Angemessenheitsregelung für Wohnraum

Date of article: 22/06/2016

Daily News of: 23/06/2016

Country:  Germany

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Article language: de

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht Änderungsbedarf bei der im Sozialrecht enthaltenen Angemessenheitsregelung für Wohnraum. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als "Material" zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird eine Neufassung der Angemessenheitsregelung für Wohnraum gefordert. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Vorschrift des Paragraf 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und des Paragraf 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) den "unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit für die zu gewährenden Unterkunftskosten" enthielten. Nach den Vorstellungen der Petenten soll dieser durch konkrete Angaben ersetzt werden, die sich unter anderem bei Größe und Ausstattung der Wohnung an den Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau orientieren.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, räumt das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein, dass die Frage der Angemessenheit der Unterkunftskosten zu den streitanfälligsten Aspekten der Leistungen nach SGB II und SGB XII gehört. Weiter macht das Ministerium in seiner Stellungnahme darauf aufmerksam, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im SGB II und im SGB XII ein Forschungsvorhaben befürwortet habe. Dieses solle in allen Jobcentern eine rechtssichere Umsetzung der Berücksichtigung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung ermöglichen und gleichzeitig den Raum für eine Weiterentwicklung der Paragrafen 35 und 35a im SGB XII schaffen.

Durch die Ermittlung empirischer Datengrundlagen zu den Wohnkosten, zu den Auswertungsverfahren sowie eine Untersuchung der Relevanz von Einflussfaktoren und bereits bestehender Daten solle eine breit akzeptierte Grundlage für die Diskussion mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden geschaffen werden, heißt es weiter. Dabei solle auch eine etwaige Weiterentwicklung des SGB II und des SGB XII bedacht werden.

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FRF hackathon: and the winner is… Franny, the fundamental rights bot

Date of article: 22/06/2016

Daily News of: 23/06/2016

Country:  EUROPE

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Article language: en

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22/06/2016
The results of the #RightsHack hackathon were presented on 22 June during FRA’s Fundamental Rights Forum in Vienna. The aim of the hackathon, organised by the Dutch Embassy in Vienna, FRA and Impact Hub Vienna, was to seek innovative digital solutions to some of the key fundamental rights issues of the day.
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Menschenrechtskontrolle in Österreich – „Eingreifen, bevor etwas passiert“

Date of article: 22/06/2016

Daily News of: 22/06/2016

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Die Verletzung von Menschenrechten ist der denkbar schwerste Missstand in einem Rechtsstaat. Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sichert seit nunmehr zehn Jahren das Bestehen von Präventionsmechanismen, die Menschenrechtverletzungen aktiv vorbeugen sollen.

So auch in Österreich: Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen sind seit 2012 als nationaler Präventionsmechanismus für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig. Von 2012 bis 2016 wurden in ganz Österreich über 2000 Kontrollen durchgeführt. Justizanstalten, Psychiatrien, Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und für Menschen mit Behinderungen, aber auch Abschiebungen, Demonstrationen und Polizeieinsätze werden routinemäßig, unangemeldet und flächendeckend geprüft.

Die Volksanwältin und die Volksanwälte betonen: „Das gemäß OPCAT errichtete proaktive Besuchssystem soll menschenrechtlichem Zuwiderhandlungen vorbeugen, statt bloß im Nachhinein darauf zu reagieren. Durch ihr umfassendes Mandat, den von ihr eingesetzten Kommissionen mit insgesamt 54 Kommissionsmitgliedern und ergänzend dazu beigezogenen externen Expertinnen und Experten kann die Volksanwaltschaft zielgerichtet aufzeigen, wo Veränderungen notwendig sind. “

Ein Video zur Erläuterung des OPCAT-Systems finden Sie unter folgendem Link: https://vimeo.com/170032484.

 

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Nachbar beschwerte sich seit neun Jahren über konsenslos errichteten Carport

Date of article: 21/06/2016

Daily News of: 22/06/2016

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Der vom Nachbarn ohne Bewilligung errichtete Carport störte den Niederösterreicher schon seit 2007. Die Stadtgemeinde blieb trotz seiner Beschwerde jahrelang untätig, worauf er sich zunächst an die BH Gänserndorf als Aufsichtsbehörde wandte. Aufgrund der Intervention der BH Gänserndorf forderte die Gemeinde endlich den Nachbarn auf, um eine nachträgliche Baubewilligung anzusuchen und zwar bis zum 31. Juli 2015. 

Es geschah wiederum nichts, daraufhin bat der Niederösterreicher die Volksanwaltschaft und Prüfung. In einer ersten Stellungnahme führte die Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf zunächst aus, die erste Bauverhandlung habe wegen „ungebührlicher Äußerungen“ des Niederösterreichers abgebrochen werden müssen. Derzeit sei ein Verfahren vor dem Bezirksgericht Gänserndorf anhängig, dessen Ausgang man abwarten wolle. Die Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf werde “versuchen“, den Rechtstreit Anfang nächsten Jahres zum Abschluss zu bringen. Auf Hinweis der VA, welcher Zusammenhang zwischen dem bezirksgerichtlichen Verfahren und dem Bauverfahren bestehe, wurde eingeräumt, dass eigentlich kein direkter kausaler Zusammenhang bestehe, es werde jedoch ein baldiges Urteil erwartet. Die Gemeinde bestand weiter darauf, ihre Handlungsweise auf das bezirksgerichtliche Urteil abstimmen.

Erst nach weiterem Drängen der Volksanwaltschaft und dem Hinweis, dass die Beschwerde über den Carport bereits seit 2007 bekannt ist, gab die Gemeinde letztendlich bekannt, dass die Bauabteilung im Jänner 2016 eine neuerliche Bauverhandlung angesetzt und diese auch zu Ende gebracht habe.

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„Zweiklassen-Medizin“ längst Realität?

Date of article: 18/06/2016

Daily News of: 22/06/2016

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Wer in Österreich einen kurzfristigen MRT- oder CT-Termin benötigt, muss immer öfter in die eigene Tasche greifen. Patientinnen und Patienten sehen sich für Untersuchungen, die von den Krankenkassen getragen werden, mit langen Wartezeiten konfrontiert.

Zwei Fälle veranschaulichen das gegenständliche Problem:

Nach einer Krebserkrankung und neuerlich aufgetretenen Beschwerden benötigte eine Wienerin einen dringenden MRT-Termin. Die Ambulatorien, die Vertragspartner der WGKK sind, stellten einen Termin in sechs bis acht Wochen in Aussicht. Aufgrund der Dringlichkeit entschloss sie sich, die Untersuchung, die rund 200 Euro kostet, in einem privaten Institut durchführen zu lassen. Innerhalb von sechs Tagen erhielt sie einen Termin. Die WGKK lehnte eine Rückerstattung der Kosten ab, da  die Kosten nur im Falle der Untersuchung bei einem der Vertragspartner oder in einem eigenen Ambulatorien übernommen werden.

Im zweiten Fall wurden im Zuge einer Untersuchung bei einer Krankenschwester Herzrhythmusstörungen festgestellt. Laut dem Facharzt war eine MRT-Untersuchung nötig, den nächsten freien Termin bekam sie jedoch erst in einigen Wochen. Einen früheren Termin gäbe es aber nur bei privater Kostenübernahme, lautete die Auskunft.

Im Studio diskutiert Volksanwalt Günther Kräuter mit dem Sektionschef des Gesundheitsministeriums, Dr. Gerhard Aigner, dem Direktor der WGKK, Mag. Andreas Obermaier, dem Präsidenten des Verbandes für Bildgebende Diagnostik Österreich, Dr. Lucas Prayer, und Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger.

Ursächlich für die langen Wartezeiten ist insbesondere eine zwischen dem Hauptverband und der Wirtschaftskammer abgeschlossene Honorarvereinbarung, die eine Deckelung der Honorarsumme vorsieht. Das führt teilweise dazu, dass die Institute nur eine limitierte Anzahl an Untersuchungen der sozialversicherten Patientinnen und Patienten durchführen und Freikapazitäten gegen private Bezahlung zur Verfügung stehen.

Dass Privilegierte oder Personen gegen Barzahlung schneller zu ihrer Untersuchung kommen, bezeichnet Volksanwalt Kräuter als „krassen Systemfehler“.

Die Volksanwaltschaft wird über den Sommer mit den Gesundheitssprecherinnen und -sprechern aller Parlamentsparteien unter Einbindung des Gesundheitsministeriums, des Hauptverbandes, der Ärzte- und Wirtschaftskammer sowie der Patientenanwaltschaften an Lösungskonzepten arbeiten.

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