Date of article: 14/03/2018
Daily News of: 20/03/2018
Country:
Germany
- Thuringia
Author: Regional Ombudsman of Thuringia
Article language: de
Thüringer Bürgerbeauftragter übergibt seinen Tätigkeitsbericht für 2017 an den Thüringer Landtag
Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, hat heute (14. März 2018) seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 an den Präsidenten des Thüringer Landtags, Christian Carius, überreicht.
Der Bericht informiert u.a. über Fallzahlen und die Arbeitsweise des Bürgerbeauftragten. Danach wurde in 2017 der Bürgerbeauftragte bei 741 Anliegen um Unterstützung gebeten. Die Anzahl der Neueingänge entspricht damit dem Niveau des Vorjahres. Fast 70 Prozent der Anliegen wurden mündlich im direkten Gespräch bei Sprechtagen oder per Telefon vorgebracht.
Soziale Angelegenheiten stellen mit 29,1 Prozent den größten Anteil der vorgetragenen Anliegen dar. Hierzu gehören Fälle aus den Themenfeldern SGB II (sogenannte Hartz IV-Leistungen), Grundsicherung im Alter, Gesundheit, Behinderung, Probleme mit Krankenkassen, Wohnen sowie Anliegen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Mit 22,3 Prozent bilden Anliegen aus dem Sachgebiet Ordnungsrecht/Inneres/Verwaltung den zahlenmäßig zweitgrößten Themenbereich. Hierunter fallen Schwerpunkte wie Dienstrecht, aufenthaltsrechtliche Fragen, Friedhofswesen, Gewerbeaufsicht, Gnadenrecht, Melde-, Pass- und Personenstandswesen, Polizei, Staatsangehörigkeits- und Staatshaftungsfragen sowie der Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts.
735 Anliegen wurden in 2017 abgeschlossen. Dabei konnte der Bürgerbeauftragte bei 20,4 Prozent der Fälle das Problem im Sinne des Bürgers lösen. Hinzu kommen 23 Prozent, bei denen die erfragten Informationen gegeben werden konnten. Bei weiteren 14,4 Prozent wurde die Angelegenheit entweder vom Bürgerbeauftragten aufgenommen und direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet (5,4 Prozent) oder dem Bürger wurde die zuständige Stelle benannt, an die er sich dann selbst wenden konnte (9 Prozent). Somit haben in fast 60 Prozent der Anliegen die Bürger unmittelbar die erwartete Unterstützung und Hilfe erfahren. Bei 33 Prozent der Anliegen konnte der Bürgerbeauftragte dem Problem nicht unmittelbar abhelfen. Er prüfte aber den Sachverhalt und erläuterte den Bürgerinnen und Bürgern das Handeln der Verwaltung.
Anlässlich der Übergabe seines Berichts an den Landtag zieht der Bürgerbeauftragte folgendes Fazit:
„Das ‚Kerngeschäft‘ des Bürgerbeauftragten ist die Einzelfallarbeit für die Bürgerinnen und Bürger mit ihren oft sehr persönlichen und auch existenziellen Problemen. Ich bin froh, dass ich in vielen konkreten Angelegenheiten helfen konnte – durch Information, Erklärung und Moderation zwischen den betroffenen Menschen und der zuständigen Verwaltung.
Die Gesamtschau auf die Einzelfälle lässt aber auch grundsätzliche Probleme und Fragen erkennen:
-
So führt z.B. die fortschreitende Einführung von Gemeinschaftsschulen zu einer Vielzahl von Problemen, wenn es darum geht, die Kostenerstattung bei der Schülerbeförderung rechtssicher umzusetzen (vgl. S. 106ff). Bei einem Schulträger vermute ich sogar, dass über Jahre hinweg routinemäßig rechtswidrige Bescheide erlassen worden sind.
-
Für die Betroffenen noch schwerer wiegt das Problem, dass der Unterricht von Schülern bei langer Krankheit oder Behinderung in Thüringen nur unzureichend gewährleistet ist. Dies ist umso bedauerlicher, als Kinder und Eltern in einer solchen Situation bereits besonders belastet sind. Kommt dann noch ein langer Unterrichtsausfall hinzu, sehen sich Eltern nicht genügend unterstützt und fürchten um die schulische und berufliche Zukunft ihrer Kinder (vgl. S. 103ff).
-
Dringenden Handlungsbedarf sehe ich beim Thema Abwasser. Die Bürgerinnen und Bürger vor allem im ländlichen Raum sind nicht selten überfordert, wenn sie mit Fristsetzung aufgefordert werden, eigene Kleinkläranlagen zu errichten. Sie sind zudem verunsichert, wenn die Politik gleichzeitig z.B. über Gruppenlösungen und die Verantwortung der Aufgabenträger diskutiert, ohne die gesetzlichen Grundlagen hierfür zu schaffen (vgl. S 100ff).
-
Eine sehr erfreuliche Entwicklung war bei der Bearbeitungsdauer und der Transparenz bei der Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse zu beobachten, wenngleich hier noch deutliche Rückstände aufzuarbeiten sind (vgl. S. 108ff).“
Im Tätigkeitsbericht werden darüber hinaus auch konkrete Einzelfälle vorgestellt (Beispiele dazu in der Anlage zu dieser Pressemitteilung).
Herzbergs Resümee: „Der Jahresbericht informiert über das ‚Kerngeschäft‘ der Einzelfallarbeit und von dem, was erreicht werden konnte. Er zeigt Problemkreise auf, die von der Politik aufgegriffen werden sollten. Er berichtet von meinen Bemühungen, Verwaltungshandeln bürgerfreundlicher zu gestalten und reflektiert schließlich darüber, wie das Amt des Bürgerbeauftragten weiterentwickelt werden kann.“
Über den Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen
Der Thüringer Bürgerbeauftragte hilft Bürgerinnen und Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Jeder hat das Recht, sich mit seinem Anliegen unmittelbar schriftlich oder mündlich an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit den von Bürgern an ihn herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen und hilft ihnen im Umgang mit Behörden. Er wirkt auf eine schnelle, unbürokratische und einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen hin. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen an die entsprechende Stelle weiter. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, einmalige Wiederwahl ist zulässig.
Pressekontakt:
Dr. Stephan Zeidler
Tel.: 0361 57 31138 71
E-Mail: stephan.zeidler(at)buergerbeauftragter-thueringen.de