Rechazo de la valedora al artículo de la Asociación de Empresarios de Sada por fomentar un entorno intimidatorio y segregador de las personas LGTBI

Date of article: 01/06/2017

Daily News of: 02/06/2017

Country:  Spain - Galicia

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Article language: es

La valedora do pobo, Milagros Otero Parga, remitió hoy un oficio a la Asociación de Empresarios de Sada, en el que muestra su rechazo al artículo de opinión publicado en su revista en el que, como dice, “no se transmite una imagen igualitaria, plural y no *estereotipada” de las personas LGTBI.

Con esta comunicación, la valedora reacciona ante la publicación del artículo La homosexualidad es pecado en la revista editada por esta entidad. “Una vez analizado dicho contenido coincidimos en que se trata de afirmaciones que perjudican la dignidad y el respeto de las personas LGTBI”, informa la valedoría. “Son manifestaciones que fomentan un entorno intimidatorio, hostil, degradante, humillante, ofensivo o segregador” de las personas LGTBI, indica a la presidencia de la Asociación.

Tal y como recoge el oficio, el contenido expuesto en el artículo es contrario a lo previsto en la Ley 2/2014, de 14 de abril, por la igualdad de trato y la no discriminación de lesbianas, gays, transexuales, bisexuales e intersexuales de Galicia.

La valedora afirma desconocer si la publicación recibe ayudas públicas directa o indirectamente. “En caso positivo consideramos oportuno que la administración o administraciones que las concedan revisen los criterios al respecto, de acuerdo con lo previsto en el Capítulo IX de la ley 2/2014”, indica.

Milagros Otero considera que existen razones suficientes para concluir que las manifestaciones analizadas no resultan adecuadas a los principios constitucionales, en especial al principio de no discriminación por razón de sexo o cualquiera otra condición o circunstancia personal o social. Tampoco encajan con el espíritu de la normativa autonómica de igualdad de trato y no discriminación de lesbianas, gays, transexuales, bisexuales e intersexuales, ya que los términos en los que se producen son rechazables.

La institución del Valedor do Pobo tiene encomendadas funciones de salvaguarda de los derechos de las personas LGTBI por la Ley 2/2014, que faculta a la institución como “autoridad independiente para velar por la igualdad de trato y no discriminación por razón de las causas previstas en esta ley, tanto en el sector público como en el privado”.

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Volksanwaltschaft präsentiert Prüfbericht 2016 an den Wiener Landtag

Date of article: 02/06/2017

Daily News of: 02/06/2017

Country:  Austria

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Article language: de

Mit der Präsentation des Wien-Berichts 2016 legen die Volksanwälte Dr. Günther Kräuter, derzeit Vorsitzender der Volksanwaltschaft, Dr. Gertrude Brinek und Dr. Peter Fichtenbauer im Rahmen einer Pressekonferenz am 2. Juni die Ergebnisse der Prüftätigkeiten der Volksanwaltschaft für den Berichtszeitraum 2016 vor.

Insgesamt wandten sich 1.217 Wienerinnen und Wiener, die sich von der Landes- oder Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert fühlten, 2016 mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft. "Wir haben nach wie vor ein hohes Beschwerdeaufkommen in Wien", so Volksanwalt Günther Kräuter. Die Zahl der Beschwerden stieg im Vergleich zum Jahr davor um fünf Prozent. In 226 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest, was einem Anteil von 17 Prozent aller erledigten Verfahren entspricht. In den allermeisten Fällen werde den Forderungen der Volksanwaltschaft rasch nachgekommen, betonte Kräuter. Die meisten Beschwerden bezogen sich auf die Bereiche Mindestsicherung und Jugendwohlfahrt.

In Bezug auf die Gangbetten in Wiener Spitälern hat die Volksanwaltschaft bereits im Jänner ein Prüfverfahren eingeleitet. Die Stadt habe nun versprochen, genau zu erheben, wann und wo diese im Einsatz sind. "Uns ist zugesagt worden, dass ein exaktes Monitoring ab Mitte des Jahres eingesetzt wird", sagte Kräuter. Er forderte ein "eindeutiges politisches Bekenntnis" der Stadtregierung gegen Gangbetten. "Gangbetten sind aus menschenrechtlicher Sicht eine völlig unzumutbare Situation", so Kräuter.

Die Volksanwaltschaft kritisiert unter anderem auch das Vorgehen der Stadt rund um die Neugestaltung des Heumarkt-Areals. Die Flächenwidmung hätte unabhängig von dem individuellen Bauprojekt erfolgen müssen und nicht als "Wunschwidmung" für den Investor, sagte Volksanwältin Gertrude Brinek am Freitag bei der Präsentation des Wien-Berichts für das vergangene Jahr. Generell sind die Beschwerdefälle gestiegen.

Die Änderung der Flächenwidmung sei zwar erst am gestrigen Donnerstag beschlossen worden, davor aber schon jahrelang "auf Basis der Pläne eines Investors" verhandelt worden. "Das heißt, der zweite Schritt wurde vor dem ersten gemacht", kritisierte Brinek. "Das ist ein Missstand, der sich hoffentlich nicht mehr wiederholt", so die Volksanwältin. Auch im Fall der geplanten "Danube Flats" an der Reichsbrücke - ebenfalls ein Hochhausprojekt - sei es zu einer "willkürlichen Begünstigung eines Investors" gekommen, meinte Brinek. "Daran kann auch ein städtebaulicher Vertrag nichts mehr ändern." Auf diese Weise riskiere die Stadt, öffentliches Interesse zu verletzen. "Hier wurde politisch falsch gehandelt", sagte Brinek.

Die Volksanwälte wiesen auch auf die nach wie vor angespannte Personalsituation in der Justizanstalt Josefstaft hin und kritisierten die langen Einschlusszeiten im Polizeianhaltezentrum Hernals. Die Leitung schließe alle Schubhäftlinge im offenen Vollzug bereits um 17.30 Uhr in ihre Zellen ein. Volksanwalt Peter Fichtenbauer dazu: "Das ist vom menschenrechtlichen Anspruch her nicht akzeptabel." Er kritisierte zudem die gravierenden Verzögerungen bei Staatsbürgerschaftsverfahren. Obwohl Betroffene einen Rechtsanspruch darauf hätten, dass ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten bearbeitet wird, gebe es nach wie vor Wartefristen von bis zu drei Jahren.

 

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Neue Kommission für Entschädigung von Heimopfern

Date of article: 02/06/2017

Daily News of: 02/06/2017

Country:  Austria

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Article language: de

Die Volksanwaltschaft wird künftig als Dachorganisation fungieren, wenn es um Renten für Personen geht, die als Kinder und Jugendliche Opfer von Missbrauch und Gewalt in Einrichtungen oder bei Pflegeeltern wurden. Aus Sicht der Volksanwaltschaft sollten hier jedoch auch Opfer von Gewalt- und Missbrauch in Krankenhäusern miteinbezogen werden.

Die Volksanwaltschaft wird künftig als Dachorganisation fungieren, wenn es um Renten für Personen geht, die als Kinder und Jugendliche Opfer von Missbrauch und Gewalt in Einrichtungen oder bei Pflegeeltern wurden.

Gemäß den neuen Bestimmungen entscheiden Pensionsversicherungsträger oder Sozialministeriumsservice ab 1. Juli 2017 über die Zuerkennung von zusätzlichen Renten in Höhe von 300 Euro monatlich für Personen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen, Internaten oder bei Pflegefamilien misshandelt wurden. Grundlage für diese Entscheidungen sind Belege über Entschädigungen durch Opferschutzstellen oder eine begründete Empfehlung des Kollegiums der Volksanwaltschaft.

Volksanwalt Günther Kräuter: „Aus Sicht der Volksanwaltschaft müssen jedoch unbedingt auch Opfer von Gewalt- und Missbrauch in Krankenhäusern miteinbezogen werden, so etwa Betroffene, die als Kinder und Jugendliche in der Wiener Psychiatrie misshandelt wurden.“

Wie ein heute aus der Steiermark bekannt gewordener Fall verdeutlicht, dürfen auch die Länder nicht aus der Verantwortung entlassen werden, betont Kräuter. Das Ö1-Morgenjournal berichtete von einem Mann, der in den Sechzigerjahren bei einer Pflegemutter untergebracht wurde, obwohl diese zuvor bereits wegen Kindesmord verurteilt worden war. Der Betroffene wurde Jahre lang schwer misshandelt. Eine Entschädigung vom Land Steiermark bekommt der Mann jedoch derzeit nicht. Die steirische Opferschutzkommission war nur kurze Zeit und nur befristet bis Dezember 2012 tätig, wie die Volksanwaltschaft bereits damals kritisierte.

Kräuter: „Dem Betroffenen empfehle ich die Kontaktaufnahme mit der Volksanwaltschaft hinsichtlich einer Heimopferrente. Ich appelliere jedoch auch an das Land Steiermark, die rund 60 unbehandelten Fälle menschlich zu lösen und für erlittenes Leid zu entschädigen.“ Eine Wiedergutmachung sei ohnehin nicht möglich, eine Geste der Verantwortung dagegen Pflicht.

 

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Studie: Medien stellen Menschen mit Behinderung oft als Opfer oder als Helden dar

Date of article: 01/06/2017

Daily News of: 02/06/2017

Country:  Austria

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Article language: de

Wie berichten Medien über Menschen mit Behinderung? Eine neue Studie mit dem Titel "Empfehlung zur Darstellung von Menschen mit Behinderungen in den Medien", gibt tiefe Einblicke. Auch die Volksanwaltschaft unterstützte die Erstellung der Studie, die am Mittwoch im Bundeskanzleramt präsentiert wurde.

"An den Rollstuhl gefesselt“ und „sie meistert tapfer ihr Leben“ – Medien stellen Menschen mit Behinderung oft klischeehaft entweder als Opfer oder als Helden dar. Das ergab eine Studie von Media Affairs, die von Volksanwaltschaft, Sozialministerium und Rundfunk- und Telekom Regulierung-GmbH (RTR) unterstützt wurde. Studienautorin Maria Pernegger konstatierte auch eine thematische Verengung in den untersuchten Zeitungen: Mehr als 50 Prozent der Berichterstattung beschränken sich demnach auf Sportunfälle von Prominenten, Paralympics und Charity. Themen wie Behindertenpolitik, Barrierefreiheit oder Inklusion würden nur sehr selten behandelt. Zu 99 Prozent steht die Behinderung im Fokus, andere Berichte seien äußerst rar. Darüber hinaus widerspreche laut Pernegger ein großer Teil der Berichterstattung in dem Printmedien der UN-Behindertenkonvention, weil sie diskriminierende Sprache verwendee oder Vorurteile verstärke.

Im ORF hat die Studie die Sendungen "Bürgeranwalt", "heute konkret" und "heute leben" untersucht, die generell sehr gut abschnitten. Martin Ladstätter vom Behindertenberatungszentrum Bizeps hob besonders die Sendung „Bürgeranwalt“ positiv hervor. Medienminister Thomas Drozda (SPÖ) forderte, sowohl die Zugänglichkeit für als auch die Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Volksanwalt Günther Kräuter: „Die Volksanwaltschaft setzt sich seit vielen Jahren für Inklusion auf allen Ebenen und in allen Lebensbereichen ein, Sprache ist in diesem Zusammenhang wichtig. Sie schafft Bewusstsein.“

Österreich hat die UN-Behindertenkonvention im Jahr 2008 ratifiziert. Die Uno stellte aber in der Folge fest, dass innerhalb der österreichischen Gesellschaft noch kein umfassendes Verständnis für den Paradigmenwechsel besteht, um die Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen wirksam zu ändern. In diesem Zusammenhang wird den Medien große Bedeutung beigemessen.

 

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Le site du Défenseur des droits fait peau neuve !

Date of article: 01/06/2017

Daily News of: 02/06/2017

Country:  France

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Article language: fr

Le 1er juin, le nouveau site du Défenseur des droits a été mis en ligne. Nous l’espérons plus clair et plus intuitif. Il offre une navigation simplifiée et un accès plus rapide aux informations.
Que vous souhaitiez vous informer sur l’institution ou faire appel à nos services concernant votre situation particulière, vous trouverez toutes les informations et les contacts utiles en quelques clics.  

Le site continuera son amélioration tout au long de l’année, avec notamment l’ajout de nouvelles fonctionnalités.   
Nous vous invitions à nous faire part de toutes suggestions par mail à l’adresse : communication@defenseurdesdroits.fr

 
 
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