Weighing the pros and cons of sharing information among EU borders and security systems
Date of article: 07/07/2017
Daily News of: 07/07/2017
Country:
EUROPE
Author:
Article language: en
Date of article: 07/07/2017
Daily News of: 07/07/2017
Country:
EUROPE
Author:
Article language: en
Date of article: 07/07/2017
Daily News of: 07/07/2017
Country:
Spain
- Canary Islands
Author:
Article language: es
Santa Cruz de La Palma, 6 de julio de 2017.- El Diputado del Común, Jerónimo Saavedra, inauguró las Jornadas del Programa DEMOS, haciendo una defensa de la “igualdad real” como uno de los objetivos que tienen que promocionar los defensores del pueblo, cuyos representantes de Azores, Madeira, Cabo Verde, Senegal y Mauritania, se han dado cita en Santa Cruz de La Palma para debatir...
Date of article: 06/07/2017
Daily News of: 06/07/2017
Country:
United Kingdom
- England
Author:
Article language: en
Responding to today's Care Quality Commission report, ‘The state of adult social care services: 2014 to 2017: Findings from CQC’s initial programme of comprehensive inspections in adult social care’, Nigel Ellis, Chief Executive at the Local Government and Social Care Ombudsman, said:
“We welcome the CQC’s report into the standard of adult social care nationally. As the Local Government and Social Care Ombudsman we investigate complaints about adult social care, and work closely with CQC to inform their inspection work by sharing information about our investigations into care providers when things go wrong.
“Because of this we believe a key factor in any well-run service is an encouraging attitude to complaints. Care users and their families should be confident to raise concerns about the care they receive, that those concerns are listened to and providers use the learning from those complaints to inform their own service improvements.”
Date of article: 06/07/2017
Daily News of: 06/07/2017
Country:
Austria
Author:
Article language: de
Ein Artikel von Andrea Vyslozil.
Kärnten schiebt psychisch Kranke auf entlegene Bauernhöfe ab. Manche arbeiten dort für ein Taschengeld, kaum einer erhält die nötige Betreuung. Der Volksanwaltschaft reicht es nun.
Es ist ein düsteres Bild, das die Expertenkommissionen der Volksanwaltschaft in ihren Protokollen zeichnen. 762 chronisch psychisch Kranke leben in Kärnten in sogenannten „Zentren für psychosoziale Rehabilitation“ (ZPSR). Unter Umständen, die laut Volksanwaltschaft gegen Menschenrechte verstoßen. Demnach gibt es Bewohner, die seit 30 Jahren isoliert auf entlegenen Bauernhöfen untergebracht sind. Echte Rehabilitation findet nicht statt. Oft sind einfache Hilfsarbeiten der einzige Zeitvertreib: Sie putzen, arbeiten in der Küche, im Garten oder Stall. Voll Stolz hätten Bewohner der Kommission erzählt, welche landwirtschaftlichen Geräte sie bedienen. Im Gegenzug bekommen sie vom Bauern ein geringes Taschengeld.
„Völlig intransparent“
„Die Entlohnung der Tätigkeiten ist oft nicht einmal dokumentiert und völlig intransparent“, kritisiert Volksanwalt Günther Kräuter. Auch gibt es keine Heimverträge zwischen den Bewohnern und der Betreuungseinrichtung. Dass sich die prekäre Situation in Zukunft bessert, ist unwahrscheinlich. Denn das Hauptaugenmerk der ZPSR liege, so die Volksanwaltschaft, rein auf „pflegerischen Aspekten“. Bemühungen, Betroffene auf einen selbstständigen Alltag vorzubereiten, sodass sie die ländlichen Einrichtungen irgendwann verlassen und zum Beispiel in betreute WG übersiedeln können, gebe es überhaupt nicht.
Auch in anderen, größeren Zentren gehe es nicht besser zu. Berichtet wird von Fällen psychisch Kranker, die dauerhaft medikamentös ruhig gestellt werden anstatt eine adäquate Psychotherapie zu erhalten. Das Personal verfüge über keine psychiatrische Ausbildung und sei überfordert.
Seit Jahren bekannt
Nun reicht es der Volksanwaltschaft. Jahrelang hat sie die Kärntner Landesregierung auf die Probleme hingewiesen – ohne Erfolg. Jetzt greift sie zum schärfsten Instrument, das ihr zur Verfügung steht. Vor wenigen Tagen beschloss die Volksanwaltschaft eine „kollegiale Missstandsfeststellung“. Der Menschenrechtsbeirat, dem Vertreter von Organisationen wie Amnesty International und Caritas ebenso angehören wie solche des Bundeskanzleramts und zahlreicher Ministerien, hat das Vorgehen abgesegnet. In dem Papier, das News vorliegt, formulieren die drei Volksanwälte fünf Empfehlungen, um die Unterbringung der Kranken auf einen menschenrechtskonformen Stand zu bringen. Die Kärntner Landesregierung muss die Empfehlungen binnen acht Wochen umsetzen oder schriftlich erklären, warum sie es nicht tut.
Stein des Anstoßes ist ausgerechnet das sogenannte „Chancengleichheitsgesetz“, das es seit 2010 in Kärnten gibt. Dieses soll eigentlich die Rechte von Menschen mit Behinderung schützen. Brisant: Bewohner von ZPSR sind von den Leistungen des Gesetzes ausdrücklich ausgenommen. Das hat einen angenehmen Nebeneffekt für die Kärntner Politik: Sie erspart sich viel Geld. Die Tagsätze, die sie für ZPRS-Bewohner bezahlt, liegen unter jenen, die das Chancengleichheitsgesetz vorsehen würde. Offenbar endet die Chancengleichheit in Kärnten dort, wo es ums Geld geht.
Zuständig ist Soziallandesrätin Beate Prettner von der SPÖ. In einer früheren Stellungnahme an die Volksanwaltschaft betonte das Land, den Wunsch nach mehr Fachpersonal zu teilen, „doch würde dies die bestehende Unterbringungsform so verteuern, dass mit dem derzeit vom Land Kärnten zur Verfügung stehenden Tagsatz nicht das Auslangen gefunden werden könnte.“ Die Landesregierung schätzte zuletzt, dass die sofortige Umsetzung der von der Volksanwaltschaft geforderten Maßnahmen etwa 14 Millionen Euro kosten würden.
Kein Budget für Kranke
Für Volksanwalt Kräuter sind die finanziellen Vorwände keine Entschuldigung. Dass versucht werde, „Menschenrechte mit budgetären Argumenten wegzudiskutieren“, sei keinesfalls akzeptabel. Über konkrete Mehrkosten könne er keine Schätzung abgeben, so Kräuter. „Wir gehen davon aus, dass jeder zweite Betroffene zwar in der Einrichtung bleiben kann, wo er aktuell ist, die Betreuung aber qualitativ stark verbessert werden muss.“ Der Tagsatz müsste von derzeit 70 auf 140 Euro angehoben werden um professionelle Psychotherapeuten, mobile Ergotherapeuten und Psychologen zu den Zentren zu bringen. Die andere Hälft der Bewohner sollten für eine bessere Betreuung in kleinere Wohngemeinschaften umziehen.
Aus dem Büro von Landesrätin Prettner verweist man auf News-Anfrage auf einen neu beschlossenen Psychiatrieplan, der einen eigenen Psychiatrie-Koordinator vorsieht. Die Landesregierung wolle nötige Maßnahmen „etappenweise umsetzen“ und die „psychosoziale Landschaft“ neu ordnen. Weiters heißt es: „Es werden individuelle Pläne erstellt, die den Betroffenen in inklusionsbezogenen Verfahren eine Rückkehr in ihre gewohnte Lebensstruktur bzw. in ihr gewohntes Lebensumfeld ermöglichen sollen.“ Drei der 31 ZPSR sollen 2018 in die Behindertenhilfe übergeführt werden.
Die Volksanwälte fordern in der kollegialen Missstandsfeststellung unter anderem einen klaren Zeit- und Finanzierungsplan und dass die Bedürfnisse der Betroffenen in das Chancengleichheitsgesetz aufgenommen werden. Außerdem solle es eine unabhängige Landesmonitoringstelle geben, die auch erfasst, wie viele ZPRS-Betreute tatsächlich zu einem eigenständigen Leben befähigt werden. In einem Etappenplan 2015 bis 2020 hatte das Land zuletzt selbst eingestanden, dass der Begriff „Zentren für Psychosoziale Rehabilitation“ mangels Rehabilitation „irreführend“ ist.
Date of article: 06/07/2017
Daily News of: 06/07/2017
Country:
Austria
Author:
Article language: de
Volksanwältin Gertrude Brinek schließt Prüfverfahren zur Shopping City Seiersberg (SCS) ab. Seit Jahren läuft eine Auseinandersetzung um die rechtmäßige Errichtung von Verbindungsbauten in der SCS. Die Volksanwaltschaft stellt weiterhin einen Missstand fest.
Keine Brücken sondern Gebäude
Wie bereits im ersten Prüfverfahren der Volksanwaltschaft stand die Frage, ob es sich bei den Verbindungsbauten zwischen den Einzelhäusern des Seiersberger Einkaufszentrums um Straßenbauwerke (Brücken) oder Gebäude handelt, im Fokus. Nach Ansicht der Volksanwaltschaft, ändert auch die Novelle des Steiermärkischen Landes- Straßenverwaltungsgesetzes nichts daran, dass es sich bei den überdeckten und überwiegend umschlossenen Verbindungsgebäuden, auf denen zum Teil auch Waren verkauft werden, großteils um Gebäude handelt. Hier hätte man eigentlich eine baubehördliche Bewilligung benötigt. Die Novelle erweitert hingegen den Begriff des Interessentenweges. Durch das Vorgehen der Behörden wurde eine größere Verkaufsfläche geschaffen und dadurch nach Ansicht der Volksanwaltschaft das Raumordnungsgesetz umgangen. Eine Aufhebung der Bewilligung der Verbindungsbauten aus 2002 kann nicht mehr durchgeführt werden, dies ändert aber nichts am bestehenden Missstand. Volksanwältin Brinek bleibt dabei: „Es handelt sich um Gebäude und nicht um Brücken“.
Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof
In ihrem ersten Prüfverfahren vertrat die Volksanwaltschaft darüber hinaus die Ansicht, dass es sich bei den Wegen zwischen den Verbindungsbauten nicht um Interessentenwege handeln kann, da diese keinesfalls nur von einigen wenigen Liegenschaftsbesitzern und -bewohnern, sondern von allen Besucherinnen und Besuchern des Einkaufszentrums frequentiert werden. Auf Antrag der Volksanwaltschaft, hob der Verfassungsgerichtshof die Verordnungen zu den umstrittenen Interessentenwegen als gesetzwidrig auf. Auf die Frage, ob es sich bei den Verbindungsbauten um Gebäude handelt, ging der Gerichtshof in seiner Entscheidung nicht ein.
Geplante Einzelstandortverordnung
Um den Bau der SCS rechtlich auf gesicherte Beine zu stellen, beantragte die Gemeinde darüber hinaus im Jahr 2016 die Erlassung einer Einzelstandortverordnung. Zusammengefasst könnten dadurch ungeachtet der sonstigen Raumordnungsbestimmungen, alle Flächen als ein Einkaufszentrum ausgewiesen und somit als Verkaufsfläche genutzt werden. Dies ergäbe eine Gesamtverkaufsfläche von fast 77.500 m². Damit würde jedoch die derzeit vorgesehene Verkaufsfläche von 74.000 m² überschritten werden.