El Diputado del Común entrega a la presidenta del Parlamento de Canarias el Informe Anual 2016

Date of article: 09/03/2017

Daily News of: 09/03/2017

Country:  Spain - Canary Islands

Author: Regional Ombudsman of the Canary Islands

Article language: es

Santa Cruz de La Palma, 9 de marzo de 2016.- El Diputado del Común, Jerónimo Saavedra, entregó a la presidenta del Parlamento de Canarias, Carolina Darías, en la mañana de hoy jueves, 9 de marzo, el Informe Anual 2016. Tal y como establece la Ley 7/2001, de 31 de julio, del Diputado del Común, este Informe da cuenta de la labor desplegada por el Comisionado Parlamentario anualmente.

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El Diputado del Común pide que la Seguridad Social anticipe el pago de las pensiones a los emigrantes retornados de Venezuela

Date of article: 08/03/2017

Daily News of: 09/03/2017

Country:  Spain - Canary Islands

Author: Regional Ombudsman of the Canary Islands

Article language: es

Santa Cruz de La Palma, 8 de marzo de 2017.- El Diputado del Común, Jerónimo Saavedra, ha solicitado que el Instituto Nacional de la Seguridad Social anticipe el pago de las pensiones reconocidas por el Instituto Venezolano de Seguridad Social a los beneficiarios que residen en España, dada la situación en la que se encuentran estos pensionistas y jubilados, que llevan casi un año y medio s...

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Anpassungen beim Kindesunterhalt

Date of article: 08/03/2017

Daily News of: 08/03/2017

Country:  Germany

Author: Federal Committee on Petitions of Germany

Article language: de

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen zur Änderung der Regelungen des Kindesunterhalts insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, den auf die "Aufteilung von Betreuungs- und Barunterhalt nach Paragraf 1606 Absatz 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)" abzielenden Teil einer Petition als Material an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, dass Unterhaltsregelungen bei Kindesunterhalt "die Gehaltssituation und die Familienumstände aller Beteiligten fair berücksichtigen". Aus Sicht der Petenten wird derzeit der "barunterhaltspflichtige Elternteil" zu stark belastet, insbesondere weil die bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts entstehenden Kosten - wie etwa Fahrtkosten - nicht berücksichtigt würden. Außerdem müsse bei der Unterhaltsberechnung auch die Einkommenssituation des betreuenden Elternteils berücksichtigt werden, "sofern dieser über ein deutlich höheres Einkommen als der barunterhaltspflichtige Elternteil verfügt".

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die im BGB enthaltende Regelung, wonach "in der Regel" der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil das Kind pflegt und erzieht (Betreuungsunterhalt) und der andere Elternteil die finanziellen Bedürfnisse des Kindes erfüllt (Barunterhalt). Dies führe grundsätzlich dazu, dass der betreuende Elternteil keinen Barunterhalt zu leisten habe.

Von diesem Grundsatz, so heißt es weiter, lasse die Rechtsprechung aber im Einzelfall Ausnahmen zu. Im Falle eines erweiterten Umgangs, der deutlich über das übliche Maß des klassischen Wochenendumgangs hinausgeht, könne etwa der barunterhaltspflichtige Elternteil dadurch finanziell entlastet werden, dass eine Herabstufung des Unterhalts um eine oder mehrere Einkommensgruppen der zur Unterhaltsberechnung herangezogenen sogenannten Düsseldorfer Tabelle erfolgt.

Auch bezüglich des Einkommensgefälles zugunsten des betreuenden Elternteils seien in der Rechtspraxis Ausnahmen anerkannt, schreibt der Petitionsausschuss. Wenn beispielsweise das bereinigte Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils deutlich höher ist als das des barunterhaltspflichtigen Elternteils könne die Barunterhaltspflicht "ganz oder teilweise auf den betreuenden Elternteil übergehen".

Insofern bestehe kein Handlungsbedarf, urteilt der Ausschuss. Vor dem Hintergrund, dass das Justizministerium derzeit prüfe, ob die bestehende Regelung insgesamt noch die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse angemessen abbildet oder ob Anpassungen insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs oder des Wechselmodells, bei dem beide Elternteile sich die Betreuungszeit teilen, erforderlich sind, hält der Petitionsausschuss die Eingabe für geeignet, in die anstehenden Überlegungen einbezogen zu werden, heißt es in der Vorlage.

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