Condolence letter on death of Roman Herzog

Date of article: 11/01/2017

Daily News of: 18/01/2017

Country:  Poland

Author: Polish Ombudsman

Article language: en

Adam Bodnar, Commissioner for Human Rights sent a message of condolences to the Ambassador of Germany, on the death of Roman Herzog, former President of the German Federal Republic.

Your Excellency,

I have heard with profound regret the sad news about the death of Professor Roman Herzog.
Looking back at public activities of Professor Roman Herzog, I have always admired His high
moral standards in performing duties as the President of Germany between 1994 and 1999, as well as His
huge contribution to the modem history of the European Union. He shall be recognized as an outstanding
scholar, the author of numerous books and articles on constitutionalism, democracy, rule of law and
fundamental rights and the Chairman of the Federal Constitutional Court between 1987 and 1994. For me,
the German concept of Rechtsstaat will always have a face of Roman Herzog.
 
President Roman Herzog shall be remembered in Poland for his significant words addressed to the
Polish nation, pleading for forgiveness, during Polish celebrations of the 50th anniversary of the 1944
Warsaw Uprising. This important gesture has started a new era in diplomatic relations between Germany
and Poland and has given both nations a chance for a candid reconciliation.
 
As the Commissioner for Human Rights of the Republic of Poland I wish to emphasize the merits
of Professor Roman Herzog in drafting the Charter of Fundamental Rights of the European Union, as the
Chariman of the Convention that was responsible for the Charter’s shape. It is splendid that the Charter
is now legally binding and “living” instrument, acknowledging the EU citizens’ fundamental rights and
values of the EU legal order.
 
Please accept my deepest condolences on the passing of such a prominent politician, judge and
scholar.

 

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Misshandlungsvorwurf in der Justizanstalt Hirtenberg

Date of article: 17/01/2017

Daily News of: 18/01/2017

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Laut Medienberichten kam es kürzlich in der Justizanstalt Hirtenberg zu einem fürchterlichen Vorfall: Ein junger Insasse soll von zwei weiteren Häftlingen misshandelt worden sein, diese sollen ihm schwere Schnittwunden am Rücken zugefügt haben. Die verzweifelte Mutter wandte sich nun auch an die Volksanwaltschaft.


Volksanwältin Gertrude Brinek, zuständig für Beschwerden im Justizbereich, hat unverzüglich ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet. Die Volksanwältin ist erschüttert:“ Wir werden die Ermittlungsergebnisse vom Bundesministerium für Justiz umgehend anfordern und hoffen, dass uns diese möglichst rasch vorliegen!“


Wichtig ist für die Volksanwaltschaft nicht nur welche Betreuung Opfer und Angehörige erfahren, sondern auch welche Konsequenzen aus diesem tragischen Vorfall gezogen wer-den. Seitens der Volksanwaltschaft werden insbesondere die Sorgfalts- und Aufsichtspflichten in der Justizanstalt Hirtenberg zu hinterfragen sein, bzw. jene Umständen unter denen solch ein Vorfall möglich war.


„Besonders bedauerlich ist, dass sich der Insasse erst einige Tage nach dem Vorfall traute, seine Wunden zu zeigen und mit anderen darüber zu sprechen. Dies lässt auch das Verhältnis zwischen Insassen uns Beamten in der Justizanstalt hinterfragen“, so Brinek.

 

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Neues Erwachsenenschutzgesetz im Ministerrat beschlossen

Date of article: 17/01/2017

Daily News of: 18/01/2017

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Heute wurde das neue Erwachsenenschutzgesetz im Ministerrat beschlossen. Ein Meilenstein in der Weiterentwicklung der Sachwalterschaft. Sowohl Justizminister Brandstetter als auch Volksanwältin Brinek sind sich einig: Mit dem neuen Gesetz wird den Herausforderungen von heute bestmöglich begegnet: Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für die Betroffenen rücken in den Mittelpunkt!


Mit der Reform wird das seit bereits 30 Jahren bestehende System der Sachwalterschaft ersetzt. Der Sachwalter wird zum Erwachsenenvertreter und das Erwachsenenschutzgesetz wird auf insgesamt vier Säulen der Vertretung aufgebaut: Vorsorgevollmacht, die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung. Durch diese Neuerungen wird es individuelle Möglichkeiten der Vertretung in vier verschiedenen Abstufungen geben. Wichtig ist, dass die Entscheidungen künftig nicht mehr an betroffenen Personen vorbei ge-hen. Dadurch soll die Zahl der knapp 60.000 Besachwalteten drastisch gesenkt werden.


Volksanwältin Brinek erklärt: “Das Ziel ist, für jede individuelle Situation die bestmögliche Lösung zu finden, damit den Betroffenen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Han-deln ermöglicht wird. Für mich ist wichtig, dass den Betroffenen ein Leben nach ihren Vor-stellungen möglich und die Sachwalterschaft das letzte Mittel ist!“


Brinek zeigt sich erfreut, dass die Mittel zur Finanzierung dieses Projekts nunmehr doch noch aufgestellt werden konnten:„ Ohne die Hartnäckigkeit des Justizministers wäre das nicht möglich gewesen!“

 

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Am Gehsteig ausgerutscht: Wer haftet?

Date of article: 14/01/2017

Daily News of: 18/01/2017

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Eine 79-jährige Steirerin stürzte vor einem Jahr in Hartberg auf einem eisglatten Gehsteig. Die Folge: ein gebrochener Oberschenkel und Brüche am Sprunggelenk. Haftet die Gemeinde für den Schaden, weil der Gehsteig frühmorgens noch nicht gestreut war? Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek meint Ja und fordert Schadenersatz.

Der Vorfall ereignete sich im Jänner letzten Jahres. Die Gemeinde hatte den Weg im Bereich einer Bushalteselle trotz Glatteis nicht gestreut. Als Folge des Unfalls entstanden der Betroffenen durch Krankenhaus- und Pflegeheimaufenthalte Kosten in Höhe von EUR 8.000,00. Mit diesen wurde sie jedoch allein gelassen, weshalb sie sich schlussendlich hilfesuchend an die VA wandte.

Auf Nachfrage durch die VA stritten die Gemeinde und ihre Haftpflichtversicherung jegliche Haftung ab. Die Gemeinde hätte einen detaillierten Winterdienstplan und würde sich an diesen halten. Um 7.00 Uhr sei die Glatteisbildung gemeldet worden und die Winterdienstpartien hätten ihren Streudienst unmittelbar anschließend begonnen. Da es nicht möglich sei, alle maßgeblichen Örtlichkeiten gleichzeitig zu bedienen, wäre die Unfallstelle irgendwann zwischen 7.30 Uhr und 10.30 Uhr gestreut worden. Außerdem sei der Streudienst unterbesetzt gewesen

Im Studio führte Volksanwältin Brinek aus, dass grundsätzlich der Wegehalter für die gefahrlose Benutzung eines Weges bei grobem Verschulden haftet. Dies trifft hier zu: Die Gemeinde hat als Wegehalter grob fahrlässig unterlassen dafür zu sorgen, dass der Gehsteig rechtzeitig gestreut wurde. Sie hat verabsäumt für Ersatz für den erkrankten Mitarbeiter zu sorgen, sodass der Streudienst unterbesetzt war. Dies führte dazu, dass eineinhalb Stunden nach der Glatteismeldung die Unfallstelle noch immer nicht gestreut war.

Die VA forderte die Gemeinde daher auf, der Geschädigten ein angemessenes Angebot zur Schadensregulierung zu unterbreiten. Brinek ist überzeugt:“ Mit krankheitsbedingten Ausfällen muss die Gemeinde rechnen und dafür entsprechend Vorsorge treffen. Dazu kommt, dass frequentierte Bereiche wie Bushaltestellen immer Priorität haben sollten“.

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Interview de J. Toubon dans Maires de France

Date of article: 16/01/2017

Daily News of: 18/01/2017

Country:  France

Author: National Ombudsman of France

Article language: fr

Interviewé par Antoine Blouet, rédacteur en chef de Maires de France, le mensuel de l'Association des Maires de France, le Défenseur des droits, Jacques Toubon, revient sur les relations de l'institution avec les élus locaux. L'occasion de réaffirmer le soutien que peut apporter le Défenseur des droits aux maires : "Le Défenseur des droits est un service public qui peut assister le maire dans l'aide à apporter à ses administrés et donner des réponses là ou elles manquent. Pour cela le maire peut renvoyer un administré vers un délégué du Défenseur des droits." 

Retrouvez l'interview complète ci-dessous et dans Maires de France du mois de Janvier

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