Lichtschalter in Verwahrungsräumen von Polizeiinspektionen

Date of article: 17/11/2017

Daily News of: 17/11/2017

Country:  Austria

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Article language: de

Bei mehreren Kontrollbesuchen in Polizeiinspektionen stellte die Volksanwaltschaft fest, dass es in den Verwahrungsräumen keine für die Angehaltenen erreichbaren Lichtschalter gibt. Personen, die sich in den Zellen befinden, haben somit keinerlei Kontrolle über die Beleuchtung. Sie sind darauf angewiesen, dass die verantwortlichen Polizeibediensteten ihren Wünschen nachkommen.

Volksanwalt Peter Fichtenbauer geht davon aus, dass die zuständigen Polizisten prinzipiell darum bemüht sind, den Bedürfnissen der Betroffenen entgegenzukommen: „Nichtsdestotrotz muss aber berücksichtigt werden, dass die ausschließliche Kontrolle über die Beleuchtung die Möglichkeit eines Machtmissbrauchs miteinschließt.“

Auch Strafgefangene in Haft haben Anspruch auf lesetaugliche, ein- und ausschaltbare Lampen. „Aus menschenrechtlicher Sicht kann ich die vergleichsweise massivere Einschränkung bei Beschuldigten, die lediglich verdächtig sind, eine strafbare Handlung begangen zu haben, nicht nachvollziehen“, so Fichtenbauer. Zudem wird eine angemessene Beleuchtung in Polizeigewahrsam, die ausreicht, um lesen zu können auch vom Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher erniedrigender Behandlung oder Strafe empfohlen.

Die Volksanwaltschaft hat dem Bundesminister für Inneres daher empfohlen, Verwahrungsräume in Polizeiinspektionen standardmäßig mit Lichtschaltern auszustatten, die die angehaltenen Personen von innen betätigen können. Nach einer Festnahme und Verbringung in die Polizeiinspektion könnten die Personen aber noch in einem Erregungszustand sein, weshalb die Lichtschalter in Notfällen von außen deaktivierbar sein sollten. Dieser Standard soll so rasch wie möglich umgesetzt werden.

Das Bundesministerium für Inneres teilte der Volksanwaltschaft mit, der Empfehlung nicht entsprechen zu wollen. Eine angemessene Beleuchtung im Verwahrungsraum müsse immer gegeben sein und die verantwortlichen Exekutivbediensteten in Polizeiinspektionen seien verpflichtet, diesem Erfordernis unter Berücksichtigung individueller Wünsche der Angehaltenen jederzeit Rechnung zu tragen. Die Volksanwaltschaft bedauert diese Haltung des Bundesministeriums für Inneres, hält die Empfehlung aber selbstverständlich aufrecht.Seit 2012 ist die Volksanwaltschaft mit dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte in Österreich betraut. Gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten, Pflegeheimen oder Polizeiinspektionen.

 

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Volksanwaltschaft empfängt Delegation aus dem Libanon

Date of article: 17/11/2017

Daily News of: 17/11/2017

Country:  Austria

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Article language: de

Expertinnen und Experten der Volksanwaltschaft empfingen von 13. – 15. November 2017 den Anti-Folter Ausschuss der libanesischen inneren Sicherheitskräfte („Internal Security Forces“, ISF) zu einem Erfahrungsaustausch. Der Aufenthalt wurde vom Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte organisiert.

 Nach Vorstellung der Struktur, Aufgaben und Aktivitäten der Volksanwaltschaft, wurde anschließend die Arbeitsweise des österreichischen Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) im Detail dargelegt. Die libanesische Delegation zeigte reges Interesse, insbesondere an den praktischen Erfahrungen im Bereich der Methodik der Prävention von Folter und erniedrigender Behandlung sowie den entsprechenden Verfahrensschritten.

 Auch der ehemalige serbische Ombudsman, Herr Saša Janković, der als externer Berater den libanesischen Ausschuss begleitete, stellte die bestehenden Strukturen zur Folterprävention in der Republik Serbien vor. Dies ermöglichte einen weiteren Erfahrungsaustausch zwischen Österreich, Serbien und Libanon zur Lösung von verbreiteten Problemen in den Bereichen der polizeilichen Anhaltung und des Strafvollzuges.

 Teil des Besuches waren auch Führungen durch das Polizeianhaltezentrum Roßauer Lände und die Justizanstalt Korneuburg, die hervorragende Einblicke in die österreichische Praxis ermöglichten. Experten des Bundesministeriums für Inneres bzw. für Justiz beantworteten ausführlich die vielen Fragen der Gastdelegation und rundeten so den erfolgreichen Informationsaustausch ab.

 

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Inklusionspreis 2017 der Lebenshilfe

Date of article: 16/11/2017

Daily News of: 17/11/2017

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Zum 2. Mal prämierte die Lebenshilfe inklusive Projekte, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft fördern. Auch heuer war Volksanwalt Dr. Günther Kräuter in der Fachjury vertreten.

Die Lebenshilfe Österreich verlieh am 16. November 2017 den österreichischen Inklusionspreis. Mit dem Preis wurden inklusive Projekte prämiert, die die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft fördern.

Bei der diesjährigen Verleihung wurden aus 50 Einreichungen 10 Projekte aus ganz Österreich geehrt:

„Inklusion in der Volksschule – Pestalozzischule Vöcklabruck“, “Gegen Barrieren in der Welt der Computer”, „Jedermann-Pass – eine inklusive Brauchtumsgruppe“, „Inklusive Marktgemeinde Neudau”, „Gemeinsam erfolgreich – Interspar“, „All Stars inclusive – Inklusive Musikband“, „Nightingale – Inklusive Freizeit-Begleitung von SchülerInnen mit Behinderungen“, „Sport für Starke – Sportunion Kärnten“, „Inklusive Bildung – Die Volkshochschule in Götzis”.


Den mit 5000 Euro dotierten Förderpreis erhielt das Projekt “einfach informiert – Österreichs erste Zeitung in einfacher Sprache“. Die Zeitung berichtet in einfacher Sprache über Politik, Kultur, Sport – alltägliche Lebensbereiche und fördert so die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an der Gesellschaft.


Neben Volksanwalt Kräuter waren etwa auch Behindertenanwalt Hansjörg Hofer und Lebenshilfepräsident Germain Weber in der Fachjury vertreten. Durch den Abend führten Renata Schmidtkunz (Ö1) und Hanna Kamrat (Vizepräsidentin Lebenshilfe Österreich).

 

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Economía elimina la obligación de volver a pasar la ITV al pedir un duplicado de tarjeta, como propuso el Defensor del Pueblo

Date of article: 17/11/2017

Daily News of: 17/11/2017

Country:  Spain

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Article language: es

El Ministerio de Economía, Industria y Competitividad ha aceptado el criterio del Defensor del Pueblo y ha eliminado la obligación de volver a pasar la inspección del vehículo para obtener un duplicado de la tarjeta ITV.

Así lo recoge el Real Decreto 920/2017 que regula la inspección técnica de vehículos (ITV), recientemente publicado en el BOE.

Tal y como había defendido la Institución, la nueva normativa especifica que si el vehículo del solicitante se encuentra dentro del periodo de validez de la inspección periódica, la realización de una nueva inspección resulta “innecesaria y gravosa” para el solicitante.

El Defensor del Pueblo inició una actuación sobre este asunto tras recibir una queja en que se lamentaba que, para obtener un duplicado de la tarjeta de la ITV por extravío, fuera necesario pasar de nuevo una inspección técnica del vehículo y abonar la tasa.

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