Qualitätsstandards bei Inkontinenzhilfen

Date of article: 06/07/2016

Daily News of: 06/07/2016

Country:  Germany

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Article language: de

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die Verbesserung der Qualitätsstandards bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Erwägung zu überweisen. Das Ministerium muss nun innerhalb von sechs Wochen zu dem Anliegen Stellung beziehen. In der Petition wird gefordert, dass bei Ausschreibungen und Beitrittsverträgen von ableitenden und aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln die persönlichen Belange und die Eignung für den persönlichen Alltag gewährleistet werden und für diese Versorgung keine Mehrkosten von den Versicherten zu tragen sind.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass für die Gewährleistung einer sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Hilfsmittelversorgung der Versicherten umfangreiche gesetzliche Vorgaben bestünden. Dennoch mehrten sich in letzter Zeit die Berichte über Fehlentwicklungen - insbesondere bei der Produktgruppe der Inkontinenzhilfen.

In diesem Zusammenhang wird in der Vorlage darauf verwiesen, dass die Krankenkassen die Leistungserbringer in den Verträgen zur Versorgung mit Inkontinenzhilfen auf Produkte verpflichten, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet oder den gelisteten in Qualität und Ausführung gleichwertig sind. Allerdings seien die im Hilfsmittelverzeichnis enthaltenen Vorgaben für die Produktgruppe "Inkontinenzhilfen" seit 1993 unverändert und entsprächen deshalb möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, wird in der Beschlussempfehlung eingeräumt. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, so heißt es weiter, bereite deshalb eine Aktualisierung dieser Produktgruppe vor.

Wie aus einer Stellungnahme der Bundesregierung hervorgeht, erwarte man, dass eine solche Aktualisierung möglichen Qualitätsdefiziten entgegenwirkt. Darüber hinaus prüfe die Bundesregierung derzeit, welche gesetzlichen Regelungen erforderlich sind, um eine regelmäßige Aktualisierung aller 33 Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses zu gewährleisten.

Mit Blick auf die in der Petition angesprochenen Aufzahlungen weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass diese gerechtfertigt seien, "wenn ein Versicherter eine Versorgung wünscht, die das Maß des Notwendigen übersteigt". Abzulehnen sei es indes, wenn ein Leistungserbringer versucht, den Versicherten durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen über die Qualität der aufzahlungsfreien Versorgung zum Kauf eines aufzahlungspflichtigen Hilfsmittels zu bewegen. Die Bundesregierung, so heißt es weiter, prüfe derzeit gesetzliche Regelungen, die über die bestehenden Vorschriften hinaus die Wahlmöglichkeit der Versicherten zwischen aufzahlungsfreien Produkten stärken und eine verbesserte Information der Versicherten durch die Krankenkassen über Vertragsinhalte und ihren Anspruch auf eine aufzahlungsfreie Versorgung vorsehen.

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Volksanwalt Günther Kräuter eröffnet internationales NPM Training in Vilnius

Date of article: 06/07/2016

Daily News of: 06/07/2016

Country:  Austria

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Article language: de

Nach einem ersten Treffen in Riga 2015 erarbeitete das IOI in enger Kooperation mit der anerkannten Vereinigung zur Verhinderung von Folter (Association for the Prevention of Torture - APT) nun erneut ein Trainingsformat, in dem es um die Implementierung des präventiven Mandates ging.

Immer mehr Ombudsmann-Einrichtungen werden im Rahmen ihrer Aufgabe zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte auch mit der Folterprävention betraut, sodass ein hoher Bedarf für maßgeschneiderte Trainingsprogramme besteht. Dementsprechend gab es auch eine große Nachfrage nach dem aus IOI-Mitgliedschaftsbeiträgen finanzierten Training, das Ombudspersonen und leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 17 verschiedenen Ländern zusammenbrachte.

Ausgewiesene Expertinnen und Experten des APT führten durch ein interaktives und abwechslungsreiches Programm, das den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht nur Wissen vermittelte sondern vor allem auch dem gegenseitigen Gedanken- und Erfahrungstausch diente.

Das diesjährige NPM-Folgetraining beschäftigte sich vor allem mit dem Austausch von Erfahrungen und versuchte Methoden zu finden, um die neuen Herausforderungen in der Arbeit als Nationaler Präventionsmechanismus zu meistern. Im Fokus standen hier vor allem die Arbeit und das Monitoring in psychiatrischen Einrichtungen.

Dazu betonte Volksanwalt Dr. Günther Kräuter, dass vor allem die weniger traditionellen freiheitsentziehenden Einrichtungen, wie Psychiatrien und Pflegeheime mehr in den Fokus der Nationalen Präventionsmechanismen rücken müssen. Zum ersten Mal nahmen deshalb bei dem Arbeitstreffen in Vilnius auch medizinisches Fachpersonal und Experten aus psychiatrischen Einrichtungen bei dem Training teil und konnten ihr vielschichtiges Wissen in der Diskussion mit den Teilnehmern teilen.

Für die Volksanwaltschaft nahmen mehrere Expertinnen und Experten des österreichischen NPM teil.

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Menschen mit Beeinträchtigung: Volksanwaltschaft fordert einheitliche und faire Regelungen

Date of article: 05/07/2016

Daily News of: 06/07/2016

Country:  Austria

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Article language: de

Mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung diskutierten am Montag im Parlament über Fortschritte aber auch Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Fokus standen die Bereiche „Soziales", „Arbeit und Wohnen" und „Menschen mit Behinderung auf der Flucht".

Die Expertinnen und Experten Behindertenanwalt Erwin Buchinger, Martin Schenk (Armutskonferenz), Martin Ladstätter (Bizeps), Tom Schmid (Das Band), Gunther Trübswasser (SOS Menschenrechte) und Magdalena Kern (Licht für die Welt) boten Einblicke in alltägliche Probleme von Menschen mit Behinderung. Einhelliger Tenor: „Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind einheitliche Regelungen unabdingbare Voraussetzung."

Kräuter kündigt, unterstützt durch die Beiträge der Expertinnen und Experten, für die Plenarsitzung des Nationalrates am Donnerstag die Forderung der Volksanwaltschaft nach einer bundesweit einheitlichen Regelung der Mindestsicherung an: „Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße von den unterschiedlichen Regelungen der Mindestsicherung in den Bundesländern betroffen."

Zur oft mangelhaften Betreuung von Menschen mit Behinderung auf der Flucht erinnert das NGO-Forum an fundamentale Grundsätze des Menschenrechts: Wenn nicht einmal durchgängig die Feststellung von besonderen Bedürfnissen von Flüchtenden gesichert ist, kann in vielen Fällen keine adäquate Betreuung erfolgen. Hier fehlt es an elementaren Rahmenbedingungen, die sowohl Bund als auch Länder schaffen müssten.

 

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Volksanwaltschaft lädt zum Sommerempfang

Date of article: 05/07/2016

Daily News of: 06/07/2016

Country:  Austria

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Article language: de

Am 1. Juli 2016 lud die Volksanwaltschaft zum traditionellen Sommerempfang in den Innenhof des Palais Rottal. Die Veranstaltung diente der Begegnung und dem zwanglosen Gedankenaustausch bei kühlen Getränken. Zahlreiche Freunde und Wegbegleiter der Volksanwaltschaft, u.a. NGO-Vertreter und Vertreterinnen, Minister, Kommissionsleiter und -mitglieder und ehemalige Volksanwältinnen und Volksanwälte folgten der Einladung und trugen zu einem gelungenen Sommernachmittag bei.

 

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NGO Forum 2016: Volksanwaltschaft startet Inklusions-Kampagne im Zusammenhang mit Medien

Date of article: 04/07/2016

Daily News of: 06/07/2016

Country:  Austria

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Article language: de

Volksanwalt Günther Kräuter konnte heute im Rahmen des NGO-Forums der Volksanwaltschaft im Palais Epstein im Parlament mehr als 100 Gäste aus Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung begrüßen.

Kräuter: "Die heutige Tagung ist ein Auftakt zur Umsetzung einer nachhaltigen Veränderung der Darstellung von Menschen mit Behinderungen in den Medien. Die öffentliche Inszenierung ist nicht zeitgemäß und entspricht kaum gesellschaftspoltischen Zielsetzungen von Inklusion und Teilhabe."

Die Bilder vermittelten oft Klischees, so Kräuter, die mit dem wirklichen Leben nichts zu tun hätten und von Menschen mit Behinderung als diskriminierend empfunden werden. Durch Ausdrücke wie "an den Rollstuhl gefesselt" oder "leidet an" werde dies noch verstärkt.

Die Volksanwaltschaft wird sich mit einer Kampagne für die konsequente Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Medienwelt engagieren sowie für die umfassende Realisierung eines Maßnahmenkataloges auf Basis des "Nationalen Aktionsplanes Behinderung 2012-2020" einsetzen.

Kräuter: "Es gibt viele interessante Einzelinitiativen im Inland und best practice Bespiele aus anderen Ländern. Was fehlt, ist ein breiter medienpolitischer Konsens zur Umsetzung inklusiver Maßnahmen. Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung, Befreiung von negativen Klischees und der Abbau von Barrieren aller Art lautet das Kampagnenziel der Volksanwaltschaft."

Medienanalytikerin Mag.a Maria Pernegger bewertete die mediale Inszenierung von Menschen mit Behinderung in Massenmedien wie folgt:" Menschen mit Behinderung werden oft klischeehaft dargestellt, entweder als Opfer oder als Superhelden!"

DI Jürgen Wieser, Präsident von Down-Syndrom-Österreich, erläuterte in weiterer Folge erfolgreiche kommunikative Strategien. "Emotion ist ein entscheidend wichtiges Element für Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit."

Das diesjährige NGO-Forum der Volksanwaltschaft dient als Plattform für menschenrechtsrelevante Themen und Initiativen.

 

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