Preocupación de la valedora ante el incremento de menores de edad en los botellones registrados en la comunidad

Date of article: 08/11/2016

Daily News of: 11/11/2016

Country:  Spain - Galicia

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Article language: es

La valedora do pobo, Milagros Otero Parga, quiere llamar la atención sobre la necesidad de reforzar la vigilancia de los botellones que se están registrando en la comunidad en las últimas semanas y sobre todo sobre la presencia de menores en estas concentraciones.

No es la primera vez que la institución actúa ante este problema. De hecho la presencia de menores en los botellones propició en 2011 una gran actuación de oficio ante las siete principales ciudades de Galicia. La vigencia de la problemática y su incremento en las últimas semanas lleva a Milagros Otero Parga a recordar la urgente necesidad de que los poderes públicos tomen conciencia de este problema y adopten medidas para su erradicación. En especial, son los ayuntamientos, como administración más próxima, los que deben mostrar una especial sensibilidad ante este tipo de consumo.

El interés superior del menor, reconocido en la Convención de Naciones Unidas de Derechos del Niño, exige que los poderes públicos lleven a cabo labores de supervisión para la protección de su salud física y mental. También la normativa autonómica prohíbe a los menores de edad ingerir bebidas alcohólicas, estableciendo un sistema de infracciones y sanciones para tratar de asegurar el cumplimiento de sus previsiones.

La valedora recuerda la relevancia del aspecto educativo que, en este ámbito, deben desarrollar las familias como responsables directas de transmitir a las nuevas generaciones una cultura de no tolerancia en el consumo de alcohol a edades tan tempranas.

La institución del Valedor do Pobo cree necesario reforzar, por otra parte, el control, la vigilancia y la supervisión por parte de las autoridades en las concentraciones con motivo de los botellones que resurgieron en las últimas semanas en muchos puntos de la comunidad.

La defesnora recuerda la necesidad de aplicar las diversas medidas contempladas en la Ley 11/2010 de prevención del consumo de bebidas alcohólicas en menores de edad, tanto las acciones educativas y preventivas como las intervenciones sancionadoras. En este sentido, deben hacerse controles investigación y sanción especial a los establecimientos de venta de alcohol o a las personas que proveen a los menores de estas bebidas.

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Volksanwaltschaft präsentiert Prüfbericht an den Landtag Steiermark

Date of article: 08/11/2016

Daily News of: 11/11/2016

Country:  Austria

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Article language: de

Am Dienstag, dem 8. November 2016 wurde der Bericht der Volksanwaltschaft dem Verfassungsausschuss des Landtages Steiermark präsentiert und von diesem anschließend behandelt. Zuvor stellten die Volksanwältin und die Volksanwälte den Bericht gemeinsam mit LT-Präsidentin Vollath ausgewählten Medienvertretern vor.

Der Vorsitzende der Volksanwaltschaft Dr. Günther Kräuter sowie Volksanwältin Dr.in Gertrude Brinek und Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer erläuterten in der Ausschusssitzung die zentralen Problembereiche und stellten den Medienvertretern sowie den Abgeordneten einige Fälle kurz vor, bevor sie für Fragen zur Verfügung standen.

In den Jahren 2014 und 2015 wandten sich 754 Steirerinnen und Steirer mit Beschwerden an die Volksanwaltschaft, da sie sich von der steiermärkischen Landes- oder Gemeindeverwaltung nicht gerecht oder fair behandelt oder unzureichend informiert fühlten. Ein deutlicher Schwerpunkt lag in den Bereichen Raumordnung und Baurecht, worauf 243 aller Beschwerden entfielen. Auch soziale Belange mit Bezug auf Mindestsicherung oder Jugendwohlfahrt wurden in den Berichtsjahren vielfach an die Volksanwaltschaft herangetragen.

Landtagspräsidentin Dr.in Bettina Vollath weiß die Arbeit der Volksanwaltschaft sehr zu schätzen und betont: „Es ist wichtig und notwendig, dass in Österreich die Volksanwaltschaft als unabhängiges Organ eingerichtet ist, sich richtet ihr Hauptaugenmerk auf den Schutz und die Förderung von Menschenrechten und steht der Bevölkerung als gesetzlich eingerichtete Ansprechstelle zur Verfügung. Die Volksanwaltschaft ist dem Landtag Steiermark eine wichtige und wertvolle Partnerin und Unterstützerin. Es ist eine gute Tradition, dass die Berichte dem Landtag Steiermark regelmäßig präsentiert werden und die Mitglieder der Volksanwaltschaft den Abgeordneten dieses Hauses auch für Fragen zur Verfügung stehen.“

 

Eine detaillierte Presseinformation, den Bericht der Volksanwaltschaft betreffend die steirische Landes- und Gemeindeverwaltung sowie den Bericht über die präventive Menschenrechtskontrolle finden Sie im Downloadbereich rechts.

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Retzer Justizgespräche - Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft – Mehr Selbstbestimmung, weniger Bevormundung

Date of article: 07/11/2016

Daily News of: 11/11/2016

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Rund 60.000 Menschen in Österreich haben derzeit einen Sachwalter. Damit sind es fast doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. „Viel zu schnell werden Sachwalterschaften ausgesprochen und die Menschen damit entmündigt. Dabei hätte auch schon Unterstützung in einem gewissen Lebensbereich, etwa beim Abschluss eines Vertrages, geholfen“, kritisiert Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek bei den 1. Retzer Justizgesprächen im SKYLEVEL 21 das bestehende Sachwalterrecht

Der Entwurf des völlig neuen Erwachsenenschutzgesetzes, das Mitte September die Begutachtung passiert hat, solle hier viel mehr Möglichkeiten zur Abstufung bringen und selbstbestimmtes Handeln so lange wie möglich ermöglichen. Derzeit würde in der Praxis meist nur zwischen Sachwalterschaft ganz oder gar nicht entschieden. „Das neue Gesetz bietet den Menschen Hilfestellungen wo sie sie brauchen, ohne ihnen gleich ganz die Geschäftsfähigkeit abzusprechen“, erläuterte Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter seinen Gesetzesentwurf vor dem interessierten Publikum aller betroffenen Berufsgruppen und Institutionen. Das sei ihm auch die Mehrkosten in Höhe von etwa 16 Millionen Euro pro Jahr wert.

Außerdem diskutierten noch weitere namhafte Experten bei den 1. Retzer Justizgesprächen Ende Oktober 2016 mit der Volksanwältin und dem Justizminister, etwa Dr. Peter Schlaffer, Geschäftsführer des VertretungsNetzes, Rechtsanwalt Dr. Eric Heinke, Mag. Andreas Tschugguel  von der Notariatskammer und Dr. Michaela Steinacker, Obfrau des parlamentarischen Justizausschusses. 

"Die 1. Retzer Justizgespräche waren der Start einer erfolgreichen Plattform, die auch in Zukunft juristische Themen mit Bedeutung für breitere Bevölkerungskreise zugänglich machen soll", so Mag. Heribert Donnerbauer, Obmann des Vereins „Retzer Justzigespräche“.

 

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Gefährlicher Schultransport von Kindern im Rollstuhl

Date of article: 05/11/2016

Daily News of: 11/11/2016

Country:  Austria

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Article language: de

Ein schwer behinderter Bub ist für die Fahrt zur Schule auf einen Schulbus angewiesen. Doch die Fahrt bringt angesichts der fehlenden speziellen technischen Vorrichtungen Gefahren mit sich. Bund und Land fühlen sich nicht zuständig.

Ein neunjähriger Bub aus Oberösterreich hat eine schwere Mehrfachbehinderung und sitzt im Rollstuhl. Er besucht eine 15 km entfernte Allgemeine Sonderschule. Für den Schulweg benutzt er gemeinsam mit anderen Kindern den Schulbus. Grundsätzlich werden die Rollstühle der Kinder hinten im Laderaum des Busses fixiert, rund 20 cm vor den Kindern befindet sich die hohe Rückenlehne und 20 cm hinter ihnen ist die Tür. Die Eltern des Jungen befürchten, dass ihr Kind bei einem Auffahrunfall keinen Schutz hat.

Da es derzeit keine adäquate Möglichkeit der Beförderung gibt, müssen sich die Eltern mit einer unbefriedigenden Lösung behelfen. Vor jeder Fahrt wird der Junge aus dem Rollstuhl gehoben und in einem von den Eltern bereitgestellten Kindersitz gesetzt.

Die Eltern wünschen sich, dass im Bus eine Sitzreihe ausgebaut und ihr Sohn mit dem Rollstuhl im Fahrgastraum platziert wird. Für die Kostentragung dieser behinderungsbedingten Adaptierung des Fahrzeuges sieht sich jedoch keine Behörde zuständig. Weder das Land Oberösterreich noch das Bundesministerium für Familien und Jugend oder das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bieten eine Lösung an.

Volksanwalt Günther Kräuter betont, dass Menschen mit Behinderung der Zugang zu Bildung zu ermöglichen ist. Die Kinder müssen daher im Schulbus sicher und kindgerecht befördert werden. Das erfordert spezielle Lösungen, die die Behörden umzusetzen haben.

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