Menschen mit Behinderungen: Lohn statt Taschengeld!

Date of article: 16/12/2020

Daily News of: 17/12/2020

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Vor etwas mehr als einem Jahr hat die Volksanwaltschaft den Sonderbericht "Keine Chance auf Arbeit - Die Realität von Menschen mit Behinderung" an das Parlament übermittelt, heute, Donnerstag, wird er im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats diskutiert. Der Bericht zeigt die prekären Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung auf und fordert Lohn statt Taschengeld in Behindertenwerkstätten sowie einen eigenen Anspruch auf Sozialversicherung, vor allem auf Pensionsversicherung.

"Unbefriedigend und unzulässig" – so hat die Volksanwaltschaft (VA) die Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt in einem Sonderbericht beschrieben. Hauptproblem: Wird die Arbeitsfähigkeit auf weniger als 50 Prozent klassifiziert, werden sie vom AMS nicht gefördert und nicht auf Arbeitsplätze vermittelt. Sie sind abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie nur unfall-, aber nicht voll sozialversichert sind. Volksanwalt Bernhard Achitz vor der Sitzung des Volksanwaltsausschusses: „Sie sind angewiesen auf die Mitversicherung bei den Eltern. Im Alter bleibt ihnen dann nur ein Leben auf dem Existenzminimum – Pension gibt es für sie nicht.“

Für ihre Arbeit bekommen die Menschen in den Werkstätten keinen Lohn, sondern nur ein Taschengeld: „Das ist weder wertschätzend, noch entspricht es der tatsächlichen Abgeltung der dort geleisteten Arbeit und des besonderen Engagements der Menschen mit Behinderung“, sagt Volksanwalt Walter Rosenkranz.

„Besonders für junge Menschen ist die Situation schwierig, sie haben kaum eine Chance, sich ein selbständiges Leben aufzubauen“, sagt Volksanwalt Werner Amon. Im Februar hat der Nationalrat mit einem Entschließungsantrag einen wichtigen ersten Schritt zur besseren Absicherung der Menschen in den Werkstätten gesetzt. „Jetzt muss es rasch an die Umsetzung gehen“, so die Volksanwälte.

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"Attacks on the defenders of the people and states of exception" at the 1st FIO- RINDHCA Virtual Congress

Date of article: 15/12/2020

Daily News of: 17/12/2020

Country:  Portugal

Author: National Ombudsman of Portugal

Article language: en

The first virtual congress organised by the Ibero-American Federation of Ombudsmen (FIO) and the Network of National Human Rights Institutions of the American Continent (RINDHCA) will take place on 15 and 16 December 2020, focusing on the pressures and aggressions that some of these institutions have suffered in the framework of the OVID-19 pandemic and the rights restrictions imposed.

The Ombudsman, Maria Lúcia Amaral, participates in the session on states of exception alongside her counterpart from Spain, Colombia and the UN Special Rapporteur on Economic, Social, Cultural and Environmental Rights. The session will take place on the 16th and will be opened by Professor Guillermo Escobar Roca of the University of Alcalá.

To access the congress programme click here.

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Massive Geruchsbelästigungen durch Kompostieranlage

Date of article: 16/12/2020

Daily News of: 16/12/2020

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Aus der Steiermark hatten sich Menschen aus dem Bezirk Leoben im Zusammenhang mit einer benachbarten Kompostieranlage wegen Geruchsbelästigung beschwert. Diese sei 1995 zur Gewinnung von Humus aus Bioabfällen in nur zweihundert Metern Entfernung errichtet worden. Seitdem würde die Nachbarschaft unter einer kaum zu ertragenden Geruchsbelästigung leiden. Interventionen bei den Behörden hätten zu keiner Verbesserung geführt. Im Gegenteil – man sei zwischen den Behörden hin- und hergeschickt worden.

„Es stinkt zu häufig und auch zu intensiv“, lautete der Befund des Sachverständigen des Landes Steiermark. Zwar entspreche die Art und Weise, wie die Anlage betrieben werde, dem Stand der Technik. Für die am Standort verarbeitete Menge von viertausend Tonnen Kompost sei der Standort jedoch nicht geeignet. Die in den Bescheidauflagen vorgeschriebene Abdeckung mit Kompostiervlies wäre eine sehr effektive Methode, um die Geruchsbelästigung während der Verrottung um bis zu fünfzig Prozent zu reduzieren. Ein rechtskonformer Zustand könnte am einfachsten erreicht werden, wenn die verarbeitete Menge Kompostgut auf dreieinhalbtausend Tonnen reduziert werde. Die Landesregierung sagte zu, ihre engmaschigen Kontrollen wieder fortzusetzen.

Der Betreiber bezeichnete seinen Betrieb als die meist kontrollierte Kompostieranlage der Steiermark. Elfmal sei er kontrolliert worden in einem Zeitraum, in dem nur vier Kontrollen vorgesehen gewesen wären. Da er bei zwei aufeinanderfolgenden Behördenkontrollen den Kompost nicht mit einem Vlies abgedeckt hatte, sei ihm auch schon einmal vorübergehend die Genehmigung entzogen worden. Diese Bescheidauflage wolle er jedoch bekämpfen, da er als Praktiker eine höhere Erfahrung habe als Behördenvertreter am Schreibtisch, und seinen Kompost daher lieber mit Strauchschnitt abdecke.

Nachgefragt: Anrainerinnen und Anrainer beschweren sich über Lärm aus benachbartem Gewerbegebiet

In Graz hatten sich erstmals 2019 Anrainerinnen und Anrainer einer Abfallentsorgungsanlage über eine Geruchs- und Lärmbelästigung bei der Volksanwaltschaft beschwert. Das den Lärm verursachende Unternehmen bedauerte, als störend wahrgenommen zu werden, da man immer ein guter Nachbar hätte sein wollen. Der Betrieb befände sich am Standort schon seit 27 Jahren. Eine friedliche Koexistenz von Unternehmen und Anrainern müsste aber auch möglich sein.

Ein vom Land Steiermark in Auftrag gegebenes Lärmgutachten stellte erhebliche Lärmspitzen fest. Der gemessene Lärm würde allerdings auch von anderen benachbarten Unternehmen in dem Gewerbegebiet stammen.

Volksanwalt Walter Rosenkranz merkte an, dass die Volksanwaltschaft nicht das Abfallentsorgungsunternehmen prüfe, sondern die involvierten Behörden. Bei Kompetenzstreitigkeiten wären die Betroffenen nur die Leidtragenden.

Seit 2019 hat das Unternehmen eine Liste von Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Lärm und Gestank abgearbeitet, darunter eine fünf Meter hohe Lärmschutzwand. Auch bei den Behörden hat sich außerdem etwas getan: Die Lärmschutzwand sei im Februar beantragt, und kurz vor dem aktuellen Sendetermin (Dezember) genehmigt worden. „Es ist noch nicht alles erreicht, aber wir beobachten, ob die Lärmschutzwand die Lebensqualität der Nachbarschaft wieder ein Stück weit verbessert“, zeigt sich Volksanwalt Rosenkranz vorsichtig optimistisch.

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Jetzt dafür sorgen, dass künstliche Intelligenz den Europäerinnen und Europäer dient

Date of article: 16/12/2020

Daily News of: 16/12/2020

Country:  EUROPE

Author: European Union Agency for Fundamental Rights

Article language: de

Ob es darum geht, die Verbreitung von COVID-19 nachzuvollziehen oder zu entscheiden, wer Sozialleistungen erhält – künstliche Intelligenz (KI) greift in das Leben von Millionen von Europäerinnen und Europäern ein. Automatisierung kann zu einer besseren Entscheidungsfindung beitragen. KI kann aber auch zu Fehlern und Diskriminierung führen, gegen die man schwer vorgehen kann. Ein neuer Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zeigt: Selbst bei Organisationen, die KI bereits nutzen, besteht Verunsicherung, welchen Einfluss KI auf die Rechte der Menschen hat. Die FRA fordert von politischen Entscheidungsträgern auf, mehr Leitlinien dazu bereitzustellen, wie die bestehenden Vorschriften auf KI anzuwenden sind, und dafür zu sorgen, dass künftige Rechtsvorschriften im Bereich der KI die Grundrechte schützen.

„KI ist nicht unfehlbar, sie wird von Menschen gemacht – und Menschen können Fehler machen. Deshalb müssen die Menschen wissen, wann KI eingesetzt wird, wie sie funktioniert und wie automatisierte Entscheidungen angefochten werden können. Die EU muss klarstellen, inwiefern die geltenden Vorschriften für KI gelten. Organisationen müssen prüfen, wie ihre Technologien in die Rechte der Menschen sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Nutzung von KI eingreifen können“, erklärt der Direktor der FRA,Michael O’Flaherty. „Wir haben die Chance, eine KI zu gestalten, die unsere Menschen- und Grundrechte nicht nur achtet, sondern sie auch schützt und fördert.“

Der FRA-Bericht „Getting the future right – Artificial intelligence and fundamental rights“ (Die Zukunft richtig gestalten – Künstliche Intelligenz und Grundrechte) zeigt Probleme bei der Nutzung von KI auf, beispielsweise bei der prädiktiven Polizeiarbeit, bei medizinischen Diagnosen, sozialen Diensten und gezielter Werbung. Darin werden die EU und die EU-Länder aufgefordert:

  • sicherzustellen, dass KI ALLE Grundrechte respektiert – KI kann viele Rechte beeinträchtigen, nicht nur den Schutz der Privatsphäre oder den Datenschutz. Sie kann auch diskriminieren oder die Justiz behindern. Jede künftige KI-Gesetzgebung muss dies berücksichtigen und wirksame Schutzmechanismen schaffen.
  • zu gewährleisten, dass Menschen durch KI getroffene Entscheidungen anfechten können – die Menschen müssen wissen, wann und wie KI genutzt wird und wie und wo sie sich beschweren können. Organisationen, die KI einsetzen, müssen erklären können, wie ihre Systeme Entscheidungen treffen.
  • die KI vor und während ihres Einsatzes zu bewerten, um negative Auswirkungen zu verringern – private und öffentliche Organisationen sollten einschätzen, wie KI die Grundrechte beeinträchtigen könnte.
  • mehr Leitlinien zu Datenschutzvorschriften bereitzustellen – die EU sollte genauer klarstellen, wie die Datenschutzvorschriften auf KI Anwendung finden. Mehr Klarheit ist auch in Bezug auf die Auswirkungen automatisierter Entscheidungsfindung und das Recht auf Überprüfung durch den Menschen bei der Nutzung von KI erforderlich.
  • zu bewerten, ob KI diskriminierend ist – das Bewusstsein für das Potenzial der KI zur Diskriminierung und die damit verbundenen Auswirkungen ist relativ gering. Deshalb müssen mehr Forschungsmittel eingesetzt werden, um die potenziell diskriminierenden Auswirkungen der KI zu untersuchen, damit Europa sich dagegen schützen kann.
  • ein wirksames Aufsichtssystem zu schaffen – die EU sollte in ein stärker vernetztes System investieren, um Unternehmen und öffentliche Verwaltungen bei der Nutzung von KI zur Rechenschaft zu ziehen. Die Behörden müssen sicherstellen, dass die Aufsichtsgremien über angemessene Ressourcen und Kompetenzen verfügen, um diese Aufgabe zu erfüllen.

Der Bericht ist Teil des Projekts der FRA zu künstlicher Intelligenz und Big Data. Er stützt sich auf mehr als 100 Interviews mit öffentlichen und privaten Organisationen, die bereits KI nutzen. Diese beinhalten auch Beobachtungen von Fachleuten, die an der Überwachung potenzieller Grundrechtsverletzungen beteiligt sind. Die Analyse basiert auf tatsächlichen Einsatzgebieten von KI in Estland, Finnland, Frankreich, den Niederlanden und Spanien.

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