Gewalt gegen Frauen erkennen und verhindern - Präventionsansätze vorgestellt - Video mit allen Vorträgen

Date of article: 02/03/2026

Daily News of: 03/03/2026

Country:  Austria

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Article language: de

Hinschauen statt Wegsehen – Fachforum von Volksanwaltschaft und Stiftung Verfassung mit künftigen Beschäftigten in Sozialberufen – Gemeinsam Gewalt an Frauen entgegentreten

„Dass körperliche Gewalt Gewalt ist, ist allen klar. Dass auch psychische Gewalt Gewalt ist, wird auch immer bekannter. Aber dass es davon viele Ausprägungen gibt, die man erst erkennen muss, daran wollen wir arbeiten“, sagte Volksanwalt Bernhard Achitz beim Fachforum „Hinschauen statt Wegsehen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen erkennen, ansprechen und verhindern – Verantwortung übernehmen im Gesundheits- und Sozialbereich“. Im Vorfeld des Internationalen Frauentages starteten die Volksanwaltschaft und die Stiftung Forum Verfassung ein Nachfolgeformat zur Ringvorlesung „Eine von fünf“, die in den vergangenen Jahren von der MedUni Wien angeboten wurde. Studierende der Sozialarbeit und Menschen in Ausbildung für andere soziale Berufe sowie Menschen aus der Zivilgesellschaft waren dafür ins Veranstaltungszentrum des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) gekommen.

Volksanwältin Gaby Schwarz verstärkte: „Eine von drei Frauen in Österreich erleidet in ihrem Leben männliche Gewalt. Das beginnt mit einer Herabwürdigung, mit Sexismus, mit Kontrolle, steigert sich durch körperliche Gewalt und eskaliert im schlimmsten Fall mit einem Femizid.“ Der Schlüssel zur Veränderung sei Zivilcourage: „Wir alle müssen mutig sein. Hinschauen statt wegsehen, Frauen Hilfe anbieten, Männern Grenzen aufzeigen und in die Pflicht nehmen. Das ist nicht einfach, aber das kann man lernen“, verweist die Volksanwältin auf Gewaltpräventionsprogramme wie „StoP – Stadtteil ohne Partnergewalt. Gerade im Gesundheits- und Sozialbereich sei zudem die Sensibilisierung auf seelische Narben wichtig: „Auch psychische Gewalt ist Gewalt. Entscheidend ist, dies zu erkennen und den betroffenen Frauen bestmögliche Unterstützung geben zu können.“ Abschließend hielt Gaby Schwarz fest: „Jede Frau und jedes Mädchen hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Dafür setze ich mich als Frau, als Feministin und als Volksanwältin ein.“

Grabenwarter: VfGH beschäftigt sich mit Gewalt gegen Frauen in vielen Zusammenhängen

„Der Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich mit Gewalt gegen Frauen in seiner täglichen Arbeit in ganz verschiedenen Zusammenhängen“, sagte VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter: Für Betretungs- und Annäherungsverbote etwa nach häuslicher Gewalt hat der VfGH den einschreitenden Organen in mehreren Entscheidungen einen Prognosespielraum bei der Annahme einer Gefahrensituation zugebilligt, nannte er ein Beispiel. Im Asylrecht wird auf Fluchtgründe wie Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung, aber auch ganz allgemein auf Behauptungen von Gewalt gegen Frauen im Herkunftsstaat ganz besonderes Augenmerk gelegt. Grabenwarter wies außerdem auf das gesetzliche Erfordernis der Einvernahme durch weibliche Richterinnen hin. 

https://www.vfgh.gv.at/

Schierhuber: Jede dritte Frau ist in ihrem Leben von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen

Die Stiftung Forum Verfassung hat den Auftrag, Verfassung niederschwellig zu vermitteln und vor allem junge Menschen anzusprechen, sagte Michaela Schierhuber, die Geschäftsführerin der Stiftung: „Es freut mich daher besonders, dass sich die Tagung vor allem an Studierende richtet, die das heute vermittelte Wissen in ihren zukünftigen Berufsalltag mitnehmen werden. Denn dass jede dritte Frau in ihrem Leben von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen ist, macht mich als Frau sehr betroffen, aber auch in meiner Position als Geschäftsführerin.“ Die Vortragenden spannen einen weiten Bogen: „Menschenrechtlicher Ansatz als Rahmenbedingung, Praxiserfahrungen aus Medizin, Pflege und Sozialarbeit und unterschiedliche Präventionsansätze.“

https://forumverfassung.at/

Holzleithner: Strafrecht kann nur ein Teilaspekt im Kampf gegen Gewalt sein

„Aufgabe des Staates ist es, gleiche Freiheit für alle zu gewähren. Für Frauen wurde dieser Anspruch lange vernachlässigt“, sagte Elisabeth Holzleithner, Juristin und Rechtsphilosophin am Juridicum der Universität Wien, in ihrem Impulsvortrag „Gewalt an Frauen als Menschenrechtsverletzung“. Frauen sind neben körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt auch wirtschaftlicher Gewalt ausgesetzt, das ist noch zu wenig bekannt. Das private Leben galt lange Zeit als etwas, wo man nicht genau hinschaut. „Genau hinzuschauen ist aber eine der wesentlichen Errungenschaften des Feminismus“, sagte Holzleithner. Gewalt ist oft ein Symptom einer umfassenderen Diskriminierung, eine Folge ungleicher Machtverhältnisse. „Es braucht rechtliche Maßnahmen zur Gleichstellung, aber auch Maßnahmen für Mentalität- und Verhaltensänderungen. Erreicht werden sollen Herz und Verstand, wie es in der Istanbul-Konvention heißt.“ Sowohl die Rechte der Frauen als auch ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit müssen gestärkt werden.

Staaten sind verpflichtet, Schutz vor Gewalt zu gewähren. Menschenrechtsverletzung durch Gewalt ist ein strafrechtliches Delikt, aber wenn der Staat zu wenig Schutz gibt, kann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen werden, und Staaten wurden auch schon verurteilt. Strafrecht ist zwar ein wichtiges Mittel zum Vorgehen gegen Gewalt. „Aber es kann nur ein Element eines umfassenden Vorgehens gegen Gewalt sein“, so Holzleithner. Sie beklagte den aktuellen Backlash gegen rechtliche Maßnahmen zur Gleichstellung und kritisierte auch „ethnonationalistische Strömungen“, also wenn Gewalt gegen Frauen als etwas ausgegeben wird, das immer nur von bestimmten „Anderen“ ausgeht, also etwa von Asylwerbern. Holzleithner schloss mit Gisèle Pelicaults Forderung: „Möge die Scham die Seite wechseln!“

https://rechtsphilosophie.univie.ac.at/

Schrammel: Viele Frauen wissen gar nicht, dass sie von Gewalt betroffen sind

„Mehr als ein Drittel der Frauen, die zu uns kommen, sind von Gewalt betroffen. Viele wissen aber gar nicht, dass sie von Gewalt betroffen sind“, sagte Barbara Schrammel von „Frauen* beraten Frauen*“: „Viele haben bestimmte Definitionen von Gewalt in ihren Köpfen – oft nur körperliche Gewalt, aber psychische oder institutionelle Gewalt nicht. Erst von uns erfahren sie, dass das, was ihnen geschieht, Gewalt ist.“ Also etwa Demütigungen, Abwertungen, Cybergewalt usw. all das ist für viele Frauen alltäglich, vor allem bei Trennungen und Scheidungen, meinte die Psychotherapeutin und Familienberaterin.

https://frauenberatenfrauen.at/

Nebois-Zeman: Frauen öfter von Gewalt in Einrichtungen betroffen

Grainne Nebois-Zeman vom Verein VertretungsNetz kontrolliert Freiheitsbeschränkungen in Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. „Grenzen zwischen erlaubter und nicht erlaubter Gewalt verschwimmen. Wir haben die Möglichkeit, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob Zwang gerechtfertigt war. Bei weiblichen Betroffenen wird die Grenze zur Gewalt öfter überschritten, durch Männer, aber auch durch Frauen in den betreuenden Berufen.“ Beispiele sind etwa das Festhalten bei der Intimpflege, „das sehen wir immer nur bei Bewohnerinnen.“ Ein Grund kann sein, dass dafür weniger Körperkraft angewendet werden muss. „Durch das Heimaufenthaltsgesetz und durch die OPCAT-Kontrollen der Volksanwaltschaft hat sich für die Bewohnerinnen und Bewohner viel verbessert, aber es ist noch ein langer Prozess notwendig. Es braucht Sensibilisierung – und mehr finanzielle und personelle Ressourcen, denn Zeitknappheit beim Pflegepersonal ist oft ein Grund für Gewalt.

https://vertretungsnetz.at/

Berzlanovich: Frauen leben länger, aber sie leiden auch länger

„Es wird besser, wenn auch nur in kleinen Schritten“, sagte auch Andrea Berzlanovich, Medizinerin und langjährige Leiterin der Ringvorlesung „Eine von fünf“. Sie leitet auch eine der Kommissionen der Volksanwaltschaft und berichtete, wie diese bei ihren ungekündigten Kontrollen in Pflegeheimen vorgeht: „Wir fragen die Menschen, die in den Einrichtungen leben, immer wieder, wie lange sie auf Hilfe warten. Die Antwort lautet meist: ‚Es geht eh‘. Aber wenn man dann genauer nachfragt: ‚Es ist oft eine halbe Stunde.‘ Stellen Sie sich vor, Sie müssen auf die Toilette, und sie müssen 30 Minuten warten. Oder Sie bekommen gesagt: Machen Sie doch in die Hose. Viele trinken deshalb zu wenig, was wiederum zu gesundheitlichen Schäden führen kann.“ Allein wegen ihrer höheren Lebenserwartung seien Frauen öfter Bewohnerinnen von Pflegeheimen und daher Opfer solcher Gewalt: „Frauen leben länger, aber sie leiden auch länger.“

https://www.facebook.com/andrea.berzlanovich.3/

Loeffler-Stastka: Angst erkennen, denn Angst steckt hinter der Aggression

Henriette Loeffler-Stastka, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin an der MedUni Wien, berichtete vom kommunikativen Umgang mit Gewalt im Gesundheitswesen. Sie schult (künftige) Ärztinnen und Ärzte im Erkennen von Gefühlen am Gesichtsausdruck in Gesprächssituationen, denn in medizinischen Gesprächen ist immer der Beziehungsaspekt mitzudenken, „50 bis 80 Prozent der Kommunikation verläuft nonverbal.“ Mit dem verstärkten Aufkommen der Digitalmedizin wird es immer wichtiger, den Beziehungsaufbau zu schulen. Loeffler-Stastka: „Wie erkennt man am Gegenüber, dass es zum Beispiel Angst hat? Das muss geschult werden. Ich war noch nie mit Aggression konfrontiert, wo nicht auch Angst dahinter war, und die muss erkannt werden.“ Nicht nur in der Ausbildung, sondern auch in der Weiterbildung. Das betrifft alle Berufsgruppen, die in der Erstversorgung tätig sind, nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern zum Beispiel auch die Feuerwehr.

https://www.meduniwien.ac.at/web/studium-weiterbildung/universitaere-weiterbildung/alle-lehrgaenge-und-kurse/psychotherapieforschung/

„samara“: Jugendliche in Workshops empowern

Andrea Arnold und Marion Gruber von „samara – Verein zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt“ berichteten von Workshops, die sie für Schulklassen und manchmal auch für WGs der Kinder- und Jugendhilfe durchführen. Sie konfrontieren die Jugendlichen mit „echten“ Aussagen von Gleichaltrigen und fragen dann „Kennt ihr das? Wie steht ihr dazu?“ Ein Beispiel: „Wenn meine Schwester etwas mit einem Jungen hat, kriege ich Ärger.“ Darauf kommen ganz unterschiedliche Reaktionen und Gefühle, die dann diskutiert werden und für Austausch in der Gruppe sorgen. „Es braucht Mut, auch harte Themen anzusprechen – von den Jugendlichen, aber auch von uns“, sagen Arnold und Gruber. Auch Empowerment-Orientierung ist wichtig, dafür werden Schülerinnen etwa mit Sätzen wie „Ich kann mich auch alleine beschützen!“ konfrontiert.

https://praevention-samara.at/

Bissuti: „Zwischen Muskeln, Medien und Männlichkeit“

Auch Romeo Bissuti, Obmann der White-Ribbon-Kampagne und Leiter des Männergesundheitszentrums Wien, erzählte von der Arbeit mit – in diesem Fall – männlichen Jugendlichen. „Man muss mit dem arbeiten, was da ist“, sagte er, etwa dem Körperkult im Fitnesscenter. „Zwischen Muskeln, Medien und Männlichkeit“ kann man junge Männer ansprechen. 63 Prozent der Männer konsumieren regelmäßig Inhalte von Maskulinitäts-Influencern, aber „Wir dürfen nicht denken, dass alle Jugendlichen, die das konsumieren, das auch 1:1 übernehmen und glauben. Die Burschen haben sehr wohl eine selektive Wahrnehmung, der Konsum ist teilweise ironisch.“ Bissuti warnte, dass man auch negative Aspekte von Aufklärungsprojekten im Auge behalten muss, denn es sind weniger Männer toxisch als oft vermutet – und wenn man denen zu moralisch kommt, kann das auch nach hinten losgehen. Wichtig ist, dass mehr Männer mit Männern über Gewalt reden, denn Männer hören stark auf andere Männer. „Aber sehr oft sprechen eben nur die Frauen über die Gewalt.“

https://whiteribbon.at/

https://men-center.at/

Leeb: Zuhören und zuschauen, damit wir wissen, was Jugendliche beschäftigt

Philipp Leeb war jahrelang Lehrer und ist Gründer von „poika – Verein zur Förderung gendersensibler Bubenarbeit in Erziehung und Unterricht“. Auch er arbeitet mit Jugendgruppen und berichtet: „Kinder erleben, sehen, hören Gewalt, das bringen sie mit in die Schule. Die Schule ist auch ein Raum der Gewalt, wo wir genau hinschauen müssen. Vieles davon passiert unbewusst, manches bewusst.“ Schülerinnen und Schüler berichten ihm oft von Übergriffen, vor allem in Form von rassistischen Beleidigungen durch Lehrpersonen. „Wir müssen das melden. Dann haben sie die Gelegenheit, zu reflektieren und etwas zu verändern. Manchmal werden sie auch verurteilt.“ Zuhören ist seine Devise: „Ich rede eigentlich sehr wenig in den Workshops. Man muss den Jugendlichen Raum geben.“ Und sich auch damit befassen, was sie in den Sozialen Medien anschauen: „Sonst werden wir uns nie auskennen, womit sie sich beschäftigen.“

https://www.poika.at/

Rösslhumer: Wir alle können einen Beitrag gegen Gewalt leisten!

Das Schlusswort hatte Maria Rösslhumer, die viele Jahre die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF) geleitet hat und auch eine der Initiatorinnen der Ringvorlesung „Eine von fünf“ war: „Österreich war lang ein internationales Vorbild im Gewaltschutz. Es gibt Betretungsverbote, Annäherungsverbote, Frauenhäuser, Beratungsstellen usw., aber warum schaffen wir es nicht, Gewalt an Frauen zu bekämpfen!? Die Gewalt steigt weiter, mittlerweile ist nicht mehr eine von fünf, sondern eine von drei Frauen von Gewalt betroffen. Warum müssen die Frauen mit ihren Kindern immer noch in Frauenhäuser flüchten?“ Nicht nur Einrichtungen, Behörden, wir alle können einen Beitrag zur Gewaltprävention leisten“, sagt die Vorsitzende des Vereins „StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt“: „Stop setzt genau hier an, als Nachbarschaftsprojekt. Wir empowern die Nachbarschaft, damit sie etwas tun kann!“

https://www.stop-partnergewalt.at/

 

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(FRA) FRA Gutachten zu den vorgeschlagenen vereinfachten EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Date of article: 26/02/2026

Daily News of: 03/03/2026

Country:  EUROPE

Author:

Article language: de

Environmental and social sustainability  Climate change and environmental protection

Just and green transition Consumer protection

ESG concept, Businessman using digital interface on laptop with environmental, social, and governance icons, sustainability strategy, corporate responsibility
LAONG/ adobestock.com, 2026

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat ein Gutachten zu den vorgeschlagenen vereinfachten EU- Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) veröffentlicht. Darin setzt sich die FRA mit der geplanten Überarbeitung der ESRS auseinander, die darauf abzielt, den Berichtsaufwand für Unternehmen zu reduzieren, indem die Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen angepasst werden.

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Das Gutachten untersucht, inwiefern die vorhergesehenen Vereinfachungen Auswirkungen auf den Schutz von Menschen und Umwelt haben könnten. Zudem enthält das Gutachten konkrete Empfehlungen, um sicherzustellen, dass robuste und wirksame Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte in der Unternehmensberichterstattung erhalten bleiben.

Die FRA hat das Gutachten auf Ersuchen der Europäischen Kommission erstellt.

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Ángel Gabilondo, ha mantiene un encuentro con el director general de la Asociación Digitales

Date of article: 27/02/2026

Daily News of: 03/03/2026

Country:  Spain

Author:

Article language: es

El Defensor del Pueblo, Ángel Gabilondo, ha mantenido este viernes, en la sede de la institución, un encuentro con Miguel Sánchez, director general de la Asociación Digitales, representante de la  patronal del sector tecnológico y digital que aúna a más de 60 empresas.

Durante el encuentro se han abordado asuntos relacionados con la protección de derechos fundamentales en el ámbito digital. Asimismo, en la reunión se ha coincidido en la necesidad de garantizar que la transformación digital se realice desde un enfoque centrado en las personas, que evite brechas de acceso, situaciones de vulnerabilidad y posibles mermas de derechos.

En el encuentro también han participado la directora de Regulación y Asuntos Públicos de Asociación Digitales, Carmen Sánchez, y la directora del Gabinete del Defensor del Pueblo, Isabel Aymerich.


El Defensor del Pueblo está a tu disposición para estudiar tus quejas y problemas.

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Curbing uncontrolled and abusive noise in entertainment and other places - Part 1 - Structural regulatory weaknesses

Date of article: 02/03/2026

Daily News of: 03/03/2026

Country:  Malta

Author:

Article language: en

Introduction

In Malta the entertainment and the tourism sector in all its shapes, forms and operations is a pillar of the economy because the industry contributes considerably to public and private revenue and employment.  That being a disputed fact, one must acknowledge as well that, in recent years, late evening and nightlife noise, including but not only loud music coming from bars, clubs, restaurants and other venues, have spilled into residential areas and into what is left of the countryside but close to urban areas.  This matter has been the cause of tension between operators, public administrators and residents to the extent that unnecessarily loud noise, including late-night disturbance, has escalated into a quality-of-life issue for many because of conflicting enforcement powers of public bodies or soft enforcement and undecisive action by public authorities. 

Legislation

A combination of overlapping (if not conflictual) enabling and subsidiary legislation is in force together with a number of enforcement public bodies. This is a quick look at the laws (in chronological order).

Criminal Code - Chapter 9 of the Laws of Malta

Even if duly licenced, an establishment must comply with provisions that are intended to punish contraventions against public order.  In this case, enforcement lies with the Police.  Action, however, frequently occurs following complaints.  Prevention is not the order of the day.

Malta Tourism and Travel Services Act - Chapter 409 of the Laws of Malta

The Act regulates the tourism sector.  The definition clause gives details of the sector.  Licences are issued in terms of the provisions of the Act, and the competent authority is the Malta Tourism Authority.  Operators must comply with all licence conditions.  These include conditions regarding operating hours, music and entertainment. Non-compliance can result in administrative fines, suspension, and revocation of the licence.  As far as music is concerned, licence conditions address particular issues: whether amplified music is permitted, cut-off times for music, restrictions on outdoor seating areas, requirements for soundproofing, regulating and/or prohibition of music after prescribed times. 

Trading Licences Act - Chapter 441 of the Laws of Malta

The Act regulates “commercial activity” which is defined as “the exercise of any trading or economic activity including the sale of goods, and the provision of any services as may be prescribed, irrespective of whether such commercial activity is exercised from commercial premises or otherwise but shall not include any commercial activity regulated under any other law”.  Tourism in all its forms is regulated by other laws and therefore falls outside the jurisdiction of the Act.

Environment Protection Act - Chapter 549 of the Laws of Malta

This Act provides the overarching legal basis for environmental regulation, including noise. It empowers authorities to publish regulations controlling environmental noise, imposes conditions on operators, and speaks of enforcement action (administrative fines, compliance orders, prosecution).  The competent authority is the Environment and Resources Authority.  The legislation does not set entertainment decibel thresholds. By virtue of S.L. 549.37, the EU Environmental Noise Directive (2002/49/EC) was transposed. The regulations do not focus on individual hospitality establishments. While important for national noise planning, they are not applied to control music from a specific club or bar.

Development Planning Act - Chapter 552 – Laws of Malta

Planning permits do impose noise-related conditions: installation of sound insulation, acoustic lobbies at entrances, prohibition of open-air entertainment, restrictions on roof terraces, requirement for acoustic reports, limitation of operating hours. Where an establishment operates in breach of its planning permit, the law provides for enforcement notices, fines and even closure orders. Although strictly at face-value planning law could be appropriate, in practice its application tends to be reactive.  Enforcement follows complaints or inspections rather than continuous monitoring.  The Planning Authority is the competent enforcing authority.

Fragmentation

It is more than evident that in place there are multiple authorities with grey areas and unclear jurisdictional red lines.  It is likewise evident that legal framework and enforcement powers are fragmented and weak. The real risk is that uncontrolled and abusive noise coming from entertainment and other places to the detriment of residents could end up falling outside the control of no one authority unless strong clarification exercises are taken in hand.

Day-to-day 

It is absolutely not fair that people face distress in their homes and legal uncertainty because no one authority can be approached convincingly and undoubtedly to ensure observance of standards, to act when excessive noise is the rule and to give realistic remedies.  Public authorities are there to give clear answers and act quickly. Enforcement should be based on pro-active monitoring not on complaint-based intervention rather than proactive monitoring.

Enforcement 

Credible enforcement is the real challenge.  The issues that affect enforcement include human resource limitations, monitoring night-time noise by means of competent staff and appropriate equipment, verifiable standards.

Reform

Possible legislative improvements could include establishing clear night-time decibel limits, mandatary acoustic certification for certain categories of venues, real-time monitoring requirements in high-impact zones, and greater transparency in licence conditions.  Apart from these matters, fragmentation of enforcement responsibilities should be dismissed as it generates inconsistency and uncertainty.  Furthermore motivated, trained, competent and adequately remunerated staff are a must and contribute to the credibility of enforcement bodies.

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Casi cinco años de espera para una vivienda: el Síndic exige soluciones reales

Date of article: 27/02/2026

Daily News of: 03/03/2026

Country:  Spain - Valencia

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Article language: es

El síndic de Greuges de la Comunitat Valenciana, Ángel Luna, lo viene reiterando: el derecho a la vivienda es un derecho subjetivo reconocido por ley y, como tal, obliga a las administraciones públicas a garantizar una solución real y efectiva cuando una persona acredita necesidad.

La institución ha tramitado la queja de una familia con menores de edad que llevaba casi cinco años inscrita como demandante de vivienda pública, tras presentar solicitudes en 2020, 2021 y 2025, sin haber obtenido una respuesta que resolviera de forma efectiva su situación.

En su resolución, el Síndic reitera su doctrina en materia de acceso a la vivienda: en la Comunitat Valenciana este derecho tiene carácter subjetivo y obliga a las administraciones a actuar cuando existe una necesidad acreditada. La mera permanencia en una lista de espera no satisface el derecho reconocido por la ley.

La resolución del defensor del pueblo valenciano insiste en que el sistema previsto en la Ley de Función Social de la Vivienda exige una actuación integral ante situaciones de necesidad habitacional. No basta con mantener a la persona inscrita; debe ofrecerse una respuesta concreta que garantice el acceso efectivo a una vivienda digna. La falta de disponibilidad inmediata de vivienda pública no puede justificar la ausencia de respuesta. Cuando no es posible adjudicar una vivienda del parque público, deben activarse los mecanismos alternativos previstos en la normativa, incluidas ayudas económicas u otras soluciones habitacionales.

Asimismo, Luna subraya que, cuando existen menores en la unidad familiar, su interés superior debe ser prioritario en todas las decisiones administrativas relacionadas con el acceso a la vivienda.

El Síndic dirigió recomendaciones tanto al Ayuntamiento de Alicante como a la Conselleria competente en materia de vivienda, instando a ambas administraciones a ofrecer una solución efectiva y a no limitarse a mantener a la familia en lista de espera.

A la Conselleria le recordó la obligación de dictar resoluciones en plazo, activar ayudas alternativas cuando no haya vivienda disponible y adoptar medidas para reforzar el parque público. Al Ayuntamiento le exigió una actuación coordinada y una respuesta concreta ante la situación de necesidad planteada.

En la resolución de cierre, tanto el Ayuntamiento de Alicante como la Conselleria aceptaron las recomendaciones formuladas y se comprometieron a adoptar las actuaciones necesarias.

Consulta el expediente:

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