreis behauptet - überhaupt in den pädagogischen Kernbereich fallen.

„Es ist eine äußerst erfreuliche Entwicklung, dass das Gericht deutlich gemacht hat, dass der Hinweis auf den pädagogischen Kernbereich der Schule nicht ausreicht, um sich als Jugendhilfeträger aus der Finanzierungsverantwortung gegenüber dem Leistungsberechtigten zurückzuziehen,“ sagte El Samadoni. „Damit wird der Kostenstreit endlich da ausgetragen, wo er hingehört: zwischen Land und kommunaler Ebene und nicht mehr auf dem Rücken der betroffenen Eltern und Kinder.“

Soweit bereits Klagen vor dem Verwaltungsgericht erhoben sind, sollte unbedingt auf diese aktuelle Entscheidung hingewiesen werden, rät die Bürgerbeauftragte. Keinesfalls sollten Klagen vorzeitig zurückgenommen oder auf Klagen verzichtet werden, so lange nicht im Einzelfall die bedarfsgerechte Schulbegleitung übernommen wird.

„Ich hoffe, dass die Entscheidung vom Kreis anerkannt und von den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn auch in den anderen noch ausstehenden Bewilligungen für Kinder mit seelischer Behinderung zügig umgesetzt wird“, appellierte die Bürgerbeauftragte.

Auch die Entwicklung vor den Sozialgerichten kann durchaus positiv bewertet werden: Eine andere Familie hatte ebenfalls auf Anraten der Bürgerbeauftragten für ihr Kind mit einer geistigen und körperlichen Behinderung in einem Eilverfahren gegen den Kreis Stormarn Klage erhoben. Im Rahmen des dann getroffenen gerichtlichen Vergleichs war den Eltern am 17. August ebenfalls die ursprünglich beantragte, vollumfängliche Schulbegleitung mit 20 Wochenstunden zugestanden worden 8Az.: S 31 SO 144/16 ER).

„Für die Eltern und die Kinder sind dies wichtige Signale: Eine Klage im Eilverfahren kann sich sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch vor dem Sozialgericht lohnen und sollte bei drohenden Versorgungslücken gerade jetzt, kurz vor Beginn des Unterrichts ab dem 5. September, dringend in Betracht gezogen werden“, empfiehlt El Samadoni den Betroffenen.

Es gibt noch zahlreiche offene Anträge in den genannten Kreisen, bei denen die Bürgerbeauftragte durch Beratung unterstützt. Die Beratung der Bürgerbeauftragten steht allen Betroffenen offen. Eine Kontaktaufnahme kann zu den Bürozeiten auch kurzfristig telefonisch unter Telefon (0431) 988-1240 erfolgen.

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Inklusion statt Entfremdung: Rechte zu wahren und Perspektiven zu bieten sind der Schlüssel zur Integration junger Menschen

Date of article: 19/08/2016

Daily News of: 22/08/2016

Country:  EUROPE

Author:

Article language: de

Deutsch
19/08/2016
Junge Menschen sind wichtige Impulsgeberinnen und Impulsgeber für soziale Veränderungen. Sie tragen zum Heranwachsen einer toleranteren, mehr sozial denkenden und gerechteren Gesellschaft bei. Sie treffen jedoch häufig auf erhebliche wirtschaftliche, soziale und politische Barrieren, die sie an Teilhabe und Inklusion hindern. Daher soll heute, am Internationalen Tag der Jugend, unterstrichen werden, wie wichtig es ist, junge Menschen zu unterstützen. Sie werden nicht nur die Zukunft gestalten, sondern prägen bereits das Heute und Jetzt.
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Unzureichende Hilfe für Migranten mit Behinderungen wegen mangelnder Untersuchungen

Date of article: 19/08/2016

Daily News of: 22/08/2016

Country:  EUROPE

Author:

Article language: de

Deutsch
19/08/2016
Flüchtlinge und Migranten, die in die EU kommen, leiden unter Umständen an Behinderungen, die unbemerkt bleiben, sodass die Betroffenen nicht die spezifische Hilfe erhalten, die sie benötigen und auf die sie gemäß den Rechtsvorschriften der EU Anspruch haben. Da über Migranten mit Behinderungen und Folteropfer kaum Informationen verfügbar sind, befasst sich die FRA in ihrem jüngsten zusammenfassenden Bericht zu Grundrechtsanliegen im Zusammenhang mit der Migration schwerpunktmäßig mit dieser Problematik.
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L'aide aux migrants handicapés souffre de lacunes dans les contrôles sanitaires

Date of article: 19/08/2016

Daily News of: 22/08/2016

Country:  EUROPE

Author:

Article language: fr

Français
19/08/2016
Les réfugiés et les migrants qui arrivent dans l'UE peuvent aussi avoir un handicap susceptible de passer inaperçu, ce qui les prive de l'aide spécifique dont ils ont besoin et à laquelle le droit de l'UE les rend éligibles. Étant donné qu'il existe peu de données sur les migrants handicapés et sur les victimes de torture, le dernier rapport de synthèse de la FRA sur les droits fondamentaux liés à la migration donne un coup de projecteur sur ces questions.
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