Date of article: 20/02/2016
Daily News of: 22/02/2016
Country:
Austria
Author: Austrian Ombudsman Board
Article language: de
Das Standesamt Hietzing gestand einen „Fehler“ zu und stellte eine Heiratsurkunde über die aufrechte Ehe aus. Trotz Nachfrage klärte das Standesamt aber weder auf noch entschuldigte sich die Behörde für die fehlerhafte Eintragung.
Den Betroffenen war daher weiterhin unklar, wie es zu dem Fehler gekommen ist. Zudem waren sie verunsichert, welche Auswirkungen die vermeintliche Scheidung haben könnte (z.B. etwaige Nichtversicherung der kranken Ehefrau bei der Sozial- bzw. Krankenversicherung).
Im Zuge der Prüfung der Volksanwaltschaft stellte sich heraus, dass ein vom Bezirksgericht Purkersdorf dem Standesamt Hietzing übermitteltes Scheidungsurteil im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) irrtümlich bei dem falschen Ehepaar eingetragen worden war. Dies führte automatisch zu einer Verständigung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und damit auch zu einer Verständigung der Pensionsversicherungsanstalt.
Beide Eheeinträge sind unter der gleichen Ehebuchnummer zu finden. Die unterschiedlichen Jahreszahlen der Eheeinträge (Ehe der Betroffenen 1997; andere Ehe 2006) wurden übersehen. Eine Verwechslung der Namen der Beteiligten war allerdings auszuschließen. Das Standesamt Hietzing nahm schließlich eine Korrektur vor und bescheinigte die aufrechte Ehe. Zugestanden wurde behördlicherseits, dass die Mitarbeiter im persönlichen Gespräch mit dem Ehepaar auf die Befürchtungen und Aufklärungsbedürfnisse zu wenig eingegangen sind. Der Magistrat versicherte aber glaubhaft, dass durch Sensibilisierungs- und Organisationsmaßnahmen derartige Fehler künftig vermieden werden sollen. Auch das Krisen- und Beschwerdemanagement soll analysiert und verbessert werden.