Message of the Commissioner for Fundamental Rights on the Universal Children's Day
Date of article: 20/11/2017
Daily News of: 21/11/2017
Country:
Hungary
Author:
Article language: en
Date of article: 20/11/2017
Daily News of: 21/11/2017
Country:
Hungary
Author:
Article language: en
Date of article: 20/11/2017
Daily News of: 21/11/2017
Country:
EUROPE
Author:
Article language: en
Date of article: 17/11/2017
Daily News of: 20/11/2017
Country:
Austria
Author:
Article language: en
Experts from the Austrian Ombudsman Board (AOB) welcomed the Anti-Torture Committee of the Lebanese Internal Security Forces (ISF) for an exchange of experiences. The study trip was organized by the Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces.
After introducing the structure, responsibilities and activities of the AOB, the functioning of the Austrian National Preventive Mechanism (NPM) was presented in detail. The Lebanese delegation showed great interest, particularly in the practical experiences in the methodology for the prevention of torture and humiliating treatment as well as in the corresponding procedural steps.
The former Serbian Ombudsman, Mr. Saša Janković, who accompanied the Lebanese delegation as an external advisor, also presented the existing structures for torture prevention in the Republic of Serbia. This allowed for a further exchange of experiences between Austria, Serbia and Lebanon in order to solve common problems in police detention and the penitentiary system.
Guided tours through the Police Detention Facility Roßauer Lände and the Prison Korneuburg were also part of the visit and offered excellent insights into the Austrian practice. Experts of the Federal Ministry of the Interior and Justice respectively answered the many questions the delegation had in detail and added to the successful exchange of information.
Date of article: 20/11/2017
Daily News of: 20/11/2017
Country:
Austria
Author:
Article language: de
Vor 28 Jahren haben die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention beschlossen. Darin wird bekräftigt, dass allen Kindern alle Menschenrechte zustehen. Gemäß dieser Konvention hat jedes Kind nicht nur das Recht auf Schutz vor jeglicher Gewalt sondern auch auf Schutz der eigenen Identität, auf Gesundheit, Bildung und Mitbestimmung. In ihrer Tätigkeit setzt sich die Volksanwaltschaft (VA) mit den Rechten von Kindern und Jugendlichen in allen Bereichen auseinander. „Wir sind die Anwälte der Kinder und unterstützen laufend alle effektiven Möglichkeiten der Geltendmachung ihrer Rechte in der Verwaltung, Justiz und Gesetzgebung“, betont Volksanwältin Gertrude Brinek anlässlich des heutigen Tages der Kinderrechte.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen ist der VA ein besonderes Anliegen und bildete einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Jahr 2017. Dabei stützte sich die VA sowohl auf Beschwerden als auch auf die Expertise ihrer Kommissionen. Mithilfe unangekündigter Besuche in öffentlichen Einrichtungen und deren Auswertung können Schwachstellen in den jeweiligen Systemen auf Bundes-, Länder- und Gemeinde-Ebene identifiziert und die entsprechenden Rückschlüsse gezogen werden.
„Die Rechte von Kindern und Jugendlichen basieren auf dem Prinzip der Teilhabe, Unterstützung und Partizipation, keinesfalls dürfen an ihre Stelle unbegründet stellvertretende Entscheidungen und Ersatzhandlungen treten“, so Brinek. Um aufzuzeigen, mit welchen Herausforderungen sowohl Institutionen und Personen als auch die betroffenen Jugendlichen vor dem Hintergrund von Gewalt und Missbrauchserlebnissen konfrontiert sind, veröffentlicht die Volksanwaltschaft einen Sonderbericht zu Kindern und ihren Rechten in öffentlichen Einrichtungen, der bei einer Pressekonferenz am 11.12.2017 der Öffentlichkeit präsentiert werden wird.
Gertrude Brinek: „Bei Kinderrechten herrscht Handlungsbedarf – auch in Österreich. Denn die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die fremd untergebracht werden, steigt – genauso wie die Ausweitung der ambulanten und mobilen Erziehungshilfen und -Angebote. Dieser Entwicklung ist auf Basis aktuell gültiger Standards auf allen Ebenen Rechnung zu tragen.“
Date of article: 17/11/2017
Daily News of: 20/11/2017
Country:
Austria
Author:
Article language: de
Auf großes Interesse stieß am 13. November das Thema der Fachdebatte "Was bedeutet öffentliches Interesse an der Stadt?", das von Planenden, Politiker(inne)n, Projektentwickelnden, Grundstückseigentümer(inne)n, Investor(inn)en, Bauträgern, Jurist(inn)en, Journalist(inn)en und Bürger(innen) diskutiert wurde. Damit nicht einfach das Recht des Stärkeren gilt, hat unsere Gesellschaft Mechanismen entwickelt, wie das öffentliche Interesse in und bei diesen Prozessen der Veränderung gesichert werden kann, stellt Vizepräsident Architekt DI Bernhard Sommer klar.
Seit 40 Jahren hat die Volksanwaltschaft die Aufgabe Sachverhalte, die mit Raumordnung, Stadtplanung und Flächenwidmung zu tun haben, zu prüfen und darüber nachzudenken, sagt Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek.
Wichtiges Instrument des öffentlichen Interesses an der Stadtentwicklung, bei Entscheidungen über Grund und Boden, Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen, ist der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung in Wien. Auf die Bedeutung des gutachterlichen Hinterfragens für alle Bewohnerinnen und Bewohner machte Architektin DI Hemma Fasch als langjähriges Mitglied des Fachbeirats aufmerksam: „Beiräte machen nur dann Sinn, wenn sie substantiell und kein Durchwinkgremium sind. Ich empfehle Beiräte von außen, national oder international zu bestellen, mit der Verpflichtung der Planungsenthaltung für die Dauer ihrer Berufung um Interessenkonflikte im Vorfeld auszuschließen.“ Fasch betonte: „Wichtig wäre ein stufenweiser Aufbau der Stadtentwicklungsprozesse. Zuerst steht die Erhebung von Parametern, den Rahmenbedingungen die ein bestimmtes Projekt auf ein Areal hat und darauf aufbauend sollte es einen städtebaulichen Wettbewerb geben. Nicht umgekehrt, dass zuerst das Projekt feststeht und man sich danach Gedanken um die Verträglichkeit macht. Weiters ist der Fachbeirat schon in den Entwicklungsprozess einzubinden, dies geschieht in Wien noch nicht. Nur so kann die Empfehlungen des Fachbeirats vor Erstellung der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung einfließen. Verträgliche Stadtentwicklung braucht umsichtige Planung. Es drängen die Finanzmärkte darauf, die Zukunft der Stadt zu bestimmen, bewohnen aber müssen die Menschen die Stadt auch weiterhin.
Das öffentliche Interesse, unter anderem beim Projekt „Wiener Heumarkt“, wurde von Mag. Agnes Lier, Expertin für Baurecht in der Volksanwaltschaft, thematisiert: „Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist es nicht gelungen, der Öffentlichkeit darzulegen, dass ihr Interesse bei der Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes gewahrt wurde und im Vordergrund stand.“
"Vielen Dank für die wertvollen Inputs der Volksanwaltschaft und an unsere Ziviltechniker(innen)", resümierte Präsident DI Peter Bauer die Fachdebatte und weiter, "besonders an die anwesenden Mitarbeiter(innen) der Stadt Wien. Sie verstehen unsere Fachdebatte als Diskussionsforum, schätzen den konstruktiven, interdisziplinären Diskurs und pflegen den Wissensaustausch, der so wichtig ist um gemeinsam besser zu werden. Weil uns allen unsere wunderschöne Stadt Wien wichtig ist."