Volksanwaltschaft unterstützt Opfer der "Malariatherapien"

Date of article: 01/08/2017

Daily News of: 01/08/2017

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Die in den 50er und 60er Jahren mit "Malariatherapien" misshandelten Kinder müssen unbedingt in den Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem Heimopferrentengesetz einbezogen werden, fordert Volksanwalt Günther Kräuter: "Ich habe bereits mehrfach die Sicht der Volksanwaltschaft klargestellt, dass bei der Anerkennung des erlittenen Leids durch die monatliche Heimopferrente kein Unterschied gemacht werden darf, ob Kinder in Heimen oder in Krankenhäusern misshandelt wurden."

Bedauerlicherweise seien Krankenhäuser derzeit vom Heimopferrentengesetz (HOG) nicht explizit erfasst, eine ehestmögliche Gesetzesreparatur sei daher unumgänglich.

Kräuter: "Unabhängig davon appelliere ich an die Stadt Wien, rasch einmalige Entschädigungszahlungen an die Betroffenen zu ermöglichen." Die Volksanwaltschaft hat von der Stadt Wien im Prüfverfahren bereits mehrmals die notwendige Unterstützung eingefordert.

Abschließend erklärt Volksanwalt Günther Kräuter die Bereitschaft der Volksanwaltschaft an den medial angekündigten Gesprächen mit der Stadt Wien Mitte August teilzunehmen und die Betroffenen zu unterstützen.

 

Read more

Die Bürgerbeauftragte informiert: Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner künftig einfacher möglich

Date of article: 28/07/2017

Daily News of: 28/07/2017

Country:  Germany - Schleswig-Holstein

Author:

Article language: de

Bislang haben viele Betroffene, die zeitweise privat krankenversichert waren, ab Beginn ihrer Rente nicht die Möglichkeit einer Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Für viele Rentnerinnen und Rentner, die Kinder erzogen haben, wird eine Pflichtmitgliedschaft ab dem 1. August 2017 aufgrund einer Gesetzesänderung nun möglich. „Ich empfehle allen Betroffenen, die von der neuen Regelung profitieren könnten, den Mitgliedschaftsstatus von der Krankenkasse prüfen zu lassen“, äußerte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni heute in Kiel. Die Kassen seien dazu nicht von Amts wegen verpflichtet.

Wegen der sog. „9/10-Regelung“ werden Personen im Ruhestand nur dann Pflichtmitglied in der gesetzlichen KVdR, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens zu 90 % gesetzlich krankenversichert waren. Personen, die jene Vorversicherungszeit nicht erfüllen, werden entweder als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert oder müssen privat versichert bleiben. Damit sind in aller Regel deutlich höhere Kosten gegenüber einer Pflichtmitgliedschaft verbunden. Künftig werden pro Kind pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet - sowohl für die Mütter als auch für die Väter.

„Die Gesetzesänderung entlastet insbesondere Frauen, die während der Kindererziehung privat versichert waren und später in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zurückgekehrt sind“, hob Frau El Samadoni hervor. In anderen Konstellationen führe die 9/10-Regelung jedoch weiterhin zu unverhältnismäßigen Nachteilen, häufig zum Beispiel im Falle der Scheidung von Beamten. „Zudem sind bei der Anwendung der neuen Regelung noch einige rechtliche Detailfragen zu klären“, betonte die Bürgerbeauftragte. Sie werde die Umsetzung daher genau beobachten.

Read more

Paradigmenwechsel oder graue Theorie?

Date of article: 28/07/2017

Daily News of: 28/07/2017

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Von Gertrude Brinek

Herta A., eine rüstige Pensionistin, stand in der Gefahr, besachwaltet zu werden. Die Anregung sei plausibel gewesen, hatte der Richter gesagt, als der Neffe, Herr L., sich der Sache anzunehmen versuchte und beim Gericht vorsprach. Gehört zu werden, Vorschläge zur Bewältigung des Alltags zu machen, um eine Sachwalterschaft (durch den familienfremden Anwalt) abzuwenden, die "andere Sicht" der Dinge schildern zu können, das war ihm wichtig. Dass seine Anregungen Gehör fanden, lag einzig in der Gunst des Richters.

Wer etwas tiefer in die Materie eindringt, staunt, wie schnell man in Österreich besachwaltet wird: das heißt, seine rechtliche Handlungsfähigkeit verliert, von Informationen - auch über die eigene Situation - abgeschnitten ist, zum Beispiel von einem fremdbestimmten Taschengeld leben muss, sich Ortsveränderungen (Übersiedlung ins Pflegeheim) oder den Verkauf der Wohnung auch gegen seinen Willen gefallen lassen muss.

Das neue Gesetz tritt 2018 in Kraft

Eine fundierte Abklärung ergab, dass Frau A. bereits mit wenigen regelmäßigen haushaltlichen Hilfsdiensten und einer Bankvereinbarung das Leben in größtmöglicher Selbstbestimmung in der gewohnten Umgebung weiterführen konnte - ohne Sachwalter. Was Peter L. als Erfolg feierte, entspricht nicht der gegenwärtigen Praxis der Sachwalterschafts-Entscheidungen. Ab 1. Juli 2018 wird jedoch alles anders: Das neue Erwachsenenschutz-Gesetz tritt in Kraft.

Es ist, was die Hilfe, Unterstützung und Stellvertretung anlangt, gewissermaßen aufsteigend aufgebaut, setzt bei der Vorsorgevollmacht an und geht über die gewählte und die gesetzliche Erwachsenen-Vertretung bis zur gerichtlichen Vertretung, die etwa der Sachwalterschaft "alt" gleichkommt. Es fokussiert auf "Empowerment", auf die Anhörung der Angehörigen und wenn notwendig auf begrenzte/befristete Stellvertretung, die nichts mit der alten Entmündigungspraxis zu tun hat. Damit soll eine neue Ära der selbstbestimmten Lebensführung - auch unter Einschränkungen - gewährleistet werden.

"Wenn der Mensch als Rechtssubjekt in bestimmten Bereichen nicht mehr funktioniert, dann braucht es einen Sachwalter": Diese Philosophie abzulehnen, das eint mich mit dem Bundesminister für Justiz. Es widerspricht auch jener Einstellung, dass Menschen geistig-seelisch vermessen und in das Normalitätsschema des modernen, jungen, fitten, gesunden und berechenbaren Menschen gezwängt werden müssen. Gemäß selbigem kann man technokratisch ausgerichtet und genau berechnet mit den Menschen verfahren. Was manchen Einrichtungen und Behörden durchaus gefallen mag, aber menschenrechtlich indiskutabel ist.

Ein Symptom ist die zunehmende Verrechtlichung in den Bereichen Medizin und Pflege (obwohl die Klagen über Verfehlungen generell nicht zugenommen haben). Vielfach ist das Wissen verloren gegangen, mit gesellschaftlichen Abweichungen umgehen zu können, obwohl der Kurs in Richtung kreative Individualisierung zeigt. Geänderte Familienstrukturen und ein staatliches respektive behördliches Sicherheitsdenken, das auf automatisierte Verkehrsformen und Dienstleistungen setzt, haben diese paradox anmutenden Umstände mit zu verantworten.

Das neue Gesetz setzt gewissermaßen bei einem Gegentrend an: genauer hinsehen, kommunizieren und bei den Bedürfnissen der Menschen ansetzen. Mit der Beachtung der UN-Behindertenrechts-Konvention rücken auch die Rechte der Menschen mit Behinderungen wieder ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Auch hier gilt: Unterstützung und Hilfe zur Selbstentscheidung anstelle von Fremdbestimmung.

Damit das Erwachsenenschutz-Gesetz seine Wirkung entfaltet und nicht graue Theorie bleibt, braucht es einen echten Paradigmenwechsel. Wesentliches Element der neuen Regelung ist die (leistbare) Vorsorgevollmacht. Beim Notar erstellt und im zentralen Register (so wie die gewählte und gesetzliche Erwachsenen-Vertretung auch) abgesichert, schafft sie die sichere Grundlage für jene Dispositionen, die für den Fall des Lebens unter beeinträchtigenden Bedingungen nicht mehr eigenständig getroffen werden können.

Das Inkrafttreten mit 1. Juli 2018 wurde damit begründet, dass es auch der sorgfältigen Vorbereitung bei den Gerichten bedarf. Die Ergebnisse der Arbeit in den Modellregionen haben gezeigt, dass viele Sachwalterschaften respektive Erwachsenenschutz-Vertretungen nicht oder in nur eingeschränktem Umfang notwendig sind. Das verpflichtende "Clearing" nehmen die Erwachsenenschutz-Vereine (früher Sachwaltervereine) vor und stehen damit vor einer nicht unwesentlichen personellen und finanziellen Herausforderung. Sie haben sich dieses Vertrauen nicht zuletzt aufgrund ihrer interdisziplinären Aufstellung erarbeitet und "verdient".

Überprüfung der "Altfälle" als entscheidender Erfolgsfaktor

Fungieren Vertreter von Rechtsberufen als Erwachsenen-Vertreter, so sind auch sie gefordert, gemäß des Vertretungsumfanges zu agieren und ihre Kanzleien entsprechend fachlich-personell auszustatten, wie es das Gesetz benennt. Es war der Wille des Gesetzgebers, für die entsprechenden Qualitätsbedingungen zu sorgen.

Die Befristung der Vertretung und die Überprüfung der "Altfälle" sind ein weiterer entscheidender Erfolgsfaktor. Möge der konstruktive Geist, der die vorbildliche Vorbereitung des Gesetzes im Justizministerium "umwehte", auch für die engagierte Umsetzung gelten.

 

Read more

Volksanwaltschaft prüft erneut Gangbetten in Wien

Date of article: 28/07/2017

Daily News of: 28/07/2017

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Volksanwalt Günther Kräuter eröffnet aufgrund von Medienberichten ein weiteres amtswegiges Prüfverfahren zum offenbar nach wie vor andauernden Einsatz von „Gangbetten“ in Wiener Spitälern.

Kräuter: „Ich habe absolut kein Verständnis für weitere Ausreden. Gangbetten in Spitälern sind ein eklatanter Missstand, der vollständig und nachhaltig behoben werden muss. Dass jetzt vorwiegend ältere Menschen davon betroffen sein sollen, ist besonders alarmierend.“

Erst im März 2017 hatte der Krankenanstaltenverbund bei einem Runden Tisch in der Volksanwaltschaft und in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ Abhilfe durch zentrale Notaufnahmen ab Jahresmitte zugesichert. Weiters wurde angekündigt, die Remobilisierung zu forcieren und die Kooperation mit unfallchirurgischen Abteilungen sowie Nachsorgeeinrichtungen zu verbessern.  

Die versprochenen Maßnahmen müssen konsequent umgesetzt und wenn nötig erweitert werden, fordert Kräuter: „Es geht um die Achtung von Menschenwürde und den Schutz der Privatsphäre. Durch Gangbetten werden fundamentale Rechte von Patientinnen und Patienten verletzt.“

 

Read more