Petitionen zu Canna­bis und zu Ab­mah­nungen Thema im Aus­schuss

Date of article: 05/06/2018

Daily News of: 05/06/2018

Country:  Germany

Author:

Article language: de

Es geht um die Legalisierung von Cannabis und die Reform des Abmahnwesens. Mit zwei Petitionen befasst sich der Petitionsausschuss unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU/CSU) in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 11. Juni 2018, ab 12 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Den Beginn macht dabei die Forderung, den Markt für Cannabis als Genussmittel zu regulieren und dabei besonders die Aspekte Jugendschutz, Prävention, Verbraucherschutz und Qualitätskontrolle zu berücksichtigen. Knapp 79.000 Unterstützer hat die von Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes, eingereichte Petition gefunden. Wurth hält das Cannabis-Verbot für einen „erheblichen, unverhältnismäßigen und unbegründeten Eingriff in die Bürgerrechte“. Cannabis sei nicht gefährlicher als Alkohol, heißt es in der Vorlage. „Es gibt keine medizinische Begründung dafür, dass Cannabis verboten ist und Alkohol nicht“, schreibt der Petent. „Schwarzmarkt fördern organisiert Kriminalität“ Das Verbot habe zudem keine messbaren positiven Wirkungen. Es senke weder die Konsumraten noch verhindere es „problematische Konsummuster“. Gleichzeitig habe das Verbot viele negative Effekte, urteilt Wurth. „Millionen von Konsumenten“ würden staatlich verfolgt. Sie würden mit „erheblichem Einsatz von Polizeikräften und fragwürdigen Überwachungsmaßnahmen ausgeforscht“, was zu über 100.000 Strafverfahren jährlich wegen rein konsumbezogener Cannabisdelikte führen würde. Außerdem fördert der künstlich erzeugte Schwarzmarkt für Cannabis nach Ansicht des Petenten organisierte Kriminalität. Umgang mit Cannabis und Alkohol aneinander angleichen Dass bei der Cannabispolitik dringender Reformbedarf bestehe, sei mittlerweile praktisch unstrittig unter Fachleuten, heißt es in der Petition. Eine stärkere Entkriminalisierung der Konsumenten sei Minimalkonsens. „Viele Experten und Organisationen teilen die Auffassung, dass eine vollständige Regulierung des Cannabismarktes der richtige Weg wäre“, schreibt der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes. Er fordert, den rechtlichen Umgang mit Cannabis und Alkohol aneinander anzugleichen. Cannabis, so Wurth, sollte in Fachgeschäften an erwachsene Konsumenten verkauft werden dürfen, inklusive einer Konsummöglichkeit vor Ort. Cannabisprodukte sollten zudem nur in geprüfter Qualität und mit detaillierter Produktinformation abgegeben werden dürfen. Auch der Anbau von Hanf in kleinem Umfang durch Konsumenten und Anbauvereine zur Selbstversorgung sollte seiner Auffassung nach legal sein. Petentin wurde „Opfer eines Abmahnvereins“ Im Anschluss an die Beratung der ersten Petition, ab etwa 13 Uhr, wird dann über eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens diskutiert. Vera Dietrich, als nebenberuflich selbstständige Verkäuferin von Textilwaren nach eigener Aussage selber schon „Opfer eines Abmahnvereins“ geworden, kritisiert in ihrer Petition, die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen würden den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen aus Gewinninteresse „durch Abmahnvereine und spezialisierte Rechtsanwälte“ begünstigen. Die existenzielle wirtschaftliche Bedrohung durch die drohenden hohen Geldforderungen führten zu einem Klima der Verunsicherung und Angst und drängten viele abgemahnte Unternehmen dazu, ihr Gewerbe aufzugeben, heißt es in der Vorlage. Grundsätzlich, so räumt die Petentin ein, seien Abmahnungen ein „sinnvolles Instrument außergerichtlicher Streitbeilegung für Verbraucher und Unternehmen“. Dieses Instrument werde jedoch in zunehmendem Maße missbraucht, um unter dem Deckmantel wettbewerbsrechtlicher Rechtsverletzungen Abmahngebühren und hohe Vertragsstrafen einzufordern. „Finanzielle Anreize reduzieren“ Dietrich verweist in der Petition auf ein Positionspapier der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Darin werden eine Verschärfung der Anforderungen an Abmahn- und Klagebefugnis von Vereinen und Mitbewerbern sowie verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der finanziellen Anreize, um das Abmahnwesen als Geschäftsmodell aus reinem Gewinninteresse betriebswirtschaftlich uninteressant zu machen, angeregt. Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhalten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen treffen. (hau/04.06.2018) Zeit: Montag, 11. Juni 2018, 12 bis 14 Uhr Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400 Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Petitionsausschusses (Telefon: 030/227-35257, Fax: 030/227-36053, E-Mail: post.pet@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden. Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.
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Vier Möglichkeiten, Verzerrungen durch die Nutzung von Big Data zu vermeiden

Date of article: 30/05/2018

Daily News of: 05/06/2018

Country:  EUROPE

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Article language: de

Deutsch
Vier Möglichkeiten, Verzerrungen durch die Nutzung von Big Data zu vermeiden
30/05/2018
Das neue Themenpapier der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) befasst sich mit dem Diskriminierungspotenzial, das die Nutzung großer Datenmengen (Big Data) für die automatisierte Entscheidungsfindung birgt. Zusätzlich zeigt das Papier auch mögliche Wege zur Minimierung dieses Risikos auf.
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82/2018 : 5. Juni 2018 - Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-73/17

Date of article: 05/06/2018

Daily News of: 05/06/2018

Country:  EUROPE

Author:

Article language: de

Frankreich/ Parlament
Institutionelles Recht
Generalanwalt Wathelet schlägt dem Gerichtshof vor, nur die Handlung, mit der der Präsident des Parlaments die endgültige Annahme des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 in Brüssel und nicht in Straßburg festgestellt hat, für nichtig zu erklären

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