European Ombudsmen vote for Rafael Ribó as European president of the International Ombudsman Institute

Date of article: 15/01/2016

Daily News of: 15/01/2016

Country:  Spain - Catalonia

Author: Regional Ombudsman of Catalonia

Article language: es

The Ombudsman was elected by 43 votes in favour and 3 abstentions

(c) Síndic de greuges

The Catalan Ombudsman, Rafael Ribó, has been elected by his European counterparts as president of the European section of the International Ombudsman Institute. Ribó has obtained 43 votes in favour and 3 abstentions of the 46 voting members who have taken part in the vote.

This appointment will lead to the location of the European region IOI headquarters in Barcelona, moving from Warsaw since the Catalan Ombudsman replaces the previous president, the Polish Ombudsman, Irena Lipowicz.

Besides the election of Rafael Ribó, who had already held this position from 2009 to 2012, a new member of the Board of Directors has also been elected, the Ombudsman for the Italian region of Tuscany, Lucina Franchini.

The International Ombudsman Institute was created in 1978 and is an international institution that brings together ombudsmen from around the world. It is organized into six major regions: Europe, Africa, Asia, Australia and Pacific, Latin America and the Caribbean and North America.

Its main objectives are promoting the concept and the institution of the Ombudsmam worldwide and increasing the exchange of information and experiences among different institutions.

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Polizeieinsätze in Zügen: Menschenhandel und Flüchtlingsbewegungen

Date of article: 15/01/2016

Daily News of: 15/01/2016

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Ziel der Amtshandlung war die Eindämmung des Menschenhandels durch Streifen in Zügen und Bahnhöfen, um durch Aufgriffe von illegalen Grenzgängerinnen und Grenzgänger diese, insbesondere aber Schlepperinnen und Schlepper, festnehmen zu können. Eine der Schlepperhauptrouten zum damaligen Zeitpunkt war die Zugverbindung Budapest – Wien – München. Reiseziel der Geschleppten war zumeist Deutschland.

Die Kommission bewertete die Amtshandlung als grundsätzlich unauffällig und ruhig, sie wurde wenig eingriffsintensiv für die Betroffenen durchgeführt. Eine lange Wartezeit auf den Arrestantenwagen ("Frosch") sollten allerdings vermieden werden, um die Anhaltedauer bis zur Entscheidung der Behörde über eine Freiheitsentziehung, die Zeit der „Zur-Schau-Stellung“ von Festgenommen in der Öffentlichkeit und die Verweildauer von inadäquat gekleideten, hungrigen, durstigen und müden Festgenommen kurz zu halten.

Die Volksanwaltschaft stellt fest

Der Einsatz war gut koordiniert war und organisiert. Die Beamten agierten gegenüber den Festgenommenen ruhig und freundlich. Auch die Kooperation mit der Delegation war positiv. Angehaltene Personen werden beim ersten Halt in Österreich, am Hauptbahnhof Wien, zum Verlassen des Zuges und zum Verweilen im Bereich des Bahnsteiges, der Bahnhofshalle oder auch im Bereich des Vorplatzes des Bahnhofes aufgefordert, abhängig jeweils von der Anzahl der festgenommenen Personen, der Anzahl der eingesetzten Exekutivbediensteten, aber auch abhängig von der vorherrschenden Witterung und der Tages- bzw. Nachtzeit.

Die Logistikabteilung der LPD Wien verfügt über kleine und große Arrestantenwagen sowie über einen Großraumbus. Im Falle der erforderlichen Abholung von Kindern werden jedoch keine Arrestantenwägen mit Blaulicht, sondern zivile Kleintransporter verwendet. Die kontrollierenden Exekutivbediensteten versehen ihren Dienst in Zivil, weshalb allzu großes Aufsehen grundsätzlich vermieden werden kann. Es lässt sich jedoch auch nach Einschätzung des BMI nicht gänzlich vermeiden, dass das Verweilen einer größeren Anzahl von festgenommenen Personen von Fahrgästen der ÖBB und im Bahnhof befindlichen Personen wahrgenommen wird.

Transportmittel sollen daher möglichst frühzeitig angefordert werden, um die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. Durch die steigenden Flüchtlingszahlen wird es mittelfristig aber unumgänglich sein, dass ein geeigneter Raum für Festgenommene zur Verfügung gestellt wird. Die Situation ist für die Betroffenen unangenehm genug, abgesehen davon könnte in einem geeigneten Raum eine – wenn auch nur kurzfristig notwendige – Versorgung besser gewährleistet werden, etwa Babynahrung und Sitzgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden.

Anzunehmen ist, dass die aktuelle Situation der Flüchtlingsströme weit über die beobachteten Abläufe im Jänner 2015 hinausgeht und mittelfristig wieder ein anderes, geringeres Ausmaß erreichen wird. Diese Empfehlung richtet sich daher auf eine „Normalsituation“, die aber künftig vermutlich wieder eintreten könnte. Dafür sollte ausreichende Vorsorge getroffen werden.

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Baupolizeiliches Verfahren seit 1998 anhängig

Date of article: 14/01/2016

Daily News of: 15/01/2016

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Im Jahr 1997 erteilte eine NÖ Gemeinde die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus, das bald darauf errichtet wurde. Bis heute wurde allerdings keine Fertigstellungsanzeige der Bauwerber vorgelegt und bereits 1998 festgestellte Mängel nie behoben. Die Baubehörde ergriff keine Maßnahmen, um diesen Missstand abzustellen.

Aufgrund von Beschwerden der Nachbarn der Bauwerber wurde bereits im Jahr 1998, nach einer ersten baubehördlichen Überprüfung, ein Mängelbehebungsauftrag seitens der Gemeinde erlassen. Im Jahr 2014 wandten sich die Nachbarn letztendlich mit der Beschwerde, dass das Bauvorhaben nie bewilligungskonform fertiggestellt wurde, an die Volksanwaltschaft.

Auf Nachfrage der VA bei der zuständigen Baubehörde, warum nie eine Begehung stattgefunden habe, hieß es lediglich, dass die Eigentümer des Bauwerkes die Termine immer wieder abgesagt hätten. Auch ein in Auftrag gegebenes Gutachten durch einen Sachverständigen hätte ohne erforderliche Begehung im Haus nicht erstellt werden können. Die Behörde wäre jedoch von Gesetzes wegen verpflichtet gewesen, das Bauwerk zu begutachten. Wenn kein Zutritt gewährt wird, ist dies durch Bescheid aufzutragen.

Volksanwältin Gertrude Brinek stellt klar: „Eine Behörde hat ein errichtetes Bauwerk zu überprüfen und im Fall von Mängeln bei Nichtbehebung derselben einen Beseitigungsauftrag zu erlassen. Ebenso hat sich die Behörde Zutritt zum Haus zu verschaffen, der Zutritt ist von den Eigentümern zu gestatten.“

Die Behörde hat es unterlassen, angekündigte Begehungen durchzuführen. „Bei den Versäumnissen der Baubehörde handelt es sich um eklatante Missstände in der Verwaltung“, ist die Volksanwältin überzeugt. Die Versäumnisse haben dazu geführt, dass ein im Jahr 1998 eingeleitetes baupolizeiliches Verfahren immer noch nicht abgeschlossen ist. „Gute Verwaltung sieht anders aus“, schließt Brinek.

 

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Problemas de convivencia escolar

Date of article: 14/01/2016

Daily News of: 15/01/2016

Country:  Spain

Author: National Ombudsman of Spain

Article language: es

Los problemas de  convivencia escolar  han sido una constante preocupación para la Institución. En los años 2000 2006 se publicaron sendos informes monográficos.

Desde entonces han sido numerosas las iniciativas, trabajos y estudios realizados en torno a este problema y abundantes también las medidas normativas, organizativas y de gestión abordadas para erradicar los fenómenos de violencia escolar en el ámbito educativo. Sin embargo, el problema persiste.

Por ello, desde el Defensor del Pueblo apoyamos iniciativas como la llevada a cabo por la Fundación Anar de ayuda a niños y adolescentes en riesgo.

Cualquier niño o joven puede llamar al Teléfono Anar, 900 20 20 10, que es gratuito y confidencial y contar su problema, un psicólogo le orientará y ayudará a encontrar una solución. Se da respuesta inmediata a todo tipo de situaciones: acoso escolar, violencia de género, maltrato, trastornos de alimentación, ciberbullying, entre otros.

El objetivo principal del Teléfono ANAR es facilitar a los niños y adolescentes un espacio seguro, en el que se sientan escuchados y respetados, y en el que puedan expresar libremente aquello que les ocurre para intentar buscar alternativas a sus problemas conjuntamente con ellos.

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