Austausch der Bürgerbeauftragten von Thüringen und Bayern: Dr. Kurt Herzberg zu Besuch bei Michael Hofmann

Date of article: 18/03/2022

Daily News of: 21/03/2022

Country:  Germany - Thuringia

Author: Regional Ombudsman of Thuringia

Article language: de

Michael Hofmann, MdL, der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, begrüßte am 17. März 2022 Dr. Kurt Herzberg in München. Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen war zu einem Austausch in die Landeshauptstadt gekommen. Ein Schwerpunkt des Arbeitstreffens war die Bürgerkommunikation: Beide Beauftragten sind sich einig, dass die Kommunikation der Schlüssel zu einem guten Verhältnis zwischen der staatlichen Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern ist. „Verständliche Kommunikation ist ein Zeichen von Respekt, es ist wichtig, dass Staat und Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern auf Augenhöhe begegnen“, hält Michael Hofmann fest. Die Folgen von schlechter Kommunikation sind schließlich weitreichend, ergänzt Dr. Kurt Herzberg: „Dort, wo die Bürgerinnen und Bürger Verwaltungshandeln nicht verstehen, wo vielleicht noch ein Wissensgefälle zwischen Amt und Bürger zur Arroganz wird oder wo Kritik reflexartig mit dem Hinweis auf den Rechtsweg abgebügelt wird, wenden sich die Menschen ab. Diese Ablehnung betrifft dann nicht nur die konkrete Behörde, sondern oft den demokratischen Rechtsstaat als Ganzes. Solche Entwicklungen gilt es mit Transparenz und Dialog aufzuhalten.“


In dem offenen und intensiven Gespräch erörterten die beiden Bürgerbeauftragten auch das Für und Wider der institutionell unterschiedlichen Anbindung des Amtes: Während der Bayerische Bürgerbeauftragte bei der Staatsregierung angesiedelt ist, wird der Thüringer Bürgerbeauftragte vom Landtag gewählt.


Beide Bürgerbeauftragten nutzen ihr Amt, um sich intensiv für verständliche Kommunikation einzusetzen. Sie sind Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützung im Umgang mit Behörden und Institutionen suchen, sie geben Orientierung und stehen für Fragen zu Verwaltungsentscheidungen zur Verfügung. Die Förderung eines guten Miteinanders zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und der Verwaltung andererseits stellen Michael Hofmann und Dr. Kurt Herzberg dabei ins Zentrum ihrer Arbeit.

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Gemeinsame Sitzung mit Petitionsausschuss aus Hannover

Date of article: 18/03/2022

Daily News of: 21/03/2022

Country:  Germany - Bremen

Author: Regional Committee on Petitions of Bremen

Article language: de

Der Petitionsausschuss der Bürgerschaft hat heute gemeinsam mit seinem niedersächsischen Pendant getagt. Der Petitionsausschuss des Landtags in Hannover war auf Gegenbesuch in Bremen (zuletzt waren die Bürgerschaftsabgeordneten nach Niedersachsen gereist), um sich unter anderem über die unterschiedlichen Arbeitsweisen beider Ausschüsse auszutauschen. Auch über Petitionen, die beide Bundesländer betreffen, wurde gesprochen.
 

Eine Petition, die sich für einwöchige Winterferien einsetzt, würde ein gemeinsames Vorgehen beider Bundesländer erfordern, so der Bremer Ausschussvorsitzende Claas Rohmeyer. Bremen und Niedersachsen würden sich allein schon wegen der großen Zahl an grenzüberschreitenden Berufspendler:innen traditionell bei Ferien abstimmen.


Das Thema OpenPetition kam ebenfalls zur Sprache: Der Petitionsauschuss der Bürgerschaft hatte sich im vergangenen Jahr gegen die Praxis der Online-Plattform gewehrt, Petitionen der Landtage ungefragt zu übernehmen und über die Möglichkeit der digitalen Mitzeichnung Personendaten zu sammeln.

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Austausch der Bürgerbeauftragten von Thüringen und Bayern: Dr. Kurt Herzberg bei Michael Hofmann zu Gast

Date of article: 17/03/2022

Daily News of: 21/03/2022

Country:  Germany - Bavaria

Author: Regional Ombudsman of Bavaria

Article language: de

Michael Hofmann, MdL, der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, begrüßte am 17. März 2022 Dr. Kurt Herzberg in München. Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen war zu einem Austausch in die Landeshauptstadt gekommen. Ein Schwerpunkt des Arbeitstreffens war die Bürgerkommunikation: Beide Beauftragten sind sich einig, dass die Kommunikation der Schlüssel zu einem guten Verhältnis zwischen der staatlichen Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern ist. „Verständliche Kommunikation ist ein Zeichen von Respekt, es ist wichtig, dass Staat und Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern auf Augenhöhe begegnen“, hält Michael Hofmann fest. Die Folgen von schlechter Kommunikation sind schließlich weitreichend, ergänzt Dr. Kurt Herzberg: „Dort, wo die Bürgerinnen und Bürger Verwaltungshandeln nicht verstehen, wo vielleicht noch ein Wissensgefälle zwischen Amt und Bürger zur Arroganz wird oder wo Kritik reflexartig mit dem Hinweis auf den Rechtsweg abgebügelt wird, wenden sich die Menschen ab. Diese Ablehnung betrifft dann nicht nur die konkrete Behörde, sondern oft den demokratischen Rechtsstaat als Ganzes. Solche Entwicklungen gilt es mit Transparenz und Dialog aufzuhalten.“ In dem offenen und intensiven Gespräch erörterten die beiden Bürgerbeauftragten auch das Für und Wider der institutionell unterschiedlichen Anbindung des Amtes: Während der Bayerische Bürgerbeauftragte bei der Staatsregierung angesiedelt ist, wird der Thüringer Bürgerbeauftragte vom Landtag gewählt.

Beide Bürgerbeauftragten nutzen ihr Amt, um sich intensiv für verständliche Kommunikation einzusetzen. Sie sind Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützung im Umgang mit Behörden und Institutionen suchen, sie geben Orientierung und stehen für Fragen zu Verwaltungsentscheidungen zur Verfügung. Die Förderung eines guten Miteinanders zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und der Verwaltung andererseits stellen Michael Hofmann und Dr. Kurt Herzberg dabei ins Zentrum ihrer Arbeit.

Weitere Informationen zum Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen und seiner Arbeit finden Sie unter www.buergerbeauftragter-thueringen.de.

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International ombudsman institute delegation visits the Hungary-Ukraine border

Date of article: 17/03/2022

Daily News of: 21/03/2022

Country:  Slovenia

Author: Human Rights Ombudsman of Slovenia

Article language: en

A delegation of the Board of Directors of the European Region of the IOI - International Ombudsman Institute, headed by Regional President and Ombudsman of Greece Andreas Pottakis and Board member and Ombudsman of Slovenia Peter Svetina, visited Hungary on 16 and 17 March. They met with their host, Commissioner for Fundamental Rights of Hungary Ákos Kozma, in Budapest on 16 March. The Hungarian Ombudsman presented the situation and activities of the Hungarian authorities to address the needs of the refugees since the beginning of the war in Ukraine. The IOI-Europe delegation commended the rapid organization and activities of the Hungarian Ombudsman, who assists refugees through his permanent regional office in Debrecen as well as a temporary office at Beregsurány railway station, which Ombudsman Pottakis and Ombudsman Svetina visited. Today, on 17 March, the representatives of the IOI-Europe board, accompanied by the Hungarian Ombudsman, travelled to Záhony on the border crossing between Hungary and Ukraine to get a first-hand experience of the ongoing crisis and the efforts of the Hungarian authorities to address the needs of the refugees fleeing the war in Ukraine.
 
Ombudsmen Pottakis and Svetina expressed deep concern about the humanitarian crisis and the suffering caused by the war in Ukraine. They called upon all sides involved to ensure the comprehensive protection of fundamental rights and freedoms of the population of Ukraine and to ensure that the civilians who have remained in Ukraine have at least the most basic living conditions ensured and access to food and drinking water. They also asked for the establishment of safe humanitarian corridors for those who want to leave the war zones.
 
The IOI-Europe delegation called for the establishment of a harmonized refugee monitoring mechanism across the EU, to ensure non-discriminatory treatment of refugees and appropriate recording of refugees as well as those providing transport or housing to refugees, with the aim to protect them from possible abuses. To that effect strong cross-border cooperation and exchange of information, including through Europol is needed. Taking into account that currently refugees from Ukraine are mostly women, children, disabled, elderly, and generally vulnerable people, National authorities need to ensure that refugees receive additional protection.
 
Ombudsmen Pottakis and Svetina highlighted the need for solidarity, irrespective of the origins of refugees or their sex, gender, religion, and other characteristics and noted that they expect European governments and the European Commission to strengthen the mandate of Ombudsman Institutions to carry out monitoring at the border crossings in Europe.
 
In the field, Ombudsmen Pottakis and Svetina thanked the volunteers, the civil defence, governmental and non-governmental organisations, and all individuals who help in the reception centres and other facilities to assist the people of Ukraine.

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Große Sorge um Flüchtende mit Behinderungen

Date of article: 11/03/2022

Daily News of: 21/03/2022

Country:  Germany - Mecklenburg-Vorpommern

Author: Regional Ombudsman of Mecklenburg-Vorpommern

Article language: de

Ukrainekrise: Appell der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern


Vor dem Hintergrund der Situation in der Ukraine und der zunehmenden Zahl an Flüchtenden appellieren die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, die besonderen Belange von Geflüchteten mit Behinderungen in den Blick zu nehmen.


In einem offiziellen Schreiben an die Bundesministerin des Auswärtigen, die Bundesministerin des Inneren und für Heimat, die Innenministerkonferenz, die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und die Integrationsministerkonferenz führen sie aus, welche Aspekte für eine gute Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten mit Behinderungen berücksichtigt werden sollten:
 

  • Systematische Identifizierung von Geflüchteten mit Behinderungen und ihrer Bedarfe bei Ankunft - Benennung übergeordneter Lotsen auf Landesebene zur Koordination erster Schritte nach Ankunft.
     
  • Unmittelbare Bereitstellung dringend erforderlicher Hilfsmittel.
     
  • Bedarfsgerechte Unterbringung - möglichst außerhalb von Sammelunterkünften.
     
  • Für die medizinische Versorgung der Vertriebenen, die nach §§ 4 und 6 AsylbLG erfolgt, ist mit den Krankenkassen flächendeckend eine „auftragsweise Betreuung“ nach § 264 Abs. 1 SGB V zu vereinbaren.
     
  • Die Kommunen sind auf die Sonderregelung des § 6 Absatz 2 AsylbLG für Vertriebene hinzuweisen. Diese Regelung ist weiter als § 6 Abs. 1 AsylbLG, der für Asylbegehrende gilt. Vertriebenen, die besondere Bedürfnisse haben, wird danach die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt. Damit haben Vertriebene mit Behinderungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Gleiches gilt für psychotherapeutische Leistungen. Um eine möglichst einheitliche und unkomplizierte Leistungsgewährung zu ermöglichen, ist z.B. durch ein Rundschreiben darüber zu informieren.
     
  • Sicherstellung, dass für die Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften Schutzmaßnahmen für Frauen und andere schutzbedürftige Personen wie Menschen mit Behinderungen getroffen sind bzw. werden (vgl. §§ 44 Abs. 2a, 53 Abs. 3 AsylG).
     
  • Unverzügliche Eingliederung von Kindern mit Behinderungen in Kitas und Schulen.
     
  • Schneller und unkomplizierter Zugang zu tagesstrukturierenden Maßnahmen
    (z.B. Tagesstätten der gemeindepsychiatrischen Dienste und Werkstätten für behinderte Menschen).
     
  • Barrierefreie Informationsangebote, Informationen in Leichter Sprache, Dolmetschung sowie Gebärdensprachdolmetschung vorhalten.
     
  • Zudem wird auf das Beratungsangebot der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) hingewiesen.
     

Darüber hinaus gilt die besondere Sorge der Beauftragten den Menschen, die aufgrund ihrer hohen Vulnerabilität nicht eigenständig in der Lage sind, die Ukraine zu verlassen. Hierfür müssten dringend humanitäre Korridore geöffnet und für die Rettung dieser Personengruppen genutzt werden. Außerdem sei die Situation von Kindern mit und ohne Behinderungen in ukrainischen Pflege- oder Waisenheimen Besorgnis erregend. Hierzu die Beauftragten: „Wir begrüßen es, wenn die Bundes- und Landesregierungen ein Aufnahme-Programm für diese Kinder unverzüglich auflegen.“

Sprecher der Konferenz der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern ist derzeit Michael Welsch (Sachsen).

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