Prüfung der öffentlichen Verwaltung: Erneuter Anstieg des Beschwerdeaufkommens
Im Jahr 2016 verzeichnete die Volksanwaltschaft (VA) im Bereich der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung ein sehr hohes Beschwerdeaufkommen. Insgesamt wandten sich 18.492 Menschen mit einem Anliegen an die VA. Im Schnitt langten somit 74 Beschwerden pro Arbeitstag ein. Im Vergleich zu den bereits hohen Zahlen der Vorjahre bedeutet dies ein neuerlicher Anstieg. In 9.268 Fällen - rund der Hälfte der Beschwerden - wurde ein formelles Prüfverfahren eingeleitet. Die Beschwerden betrafen auch in diesem Berichtsjahr zahlreiche Themenfelder. Schwerpunkte lagen auf Asylverfahren, Mängel im Bereich Sozialleistungen und Arbeitsmarktservice, Defizite im Justizwesen sowie Probleme im Bereich Bau- und Wohnrecht.
Präventiver Schutz der Menschenrechte: 522 Kontrollen durch Kommissionen
Seit Juli 2012 hat die VA den verfassungsgesetzlichen Auftrag, die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern. Gemeinsam mit sechs Expertenkommissionen kontrolliert die VA öffentliche und private Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann. Die Kontrollen erfolgen in der Regel unangekündigt, um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten. Im Jahr 2016 wurden 479 Einrichtungen kontrolliert. Besucht wurden unter anderem 125 Alten- und Pflegeheime, 98 Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, 76 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, 68 Polizeieinrichtungen, 41 Psychiatrien und Krankenanstalten und 37 Justizanstalten. Außerdem beobachteten die Kommissionen österreichweit 43 Polizeieinsätze, beispielsweise bei Abschiebungen, Versammlungen und Demonstrationen. 83 % der Kontrollen brachten Defizite zu Tage.
Schwerpunkte der Volksanwaltschaft im Jahr 2016
Die VA informiert auf ihrer Website über ihre Tätigkeit und über Beschwerdemöglichkeiten. Um diese Informationen allen Menschen gleichermaßen zugänglich zu machen, werden die wichtigsten Themen nun auch in einer „Leichter Lesen“-Version angeboten. Künftig wird die VA im Rahmen eines neuen Ausbildungsmoduls angehende Polizistinnen und Polizisten über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der VA informieren. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, Skepsis abzubauen und ein positives Klima zwischen der Polizei und der VA zu fördern. Um der Verharmlosung von Gewalt an Frauen entgegenzuwirken, veranstaltete die VA in Kooperation mit der MedUni Wien und dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser die interdisziplinäre Ringvorlesung „Eine von fünf“. Ein weiterer Themenschwerpunkt lag auf der Förderung baulicher Barrierefreiheit in Österreich, auf welchen durch Podiumsdiskussionen und Debatten aufmerksam gemacht wurde. Das NGO-Forum befasste sich 2016 mit der nachhaltigen Veränderung der Darstellung behinderter Menschen in Massenmedien. Die Volksanwaltschaft sieht dabei ihre Aufgabe darin, zu Sensibilisierung und zu einer Bewusstseinsbildung beizutragen.
HeimopferrentenGesetz (HOG): "Volksanwaltschaft nimmt Herausforderung als Dachorganisation gerne an"
Mit einstimmigen parlamentarischen Beschlüssen hat der Nationalrat vergangene Woche die Volksanwaltschaft mit einer neuen, sehr sensiblen und äußerst verantwortungsvollen Aufgabe betraut.
Vorsitzender Günther Kräuter, Volksanwältin Gertrude Brinek und Volksanwalt Peter Fichtenbauer: "Die Volksanwaltschaft als Haus der Menschenrechte nimmt die neue Herausforderung als Dachorganisation nach dem Heimopferrentengesetz gerne an."
Gemäß den neuen Bestimmungen entscheiden Pensionsversicherungsträger oder Sozialministeriumsservice ab 1. Juli 2017 über die Zuerkennung von zusätzlichen Renten in der Höhe von Euro 300,-- (brutto für netto) für Personen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen, Internaten oder bei Pflegefamilien misshandelt wurden.
Grundlage für diese Entscheidungen sind Belege über Entschädigungen durch Opferschutzstellen oder eine begründete Empfehlung des Kollegiums der Volksanwaltschaft.
Kräuter: "Aus Sicht der Volksanwaltschaft müssen unbedingt auch seinerzeitige Gewalt- und Missbrauchsopfer in Krankenhäusern miteinbezogen werden, so etwa Betroffene, die als Kinder und Jugendliche in der Wiener Psychiatrie misshandelt wurden."
Insgesamt sei mit tausenden Anträgen von Betroffenen zu rechnen, die Begutachtung und Bewertung stelle höchste menschenrechtliche Anforderungen an die bei der Volksanwaltschaft einzurichtende "Opferrentenkommission".
Besonders wichtig sei, posttraumatische Schädigungen zu vermeiden.
Die erforderliche finanzielle und personelle Ausstattung für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages durch die Volksanwaltschaft wurde vom Parlament grundsätzlich zugesichert, Details werden derzeit geklärt.
1. Geschäftsbereich: Volksanwalt Dr. Günther Kräuter
Volksanwaltschaft fordert Cannabis-Schmerzmittel auf Kassenkosten
Die Kosten für Cannabispräparate sollen von der Sozialversicherung ersetzt werden, wenn andere Therapien versagen oder herkömmliche Schmerzmittel unzumutbare Nebenwirkungen verursachen, fordert Volksanwalt Günther Kräuter. „Es ist nicht einzusehen, dass der streng kontrollierte medizinische Einsatz von Hanf blockiert wird und Schmerzpatienten unnötig leiden.“ Die Volksanwaltschaft tritt bereits seit einiger Zeit für eine großzügigere Verschreibungspraxis ein, nun erkennt Kräuter erste positive Tendenzen: Ärzte verschreiben vermehrt Cannabis-Präparate, Krankenkassen übernehmen häufiger die Kosten dafür.
Nach wie vor sind Verschreibungspraxis und Kostenübernahme jedoch sehr uneinheitlich – abhängig von Bundesland und Krankheitsbild. Das Gesundheitsministerium, so Kräuter, solle nun rasch die Expertengruppe einrichten, welche bereits im Februar angekündigt wurde.
Insgesamt kritisiert der Volksanwalt die mangelhafte Schmerzmedizin in Österreich: Ambulanzen schließen, Leistungen werden reduziert, in den meisten Krankenhäusern gibt es keinen Akutschmerzdienst. Darunter leiden naturgemäß auch Forschung, Ausbildung und Weiterbildung. Das Gebot der Stunde sei ein "Masterplan der Schmerzmedizin", es herrsche enormer Nachholbedarf, Kräuter: „Ziel muss sein Schmerzen sinnvoll und möglichst schonend zu bekämpfen.“
Volksanwaltschaft wird Verkürzung der Wartezeit bei MRT- und CT-Untersuchungen genau prüfen
Bei der Volksanwaltschaft melden sich immer wieder Bürgerinnen und Bürger, die monatelang auf ihre MRT- oder CT-Untersuchung warten müssen. Dabei geht es oft um lebenswichtige Untersuchungen, wie etwa bei Krebserkrankungen. Die Volksanwaltschaft forderte daher bereits in ihrem Tätigkeitsbericht 2015 Maßnahmen und zeigte das Thema anhand konkreter Einzelfälle in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ auf.
Nun scheinen Wirtschaftskammer und Hauptverband – auch auf Druck der Volksanwaltschaft – eine Vereinbarung für verkürzte Wartezeiten getroffen zu haben, um dem Gesetzgeber zuvorzukommen. Der Hauptverband stellte der Volksanwaltschaft besagte Vereinbarung jedoch bisher nicht zur Verfügung. Mittlerweile ist eine „Chefarztpflicht bei Bewilligungen für MRT und CT“ seitens der WGKK angekündigt worden, was zu neuerlichen Grundsatzdiskussionen führt.
Volksanwalt Kräuter will die angekündigte Vereinbarung jedenfalls genau prüfen: „Es ist in einem Sozialversicherungssystem, das auf Pflichtmitgliedschaften beruht, unerträglich, dass bei zahlreichen Untersuchungen nicht medizinische Prioritäten, sondern Geld, Privilegien oder Beziehungen ausschlaggebend dafür sind, wann jemand einen Termin bekommt.“ Immer wieder berichten Betroffene der Volksanwaltschaft über unverblümte Hinweise, bei Barzahlung bevorzugt zu werden. „Sollte die Vereinbarung diese skandalöse 2-Klassen-Medizin nicht restlos beseitigen, fordert die Volksanwaltschaft ein Bundesgesetz.“ so Kräuter.
2. Geschäftsbereich: Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek
Endlich Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft!
Zu Redaktionsschluss dieses Berichtes war die Novelle des Sachwalterschaftsrechtes noch Gegenstand parlamentarischer Beratungen, erfreulicherweise wurde das neue Erwachsenenschutzgesetz mittlerweile bereits beschlossen. Nachdem bei der VA jahrelang Beschwerden im Zusammenhang mit Sachwalterschaft einlangten - im Berichtsjahr alleine waren es 239 Beschwerden aus ganz Österreich - ist nun eine Kehrtwende weg von Entmündigung und hin zu mehr Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für Betroffene eingeleitet.
Am bisherigen Sachwalterschaftsrecht wurde vor allem der Umstand der Besachwaltung an sich sowie der geringe Einfluss von Angehörigen kritisiert. Problematisch war auch, dass in einigen Fällen nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt wurde, selbst wenn hohe Einkünfte, Pensionen oder Ersparnisse vorhanden waren.
Durch das neue Erwachsenenschutzgesetz stehen nun vor allem der Wille und die jeweiligen Bedürfnisse der Betroffenen im Mittelpunkt. Auch Angehörige werden mehr Rechte erhalten. „Das neue Gesetz soll es betroffenen Personen ermöglichen, so lange wie möglich ein Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu führen“, so Volksanwältin Brinek.
Enormer Mehraufwand durch Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit
Zuge der Reform des Steuergesetzes 2015/16 wurden die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Spenden neu geregelt. Die Änderung verärgert nicht nur Spenderinnen und Spender, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf jene Organisationen, denen die Spende zugutekommen soll. Die Vorlage eines Zahlscheines oder einer Spendenbestätigung sind zukünftig nicht mehr ausreichend um Spenden geltend zu machen. Spendenbegünstigte Organisationen müssen die persönlichen Daten ihrer Spenderinnen und Spender nun selbst erheben und technisch aufwändig aufbereiten.
Dies ist nicht nur aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenklich, auch der vermeintliche Vorteil, dass ab 2017 Spenden automatisch beim Jahresausgleich berücksichtigt werden, ist für Volksanwältin Brinek nicht ersichtlich. „Nur wer Zugang zu Finanz-Online hat, kann überprüfen, ob alle Spenden berücksichtigt wurden. Es steht zu befürchten, dass die Einführung eines derart strapaziösen Systems negative Auswirkungen auf die Spendenfreudigkeit haben wird.“
Nachdem die Problematik im Rahmen der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ thematisiert wurde, kündigte das BMF eine Entlastung an. Aus Sicht der VA findet diese jedoch ausschließlich auf Seiten der Finanzverwaltung statt. Für die betroffenen Organisationen und die Spenderinnen und Spender entsteht durch die Gesetzesänderung nach wie vor ein enormer Mehraufwand an finanziellen Mitteln, Verwaltung und Überprüfung.
3. Geschäftsbereich Dr. Peter Fichtenbauer
Chronisch kranke Kinder im Schulsystem
Immer wieder beschweren sich Eltern chronisch kranker Kinder bei der VA über eine unangemessene, den Bedürfnissen ihrer Kinder nicht oder nur unzureichend entsprechende Behandlung in der Schule. Meist sind die Kinder nicht mit ständigen Einschränkungen belastet und benötigen keine oder nur kleine Hilfestellungen, vor allem aber brauchen sie Verständnis für ihre Situation. Vor diesem Hintergrund fand 2015 die Veranstaltung „Das chronisch kranke Kind im Schulsystem“ statt. Die bei dieser von der VA gemeinsam mit dem Parlament veranstalteten Enquete gehaltenen Vorträge wurden im November 2016 publiziert. Die wesentlichen, sich aus der Diskussion bei der Enquete ergebenden Forderungen sind:
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information an Pädagogen über die medizinischen Fakten und juristischen Problemlagen
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Rücksicht auf die Bedürfnisse chronisch kranker Kinder als (Lehrer-) Dienstpflicht ernst nehmen
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Ausbildung und Einsatz speziell geschulter Ansprechpersonen in der Lehrerschaft
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Etablierung eines „School-Nurse-Systems“ (Gesundheits- und Krankenpflegepersonen mit pädiatrischen Wissen in den Schulen)
Wenngleich bei der Umsetzung dieser Forderungen noch nicht alle Ziele erreicht sind, dürfte die Initiative bereits erste Früchte zu tragen: So sollen laut Entwurf des Bildungsreformgesetzes 2017 gewisse medizinische Tätigkeiten durch Lehrpersonen nun als Ausübung von Dienstpflichten anerkannt werden. Passieren dabei Fehler, haftet nicht primär die Lehrperson selbst, sondern der Staat als Dienstgeber im Wege der Amtshaftung. Damit sollen rechtliche Bedenken der Lehrerschaft abgebaut und Geschädigte gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Schädiger abgesichert werden.
Mord am Brunnenmarkt
In der Nacht von 3. auf 4. Mai soll ein Mann eine 54-jährige Frau am Wiener Brunnenmarkt brutal getötet haben. Die VA leitete ein amtswegiges Prüfverfahren ein und stellte Missstände in der Arbeit der Behörden fest. Sie kritisiert etwa die unverhältnismäßig lange Dauer der Verfahren um den Aufenthaltstitel des aus Kenia stammenden Mannes. So entschied die MA 35 erst nach neun Monaten über die Ablehnung des Verlängerungsantrags, obwohl dieser bereits die formellen Kriterien nicht erfüllte. Daraufhin lag der Akt weitere 15 Monate im BMI, bevor weitere Schritte eingeleitet wurden. Zudem lagen der MA 35 und der Fremdenpolizei unterschiedliche Informationen zur Rechtmäßigkeit des Aufenthaltstitels des Mannes vor. Neben dem Falscheintrag an sich beanstandet die VA, dass dieser Diskrepanz nicht nachgegangen wurde.
Zur Frage, warum keine Schubhaft verhängt worden sei, gab das BFA an, dass dies nicht möglich sei, wenn von vornherein feststeht, dass eine Abschiebung nicht durchgeführt werden kann. Für die VA ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass das BFA die Verhängung einer Schubhaft nicht einmal erwogen hatte, obwohl der Mann ohne festen Wohnsitz und vorbestraft war. Das BFA ging – ohne es versucht oder Erkundigungen eingeholt zu haben – schlichtweg davon aus, dass die Abschiebung nach Kenia nicht möglich sei.
Offenbar war der Mann bereits über längere Zeit hinweg extrem verwahrlost und teilweise aggressiv. Ob eine Unterbringung nach UbG in diesem Fall erforderlich gewesen wäre, kann im Nachhinein schwer beurteilt werden. Dr. Fichtenbauer dazu: „Die Einschätzung, ob eine Unterbringung notwendig ist, stellt zweifellos hohe Anforderungen an Polizeibedienstete. Dennoch sollten Polizeidienststellen zumindest in einem örtlich überschaubaren Bereich Kenntnisse über auffällige Personen haben. Psychiatrisches Wissen und der Umgang mit psychisch auffälligen Personen sollten im Rahmen der Polizeiausbildung und Fortbildung jedenfalls verpflichtend vermittelt werden.“