Date of article: 04/03/2017
Daily News of: 06/03/2017
Country:
Austria
Author: Austrian Ombudsman Board
Article language: de
Der Fall erregte durch Zeitungsberichte Aufsehen: Anfang Jänner 2017 soll der Ex-Freund einer Grazerin an drei von ihr zu Hilfe gerufenen Polizisten vorbei in die Wohnung gestürmt sein und die Frau mit einem Messer schwer verletzt haben. Wenige Tage davor war ein Betretungsverbot verhängt worden, der Mann hatte die Frau schon öfter verfolgt und auch bedroht.
Zehnmal soll der Mann nach Mitteilung der Rechtsanwältin auf die Grazerin eingestochen haben, bis das Messer in ihrem Arm stecken geblieben und er schließlich von der Polizei überwältigt worden sei. Sowohl die Niere, als auch die Lunge und das Zwerchfell der jungen Frau seien gravierend verletzt worden, einer der Stiche habe das Herz nur knapp verfehlt. Das Opfer sei in Lebensgefahr geschwebt und habe im Krankenhaus notoperiert werden müssen. Inzwischen sei die Frau wieder nach Hause entlassen worden, sie befinde sich auf dem Weg der Besserung.
Die junge Mutter erhebt nun Schadensersatzansprüche gegen die Republik Österreich. Ihre Anwältin spricht von unterlassener Hilfeleistung seitens der Polizei und fordert Schmerzengeld. Die Landespolizeidirektion Steiermark verwehrte sich in einer schriftlichen Äußerung gegenüber dem ORF gegen "jede Art von Vorverurteilung". Der Fall werde intern evaluiert und ein Bericht über das Einschreiten liege bereits bei der Staatsanwaltschaft in Graz. Der Täter befindet sich in Haft. Bei seiner ersten Einvernahme durch einen Haftrichter habe der Mann fünf Justizwachbeamte verletzt.
Im Studio wollte sich seitens der Behörden niemand der Diskussion stellen, man berief sich auf das laufende Verfahren vor der Staatsanwaltschaft. Volksanwalt Dr. Fichtenbauer hielt fest, dass es Aufgabe der Polizei sei, Personen zu schützen. Dieser Aufgabe sei die Polizei augenscheinlich nicht nachgekommen. Der amtsbekannte Tatbestand der Wegweisung wurde von den anwesenden Beamten nicht exekutiert, ja nicht einmal überwacht. „Selbst wenn es diese Wegweisung nicht gegeben hätte, darf in Anwesenheit von Polizeibeamten so etwas nicht geschehen“, so der Volksanwalt.
Die Volksanwaltschaft wird prüfen, inwieweit Verbesserungen bei der Ausbildung und beim Einsatztraining erforderlich sind. Die so genannte Wegweisung sei ein wichtiges Instrumentarium zum Schutz vor häuslicher Gewalt, aber sie müsse nicht nur ausgesprochen, sondern auch überprüft werden, hielt Volksanwalt Fichtenbauer fest. Auch diesem wichtigen Punkt wird die Volksanwaltschaft nachgehen.