Declaración institucional en el día internacional de lucha contra el acoso escolar

Date of article: 02/05/2017

Daily News of: 03/05/2017

Country:  Spain - Galicia

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Article language: es

El acoso escolar sigue siendo una cuestión que merece la atención de toda la sociedad.

La puesta en marcha de medidas de detección, prevención y tratamiento del acoso escolar en los centros educativos; así como de las campañas de sensibilización y la crudeza con la que las víctimas relatan sus experiencias, no han conseguido poner freno a esta realidad.

En este 2 de mayo, día internacional contra el acoso escolar, recordamos que muchas situaciones que llega a conocer el Valedor do Pobo no pueden ni deben ser toleradas en el sistema educativo. Percibimos que los esfuerzos se centran excesivamente en tipificar la conducta, sin prestar la suficiente atención al sufrimiento de la víctima.

El Valedor do Pobo da trámite a multitud de quejas cada año en relación con esta problemática. Diferentes miembros de la comunidad escolar nos trasladan la incidencia de estos problemas especialmente en Secundaria y, de manera más alarmante, en la etapa de Primaria.

El 27.5% de los 8.000 participantes en una encuesta realizada por el Defensor del Pueblo al inicio de este curso afirmaban conocer incidentes de violencia o acoso en sus respectivos centros. El dato resulta preocupante y requiere de atención inmediata por parte de los ombudsman y de las instituciones educativas.

Nos hacemos eco de las reivindicaciones que nos acercan las familias por medio de sus quejas. Hace falta reforzar la vigilancia en las entradas y salidas de los centros y en los espacios comunes fuera de las aulas. También habrá que incidir en el fomento de la sensibilización del alumnado y en la formación del profesorado. El personal docente desarrolla un imprescindible papel en la detección de actitudes de violencia por acoso, muchas veces encubiertas y silenciadas en el propio entorno. La respuesta inmediata es una exigencia a la que pueden contribuir desde su posición.

Desde esta institución afirmamos que todos los abusos, a la margen de que sean o no un caso de acoso escolar, deben ser corregidos con contundencia.

Una enseñanza de calidad e igualdad de oportunidades exige un entorno libre de violencia, donde el alumnado pueda desarrollar plenamente su personalidad y sus capacidades.

El acoso sigue siendo una realidad oculta, que adquiere diferentes formas según el caso. Preocupa a esta valedora especialmente la violencia de género ejercida por los más jóvenes y las actitudes homofóbicas o transfóbicas, que tantas veces denunciamos.

Se hace preciso un abordaje multidisciplinar en la lucha contra este fenómeno, reforzar los protocolos vigentes e implicar a los profesionales de la educación, a las familias y al alumnado en materia de acoso a través de la prevención, de la detección y de la recuperación de las víctimas.

Consideramos que el interés superior del menor siempre debe inspirar las intervenciones, tanto con las víctimas, como con los agresores.

En este día internacional contra lo acoso escolar damos de nuevo voz a los que no la tienen, o la tienen muy bajita y les decimos a las víctimas del acoso escolar: no estáis solas.

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Volksanwalt präsentiert Jahresbericht 2016

Date of article: 03/05/2017

Daily News of: 03/05/2017

Country:  Austria

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Article language: de

Prüfung der öffentlichen Verwaltung: Erneuter Anstieg des Beschwerdeaufkommens

Im Jahr 2016 verzeichnete die Volksanwaltschaft (VA) im Bereich der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung ein sehr hohes Beschwerdeaufkommen. Insgesamt wandten sich 18.492 Menschen mit einem Anliegen an die VA. Im Schnitt langten somit 74 Beschwerden pro Arbeitstag ein. Im Vergleich zu den bereits hohen Zahlen der Vorjahre bedeutet dies ein neuerlicher Anstieg. In 9.268 Fällen - rund der Hälfte der Beschwerden - wurde ein formelles Prüfverfahren eingeleitet. Die Beschwerden betrafen auch in diesem Berichtsjahr zahlreiche Themenfelder. Schwerpunkte lagen auf Asylverfahren, Mängel im Bereich Sozialleistungen und Arbeitsmarktservice, Defizite im Justizwesen sowie Probleme im Bereich Bau- und Wohnrecht.


Präventiver Schutz der Menschenrechte: 522 Kontrollen durch Kommissionen

Seit Juli 2012 hat die VA den verfassungsgesetzlichen Auftrag, die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern. Gemeinsam mit sechs Expertenkommissionen kontrolliert die VA öffentliche und private Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann. Die Kontrollen erfolgen in der Regel unangekündigt, um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten. Im Jahr 2016 wurden 479 Einrichtungen kontrolliert. Besucht wurden unter anderem 125 Alten- und Pflegeheime, 98 Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, 76 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, 68 Polizeieinrichtungen, 41 Psychiatrien und Krankenanstalten und 37 Justizanstalten. Außerdem beobachteten die Kommissionen österreichweit 43 Polizeieinsätze, beispielsweise bei Abschiebungen, Versammlungen und Demonstrationen. 83 % der Kontrollen brachten Defizite zu Tage.


Schwerpunkte der Volksanwaltschaft im Jahr 2016

Die VA informiert auf ihrer Website über ihre Tätigkeit und über Beschwerdemöglichkeiten. Um diese Informationen allen Menschen gleichermaßen zugänglich zu machen, werden die wichtigsten Themen nun auch in einer „Leichter Lesen“-Version angeboten. Künftig wird die VA im Rahmen eines neuen Ausbildungsmoduls angehende Polizistinnen und Polizisten über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der VA informieren. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, Skepsis abzubauen und ein positives Klima zwischen der Polizei und der VA zu fördern. Um der Verharmlosung von Gewalt an Frauen entgegenzuwirken, veranstaltete die VA in Kooperation mit der MedUni Wien und dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser die interdisziplinäre Ringvorlesung „Eine von fünf“. Ein weiterer Themenschwerpunkt lag auf der Förderung baulicher Barrierefreiheit in Österreich, auf welchen durch Podiumsdiskussionen und Debatten aufmerksam gemacht wurde. Das NGO-Forum befasste sich 2016 mit der nachhaltigen Veränderung der Darstellung behinderter Menschen in Massenmedien. Die Volksanwaltschaft sieht dabei ihre Aufgabe darin, zu Sensibilisierung und zu einer Bewusstseinsbildung beizutragen.


HeimopferrentenGesetz (HOG): "Volksanwaltschaft nimmt Herausforderung als Dachorganisation gerne an"

Mit einstimmigen parlamentarischen Beschlüssen hat der Nationalrat vergangene Woche die Volksanwaltschaft mit einer neuen, sehr sensiblen und äußerst verantwortungsvollen Aufgabe betraut.

Vorsitzender Günther Kräuter, Volksanwältin Gertrude Brinek und Volksanwalt Peter Fichtenbauer: "Die Volksanwaltschaft als Haus der Menschenrechte nimmt die neue Herausforderung als Dachorganisation nach dem Heimopferrentengesetz gerne an."

Gemäß den neuen Bestimmungen entscheiden Pensionsversicherungsträger oder Sozialministeriumsservice ab 1. Juli 2017 über die Zuerkennung von zusätzlichen Renten in der Höhe von Euro 300,-- (brutto für netto) für Personen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen, Internaten oder bei Pflegefamilien misshandelt wurden.

Grundlage für diese Entscheidungen sind Belege über Entschädigungen durch Opferschutzstellen oder eine begründete Empfehlung des Kollegiums der Volksanwaltschaft.

Kräuter: "Aus Sicht der Volksanwaltschaft müssen unbedingt auch seinerzeitige Gewalt- und Missbrauchsopfer in Krankenhäusern miteinbezogen werden, so etwa Betroffene, die als Kinder und Jugendliche in der Wiener Psychiatrie misshandelt wurden."

Insgesamt sei mit tausenden Anträgen von Betroffenen zu rechnen, die Begutachtung und Bewertung stelle höchste menschenrechtliche Anforderungen an die bei der Volksanwaltschaft einzurichtende "Opferrentenkommission".

Besonders wichtig sei, posttraumatische Schädigungen zu vermeiden.

Die erforderliche finanzielle und personelle Ausstattung für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages durch die Volksanwaltschaft wurde vom Parlament grundsätzlich zugesichert, Details werden derzeit geklärt.

 

1. Geschäftsbereich: Volksanwalt Dr. Günther Kräuter

Volksanwaltschaft fordert Cannabis-Schmerzmittel auf Kassenkosten

Die Kosten für Cannabispräparate sollen von der Sozialversicherung ersetzt werden, wenn andere Therapien versagen oder herkömmliche Schmerzmittel unzumutbare Nebenwirkungen verursachen, fordert Volksanwalt Günther Kräuter. „Es ist nicht einzusehen, dass der streng kontrollierte medizinische Einsatz von Hanf blockiert wird und Schmerzpatienten unnötig leiden.“ Die Volksanwaltschaft tritt bereits seit einiger Zeit für eine großzügigere Verschreibungspraxis ein, nun erkennt Kräuter erste positive Tendenzen: Ärzte verschreiben vermehrt Cannabis-Präparate, Krankenkassen übernehmen häufiger die Kosten dafür.

Nach wie vor sind Verschreibungspraxis und Kostenübernahme jedoch sehr uneinheitlich – abhängig von Bundesland und Krankheitsbild. Das Gesundheitsministerium, so Kräuter, solle nun rasch die Expertengruppe einrichten, welche bereits im Februar angekündigt wurde.

Insgesamt kritisiert der Volksanwalt die mangelhafte Schmerzmedizin in Österreich: Ambulanzen schließen, Leistungen werden reduziert, in den meisten Krankenhäusern gibt es keinen Akutschmerzdienst. Darunter leiden naturgemäß auch Forschung, Ausbildung und Weiterbildung. Das Gebot der Stunde sei ein "Masterplan der Schmerzmedizin", es herrsche enormer Nachholbedarf, Kräuter: „Ziel muss sein Schmerzen sinnvoll und möglichst schonend zu bekämpfen.“


Volksanwaltschaft wird Verkürzung der Wartezeit bei MRT- und CT-Untersuchungen genau prüfen

Bei der Volksanwaltschaft melden sich immer wieder Bürgerinnen und Bürger, die monatelang auf ihre MRT- oder CT-Untersuchung warten müssen. Dabei geht es oft um lebenswichtige Untersuchungen, wie etwa bei Krebserkrankungen. Die Volksanwaltschaft forderte daher bereits in ihrem Tätigkeitsbericht 2015 Maßnahmen und zeigte das Thema anhand konkreter Einzelfälle in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ auf.

Nun scheinen Wirtschaftskammer und Hauptverband – auch auf Druck der Volksanwaltschaft – eine Vereinbarung für verkürzte Wartezeiten getroffen zu haben, um dem Gesetzgeber zuvorzukommen. Der Hauptverband stellte der Volksanwaltschaft besagte Vereinbarung jedoch bisher nicht zur Verfügung. Mittlerweile ist eine „Chefarztpflicht bei Bewilligungen für MRT und CT“ seitens der WGKK angekündigt worden, was zu neuerlichen Grundsatzdiskussionen führt.

Volksanwalt Kräuter will die angekündigte Vereinbarung jedenfalls genau prüfen: „Es ist in einem Sozialversicherungssystem, das auf Pflichtmitgliedschaften beruht, unerträglich, dass bei zahlreichen Untersuchungen nicht medizinische Prioritäten, sondern Geld, Privilegien oder Beziehungen ausschlaggebend dafür sind, wann jemand einen Termin bekommt.“ Immer wieder berichten Betroffene der Volksanwaltschaft über unverblümte Hinweise, bei Barzahlung bevorzugt zu werden. „Sollte die Vereinbarung diese skandalöse 2-Klassen-Medizin nicht restlos beseitigen, fordert die Volksanwaltschaft ein Bundesgesetz.“ so Kräuter.

 

2. Geschäftsbereich: Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek

Endlich Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft!

Zu Redaktionsschluss dieses Berichtes war die Novelle des Sachwalterschafts­rechtes noch Gegen­stand parlamentarischer Beratungen, erfreulicherweise wurde das neue Erwachsenenschutzgesetz mittlerweile bereits beschlossen. Nachdem bei der VA jahrelang Beschwerden im Zusammenhang mit Sachwalterschaft einlangten - im Berichtsjahr alleine waren es 239 Beschwerden aus ganz Österreich - ist nun eine Kehrtwende weg von Entmündigung und hin zu mehr Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für Betroffene eingeleitet.

Am bisherigen Sachwalterschaftsrecht wurde vor allem der Umstand der Besachwaltung an sich sowie der geringe Einfluss von Angehörigen kritisiert. Problematisch war auch, dass in einigen Fällen nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt wurde, selbst wenn hohe Einkünfte, Pensionen oder Ersparnisse vorhanden waren.

Durch das neue Erwachsenenschutzgesetz stehen nun vor allem der Wille und die jeweiligen Bedürfnisse der Betroffenen im Mittelpunkt. Auch Angehörige werden mehr Rechte erhalten. „Das neue Gesetz soll es betroffenen Personen ermöglichen, so lange wie möglich ein Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu führen“, so Volksanwältin Brinek.


Enormer Mehraufwand durch Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit

Zuge der Reform des Steuergesetzes 2015/16 wurden die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Spenden neu geregelt. Die Änderung verärgert nicht nur Spenderinnen und Spender, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf jene Organisationen, denen die Spende zugutekommen soll. Die Vorlage eines Zahlscheines oder einer Spendenbestätigung sind zukünftig nicht mehr ausreichend um Spenden geltend zu machen. Spendenbegünstigte Organisationen müssen die persönlichen Daten ihrer Spenderinnen und Spender nun selbst erheben und technisch aufwändig aufbereiten.

Dies ist nicht nur aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenklich, auch der vermeintliche Vorteil, dass ab 2017 Spenden automatisch beim Jahresausgleich berücksichtigt werden, ist für Volksanwältin Brinek nicht ersichtlich. „Nur wer Zugang zu Finanz-Online hat, kann überprüfen, ob alle Spenden berücksichtigt wurden. Es steht zu befürchten, dass die Einführung eines derart strapaziösen Systems negative Auswirkungen auf die Spendenfreudigkeit haben wird.“

Nachdem die Problematik im Rahmen der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ thematisiert wurde, kündigte das BMF eine Entlastung an. Aus Sicht der VA findet diese jedoch ausschließlich auf Seiten der Finanzverwaltung statt. Für die betroffenen Organisationen und die Spenderinnen und Spender entsteht durch die Gesetzesänderung nach wie vor ein enormer Mehraufwand an finanziellen Mitteln, Verwaltung und Überprüfung.


3. Geschäftsbereich Dr. Peter Fichtenbauer

Chronisch kranke Kinder im Schulsystem

Immer wieder beschweren sich Eltern chronisch kranker Kinder bei der VA über eine unangemessene, den Bedürfnissen ihrer Kinder nicht oder nur unzureichend entsprechende Behandlung in der Schule. Meist sind die Kinder nicht mit ständigen Einschränkungen belastet und benötigen keine oder nur kleine Hilfestellungen, vor allem aber brauchen sie Verständnis für ihre Situation. Vor diesem Hintergrund fand 2015 die Veranstaltung „Das chronisch kranke Kind im Schulsystem“ statt. Die bei dieser von der VA gemeinsam mit dem Parlament veranstalteten Enquete gehaltenen Vorträge wurden im November 2016 publiziert. Die wesentlichen, sich aus der Diskussion bei der Enquete ergebenden Forderungen sind:

  • information an Pädagogen über die medizinischen Fakten und juristischen Problemlagen
  • Rücksicht auf die Bedürfnisse chronisch kranker Kinder als (Lehrer-) Dienstpflicht ernst nehmen
  • Ausbildung und Einsatz speziell geschulter Ansprechpersonen in der Lehrerschaft
  • Etablierung eines „School-Nurse-Systems“ (Gesundheits- und Krankenpflegepersonen mit pädiatrischen Wissen in den Schulen)

Wenngleich bei der Umsetzung dieser Forderungen noch nicht alle Ziele erreicht sind, dürfte die Initiative bereits erste Früchte zu tragen: So sollen laut Entwurf des Bildungsreformgesetzes 2017 gewisse medizinische Tätigkeiten durch Lehrpersonen nun als Ausübung von Dienstpflichten anerkannt werden. Passieren dabei Fehler, haftet nicht primär die Lehrperson selbst, sondern der Staat als Dienstgeber im Wege der Amtshaftung. Damit sollen rechtliche Bedenken der Lehrerschaft abgebaut und Geschädigte gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Schädiger abgesichert werden.


Mord am Brunnenmarkt

In der Nacht von 3. auf 4. Mai soll ein Mann eine 54-jährige Frau am Wiener Brunnenmarkt brutal getötet haben. Die VA leitete ein amtswegiges Prüfverfahren ein und stellte Missstände in der Arbeit der Behörden fest. Sie kritisiert etwa die unverhältnismäßig lange Dauer der Verfahren um den Aufenthaltstitel des aus Kenia stammenden Mannes. So entschied die MA 35 erst nach neun Monaten über die Ablehnung des Verlängerungsantrags, obwohl dieser bereits die formellen Kriterien nicht erfüllte. Daraufhin lag der Akt weitere 15 Monate im BMI, bevor weitere Schritte eingeleitet wurden. Zudem lagen der MA 35 und der Fremdenpolizei unterschiedliche Informationen zur Rechtmäßigkeit des Aufenthaltstitels des Mannes vor. Neben dem Falscheintrag an sich beanstandet die VA, dass dieser Diskrepanz nicht nachgegangen wurde.

Zur Frage, warum keine Schubhaft verhängt worden sei, gab das BFA an, dass dies nicht möglich sei, wenn von vornherein feststeht, dass eine Abschiebung nicht durchgeführt werden kann. Für die VA ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass das BFA die Verhängung einer Schubhaft nicht einmal erwogen hatte, obwohl der Mann ohne festen Wohnsitz und vorbestraft war. Das BFA ging – ohne es versucht oder Erkundigungen eingeholt zu haben – schlichtweg davon aus, dass die Abschiebung nach Kenia nicht möglich sei.

Offenbar war der Mann bereits über längere Zeit hinweg extrem verwahrlost und teilweise aggressiv. Ob eine Unterbringung nach UbG  in diesem Fall erforderlich gewesen wäre, kann im Nachhinein schwer beurteilt werden. Dr. Fichtenbauer dazu: „Die Einschätzung, ob eine Unterbringung notwendig ist, stellt zweifellos hohe Anforderungen an Polizeibedienstete. Dennoch sollten Polizeidienststellen zumindest in einem örtlich überschaubaren Bereich Kenntnisse über auffällige Personen haben. Psychiatrisches Wissen und der Umgang mit psychisch auffälligen Personen sollten im Rahmen der Polizeiausbildung und Fortbildung jedenfalls verpflichtend vermittelt werden.“

 

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Unleserlicher Parkschein

Date of article: 29/04/2017

Daily News of: 03/05/2017

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Ein Niederösterreicher bezahlte einen Kurzparkschein und legte diesen zwar hinter die Windschutzscheibe, allerdings mit der beschrifteten Seite nach unten. Der Schein sei nicht leserlich abgelegt gewesen, argumentierte die Behörde und strafte den Autolenker. Für Volksanwalt Fichtenbauer eine Schikane der Behörde, die Gültigkeit des Kurzparkscheins wäre trotz allem klar ersichtlich gewesen.

Wegen eines Arzttermins war ein Mann im September 2014 in Bruck an der Leitha unterwegs. Er stellte sein Fahrzeug am Hauptplatz ab, kaufte einen Parkschein und hinterließ diesen auf dem Armaturenbrett in seinem Auto. Als er einige Zeit später zu seinem Auto zurückkam, fand er - wider Erwarten - einen Strafzettel vor. Der Parkschein lag verkehrt herum, also mit der beschrifteten Seite nach unten, hinter der Windschutzscheibe. "Nicht leserlich", so das Kontrollorgan der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha und stellte ein Organmandat über 20 Euro aus.

Der Bestrafte beschloss, die Strafe nicht zu bezahlen, da er wusste, dass er einen gültigen Parkschein gelöst hatte und diesen im Verwaltungsstrafverfahren vorlegen wollte. Letztlich scheiterte er aber mit seinen Rechtsmitteln und musste knapp 75 Euro bezahlen.

Obwohl er im Verwaltungsstrafverfahren beweisen konnte, dass er einen Parkschein gelöst hatte, blieb es bei der Strafe, was für ihn unverständlich war. Er vermutete eine behördliche Schikane. Grund dafür sind die gesetzlichen Bestimmungen. Diese sehen eine Strafe nicht nur für das Nichtentrichten der Parkgebühr, sondern auch für das nicht richtige Hinterlegen des Parkscheins vor: "Der Automatenparkschein ist vom Abgabepflichtigen mit Kraftfahrzeugen mit einer Windschutzscheibe hinter dieser und durch diese gut sicht- und lesbar [...] anzubringen."

Im Studio diskutieren neben Volksanwalt Dr. Fichtenbauer der Bürgermeister von Bruck an der Leitha sowie der zuständige Bezirkshauptmann. Der Bürgermeister stellte fest, dass sich das überprüfende Aufsichtsorgan an die Verordnung gehalten habe. Es habe sogar Nachsicht gezeigt, indem es bis zur Ausstellung des Strafmandates eine halbe Stunde gewartet habe, ob nicht doch der Fahrzeugbesitzer zum Auto zurückkäme, um die ordnungsgemäße Bezahlung der Parkgebühr zu bestätigen, also den Parkschein umzudrehen und diesen sichtbar zu machen.

Der Bezirkshauptmann sah keine Möglichkeit für eine Aufhebung der Strafe. Es könne durchaus vorkommen, dass sich der Parkzettel durch einen Windstoß beim Schließen der Türe umdreht. Das korrekte Anbringen müsse vom Fahrzeughalter kontrolliert werden.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer hielt dagegen, dass die Parkgebühr nachweislich bezahlt worden sei. Das Verwaltungsstrafgesetz sehe bei Übertretungen mit unbedeutenden Folgen und geringem Verschulden die Möglichkeit einer Ermahnung vor. Auch wenn es keinen Rechtsanspruch auf die Anwendung dieser Bestimmung gebe, hätte sie sich in diesem Fall angeboten. Die „Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsguts“ – wie vom Gesetz ebenso verlangt – sei aus seiner Sicht als untergeordnet zu bezeichnen. Die Vertreter von Stadt und Bezirk sahen dies anders und wollen von der Strafe nicht absehen.

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La DGA informa al Justicia que la reforma de las Urgencias del Hospital San Jorge es prioritaria

Date of article: 03/05/2017

Daily News of: 03/05/2017

Country:  Spain - Aragón

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Article language: es

En respuesta a una reciente Sugerencia del Justicia de Aragón en la que se pedía la ampliación y reforma de las Urgencias del Hospital San Jorge de Huesca con el fin de mejorar la atención a los usuarios, la Consejería de Sanidad del Gobierno autonómico ha comunicado que la reforma de las Urgencias de este hospital es, actualmente, la actuación prioritaria de la Atención Especializada dentro de la provincia de Huesca.

El Justicia, Fernando García Vicente, que en su día se hizo eco del malestar de la población altoaragonesa por las reducidas dimensiones de los boxes, la deficiente ventilación e iluminación de la zona de atención urgente y las reducidas dimensiones de la sala de triaje, entre otras carencias, ha recibido con satisfacción la respuesta de la DGA y el compromiso de acometer la reforma de manera prioritaria dentro del Plan de Infraestructuras del Departamento de Sanidad.

La Administración reconoce que la última remodelación del Hospital San Jorge se realizó en el año 1996, con una planificación para cumplir las necesidades asistenciales durante 20 años.


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