Ombudsman News 07/2020

Date of article: 14/02/2020

Daily News of: 14/02/2020

Country:  WORLD

Author: International Ombudsman Institute

Article language: en

The International Ombudsman Institute (IOI) shares news, publications and invitations to events via its weekly newsletter the “Ombudsman News”. The newsletter provides an overview on Ombudsman-related activities and developments and general information from the IOI, from IOI member institutions and partner organizations.

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Kinderbetreuungsgeld: Irreführung, Verzögerung, Gesetzesbruch

Date of article: 14/02/2020

Daily News of: 14/02/2020

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Wie das Familienministerium mit Kinderbetreuungsgeld-Anträgen umgeht: Das Kinderbetreuungsgeld ist dafür da, Eltern finanziell zu unterstützen, wenn sie während der intensiven Kleinkindbetreuung nicht arbeiten gehen und daher kein Geld verdienen. Blöd nur, wenn das Kinderbetreuungsgeld erst kommt, wenn der Nachwuchs aus dem Kleinkindalter schon wieder herausgewachsen ist. Wegen seltsamer Rechtsauslegung durch das Familienministerium, durch Ignorieren von Gerichtsurteilen und Verzögerungstaktiken aller Art müssen manche Eltern jahrelang auf die erste Kinderbetreuungsgeldüberweisung warten. Etwa Bettina G.: Ihre Tochter wurde am 8. Jänner 2015 geboren – fünf Jahre später wartet sie immer noch.

30 Fälle anhängig – Wird Auszahlung bewusst verzögert?

Bei der Volksanwaltschaft sind momentan mehr als 30 solche Fälle anhängig. Dabei handelt es sich überwiegend um in Österreich lebende Familien, bei denen ein Elternteil nicht in Österreich, sondern in einem anderen EU-Land lebt und/oder arbeitet. Oder um Familien, die in EU-Ländern leben, während aber ein Elternteil in Österreich arbeitet, was ebenfalls Anspruch auf österreichische Familienleistungen bedeutet. Immerhin werden ja hierzulande Steuern bezahlt.

Existenzbedrohend vor allem für AlleinerzieherInnen

Für Volksanwalt Bernhard Achitz ist das untragbar: „Die Situation ist existenzbedrohend. Vor allem Alleinerzieherinnen, bei denen das Geld ohnehin knapp ist, wissen nicht, wie sie ohne das Kinderbetreuungsgeld überleben sollen. Das Familienministerium ignoriert nicht nur EU-Recht, sondern hat auch das Recht der Volksanwaltschaft auf Akteneinsicht lange ignoriert. Dieses Recht steht immerhin in der Verfassung.“ Dennoch habe das Ministerium erst gar keine, dann unvollständige Informationen geliefert. Für Achitz „bewusste Irreführung“.

Fünf Jahre nach Geburt noch immer kein Kinderbetreuungsgeld

Bettina G. hat ihren Fall am 5. Oktober 2019 in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ präsentiert. Die Österreicherin lebt mit ihren Kindern in Wien. Ihr Mann, der Vater ihrer Kinder, arbeitete in den Niederlanden, als die Tochter zur Welt gekommen ist. Nach dem EU-Beschäftigungslandprinzip ist das Beschäftigungsland vorrangig für Familienleistungen zuständig. Wenn es aber dort für diese Familie keine dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld entsprechende Leistungen gibt, dann ist wieder Österreich am Zug. Doch obwohl die Familie mehrfach Bestätigungen der niederländischen Behörden vorgelegt hat, dass es dort keine entsprechende Leistung für Familie G. gibt, erhält sie bis heute kein österreichisches Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

Ähnlich ist es Frau B. ergangen, die deshalb auch eine Zeit lang ohne Krankenversicherung für sich selbst und ihr Kind war. Sie sagt: „Es ist schwer genug, mit grenzüberschreitender Partnerschaft, Kind und unterschiedlichen Arbeits- und Wohnorten. Das sollte nicht sein, noch zusätzlich dafür von den Behörden schikaniert zu werden, noch dazu innerhalb von Europa.“

Achitz: „Grobes Foul gegen EU-Recht und die betroffenen Familien“

Laut EU-Recht darf das nicht der Fall sein. „Die für Behörden sicher schwierige zwischenstaatliche Prüfung des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld darf nicht auf dem Rücken der Familien ausgetragen werden“, sagt Volksanwalt Achitz: „Deshalb sieht das EU-Recht vor, dass die Familien auch dann rasch ihr Geld erhalten, wen die Zuständigkeitsprüfung länger dauert. Was die österreichischen Behörden hier tun, ist ein grobes Foul gegen EU-Recht und gegen die betroffenen Familien.“

EU: Österreichische Behörde sollen mit ausländischen Behörden kommunizieren

Das EU-Recht sieht vor, dass die österreichische Behörde sich selbst um die Kommunikation mit den Behörden in den anderen EU-Ländern kümmert, statt die Familien von Pontius zu Pilatus zu schicken. Die Familien müssen allerdings mitwirken. Spätestens nach mehreren Monaten müssen die österreichischen Behörden das Kinderbetreuungsgeld bzw. den Unterschiedsbetrag zur ausländischen Leistung vorläufig trotzdem auszahlen, denn die Existenz der Familien muss vorgehen.

Anweisung des Ministeriums verbietet Krankenkasse, sich an EU-Recht zu halten

Was aber hat das Familienministerium getan? Es hat die Krankenkassen, die in seinem Auftrag das Kinderbetreuungsgeld administrieren, ausdrücklich angewiesen, keinerlei Kontakt mit den ausländischen Behörden aufzunehmen. Sie seien „nicht Vertreter der Eltern! Dementsprechende Aufforderungen durch die Eltern oder Dritte (auch, wenn es sich dabei um die Volksanwaltschaft … handelt), sind daher kategorisch abzulehnen.“

Diese Arbeitsanweisung des Familienministeriums kümmert sich wenig bis gar nicht um die europäische Rechtslage. Vielleicht war das dem Ministerium bewusst – das wäre zumindest eine Erklärung, warum es diese Anweisung der Volksanwaltschaft nicht weiterleiten wollte. Erst nach wiederholtem Einschreiten hat die Volksanwaltschaft schließlich die vollständige Anweisung übermittelt bekommen.

Achitz: Verwaltung muss bürgerfreundlich und serviceorientiert handeln

Die Volksanwaltschaft verlangt vom Familienministerium im Bundeskanzleramt, dass diese Missstände umgehend beseitigt werden. Bernhard Achitz: „Die Verwaltung muss bürgerfreundlich und serviceorientiert handeln, statt Familien in existenzielle Krisen zu stürzen!“

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Ab Montag Umleitung für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Date of article: 14/02/2020

Daily News of: 14/02/2020

Country:  Austria - Tyrol

Author: Regional Ombudsman of Tyrol

Article language: de

Für die nach einem Erdrutsch derzeit zwischen dem Kreisverkehr Pians und der Steigsiedlung in Strengen gesperrte B 171 Tiroler Straße wird ab Montag, 17. Februar 2020, eine lokale Umleitung für landwirtschaftliche Fahrzeuge über die Wegverbindung Steigsiedlung – Wiesberg eingerichtet.

Diese Umleitung kann mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von sechs Tonnen und bis zu einer Breite von 2,6 Metern befahren werden. Auf Grund der Steilheit des Geländes ist aus Sicherheitsgründen jedoch eine Benützung der Strecke bei Schneefall nicht möglich.

PKW- und LKW-Verkehr werden weiterhin über S 16 umgeleitet

Wie bisher werden der PKW- und LKW-Verkehr über den Strenger Tunnel der S 16 Arlberg Schnellstraße umgeleitet. Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen kann die S 16 zwischen den Anschlussstellen Pians und Flirsch vignettenfrei benützt werden.

„Die Situation wird von den ExpertInnen der Landesgeologie und des Baubezirksamtes täglich neu beurteilt“, berichtet Johannes Monz vom Baubezirksamt Imst. Auf Grund des Wetters sowie der nach wie vor bestehenden Labilität des Hanges oberhalb der B 171 ist die weitere Dauer der Sperre derzeit nicht abschätzbar.

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Frequently asked questions about citizenship in Greece

Date of article: 13/02/2020

Daily News of: 14/02/2020

Country:  Greece

Author: Greek Ombudsman

Article language: en

The questions below have been drawn up as part of the general effort to inform the public about terms and issues related to the procedures for the award of Hellenic citizenship to non-nationals. The questions have been selected on the basis of the most common misconceptions often faced by the Ombudsman while serving citizens.

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Ombudsman presents concerns to the UN Human Rights Committee

Date of article: 06/02/2020

Daily News of: 14/02/2020

Country:  Portugal

Author: National Ombudsman of Portugal

Article language: en

Within the scope of the 5th assessment of the Portuguese State on compliance with the International Covenant on Civil and Political Rights, this State body, acting on its quality of National Human Rights Institution (NHRI), sent its contribution to the United Nations Human Rights Committee.

This contribution highlights the need for social protection, in particular for people with disabilities, as well as the problem of domestic violence, especially when it is exercised on the most vulnerable, namely the elderly. Conditions of detention of prisoners and foreigners are also addressed.

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