Petitionsausschuss diskutiert die Forderung nach einer Feuerwehrrente

Date of article: 03/04/2025

Daily News of: 08/04/2025

Country:  Germany - Mecklenburg-Vorpommern

Author: Regional Committee on Petitions of Mecklenburg-Vorpommern

Article language: de

Ein Petent, seit 1976 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, wandte sich mit der Forderung an den Petitionsausschuss, für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr eine Rente einzuführen. Er berichtete, dass es immer weniger Menschen gebe, die sich bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren wollen, sodass die Einsätze gefährdet sind. Mit einer Zusatzrente könnte man die gefährliche Arbeit honorieren und somit auch wieder mehr Mitglieder gewinnen.

Diese Forderung diskutierte der Petitionsausschuss in seiner gestrigen Sitzung mit einem Vertreter des Innenministeriums, der selbst Mitglied der Berufs- und der Freiwilligen Feuer­wehr ist. Dieser stellte der Diskussion voran, dass die Motivation der Menschen, die sich bei der Freiwilligen Feuerwehr, dem Katastrophenschutz und dem ehrenamtlichen Rettungsdienst engagieren, immer sei, Hilfe unter widrigen Umständen zu leisten. Alle Ehrenamtlichen würden die Wertschätzung für ihr Engagement verdienen. Eine Ungleichbehandlung, z. B. durch eine Zusatzrente für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, sei daher zu vermeiden.

Im Weiteren führte er aus, dass es viel mehr darauf ankomme, das Engagement wertzuschätzen. Eine Form der Wertschätzung sei, für eine gute Arbeitsumgebung zu sorgen. Das Land unter­stütze daher die Kommunen mit verschiedenen Förderprogrammen, die zusätzlich zu den Förderungen über die Sonderbedarfszuweisungen aufgelegt worden seien. Diese Fördermittel würden für Feuerwehrhäuser, Fahrzeuge und Technik eingesetzt. Hinzu komme die vom Bund verwaltete und an die Länder weitergeleitete Feuerschutzsteuer, die das Land fast vollständig an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterreicht, die dann eigenständig darüber entscheiden, wie diese Mittel auf örtlicher Ebene eingesetzt werden. Zudem erhalten die Kreise und kreisfreien Städte vom Land eine Pauschalzuweisung und der Landesfeuerwehrverband eine Zuwendung nach der Brandschutz-Förderrichtlinie. Eine weitere Würdigung erfolge durch die angehobenen Sätze in der Feuerwehrentschädigungsverordnung und die Jubiläumszuwendungen.

Der Vertreter des Innenministeriums lehnte eine Zusatzrente auch ab, weil die Kosten und der Nutzen in keinem Verhältnis stehen. Er rechnete vor, dass ein Rentenpunkt mit einer Einzahlung von 8.320 Euro verbunden sei. Diese Summe werde bei einer monatlichen Einzahlung von 25 Euro erst nach 26 Jahren erreicht. Ein Rentenpunkt entspreche einer monatlichen Rentenleistung von 39 Euro. Zudem sei die Mitgliedschaft im Vergleich zu Arbeitnehmern sehr heterogen, sodass eine faire Behandlung unter Berücksichtigung aller Kriterien sehr aufwendig und kaum umsetzbar wäre.

Im Ergebnis der Diskussion kam der Petitionsausschuss zur Auffassung, dass die geforderte Rente nicht das geeignete Mittel ist, die zweifellos anerkennenswerte ehrenamtliche Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr zu würdigen. Stattdessen sollte der Fokus darauf gerichtet sein, gute Bedingungen für die Freiwillige Feuerwehr zu schaffen. Der Ausschuss wird dem Landtag daher empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Read more

Petition der Bürgerinitiative 'Bürger für Unterkessach' wird nicht abgeholfen

Date of article: 03/04/2025

Daily News of: 08/04/2025

Country:  Germany - Baden-Württemberg

Author: Regional Committee on Petitions of Baden-Württemberg

Article language: de

Stuttgart. Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. April 2025, einstimmig beschlossen, der Petition der Bürgerinitiative „Bürger für Unterkessach“, die sich gegen den Aufbau von Solarkraftwerken in Unterkessach richtet, nicht abzuhelfen. Das hat der Vorsitzende, Thomas Marwein (Grüne), mitgeteilt. „Ich freue mich darüber, dass die kommunale Selbstverwaltung ihrer Verantwortung gerecht wird und sich für die Bereitstellung von regenerativer Energie aktiv einsetzt“, so Marwein.

„Die Bürgerschaft wurde beteiligt. Das Vorhaben der Gemeinde hat alle Hürden genommen und die Gemeinde hat sich korrekt verhalten“, betonte Marwein. Die Petenten hätten vor allem Formfehler von Bürgermeister und Gemeinderat im Bebauungsplanverfahren ins Feld geführt. Bei einem Ortstermin sei deutlich geworden, so der Ausschussvorsitzende, dass die Fronten verhärtet seien. Die Petenten betonten, dass nur eine unabhängige rechtliche Beratung und Prüfung des Umgangs mit fehlerhaften Beschlüssen, das Vertrauen herstellen könne. Vertreter des Innenministeriums hätten erklärt, dass es zwar Verfahrensfehler bei der Beschlussfassung im Gemeinderat gegeben habe, dies jedoch nicht bedeute, dass die Forderungen der Petenten erfüllbar seien. Inhaltlich gebe es keine Bedenken gegen das Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne. „Der richtige und wichtige Ausbau der erneuerbaren Energien findet auf dem Land statt, da dort die Flächen vorhanden sind“, führte Thomas Marwein aus.

Read more

Public Defender Visits Juvenile Penitentiary Establishment No. 11

Date of article: 03/04/2025

Daily News of: 08/04/2025

Country:  Georgia

Author: Public Defender (Ombudsman) of Georgia

Article language: en

On April 3, 2025, Public Defender Levan Ioseliani visited the Juvenile Rehabilitation Establishment No. 11 of the Penitentiary Service.

The Public Defender inspected the institution's infrastructure, living cells, yard and exercise area; received information about the conditions of placement of juveniles, as well as the ongoing educational and rehabilitation programmes; spoke with representatives of the administration.

The Public Defender will continue to actively supervise the protection of the rights of juveniles in conflict with the law in the future as well.

Read more

Volksanwalt Achitz: Niederösterreich verstößt gegen UN-Behindertenrechtskonvention

Date of article: 08/04/2025

Daily News of: 08/04/2025

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Bereits seit Herbst 2024 ist die Volksanwaltschaft, Geschäftsbereich von Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz, im Dialog mit den wichtigsten Akteuren aus der österreichischen Fußball-Bundesliga. Nach mehreren Vorfällen bei den Wiener Stadtderbys 2024 hatte die Volksanwaltschaft zu einem Runden Tisch geladen, bei dem die Problematik von gefährlichen Pyrotechnikkörpern in den Stadien diskutiert wurde. Alle Teilnehmer stimmten schon damals überein, dass Fußball schließlich auch ein familienfreundlicher Sport sein und man Spiele auch mit dem Nachwuchs ohne Angst vor Verletzungen besuchen können sollte. Teilnehmer am Runden Tisch waren Vertreter des ÖFB, der Fußball Bundesliga, der Vereine SK Rapid und FK Austria Wien, der Landespolizeidirektion Wien, des BMI sowie der Volksanwaltschaft.

„Die Volksanwaltschaft kritisierte in der Vergangenheit, dass die Polizei nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht hatte, an Stadioneingängen die Besucherinnen und Besucher auf verbotene Pyrotechnikkörper hin zu kontrollieren“, erklärt Volksanwältin Schwetz. Bei einem Fußballspiel in Hartberg hatten dann zuletzt Anfang März Rapidfans diese Kontrollen zum Anlass für Krawall genommen. „Es kann umgekehrt aber auch nicht angehen, dass solche Kontrollen aus Angst vor Randale nicht durchgeführt werden, sodass Fans schließlich verbotene Feuerwerkskörper ins Stadion schmuggeln können“, setzt Schwetz fort.

Die Problematik der Pyrotechnik liege auch nicht hauptsächlich bei der Polizei, sondern bei den Fußballklubs als Veranstaltern: „Sowohl der FK Austria Wien als auch der SK Rapid haben mit der Volksanwaltschaft bereits vereinbart, sich gemeinsam mit der jeweils zuständigen Kommission über die klubinternen Sicherheitsmaßnahmen zu beraten und nach eventuellen Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen“, berichtet die Volksanwältin. Inzwischen habe sie die Kommissionen der Volksanwaltschaft in den Bundesländern ebenfalls damit beauftragt sich zu überlegen, welche allfälligen weiteren Fußballklubs, abseits von Rapid und Austria, mit der Pyrotechnik-in-den-Stadien-Problematik zu kämpfen hätten. „Eventuell könnte das in Graz und Linz der Fall sein. Private Fußballvereine unterliegen naturgemäß zwar nicht dem Prüfungsauftrag der Volksanwaltschaft. Wir werden aber an die betreffenden Vereine herantreten und diese ersuchen, einer freiwilligen Kooperation mit der Volksanwaltschaft und ihren Kommissionen zuzustimmen“, schließt Volksanwältin Schwetz. Über den weiteren Verlauf wird die Volksanwaltschaft wieder informieren.

Read more

Volksanwalt Achitz: Niederösterreich verstößt gegen UN-Behindertenrechtskonvention

Date of article: 05/04/2025

Daily News of: 08/04/2025

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Corinna G. hat nach einer Gehirnblutung eine 100-prozentige Behinderung. Um selbstbestimmt in ihrer Wohnung leben zu können, braucht sie Persönliche Assistenz. Die konnte sie mit Berufsunfähigkeitspension, Pflegegeld der Stufe 5 und einer Förderung des Landes Niederösterreich finanzieren. Bis die Pensionsversicherung (PVA) die Pflegegeldstufe 2024 herabgesetzt hat. Denn das bedeutet in Niederösterreich auch: Die Persönliche Assistenz wird nicht mehr gefördert. Volksanwalt Achitz: „Niederösterreich koppelt als einziges Bundesland die Persönliche Assistenz an die Pflegegeldstufe 5. Das ist ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.“ Österreich hat diese UN-BRK unterschrieben, sie gilt natürlich auch für die Bundesländer. Achitz: „Niederösterreich muss Corinna G. ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Das ist nur mit Persönlicher Assistenz möglich.“ Die Verknüpfung mit der Pflegegeldstufe 5 ist nicht nachvollziehbar.

Es war der Tag vor ihrem 26. Geburtstag, als Corinna G. an ihrem Arbeitsplatz, einer Steuerberatungskanzlei, eine Gehirnblutung erlitt. Sie ist während der Pause vom Sessel gefallen, und die Kollegen haben sehr schnell gehandelt und haben den Notarzt gerufen. Sie wurde sofort ins AKH eingeliefert und dort notoperiert, mit Entfernung der Schädeldecke. Krankenhausaufenthalt und Rehabilitation dauerten fast ein Jahr. Danach zog Corinna G. zu ihren Eltern, die ihr Haus in Niederösterreich barrierefrei umgebaut hatten.

Selbstbestimmtes Leben

Um wieder selbstbestimmt leben zu können, zog Corinna G. 2022 in eine eigene Wohnung. Kleine Wege kann sie heute ohne Rollstuhl bewältigen. Für weitere Strecken und auch beim Duschen oder Trainieren muss sie den Rollstuhl benützen. Sie hat eine Gesichtsfeld-Einschränkung, eine schwere Sprachstörung, und sie kann ihre rechte Hand nicht bewegen. Sie kann nicht lesen, nicht schreiben, keinen Computer bedienen.

Persönliche Assistentinnen und Assistenten übernehmen alles, was Betroffene nicht selbst können. Dadurch sollen Selbstbestimmung und individuelle Lebensgestaltung ermöglicht werden – so sieht es die UN-BRK vor. Finanziert hat Corinna G. die Persönliche Assistenz ursprünglich mit ihrem Pflegegeld und einer Förderung des Landes Niederösterreich. Doch vor einem Jahr wurde das Pflegegeld von Stufe 5 auf Stufe 3 herabgesetzt. Infolgedessen stellte das Land die finanzielle Förderung für die persönliche Assistenz ein. Denn die bekommt man in Niederösterreich nur in Verbindung mit Pflegestufe 5.

Österreichweit einheitliche Regelungen notwendig

Das aktuelle Regierungsprogramm möchte die Harmonisierung vorantreiben und sieht die „Weiterentwicklung der persönlichen Assistenz mit dem Ziel eines bundeseinheitlichen Systems“ vor. Für Volksanwalt Achitz ein wichtiger Schritt: „Wir brauchen österreichweit einheitliche Voraussetzungen. Aber bis es soweit ist, ist jedes einzelne Bundesland verpflichtet, die Voraussetzungen für ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu schaffen. Niederösterreich tut das nicht.“

Abgewimmelt

Christine und Patrick G., Corinna G.s Mutter und Stiefvater, kritisierten in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 5. April auch, dass man „als Staatsbürger, als Einwohner von Niederösterreich nicht vorgelassen wird zu einem persönlichen Termin, weder zu einem Beamten noch zu einem zuständigen Landesrat. Man wird einfach abgewimmelt.“ Auch in der Bürgeranwalt-Sendung wollte die zuständige Landesrätin weder selbst diskutieren, noch hat sie eine Vertretung geschickt.

Persönliche Assistenz kostet weniger als Heimunterbringung

Als Alternativen seien auch schon eine Unterbringung in einem Heim vorgeschlagen worden. „Solche gibt es aber nur für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Corinna hat aber ausschließlich körperliche Beeinträchtigungen“, so ihr Stiefvater. Eine Heimunterbringung käme dem Land außerdem teurer als die Persönliche Assistenz. Und zum Vorschlag, Corinna G. könnte ja in ein anderes Bundesland übersiedeln, wo die Persönliche Assistenz unabhängig von der Pflegegeldstufe gewährt wird, fällt ihm nur eines ein: „Pervers!“

Read more

Link to the Ombudsman Daily News archives from 2002 to 20 October 2011