Le Forum des droits fondamentaux, une riche source d’idées à mettre à profit
Date of article: 11/07/2016
Daily News of: 12/07/2016
Country:
EUROPE
Author:
Article language: fr
Date of article: 11/07/2016
Daily News of: 12/07/2016
Country:
EUROPE
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Date of article: 11/07/2016
Daily News of: 12/07/2016
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EUROPE
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Article language: en
Date of article: 12/07/2016
Daily News of: 12/07/2016
Country:
EUROPE
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Article language: en
The European Ombudsman, Emily O’Reilly, has called on the European Commission to strengthen the rules that govern work that Commission Presidents and former Commissioners undertake after leaving office. She notes the latest controversy, and the most recent relevant case dealt with by her office.
Referencing the recent appointment to a major bank of a former President of the Commission shortly after the ‘cooling-off’ period stipulated in the Code of Conduct for Commissioners, the Ombudsman asks whether the rules are sufficient to protect the public interest.
"Former Commissioners technically need to notify the Commission only if they plan to engage in an occupation within 18 months after their term of office so that potential conflicts of interests can be assessed. But technical adherence to rules drawn up and implemented by the Commission itself may or may not fully conform to Treaty A
Date of article: 11/07/2016
Daily News of: 11/07/2016
Country:
Germany
- Schleswig-Holstein
Author:
Article language: de
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages setzt sich für verbesserte Qualitätsstandards bei Inkontinenzhilfen ein. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes unterstützt einen entsprechenden Beschluss vom vergangenen Mittwoch. „Betroffene benötigen qualitativ hochwertige und individuell geeignete Hilfsmittel, damit sie uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können“, sagte Samiah El Samadoni heute in Kiel.
Blasenschwäche ist ein weit verbreitetes Problem: In Deutschland sind Schätzungen zufolge mehr als fünf Millionen Menschen betroffen. Eine sowohl qualitativ als auch quantitativ ausreichende Hilfsmittelversorgung ist jedoch immer häufiger problematisch. Krankenkassen müssen nur für solche Produkte zahlen, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet oder gleichwertig sind. Allerdings sind die im Verzeichnis enthaltenen Vorgaben für die Produktgruppe „Inkontinenzhilfen“ seit 1993 unverändert und entsprechen deshalb nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. „Eine regelmäßige Aktualisierung des Verzeichnisses ist nicht nur im Bereich der Inkontinenzhilfe nötig, um Qualitätsdefiziten entgegenzuwirken“, sagte die Bürgerbeauftragte.
Regelmäßig wendeten sich Versicherte an die Bürgerbeauftragte, die den Grund für Zu- bzw. Aufzahlungen „aus der eigenen Tasche“ nicht nachvollziehen könnten. Eine Aufzahlung, so El Samadoni, könne zwar gerechtfertigt sein, wenn ein Versicherter bewusst ein Produkt wünscht, das deutlich über der notwendigen Versorgung liegt. Häufig führe jedoch fehlerhafte oder unvollständige Information zu einer Aufzahlung. Daher müsse die Wahlmöglichkeit der Versicherten zwischen aufzahlungsfreien Produkten gestärkt und die Information durch die Krankenkassen verbessert werden.
Die Petition zur Verbesserung der Qualitätsstandards bei Inkontinenzhilfen wird nun an das Bundesministerium für Gesundheit überwiesen. Das Ministerium muss innerhalb von sechs Wochen zu dem Anliegen Stellung beziehen. In der Petition wird konkret gefordert, dass bei Ausschreibungen und Beitrittsverträgen von ableitenden und aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln die persönlichen Belange und die Eignung für den persönlichen Alltag gewährleistet werden und für diese Versorgung keine Mehrkosten von den Versicherten zu tragen sind.
Date of article: 08/07/2016
Daily News of: 11/07/2016
Country:
EUROPE
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Article language: fr