Barrierefreies Wohnen - Änderungen der Bauordnung nötig

Date of article: 13/11/2017

Daily News of: 21/11/2017

Country:  Germany - Mecklenburg-Vorpommern

Author:

Article language: de

„Jede Neubauwohnung bei großen Mehrfamilienhäusern sollte barrierefrei sein“ - Bürgerbeauftragter und Behindertenvertreter für Änderungen an Bauordnung

Dringende Nachbesserungen an der Landesbauordnung zur Schaffung von mehr barrierefreiem Wohnraum hat der Bürgerbeauftragte des Landes, Matthias Crone, nach einer Beratung mit kommunalen Behindertenvertretern in Rostock gefordert. Die jetzige Regelung sei nicht hinreichend und werde dem absehbaren Bedarf nicht gerecht. „Die Rückmeldungen aus den Kommunen zeigen: Zumindest bei großen Mehrfamilienhäusern mit Aufzug sollte jede Neubauwohnung barrierefrei sein. Es hat keinen Sinn, hier nur halbe Sachen zu machen. Der Bedarf wächst.“ Immerhin planten nach Untersuchungen zwei Drittel der Senioren im Alter den Umzug in altersgerechte Wohnformen.

Derzeit müssen nach Landesbauordnung in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen nur die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein. Selbst große Mehrfamilienhäuser könnten es dabei belassen, so Crone: „Das ist eindeutig zu wenig. Andere Länder gehen viel weiter. Da muss wie in Bayern immerhin schon jede dritte oder in Berlin bald jede zweite neue Wohnung in Häusern mit Aufzügen barrierefrei sein“, erklärte Crone. „Nun sollte unser Land nach vorn gehen und buchstäblich Zukunft bauen.“

Der Bürgerbeauftragte wies darauf hin, dass nach Schätzungen die Mehrkosten für barrierefreie Neubauten gering seien; Eine Studie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes berichtet von rund einem Prozent: „Aber der Nutzen ist hoch - für Mieter, für Eigentümer und für die ganze Gesellschaft. Im Zeitalter der Inklusion müssen wir Schluss machen mit halbherzigen Lösungen, die das Problem nur verschieben. Nachrüstungen sind teuer. Wir brauchen aber bezahlbaren barrierefreien Wohnraum."

Der Bürgerbeauftragte bemängelte weiter das völlige Fehlen von gesetzlichen Vorgaben in Mecklenburg-Vorpommern, Bauherren zum Bau rollstuhlgerechter Wohnungen zu verpflichten. "Barrierefreier Wohnraum“ im Sinne der Bauordnung beinhalte keine technischen Vorgaben wie Türbreiten und Wendeflächen, die für die Rollstuhlnutzung nötig sind: "Mit den kommunalen Behindertenbeiräten und –beauftragten bin ich einig: Wir brauchen im Land viel mehr bezahlbaren Wohnraum, der barrierefrei und mit Rollstuhl uneingeschränkt nutzbar ist, vor allem in den Städten“, stellte Crone fest. „Deshalb sind wir dafür, dass jede achte Wohnung in einem Neubau für Rollstuhlnutzung ausgelegt ist. Es sind immer mehr Menschen vorübergehend oder auf Dauer auf einen Rollstuhl angewiesen.“ In acht Bundesländern gebe es Vorschriften für mehr rollstuhlgerechten Wohnraum.

Read more

Vortrag des Bürgerbeauftragten beim Aktivierungstag des Programms "Soziale Teilhabe am Arbeitsleben"

Date of article: 19/10/2017

Daily News of: 21/11/2017

Country:  Germany - Thuringia

Author:

Article language: de

Im Rahmen des Aktivierungstags des Programms "Soziale Teilhabe am Arbeitsleben" hielt der Bürgerbeauftragte am 18. Oktober einen Vortrag in Weimar. An der Veranstaltung nahmen rund 35 Erwerbslose teil, die von den Jobcentern Weimar und Weimarer Land betreut werden. In seinem einleitenden Beitrag erläuterte Dr. Herzberg sein Aufgabenfeld und stellte seine Möglichkeiten der Unterstützung einzelner Bürger vor. Im Weiteren ordnete er seine Tätigkeit als Dienst im Bürger-Staat-Dialog ein.

Das sich anschließende Gespräch nutzte der Bürgerbeauftragte, um den Teilnehmern anhand eines Antrags für Leistungen nach SBG II-Leistungen („Hartz IV“) zu erläutern, welche Daten und Informationen Behörden wie das Jobcenter benötigten, um Anträge korrekt bearbeiten zu können. Dr. Herzberg unterstrich dabei, dass es dabei nicht darum ginge, Betroffene „auszuspionieren“ oder Leistungen vorzuenthalten, sondern um die Einhaltung geltender Gesetze und Verordnungen.

Er betonte jedoch auch, dass es für die Antragsteller häufig schwierig sei, die „Behördensprache“ zu verstehen, weswegen es nicht selten zu Missverständnissen und Verärgerung bei den Bürgern käme. Der Bürgerbeauftragte erläuterte vor diesem Hintergrund sein grundsätzliches Anliegen, in Verwaltungen eine klar verständliche und vor allem nachvollziehbare Sprache einzuführen, die letztlich zu mehr Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen führe. Er bot den Teilnehmern des Aktivierungsprogramms an, dass sie sich bei Fragen oder Unklarheiten im Umgang mit einzelnen Behörden an den Bürgerbeauftragten wenden können.

Read more

Zustellung von Behördenpost durch private Dienstleister – Was Bürgerinnen und Bürger dazu wissen sollten

Date of article: 06/11/2017

Daily News of: 21/11/2017

Country:  Germany - Thuringia

Author:

Article language: de

Bereits seit Jahren setzen Thüringer Behörden und Ämter aus Gründen der Wirtschaftlichkeit beim Versand ihrer Post zunehmend auf private Postdienstleister. Zumeist verlaufen Versand und Zustellung reibungslos. Dennoch wenden sich immer wieder Bürger, die Probleme mit diesen privaten Postzustelldiensten haben, an den Bürgerbeauftragten. Sie klagen darüber, dass Behördenschreiben nicht rechtzeitig oder gar nicht bei ihnen eingetroffen seien. Dadurch hätten die Bürger bestimmte Fristen, z. B. für Widersprüche, nicht einhalten können.

Im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 6/4625) informierte das Thüringer Finanzministerium im Oktober 2017 darüber, dass im Bereich der Finanzverwaltung im Jahre 2015 insgesamt 487 Behördenbriefe nachweislich falsch, zu spät oder gar nicht zugestellt wurden. Für 2016 wird die Gesamtanzahl mit 368 Briefen angegeben.

Für den Bereich der Finanzverwaltung gilt für die Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsaktes (z.B. Steuerbescheid) an den Empfänger § 122 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO):

„(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt als bekannt gegeben

1. bei einer Übermittlung im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post,

2. bei einer Übermittlung im Ausland einen Monat nach der Aufgabe zur Post,

außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.“

Gemäß § 124 AO wird der Verwaltungsakt erst mit ordnungsgemäßer Bekanntgabe, d. h. nach erfolgtem Versand und Zustellung an den Empfänger, wirksam. Daraus folgt, dass ein Verwaltungsakt nicht wirksam wird, wenn der Empfänger den Bescheid aufgrund eines Fehlers des Postdienstleisters nicht erhalten hat. Denn: Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Schreibens und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen (§ 122 Abs. 2 AO).

Ist es zu einem rechtlich erheblichen Zustellmangel gekommen, sollten sich Betroffene an das Finanzamt wenden und darauf aufmerksam machen. Das Finanzamt muss dann ggf. Daten für die Fälligkeit von Zahlungsverpflichtungen korrigieren und unter Umständen schon entstandene Säumniszuschläge stornieren.

Für den Bereich der allgemeinen Verwaltung gilt das Gleiche wie oben; einschlägig ist § 41 Abs. 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG): Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen. Wurde der Verwaltungsakt jedoch durch förmliche Zustellung (i.d.R. mit Postzustellungsurkunde) bekanntgegeben, gelten dafür eigene rechtliche Regeln.

Read more

Guide to the Services provided by the Public Services Ombudsman

Date of article: 24/10/2017

Daily News of: 21/11/2017

Country:  Gibraltar

Author:

Article language: en

A booklet, titled ‘Guide to the services provided by the Public Services Ombudsman’ has been prepared by the Ombudsman’s Office.  The booklet is now available to the public, free of charge, at all public counters of Government entities, agencies and authorities. 
 
  The guide provides some answers to frequently asked questions, such as:

 
•   What services does the Ombudsman provide?
 
•   What complaints can the Ombudsman investigate?
 
•   What complaints cannot be investigated by the Ombudsman?
 
•   What remedies can the Ombudsman provide?
 
•   When should a complaint be made to the Ombudsman? and
 
•   How will the Ombudsman deal with my complaint?
 
 
It  also  includes  information  on  how  to  submit  a  complaint  to  the  Ombudsman.  A detachable ‘Complaint Form’ for use by the public, is included at the end of the booklet. 
 

 

Download booklet in PDF format by clicking on image or below:- 

 

Guide to the Services provided by the Public Services Ombudsman Guide to the Services provided by the Public Services Ombudsman (4333 KB)

Read more

Mental Health First Aid Course - University of Gibraltar - 10/11 Oct 2016

Date of article: 24/10/2017

Daily News of: 21/11/2017

Country:  Gibraltar

Author:

Article language: en

Our senior investigating officer, Karen Calamaro, attended a two day Mental Health First Aid Course organised by Clubhouse Gibraltar which was held at the University of Gibraltar on the 10th and 11th October 2017.  The purpose of the course was to inform and familiarise attendees about mental health issues with the aim of equipping them with the skills to be able to provide mental health first aid when a situation arises. The main objectives of the course were for attendees to be able to apply the following: 
 
 
Preserve life when the person may be at risk of harm;
 
Provide help and information to prevent mental health issue from becoming more serious before professional help arrives;
 
Promote recovery of good mental health;
 
Signpost the person to other agencies/organisations for assistance;
 
Raise awareness;
 
Reduce stigma and discrimination;
 
Improve one’s own health and well being.
 
The delivery of the course by Daryl Britto from Positive Pathways and Kevin Fowler from Clubhouse Gibraltar was excellent. Both of them have extensive knowledge and experience in dealing with persons suffering with mental health issues.  In all, a course that achieved all that it set out to.  
 

 

Read more