124/2017 : 28 November 2017 - Judgment of the Court of Justice in Case C-514/16

Date of article: 28/11/2017

Daily News of: 28/11/2017

Country:  EUROPE

Author:

Article language: en

Rodrigues de Andrade
Approximation of laws
Damage caused by vehicles which are also intended to be used as machines for carrying out work must be covered by compulsory motor-vehicle insurance against civil liability only when such vehicles are being used principally as a means of transport

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Roma Dialogplattform des Bundeskanzleramtes in der Volksanwaltschaft

Date of article: 27/11/2017

Daily News of: 27/11/2017

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Am 24.11.2017 fand die regelmäßige Roma Dialogplattform des Bundeskanzleramtes erstmals in der Volksanwaltschaft statt. Rund 60 Vertreterinnen und Vertreter aus den Ministerin sowie der Zivilgesellschaft besuchten die Veranstaltung beteiligten sich an der regen Diskussion.

Roma bilden in der Europäischen Union die größte ethnische Minderheit. Von der Europäischen Grundrechteagentur durchgeführte Studien ergaben jedoch, dass viele der rund zehn bis zwölf Millionen in Europa lebenden Roma tagtäglich mit Vorurteilen, Intoleranz, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung konfrontiert sind. Um dem Abhilfe zu verschaffen, verabschiedete die Europäische Kommission den EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020. Darin werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgefordert, wirksame, auf die Größe und Situation ihrer jeweiligen Roma-Bevölkerung zugeschnittene Integrationsstrategien und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Roma in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnen festzulegen. Die Bekämpfung von Diskriminierung und die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration der Roma bilden dabei wesentliche Kernelemente.

Die Europäische Union sieht den Schlüssel zu einer erfolgreichen Inklusion in der Zusammenarbeit von Behörden und der Roma-Zivilgesellschaft. Die Mitgliedstaaten sind deshalb aufgefordert, die aktive Einbindung der Roma-Zivilgesellschaft in die Umsetzung der nationalen Roma Strategien zu fördern.

Zu diesem Zweck hat die österreichische Nationale Roma Kontaktstelle im Bundeskanzleramt 2012 eine Roma Dialogplattform geschaffen. Diese bringt regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter der Roma-Zivilgesellschaft mit Behördenzuständigen von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden sowie mit Fachleuten aus Wissenschaft und Forschung zusammen. Durch die Roma-Dialogplattform soll ein offener, inklusiver Dialog ermöglicht werden, in dessen Mittelpunkt die Perspektive der Roma steht.

Die 20. Roma-Dialogplattform fand erstmals in der Volksanwaltschaft statt. Volksanwalt Dr. Günther Kräuter und eine Expertin der Volksanwaltschaft gaben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zunächst einen Einblick in die Arbeit der Volksanwaltschaft. Welche Aufgaben erfüllt die Volksanwaltschaft? Welchen Beitrag kann die Volksanwaltschaft zum Schutz der Menschenrechte von Roma leisten? Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen Diskriminierung zu wehren?

Die Volksanwaltschaft ist das Menschenrechtshaus der Republik. Sie hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, die Einhaltung der Menschenrechte zu schützen und zu fördern, wobei dem Schutz vor Diskriminierung besondere Bedeutung zukommt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung erhielten einen Einblick in exemplarische Fälle aus der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft und von der Volksanwaltschaft festgestelltes Verbesserungspotential in der Verwaltungspraxis, aber auch auf Ebene der Gesetzgebung.

Im Anschluss daran diskutierten Expertinnen und Experten Fragen der außerschulischen Jugendarbeit. Was sind die spezifischen Bedürfnisse und Anliegen der Roma-Jugend? Welche Erfahrungen im Bereich der Jugendpolitik und Jugendarbeit gibt es in Österreich, Deutschland und europaweit?

 

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Auftaktveranstaltung in der Volksanwaltschaft gegen Gewalt an Frauen

Date of article: 24/11/2017

Daily News of: 27/11/2017

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Am 23.11.2017 fand die diesjährige Auftaktveranstaltung zur Ringvorlesung „Eine von Fünf“ in der Volksanwaltschaft statt. Im Rahmen der Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ luden die Volksanwaltschaft, die Medizinische Universität Wien und der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) auch heuer wieder ein, sich mit dem Thema Gewalt an Frauen eingehend auseinanderzusetzen.

Volksanwältin Brinek fordert Ende der Gewalt gegen Frauen

„Wir wollen gemeinsam mit Expertinnen und Experten die breite Öffentlichkeit für das Thema Gewalt an Frauen und Mädchen in Österreich sensibilisieren“, so Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek. In Österreich ist bedauerlicherweise jede fünfte Frau einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. „Viel zu oft tragen Frauen ‚Blauschmuck‘“, zitiert Brinek aus einem Roman von Katharina Winkler, der die Gewalt und deren sichtbare Folgen eindrücklich schildert. „Mögen unsere gemeinsamen Anstrengungen dazu beitragen, dass Schluss ist mit Blauschmucktragen“, führte Brinek aus.

„Viele Gewaltopfer schämen sich für die Gewalt, die ihnen angetan wird“, sagte Pamela Rendi-Wagner, die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen in ihrer Eröffnungsrede und betonte die wichtige Rolle der Gewaltschutz- und Beratungseinrichtungen in Österreich. Neben Gewaltschutz ist die Gewaltprävention ein Thema, das Rendi-Wagner besonders am Herzen liegt: „Gewalt gegen Frauen ist kein Frauenproblem – es ist ein Täterproblem. Um Gewalt zu verhindern, müssen wir früh ansetzen und mit Burschen und Männern an ihrem Frauenbild arbeiten.“ So unterstützt das Frauenministerium beispielsweise Workshops, in denen an Schulen Burschen und junge Männer für Themen wie sexuelle Belästigung und geschlechtsspezifische Gewalt sensibilisiert und dazu angehalten werden, ihre Haltung zu Frauen und Mädchen zu hinterfragen. Gleichzeitig sollen auch Mädchen und junge Frauen gestärkt werden.

Bedenkliche Lücken beim Gewaltschutz

Grundsätzlich nehme Österreich mit seinen Gewaltschutzmaßnahmen bei der Überwindung von Gewalt an Frauen weltweit eine Vorreiterrolle ein, sagte Maria Rösslhumer vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser. Gleichzeitig bestünden aber nach wie vor bedenkliche Lücken, wie die jüngsten erschütternden Morde an Frauen und Kindern hierzulande sichtbar machten. Der Terror durch Gewalt in der Familie wird immer noch als „Privatsache“ abgetan und sogar bagatellisiert, so Rösslhumer. Fälle von Gewalt gegen Frauen müssen von der Strafjustiz ernster genommen werden. Einerseits sollte das Risiko einer bevorstehenden Gewalttat besser eingeschätzt und durch die Verhängung von Untersuchungshaft verringert werden. Andererseits muss sichergestellt werden, dass Täter bei geschlechtsspezifischen Gewalttaten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dabei wies Rösslhumer auf die Bedeutung der Europaratskonvention zur Überwindung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention) hin. „Diese Konvention ist ein beeindruckender Meilenstein der Frauenrechte: Als erstes verbindliches internationales Rechtsdokument, erkennt sie Gewalt an Frauen ausdrücklich als Menschenrechtsverletzung an.“ Die dringende Empfehlung des Europarats an Österreich lautet, verpflichtende Schulungen zum Thema Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in die Ausbildungen der angehenden Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu integrieren.

Neben der Wegweisung des Gewalttäters unterstrich die Scheidungsanwältin Dr. Helene Klaar die Bedeutung des Gewaltschutzgesetzes als wichtigem Meilenstein. Auch wenn es Kritik gibt, dass Wegweisungen nun teilweise zu früh ausgesprochen würden, so sei es „besser, wenn jemand, der nicht gefährlich ist, zwei oder vier Wochen bei Verwandten oder der Mutter nächtigen muss, als es wird ein Gewalttäter zu wenig weggewiesen.“ Sie kritisierte insbesondere, dass Beziehungskonflikte noch immer als etwas stigmatisiert würden, dass einem vernunftbegabten Menschen gar nicht passieren kann.

Gesellschaftliches und behördliches Klima als entscheidender Faktor

Der Vorsteher des Bezirksgerichts Meidling in Wien Dr. Oliver Scheiber ging in seiner Rede auf die Rolle der Gerichte und Staatsanwaltschaften ein. Bei der Gewalt gegen Frauen erfolgen Anzeigen noch immer oft erst Jahre später, und nur ein kleiner Teil der Opfer könne sich überhaupt zu diesem Schritt überwinden. „Die Gesetze bieten ein gutes Instrumentarium gegen Gewalt vorzugehen und Täter anzuzeigen, trotzdem ist es für die Opfer nach wie vor schwer. Das liegt an verschiedenen Faktoren, aber insbesondere am gesellschaftlichen und behördlichen Klima“, so Scheiber. Außerdem dürfe man den historischen Kontext nicht außer Acht lassen: Das Frauenwahlrecht gibt es erst seit rund 100 Jahren, bis 1975 durften Frauen ohne Zustimmung ihres Mannes weder Arbeiten noch ein Konto eröffnen, bis 1989 war die Vergewaltigung in der Ehe kein Straftatbestand. „Die heutige Generation der 50-Jährigen ist noch in einer Zeit aufgewachsen, in der es rechtmäßig war, Gewalt gegen Frauen und Kinder auszuüben“, resümiert Scheiber. Es herrscht nach wie vor ein Klima der Demütigung der Opfer. Daher müssten Aus- und Fortbildung weiter verbessert und an der Sensibilisierung gearbeitet werden. Um die Situation nachhaltig zu verändern, müsse auch die Situation des Täters mitbedacht werden. „Wir müssen vom Vergeltungsgedanken wegkommen und uns zu einem Präventionskonstrukt bewegen“, argumentiert Scheiber.

Die Lehrveranstaltungsleiterin der MedUni Wien Frau Prof. Berzlanovich wies abschließend nochmals auf das Leitthema der Ringvorlesung hin. Neben dem Opferschutz liege der Fokus eben auch auf der Täterarbeit. Unter dem Titel „Schrittweise – Wege aus der Gewalt“ werden an insgesamt sieben Vorlesungstagen beispielhaft die einzelnen Schritte einer betroffenen Ehefrau und Mutter von zwei Kindern auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben durch insgesamt 23 Vortragende verschiedener Berufsgruppen erörtert. Dabei wird die große Vielfalt von Betreuungsmöglichkeiten und wirksamen Unterstützungsangeboten für die Frau und deren Kinder durch diverse Hilfseinrichtungen aufgezeigt. Andererseits wird auch die Täterperspektive dargestellt und ausführlich diskutiert. Zum Abschluss wünschte sich Berzlanovich, dass in Zukunft „keine von fünf“ Frauen von Gewalt betroffen sein wird.

Sammelband zum Nachlesen

Am Ende der Auftaktveranstaltung stellte Volksanwältin Gertrude Brinek den neuen Sammelband „Eine von Fünf. Gewaltschutz für Frauen in allen Lebenslagen“ vor. Darin wurden alle Vorträge der Ringvorlesung 2016 zusammengefasst, um sie möglichst vielen Interessierten zugänglich zu machen. Zu den Autoren der Publikation zählen namhafte Expertinnen und Experten aus Ministerien, Universitäten, NGOs, Vereinen, der Volksanwaltschaft und aus der alltäglichen Praxis.

 

Im Bild ganz oben: Volksanwalt Dr. Günther Kräuter, Mag.a Maria Rösslhumer - Verein Autonome Österr. Frauenhäuser, Dr. Oliver Scheiber - Vorsteher des Bezirksgerichts Meidling/Wien, Dr.in Helene Klaar - Scheidungsanwältin, Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich - Lehrveranstaltungsleiterin, Zentrum für Gerichtsmedizin der MedUni Wien, Maria Stern - Künstlerin und Volksanwältin Dr.in Gertrude Brinek (v.l.n.r.).
Bildnachweis: Volksanwaltschaft

 

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El Defensor del Pueblo inicia una actuación de oficio con todas las Comunidades Autónomas para examinar la situación de las residencias de mayores

Date of article: 27/11/2017

Daily News of: 27/11/2017

Country:  Spain

Author:

Article language: es

El Defensor del Pueblo (e.f.), Francisco Fernández Marugán, ha iniciado una actuación de oficio con todas las Comunidades Autónomas y las Ciudades Autónomas de Ceuta y Melilla para examinar las características y dotación de las residencias de mayores.

Al Defensor del Pueblo le preocupa especialmente la situación de estas personas y considera que la edad de la población y la aplicación de la Ley de Dependencia convierten a los servicios de atención residencial en un elemento fundamental en la atención a estas personas. Por este motivo, quiere detectar las dificultades existentes para que estos ciudadanos accedan a servicios adecuados a sus necesidades

Las dificultades para acceder a una plaza residencial adecuada a las necesidades de los usuarios es la queja más frecuente que recibe la Institución, seguida por aquellas en las que se plantea la escasez de personal y medios que redundan en la pérdida de calidad de la atención a las personas mayores que residen en estos centros.

La Institución ha enviado un cuestionario a todas las administraciones competentes en el que solicita conocer el número y tipología de residencias que existen en cada Comunidad; el número de personas que se encuentran en lista de espera para la asignación de plaza; las personas de la lista de espera que tienen reconocido otro servicio con carácter transitorio; los requisitos y estándares sobre recursos humanos exigidos para atender a personas en situación de dependencia; las diferencias, en caso de que existan, en las exigencias en materia de recursos humanos entre residencias públicas y privadas; información sobre los protocolos de funcionamiento; sobre planes de inspecciones y sobre estrategias previstas a medio plazo para mejorar la atención y calidad a las personas usuarias.

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