Amtsweg mit dreifachem Anlauf

Date of article: 21/05/2015

Daily News of: 21/05/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union benötigen für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Österreich eine Anmeldebescheinigung nach dem Niederlassungs- und Aufent-haltsgesetz. Die zuständige Behörde in Wien ist die Magistratsabteilung 35, hier kommt es immer wieder zu verlängerten Wartezeiten.

Die deutsche Staatsangehörige N.N. benötigte eine solche Bescheinigung. Im Internet recherchierte sie die Amtsstunden der MA 35: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 15:30 bis 17:30 Uhr.

So machte sie sich an einem Öffnungstag vormittags auf den Weg in die Vorstadt nach Wien-Meidling zur MA 35. Um 11 Uhr im Amtsgebäude am vermeintlichen Beginn des Amtsweges angekommen, gab der amtliche Nummernautomat keine Wartenummer mehr aus. Das amtliche Nummernkontingent war bereits ausgeschöpft. Unverrichteter Dinge kehrte sie vom Amt zurück.

Beim zweiten Mal erreichte sie das Amtshaus bereits gegen 10 Uhr vormittags, aber wiederum verweigerte ihr der Nummernautomat die Wartenummer.

Wiederum den Donnerstag meidend, erreichte sie bei ihrem dritten Anlauf den Nummernautomaten um 9:15 Uhr und erlangte unbürokratisch die heiß ersehnte und für diesen Tag bereits vorletzte Wartenummer.

Da den Informationen im Internet zwar ein Hinweis zu entnehmen war, dass donnerstags mit längeren Wartezeiten zu rechnen sei, jedoch kein Hinweis, dass man selbst bei Eintreffen zwei Stunden vor Ende der Amtsstunden abgewiesen werden konnte, machte die Volksanwaltschaft auf dieses mangelhafte Bürgerservice aufmerksam. Anderen Personen möge ein solch sinnloser Weg zur MA 35 erspart bleibt.

In ihrer Stellungnahme erläuterte die Stadt Wien, dass an Tagen, an denen ein besonders hohes „KundInnenaufkommen“ zu verzeichnen sei, ein anlassbezogener Nummernstopp ver-anlasst worden sei. Dies sei im Amtsgebäude auch mehrfach ausgehängt worden.
„Wie ein Betroffener von zu Hause aus davon Kenntnis erlangen könnte und warum diese wertvolle Information nicht auch im Internet bekannt gegeben wird, bleibt im Dunkeln“, kritisiert Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer. Die Volksanwaltschaft ersuchte die Stadt Wien, die erforderlichen Organisationsmaßnahmen zu treffen.

 

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Interview mit Volksanwalt Dr. Günther Kräuter: Medikation in Alten- und Pflegeheimen

Date of article: 21/05/2015

Daily News of: 21/05/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Warum sich die Volksanwaltschaft in dieser Frage so kompromisslos engagiert?

Kräuter: „Ziel des „nationalen Präventionsmechanismus“ ist es, an Orten der Freiheitsentziehung die Achtung von Menschenrechten und Menschenwürde sicherzustellen. Im besonders sensiblen Bereich der Medikamentenverabreichung an hochbetagte Menschen kommt es laut Kommissionserhebungen und individuellen Beschwerden zu häufiger Verabreichung von Schlaf- und Beruhigungsmitteln ohne zwingende medizinische Notwendigkeit. Gerade pflegebedürftige, alte Menschen, die bereits gesundheitlich beeinträchtigt sind, nehmen eine Vielzahl von Medikamenten ein, die oft starke Nebenwirkungen haben oder in unerwünschte Interaktion treten.

Welche konkreten Auswirkungen kann das in Heimen mit sich bringen, wie kann der Schutz der Patienten sichergestellt werden?

Kräuter: Delir- und Sturzereignisse sind in vielen Fällen medikamenteninduziert oder werden durch verschiedene Wirkstoffe begünstigt. Arzneimittel können sich gegenseitig in ihrer Wirkung unerwünscht verstärken, die Lebensqualität deutlich herabsetzen und sogar lebensbedrohend werden. Dort, wo der Einsatz von psychotropen Medikamenten geboten ist, sollten besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten.

Die Indikationsstellung sollte mit großer Sorgfalt erfolgen, die Verschreibung sich an einem klar definierten inhaltlichen Ziel ausrichten und der zeitliche Rahmen abgesteckt sein. Mit der Patientin oder dem Patienten müssen die Wirkungen und möglichen Nebenwirkungen eingehend besprochen werden. Es gilt hier die oft zitierte Regel: "So wenig wie möglich, so viel wie nötig".

Seitens der Betreiber von Pflegeeinrichtungen wird von „absoluten Schwachsinn“, „Angriffen gegen Pflegepersonal“ und einer „diskreditierten Branche“ gewettert, was entgegnen sie der harten Kritik?

Kräuter: Selbstverständlich stellen wir weder einzelne Einrichtungen, Bundesländer oder Berufsgruppen an den Pranger, der Volksanwaltschaft geht es um strukturelle Verbesserungen eines in Wahrheit schon seit vielen Jahren immer wieder diskutierten Problems der Arzneimitteltherapiesicherheit. Mit zunehmendem Lebensalter werden Bewohnerinnen und Bewohner immer anfälliger für Erkrankungen. Hochwertige Therapie und Pflege sind daher unerlässlich.

Die Problematik der Polypharmazie, aber auch die anzutreffende Verschreibung von Arzneimittel, die für ältere Personen potentiell schädlich sind sowie medikamentöse Freiheitsbeschränkungen ohne Prüfung von Alternativen sind Fehlleistungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge, denen man sich stellen muss. Die Kritik der Wirtschaftskammer oder von Unternehmern beeindruckt mich dabei nicht, im Gegenteil, dadurch werden wirtschaftliche Interessen transparent.

In der Diskussion wird von Fachleuten als eine Ursache der „katastrophale Personalschlüssel in Pflegeheimen“ beklagt. Daneben zeigt sich aus meiner Sicht aber auch, dass die Weiterbildung über die Wirkungen und Risiken geriatrischer Pharmakotherapie ebenso verbessert werden müsste wie die Kommunikation zwischen Ärzten, Heimleitungen, Pflegepersonal und Apotheken.

Welche konkreten Vorschläge kommen nun von der Volksanwaltschaft, um die Situation in Pflege- und Altenheimen zu verbessern?

Kräuter: Vorerst einmal ein Appell an alle Einrichtungen, das Thema nicht empört vom Tisch zu wischen und bloß auf die Alleinzuständigkeit auf die verschreibenden Ärzte zu verweisen. Ziel muss es sein, den Medikationsprozess für ältere, multimorbide und pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner zu optimieren.

Ein Pilotprojekt in Bad Gastein hat es im Zusammenwirken von Pflegepersonal, Ärzten und Apotheke geschafft, bei 40 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner die Verordnung von Schlaf- und Beruhigungsmitteln zu verändern, bei sieben Prozent sogar gänzlich abzusetzen.

Weiters unterstützen wir die beabsichtigte Gesetzesvorlage des Gesundheitsministeriums, die behandelnde Ärzte dazu verpflichten soll, Diagnosen auf Grund derer Medikamente verabreicht werden, nicht unter Berufung auf die ärztliche Schweigepflicht der Heimleitung und dem Pflegepersonal vorzuenthalten. Geriatrische Kompetenz beinhaltet mehr als fundiertes pharmazeutisches Fachwissen.

Vor dem Hintergrund des hohen Alters und der schwerwiegenden kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ist eine Verzögerung von Immobilität und Bettlägerigkeit bzw. fähigkeitsorientierte Aktivierung ein Betreuungserfolg, den man allein medikamentös nicht erzielen kann.

Den Expertenkommissionen der Volksanwaltschaft wird in nächster Zeit bei ihren unangemeldeten Besuchen in Alten- und Pflegeheimen vermutlich in nächster Zeit ein raueres Lüfterl entgegenwehen. Einerseits sollte ja ein möglichst konstruktives Klima der Zusammenarbeit gefördert werden, andererseits fühlen sich viele Einrichtungen ungerecht kritisiert, wie geht das zusammen?

Kräuter: „Gerade wenn es um den Schutz hochbetagter Menschen geht, um Menschenrechte und Menschenwürde beispielsweise demenzerkrankter Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, darf es für die Volksanwaltschaft keine Kompromisse geben. Die enorme gesellschaftspolitische Verantwortung unseres Gesetzesauftrages bringt naturgemäß auch Konflikte mit sich.
Ich bin überzeugt, dass die Frage der Medikamentenverordnung und der Missbrauch dieser subtilen Freiheitsbeschränkung eine absolut zentrale Herausforderung unserer Arbeit darstellt.
Sehen sie durch die mediale Resonanz zu den Feststellungen und Empfehlungen zu Alten- und Pflegeheimen im Bericht der Volksanwaltschaft positive Effekte?

Dieser Weckruf an die Verantwortlichen war absolut notwendig. Mit Sicherheit haben sich zahlreiche Dienstbesprechungen in Pflegeheimen aktuell mit dem Thema beschäftigt, verschreibende Ärzte werden so manche Medikation überdenken und – offenbar auch nicht ganz zufällig – eine Diskussion über die Wertschätzung des Pflegeberufes ist in Gang gekommen.
Auch Patienten werden ihr Recht, Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen, stärker wahrnehmen. Es gibt zweifellos – wie auch im Bericht zum Ausdruck kommt - auch Forschungsbedarf in Bezug auf die Arzneimittelsicherheit für Geriatriepatienten. Mir ist wichtig, dass wir auch der Politik signalisiert haben, dass mehr und in manchen Bereichen besser ausgebildetes Personal zur Betreuung hochbetagter Menschen erforderlich sein wird.

Vielen Dank für das Gespräch.


Auszüge aus aktuellen Reaktionen von Betroffenen bzw. Angehörigen:

Person 1 gab bezüglich einer Person in einer Einrichtung an: "Wenn ich sie um 18:00 besuche, ist sie schon fertig für die Nacht im Bett. Es sind alle Vorhänge geschlossen auch im Aufenthaltsraum. Das Personal sagt mir, sie wollte freiwillig ins Bett, weil doch niemand mehr auf ist. Am frühen Nachmittag steckte man ihr eine Tablette in den Mund, als ich fragte, was es war, sagte man mir, sie dürfen mir keine Auskunft geben."

Person 2 gab nach 34 Jahren in der Pflege an, „nicht mehr zuschauen zu wollen“, wie Leute in den Heimen behandelt worden sind und kann auch konkrete Angaben zu einigen Heimen machen. Sie legte dar, in einem Heim beobachtet zu haben, wie alte Menschen gekrümmt in ihren Betten liegen und nur sediert werden.

Laut Person 3 habe sich das Pflegepersonal im Altenheim in … (der Volksanwaltschaft bekannt)  nicht ausreichend um die Bewohner gekümmert, wahllos Medikamente ausgeteilt und während der Nacht keine Kontrollgänge gemacht, sodass es öfter zu Verletzungen durch Stürze gekommen sei.

Person 4 gab an, dass Personen in einer Einrichtung vor allem übers Wochenende sediert wurden. Vermutlich weil das Personal da noch knapper ist. Das gleiche passierte in der Nacht. Hier zeigten sich Unterschiede – je nachdem welcher Arzt oder welche Schwester Nachtdienst hatte.

Person 5: "Heimhelfer machen Pflegetätigkeiten für die sie nicht befugt sind. Sie haben die Pflegeverantwortung eines ganzen Stockes. Medikamente werden ohne ärztliche Verordnung verabreicht."

Person 6: "Mein Freund bekam Schlafmittel, ohne es zu wissen. Durch die Medikamente bekam er einen „Tunnelblick“ und war nicht mehr ansprechbar."

 

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Vigorous activities by the Seimas Ombudsmen raise public awareness about the Seimas Ombudsmen’s Office

Date of article: 21/05/2015

Daily News of: 21/05/2015

Country:  Lithuania

Author: Seimas Ombudsmen's Office

Article language: en

More than a half (54%) of Lithuanian residents would know where to find protection against human rights violations. As many as 42% would seek help from the Seimas Ombudsmen. Those are the findings of a representative survey of the population commissioned by the Seimas Ombudsmen’s Office, carried out at the end of last year.

Increased public awareness about the Seimas Ombudsmen’s Office resulted from a particularly high number of complaints examined by the office. Last year, the Seimas Ombudsmen resolved over 1 953 complaints, including ones relating to the practices of state and municipal officials.

The survey has revealed that 42% of Lithuanian citizens would apply to the Seimas Ombudsmen for protection against human rights violations, compared to 34.5% in 2013 and just 24.3% in 2012.

Researchers note that younger and more educated respondents, as well as those with higher incomes (70%) and living in major cities (58%), are more aware of the organisations to contact in cases of human rights violations.

In 2014, the Seimas Ombudsmen upheld nearly half of all complaints received and completed the complaint procedures by issuing nearly 1 800 recommendations.

‘Recommendations are one of the key instruments we have for finding effective, flexible and swift solutions to the problems experienced by people, as well as for preventing possible human rights violations by national and municipal authorities’, said Augustinas Normantas, Head of the Seimas Ombudsmen’s Office.

The year 2014 saw a very impressive rate of implementation of the recommendations, reaching as high as 95%. Recommendations issued by the Seimas Ombudsmen have been recognised for the excellent legal reasoning in support of the conclusions made, which is a prerequisite for such a high rate of implementation.

‘This shows that the authorities, to whom the recommendations are addressed, respect the position of the Seimas Ombudsmen and seek cooperation in dealing with the human rights issues identified by the Seimas Ombudsmen’, notes Seimas Ombudsman Mr Normantas.

In 2014, the Seimas Ombudsmen commenced national torture prevention initiatives. This function was entrusted to the Seimas Ombudsmen following ratification by the Seimas of the Optional Protocol to the Convention against Torture, by which Lithuania undertook to appoint a national body responsible for the prevention of torture at places of detention. In Lithuania, the number of such places is more than 450.

Work in the area of torture prevention at national level began with data collection to determine the number and type of places of detention in Lithuania. In view of the wide diversity of such establishments, the Seimas Ombudsmen had to draw up different inspection methodologies for the different types of establishments, decide on the methods and duration of inspections and eventually carry out the inspections.

In 2014, the Seimas Ombudsmen’s Office duly observed the principle of openness, transparency and publicity in disseminating information on its own activities, as well as on various issues of relevance to the public. The information was prepared and disseminated in Lithuanian and in English. In 2014, online media sources published some 200 articles, and there were approximately 20 radio and television shows covering the activities of the Seimas Ombudsmen. As of this year, the activities of the Seimas Ombudsmen are also being publicised on social networks, Facebook and Twitter.

Raising public awareness about the Seimas Ombudsmen’s Office has directly contributed to the visibility of its activities and to the education of the public on human rights issues. The experience of the Seimas Ombudsmen is that, once the public learns through the media about individuals who have been successful in obtaining a remedy for human rights violations, they are inclined to apply to the Office with their own request to investigate an alleged failure by national or municipal officials to address their problems or to address them properly.

This article is published in partnership with European Network of Ombudsmen. The original version can be found in Newsletter No 23.

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« Mur anti-gens du voyage » : le Défenseur des droits et le Centre interfédéral pour l’égalité des chances en Belgique réagissent

Date of article: 19/05/2015

Daily News of: 21/05/2015

Country:  France

Author: National Ombudsman of France

Article language: fr

Le Défenseur des droits et le Centre interfédéral pour l’égalité des chances en Belgique, deux institutions indépendantes de promotion des droits et de l’égalité, souhaitent réagir conjointement pour qu’il soit mis fin immédiatement au projet illégal et contraire à la dignité humaine de construction d’un « mur anti-gens du voyage » qui pourrait être édifié à la frontière franco-belge.

Jacques Toubon, Défenseur des droits, et Jozef de Witte, directeur du Centre, expriment leur vive inquiétude face aux traitements humiliants et irrespectueux régulièrement subis par la communauté des gens du voyage.

Chaque année, particulièrement à cette saison, la question de l’organisation des aires d’accueil des gens du voyage suscite des tensions et ravive les stéréotypes.

Le Défenseur et le Centre interpellent les autorités locales de part et d’autre de la frontière pour que cette question puisse être abordée de manière plus sereine et constructive. Ils souhaitent attirer leur attention sur deux priorités :

  • l’aménagement d’aires d’accueil pour les gens du voyage : si en France, la loi Besson du 5 juillet 2000 contraint les villes de plus de 5 000 habitants à se doter d’une telle aire d’accueil, aucune disposition en ce sens n’est à ce jour prévue en Belgique. Il n’en reste pas moins que ces terrains, en France et plus encore en Belgique, demeurent  insuffisants ou mal équipés. Un encadrement adéquat permettrait  précisément de répondre aux préoccupations légitimes des riverains, tout en garantissant les droits fondamentaux des gens du voyage ;
  • la lutte contre les stéréotypes : la communauté des gens du voyage reste méconnue. Elle est par ailleurs souvent confondue avec celle des Roms, qui subissent d’autres préjudices mais sont victimes des mêmes amalgames.

Aux côtés d’associations locales, le Défenseur et le Centre se tiennent à la disposition des autorités concernées pour les guider dans la gestion de l’organisation du séjour des gens du voyage et les appuyer dans leurs efforts de sensibilisation et de concertation avec les riverains.

 

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Reunión de trabajo con el nuevo director general de AERTE

Date of article: 20/05/2015

Daily News of: 21/05/2015

Country:  Spain - Valencia

Author: Regional Ombudsman of Valencia

Article language: es

El responsable de AERTE se interesa por la situación en la que se encuentran los expedientes de queja que actualmente se están tramitando en el Síndic y traslada las preocupaciones sobre asuntos relacionados con su sector

El adjunto primero del Síndic, Ángel Luna, ha mantenido hoy una reunión de trabajo con el nuevo director general de AERTE, José María Toro, en la sede del Síndic. Durante la misma, el adjunto ha trasladado al responsable de esta asociación la situación en la que se encuentran los expedientes de quejas que actualmente se tramitan en esta institución. 

Uno de los expedientes está relacionado con las demoras de los pagos que la Conselleria de Bienestar Social debe efectuar en concepto de prestaciones vinculadas al servicio o prestaciones económicas individualizadas de las personas tuteladas por la Generalitat y atendidas en centros de AERTE. 

Asimismo, el Síndic está investigando actualmente la repercusión que puediera tener en los centros la aplicación de la modificación de la ley de tasas, que entró en vigor el 1 de enero de 2015. Según la misma, la participación económica de los usuarios en el coste del servicio deja de tener la consideración de precio público y pasa a ser considerada como una tasa.

Por otro lado, el responsable de AERTE ha trasladado al adjunto del Síndic su preocupación por la decisión de la Conselleria de Bienestar Social de seguir cubriendo plazas en las llamadas residencias de accesibilidad social, superando el primer terció de las plazas concertadas. 

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