UN-Staatenprüfung – Hintergrund

Date of article: 02/08/2023

Daily News of: 02/08/2023

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Warum Staatenprüfung?

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag durch den sich Staaten verpflichten, Menschen mit Behinderungen explizit Rechte einzuräumen und Diskriminierungen zu beseitigen. Österreich hat die UN-BRK unterzeichnet und ins österreichische Recht aufgenommen.

Ob Österreich seinen Verpflichtungen nachkommt oder nicht, wird im Rahmen von Staatenprüfungen untersucht.

Die erste Staatenprüfung Österreichs erfolgte im September 2013. Damals wurden insgesamt 23 Empfehlungen ausgesprochen, um die Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Wer macht die Prüfung?

Die Prüfungen werden vom UN-Komitee für die Rechte von Menschen mit Behinderungen durchgeführt. 18 Expertinnen und Experten aus verschiedenen Ländern sind Mitglieder dieses Fachausschusses. Sie treffen sich zweimal pro Jahr in Genf, um über die Umsetzung der Konvention in einzelnen Vertragsstaaten zu beraten.

Wie erfolgt die Prüfung?

Österreich muss dem Komitee regelmäßig Berichte über die Erfüllung der UN-BRK-Verpflichtungen vorlegen. Das Komitee stellt Österreich dazu ganz konkrete Fragen, die vom Staat schriftlich beantwortet werden müssen. Die Zivilgesellschaft und die Volksanwaltschaft legen dem Komitee ebenfalls Berichte vor und verweisen dabei auf ihre eigenen Wahrnehmungen.

Der UN-Ausschuss diskutiert mit der Regierungsdelegation und erhebt, in welchen Themenbereichen es Fortschritte gab und wo es noch Defizite gibt. Nach dieser Sitzung zieht sich das Komitee zurück und verfasst "Abschließende Bemerkungen". Darin wird festgehalten, ob Österreich seinen Verpflichtungen nachkommt, und wo es Versäumnisse gibt.

Welche Rolle spielt die Volksanwaltschaft in diesem Prozess?

Da die Volksanwaltschaft häufig mit Beschwerden von Menschen mit Behinderungen konfrontiert ist, kann sie in vielen Bereichen eine Einschätzung abgeben. Das betrifft sowohl den gesetzlichen Rahmen als auch die Verwaltungspraxis.

Im Zuge der Durchführung des Fakultativprotokolls zur Anti-Folterkonvention (OPCAT) ist die Volksanwaltschaft mit ihren Kommissionen seit Juli 2012 auch mit der Aufgabe betraut worden, Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch an Menschen mit Behinderungen (Art. 16/3 UN-BRK) zu verhindern. Daher hat die Volkanwaltschaft einen umfassenden Einblick über Verhältnisse, die in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen herrschen.

Die Volksanwaltschaft hat dem Komitee zwei Berichte vorgelegt. Zusätzlich nahm die Volksanwaltschaft auch an persönlichen Gesprächen mit dem Komitee teil. Im Rahmen dieser Gespräche konnten Themen vertieft erörtert bzw. besprochen werden.

Vom 21. bis 23. August wird die Volksanwaltschaft als Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) auch an der Hauptsitzung des Komitees teilnehmen, in der Österreich Rede und Antwort stehen muss. Die Volksanwaltschaft wird dabei von ihrer Arbeit und den beobachteten Problemen berichten.

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Vor Staatenprüfung: Österreich säumig bei UN-Behindertenrechtskonvention

Date of article: 02/08/2023

Daily News of: 02/08/2023

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Österreich hat bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) noch viel Arbeit vor sich. Vom 21. bis 23. August wird die österreichische Umsetzung vom UN-Fachausschuss in Genf geprüft. Volksanwalt Bernhard Achitz wird dort auf den Handlungsbedarf hinweisen: „Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben, aber bei weitem nicht vollständig umgesetzt.“

Das erfährt die Volksanwaltschaft häufig direkt von den Betroffenen: „Viele Menschen mit Behinderungen beschweren sich bei uns, entweder über schlechte Gesetze oder aber über die Verwaltungspraxis der Behörden. Das beginnt bei Bahnhöfen, die nicht barrierefrei sind, persönliche Assistenz wird nicht oder nicht im benötigten Ausmaß bewilligt. Die Menschen werden zwischen Bund, Land, Sozialversicherung und weiteren Akteuren hin- und hergeschickt, anstatt dass sich eine einzige koordinierende Stelle mit den Anliegen der Betroffenen befasst.“

Selbstbestimmtes Leben statt Unterbringung in Einrichtung

Aber nicht nur über Beschwerden, sondern auch bei der Präventiven Menschenrechtskontrollen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen muss die Volksanwaltschaft immer wieder feststellen, dass die UN-BRK ignoriert wird: „Die Deinstitutionalisierung ist in Österreich erst schwach ausgeprägt. Es herrscht immer noch die Idee vor, dass Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen untergebracht werden, und dort wird man schon wissen, was sie brauchen. Das ist aber nicht das, was die UN-BRK unter einem selbstbestimmten Leben versteht“, so Achitz. Auch Arbeit für ein Taschengeld in Behindertenwerkstätten muss durch entlohnte Arbeit ersetzt werden, wenn nötig, unterstützt durch Persönliche Assistenz.

Fehlende Unterstützung ist Diskriminierung

Achitz: „Selbstbestimmung muss bedeuten, dass auch Menschen mit Behinderungen in einer eigenen Wohnung leben können, wenn sie das möchten. Oder arbeiten. Und wenn ein beinamputierter 15-Jähriger schwimmen möchte, dann muss ihm das auch ermöglicht werden, in dem Fall mit einer Schwimmprothese. Auch wenn die viel Geld kostet, muss er sie bekommen. Alles andere wäre nicht Inklusion, sondern Diskriminierung.“

Achitz betont, wie wichtig es sei, zusammen mit dem Monitoringausschuss, der Behindertenanwaltschaft und natürlich mit Vertreterinnen und Vertretern der Community wie etwa dem Behindertenrat und Selbstbestimmt Leben an der Staatenprüfung teilzunehmen: „Gemeinsam werden wir den Druck auf die Politik erhöhen, damit sie die UN-BRK in Österreich endlich vollständig umsetzt.“

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„Entlastungsbetrag bei Nachbarschaftshilfe muss endlich bei den Bedürftigen ankommen!“

Date of article: 01/08/2023

Daily News of: 02/08/2023

Country:  Germany - Thuringia

Author:

Article language: de

„Entlastungsbetrag bei Nachbarschaftshilfe muss endlich bei den Bedürftigen ankommen!“

Thüringer Bürgerbeauftragter kritisiert das Agieren der Pflegekassen

 

„Seit nunmehr fünf Monaten sollten die Pflegebedürftigen in Thüringen den Entlastungsbetrag von bis zu monatlich 125 EUR auch bei der Unterstützung durch Nachbarn einsetzen können. Doch leider setzen die Pflegekassen die seit 1. April 2023 geänderte Thüringer Verordnung nicht um.“ Mit diesen Worten beschreibt der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg die Not vieler Betroffener und kritisiert das Agieren der Pflegekassen in Thüringen.

Herzberg beklagt: „Noch immer informiert die größte Pflegekasse Thüringens auf ihrer Homepage falsch, indem sie den Eindruck vermittelt, nach Thüringer Landesrecht sei es nicht möglich, den Entlastungsbetrag für die so genannte Nachbarschaftshilfe einzusetzen. Das ist nicht korrekt. Seit dem 01.04.2023 ist – rechtlich – die Nachbarschaftshilfe in Thüringen möglich.“

Herzberg weiter: „Die Änderung der Landesverordnung zur Ermöglichung der finanzierten Nachbarschaftshilfe kam für die Kassen keineswegs überraschend. Wenn die Pflegkassen jetzt ein halbes Jahr brauchen, um Ausbildungskurse anzubieten, die dann wieder nochmals Zeit brauchen, bis sie umgesetzt werden, muss ich vermuten: Die Bürokratie nutzt den Kassen, um auf dem Rücken der Pflegebedürftigen Geld zu sparen.“

Im Sinne der Betroffenen fordert Dr. Herzberg dringend Übergangsregelungen zur Inanspruchnahme der Leistungen, bis die Kurse dann auch tatsächlich stattfinden und in Anspruch genommen werden können.

Hintergrundinformation

Seit dem 1.1.2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zu Hause versorgt werden, einen sog. Entlastungsbetrag. Er beinhaltet Leistungen in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat (§ 45 b SGB XI) für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dazu gehören nicht nur bestimmte Leistungen der Pflege wie z.B. der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege und Leistungen der ambulanten Pflegedienste. Sondern es geht auch ums ganz Praktische und Alltägliche wie z.B. Hilfe beim Einkaufen, Saubermachen, Begleitung zum Arzt oder bei der Freizeitgestaltung, Spazierengehen etc. Hier muss allerdings der Landesgesetzgeber festlegen, welche Art von Angeboten zur Unterstützung im Alltag zugelassen werden und damit auch erstattungsfähig sind.

Bislang war in Thüringen der Entlastungsbetrag allein auf Angebote von hierfür anerkannten Betreuungs- und Entlastungsdiensten begrenzt. Mit der Novellierung der Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (ThürAUPAVO) kann der Entlastungsbetrag nun auch für Hilfen im Alltag durch Nachbarn eingesetzt werden. Die Verordnung ist am 01.04.2023 in Kraft getreten.

In § 8 der ThürAUPAVO sind die Voraussetzungen der Nachbarschaftshilfe geregelt. Danach müssen u. a. nachbarschaftshelfende Personen einen von den Pflegekassen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Kurs absolviert haben.

Eine Nutzung des Angebotes der Nachbarschaftshilfe durch die Betroffenen bislang dennoch nicht möglich. Denn: Kurse zur Nachbarschaftshilfe werden in Thüringen noch nicht angeboten.

Info an die Betroffenen:
Der derzeit nicht genutzte Entlastungsbetrag er kann bis zum 30.06.2024 genutzt werden.

 

Pressekontakt für Rückfragen 
Dr. Kurt Herzberg

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2 agosto: Giornata internazionale di commemorazione del genocidio di Sinti e Rom

Date of article: 01/08/2023

Daily News of: 02/08/2023

Country:  Italy - Autonomous Province of Bolzano

Author:

Article language: it

Il 2 agosto si commemorano i circa 500.000 Sinti e Rom vittime del terrore nazista in Europa. 79 anni fa, il 2 agosto 1944, furono uccise ad Auschwitz le ultime 3.000 persone: donne, bambini, uomini, anziani e malati. Auschwitz fu l'ultimo capitolo della loro lunga sofferenza. 

In memoria dei 500.000 Sinti e Rom uccisi nell'Europa occupata dai nazisti e dai fascisti, nel 2015 il Parlamento europeo ha dichiarato il 2 agosto Giornata europea di commemorazione dello sterminio nazista di Rom e Sinti. “Per molto tempo, il destino dei Sinti e dei Rom è stato soppresso, nascosto e dimenticato”, così Priska Garbin, responsabile del Centro di tutela contro le discriminazioni. Dal 2009, una targa commemorativa sul muro dell'ex lager di Bolzano ricorda le vittime sinti dell'Olocausto: è stata installata dal Comune su iniziativa dell'associazione Nevo Drom, fondata da Radames Gabrielli.

Ancora oggi, la cultura dei Sinti e dei Rom è gravata da luoghi comuni e pregiudizi; intorno al termine discriminatorio "zingaro" si è sviluppata l'immagine, segnata dall'avversione e dall'ostilità, di Sinti e Rom quali popoli erranti e senza radici, indicati come criminali e truffaldini. Secondo Gabrielli, la realtà della vita quotidiana è ben diversa: Sinti e Rom lavorano come gli altri cittadini e la maggior parte di loro vive in appartamento. Spesso, però, non rivelano la loro identità per paura di essere discriminati.

Radames Gabrielli si preoccupa di preservare la cultura e la lingua dei Sinti, e a questo scopo ha fondato l'associazione Nevo Drom. Secondo Gabrielli, i Sinti sono una delle minoranze di lunga data dell'Alto Adige; la sua famiglia vive qui da cinque generazioni. “Il riconoscimento ufficiale di Sinti e Rom come minoranza", così Gabrielli, “sarebbe un passo importante per proteggere la loro lingua, la loro cultura e la loro storia e per preservare la loro identità”.

 

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AHINOR: “La mayoría de los desahucios podrían evitarse”

Date of article: 01/08/2023

Daily News of: 02/08/2023

Country:  Spain - Canary Islands

Author:

Article language: es

La Asociación Afectados Hipoteca Norte Gran Canaria trasladó al Diputado del Común que la gran mayoría de las hipotecas firmadas entre 1990 y 2011 tienen errores en su texto y los desahucios podrían ser nulos

Yanes: “la Vivienda es el principal problema social que tiene Canarias”

 

Representantes de la Asociación de Afectados por la Hipoteca Norte Gran Canaria (AHINOR), se reunieron con el Diputado del Común, Rafael Yanes, y la asesora de Vivienda de esa Defensoría, Yésica González, para trasladar la vulneración del Derecho Constitucional a la vivienda que sufren muchas personas en Canarias debido a las entidades bancarias.

El secretario de la Asociación, Carlos López, afirmó que “la forma de amortización de las ‘hipotecas REDAL’ (Rédito ad Libitum en los contratos hipotecarios) están mal redactadas, lo que está suponiendo un tsunami financiero”. Y añadió que “este error de transcripción en las hipotecas ha supuesto 40.000 millones de euros para la banca. La gente se está quedando en la calle por desconocimiento, ya que de cada 30 hipotecas estudiadas en Canarias, 29 tienen errores que evitarían los desahucios”.

Rafael Yanes, por su parte, señaló que “la Vivienda es el principal problema social que tiene Canarias, por lo que estamos elaborando un informe extraordinario que pretendemos presentar a finales de septiembre en el Parlamento. Nuestra intención es abrir un debate sobre cómo la Administración Pública puede garantizar el artículo 47 de la Constitución. Creemos que hay que potenciar el parque público de viviendas de alquiler prohibiendo que sea vendido como se hizo en los años 90”.

El Diputado del Común manifestó que, para redactar el Informe Extraordinario, se consultan a todos los sectores implicados, como las administraciones públicas y las asociaciones que, como AHINOR, están trabajando en esta materia. Por ello, se comprometió a trasladar la problemática planteada sobre las hipotecas REDAL a la Dirección General de Consumo para solicitarle que defienda a las personas afectadas ante la banca.

AHINOR ofrece un servicio de orientación y asesoramiento gratuito para las personas que puedan verse afectadas por esta situación en el correo: ahinor.asociacion@gmail.com |  y el teléfono: 648 08 87 51.

 
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