Council of Europe discusses FRA’s latest Roma findings

Date of article: 02/02/2017

Daily News of: 02/02/2017

Country:  EUROPE

Author:

Article language: en

English
02/02/2017
The Agency presented selected Roma findings from its second EU minorities and discrimination survey to the Council of Europe in Strasbourg on 25 January.
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Protecting against LGBTI violence and discrimination

Date of article: 02/02/2017

Daily News of: 02/02/2017

Country:  EUROPE

Author:

Article language: en

English
02/02/2017
The Agency contributed a paper to the UN’s public consultation on protection against violence and discrimination based on sexual orientation and gender identity.
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Volksanwältin Brinek stellt Missstände in der Verwaltung des Landes Salzburg fest

Date of article: 31/01/2017

Daily News of: 01/02/2017

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Etliche verzweifelte Mieterinnen und Mieter von Ufergrundstücken am Wallersee und am Obertrumer See wandten sich an Volksanwältin Dr. Brinek. Das Land Salzburg hatte den Betroffenen neue Mietverträge vorgelegt, welche eine völlig überraschende Mietzinserhöhung um bis zu 1.100% vorsahen und bereits eine Woche später in Kraft treten sollten. Auf Grundlage eines neuen Tarifsystems, wurde etwa die Miete eines Grundstücksbesitzers am Waller See, von bisher 900€ auf 10.000€ erhöht. Eine weitere Anrainerin und ihre Eltern sollten statt 416€ plötzlich 4.630€ bezahlen.

Volksanwältin Dr. Brinek kritisierte die Vorgangsweise des Landes sowie die gewählte Berechnung der Mietzinse für die Seeparzellen. Aufgrund dieser Änderungen sollten die Betroffenen nun auch für Grund bezahlen, der zur Gänze unter Wasser liegt und fortan für Häuschen, die sie selbst gebaut hatten, höhere Mieten entrichten. Dr. Brinek dazu: „Weder die fragwürdigen Neubemessungen noch die neueingeführten Tariftypenregelungen sind nachvollziehbar.“

Die Volksanwaltschaft empfahl daher, dass die Salzburger Landesregierung die Mietzinse für die Vermietung der Seegrundstücke neu berechnet und deren Erhöhung nur schrittweise vornimmt. Die Landesregierung hat nun 8 Wochen Zeit die Empfehlung umzusetzen oder schriftlich zu begründen, weshalb sie das nicht tun will.

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