El Defensor del Pueblo expresa su "profundo dolor" por el accidente en Los Alpes y guarda un minuto de silencio

Date of article: 25/03/2015

Daily News of: 25/03/2015

Country:  Spain

Author: National Ombudsman of Spain

Article language: es

'El Defensor del Pueblo expresa su La Institución del Defensor del Pueblo expresa su profundo dolor y pesar por el accidente aéreo, ocurrido el pasado martes en Los Alpes franceses, y en el que han perdido la vida 150 personas, entre ellos 47 españoles.

La Defensora del Pueblo, Soledad Becerril, ha hecho llegar a los embajadores de Alemania y Turquía su más sincero pésame por la pérdida de tantas personas.

Soledad Becerril ha presidido el minuto de silencio que han respetado los trabajadores de ambas sedes del Defensor del Pueblo.

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Petition für ein Anti-Doping-Gesetz

Date of article: 25/03/2015

Daily News of: 25/03/2015

Country:  Germany

Author: Federal Committee on Petitions of Germany

Article language: de

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach einem Anti-Doping-Gesetz. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesinnenministerium, dem Bundesjustizministerium und dem Bundesgesundheitsministerium als Material zu überweisen.

Die Petenten begründen ihre Forderung nach einem allgemein verbindlichen Anti-Doping-Gesetz mit dem Verweis auf die in Deutschland existierenden einzelnen Verbotsnormen in verschiedenen Gesetzen. So gebe es Regelungen im Arzneimittelgesetz, dem Betäubungsmittelgesetz und dem Strafgesetzbuch, „jedoch kein einheitliches Anti-Doping-Gesetz“, beklagen die Petenten. Zwar sei im Herbst 2007 das Gesetz „zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport“ verabschiedet worden. Doch stelle auch dieses kein wirkliches Anti-Doping-Gesetz dar, sondern führe lediglich zu Änderungen verschiedener anderer Gesetze. Benötigt, so das Fazit der Petenten, werde aber ein gebündeltes Einheitsgesetz.

Der Petitionsausschuss macht in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung deutlich, dass „die effektive Bekämpfung des Dopings im Sport ein wichtiges Anliegen darstellt“. Doping, so heißt es weiter, zerstöre die ethisch-moralischen Grundwerte des Sports, raube ihm seine Glaubwürdigkeit und Vorbildfunktion, gefährde die Gesundheit der Sportler und schädige die Konkurrenten im Wettkampf sowie die Veranstalter. Der Staat müsse - auch vor dem Hintergrund der umfangreichen öffentlichen Sportförderung - mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz der Integrität des Sports zur Dopingbekämpfung beitragen, fordert der Ausschuss.

Angesichts dessen werde die Absicht der Bundesregierung begrüßt, „weitergehende strafrechtliche Regelungen beim Kampf gegen Doping zu schaffen“. Dabei kämen auch Vorschriften zur uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln zum Zwecke des Dopings im Sport sowie zum Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs in Betracht. Der Ausschuss hebt hervor, dass dabei die Grundsätze der Bestimmtheit von Straftatbeständen und die Verhältnismäßigkeit einer strafrechtlichen Sanktion gewährleistet sein müssten. „Eine gesetzliche Regelung darf weder die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie des Sports unzulässig einschränken, noch die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit beeinträchtigen“, schreiben die Abgeordneten.

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Bürgerbeauftragter in Saalfeld

Date of article: 25/03/2015

Daily News of: 25/03/2015

Country:  Germany - Thuringia

Author: Regional Ombudsman of Thuringia

Article language: de

Während seines Sprechtages in Saalfeld trafen sich der Thüringer Bürgerbeauftragte Dr. Kurt Herzberg und der Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Marco Wolfram. Das Gespräch diente dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch und Kennenlernen. Der Bürgerbeauftragte stellte unter anderem sich und die Arbeitsweise seiner Einrichtung vor. Wichtige Gesprächsthemen waren zudem Bürgerfragen rund um das Thema Abwasserbeseitigung sowie Erfahrungen von Betroffenen bei der Beantragung sozialer Leistungen. Landrat Wolfram würdigte das Engagement des Bürgerbeauftragten. Er sagte eine konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der individuellen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu. Nach dem Gespräch überreichte Dr. Herzberg seinen aktuell veröffentlichten Jahresbericht 2014 dem Landrat.
 

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Dr. Herzberg (l.) mit Landrat Marco Wolfram

 

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Città amiche dei diritti: la parola ai bambini Sindaci

Date of article: 24/03/2015

Daily News of: 25/03/2015

Country:  Italy - Marches

Author: Garante regionale dei diritti della persona (Regional Ombudsman of Marches)

Article language: it

Il Garante nazionale dell'infanzia Spadafora accolto a Senigallia da 200 giovani per il "Diritti al futuro" tour. Le Marche scelte per il progetto "Città sostenibili amiche dei bambini e degli adolescenti" realizzato in 35 Comuni da Ombudsman, Legambiente e Unicef.

Mobilità sostenibile, urbanistica partecipata, osservatori dei ragazzi, laboratori e spazi verdi per socializzare e integrarsi. Sono alcuni dei progetti presentati questa mattina a Senigallia, in occasione della penultima tappa del tour "Diritti al futuro. Una piccola grande Italia da raccontare", promosso dal Garante nazionale per l'infanzia e l'adolescenza Vincenzo Spadafora. Nel viaggio in 10 mete per far conoscere "le buone pratiche" a sostegno dei minori, partito da L'Aquila lo scorso 15 febbraio, l'Autorità garante nazionale ha inserito le Marche per il progetto "Città sostenibili amiche dei bambini e degli adolescenti", promosso da Ombudsman, Legambiente e Unicef, in collaborazione con l'Ufficio scolastico regionale e la Regione Marche (assessorati ambiente, cultura, istruzione, servizi sociali). Il tour è stato pensato per valorizzare le proposte positive che nel nostro Paese coinvolgono i più piccoli, dando la parola ai giovani protagonisti e ricavandone suggerimenti utili per il Parlamento e il Governo. Alla Rotonda a mare sono arrivati circa 200 ragazzi, in rappresentanza dei comuni di Fermo, Montecosaro (Mc), Montecarotto (An), Pesaro, Santa Maria Nuova (An) e Senigallia, per raccontare le loro esperienze di amministratori ed esercitare il loro diritto all'ascolto. Un diritto sancito dalla Convenzione Onu e ratificato con atti formali dalle 35 amministrazioni comunali che hanno aderito alla rete delle "Città sostenibili". Il Garante Spadafora, accompagnato dall'Ombudsman Italo Tanoni, ha ascoltato le proposte di alcuni giovani sindaci. "Oggi sono state raccontate le esperienze più belle sul tema della partecipazione - ha commentato Spadafora - Se tutti i comuni d'Italia mettessero in atto le buone pratiche adottate in queste amministrazioni, avremmo sicuramente nuove generazioni preparate e città molto più accoglienti". All'evento erano presenti Luigino Quarchioni, presidente regionale di Legambiente, Cristiana Acqua, presidente Unicef Marche, l'assessore alla cultura di Senigallia Stefano Schiavoni e numerosi Sindaci delle città convenzionate al progetto. "E' stata una giornata importante, un grande successo - ha detto Tanoni - Questa tappa, tra le più concrete del tour, ha raccontato in modo realistico soluzioni a misura di bambino".

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Gröhe: Pflegevergütungen nicht gesetzlich regeln

Date of article: 23/03/2015

Daily News of: 25/03/2015

Country:  Germany

Author: Federal Committee on Petitions of Germany

Article language: de

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht derzeit keinen Grund für gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Vergütungen in der häuslichen Krankenpflege. Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) am Montag, 23. März 2015, verwies Gröhe auf das im Bereich der Leistungserbringung der Krankenversicherung übliche Vertragsprinzip, bei dem Vergütungssätze zwischen Leistungserbringern und Kostenträger verhandelt werden. Dieses Prinzip habe sich bewährt, nicht zuletzt, da es auch die Möglichkeit enthalte, eine Schiedskommission anzurufen, sagte der Minister.

„Zulasten der Patienten und der Gesundheit der Mitarbeiter“

Gröhe stellte sich damit gegen die von Rupert Niewiadomski, Geschäftsführer der Kirchlichen Sozialstation Freiburg, in einer Petition erhobene Forderung nach einer Neuregelung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch. In Paragraf 132a Absatz 2 soll nach Satz 5 entsprechend den Vorstellungen des Petenten neu eingefügt werden: „Die Vergütung muss einem Pflegedienst bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seine Aufwendungen zu finanzieren und seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden.“

Die Änderung sei nötig, so Niewiadomski, weil die Tarife für die Mitarbeiter in der häuslichen Krankenpflege um 19,2 Prozent gestiegen seien, die Krankenkassen mit dem Verweis auf ihre Pflicht zur Beitragssatzstabilität jedoch nur zwölf Prozent zusätzlich zahlten. Konsequenz dieser Tarifschere sei, dass die Mitarbeiter in der gleichen Zeit mehr Patienten versorgen müssen. „Das geht zulasten der Patienten und auch zulasten der Gesundheit der Mitarbeiter“, sagte der Petent.

Aus Sicht des Gesundheitsministers ist es jedoch schon jetzt oberste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass Krankenkassen die Zahlung von Tariflöhnen mit dem Verweis auf Unwirtschaftlichkeit „so ohne Weiteres“ nicht ablehnen dürften. Das würde auch in den Verhandlungen Berücksichtigung finden, sagte er. Falls nicht, könne immer noch ein Schiedsgericht angerufen werden.

Petent plädiert für gesetzliche Klarstellung

Petent Niewiadomski plädierte dennoch für eine gesetzliche Klarstellung. In dem ihm bekannten Fall, als es in Baden-Württemberg zu einem Schiedsgerichtsverfahren gekommen sei und dieses mit einer Bejahung des Vergütungsanspruchs beendet wurde, habe die Krankenkasse „reflexartig“ das Sozialgericht angerufen. Dies zeige: „Die Anwendung des Rechts ist für uns sehr mühsam. Eine gesetzliche Klarstellung hingegen würde die Kassen binden, die Tarife auch zu bezahlen“, sagte der Petent.

Im Übrigen sei es auch „nicht nachvollziehbar“, warum Tarife aus der Pflegeversicherung, entsprechend der gesetzlichen Regelung im Pflegestärkungsgesetz, in voller Höhe durch die Kostenträger übernommen würden, Tarife aus der Krankenversicherung jedoch nicht.

Als Erklärung für diese unterschiedliche Regelung verwies Minister Gröhe auf die deutlich schlechtere Bezahlung in der Altenpflege, die ein gesetzliches Handeln nötig gemacht habe. Was den Krankenpflegebereich angeht, so wiederholte er, dass es klare rechtliche Vorgaben und eine entsprechende Rechtsprechung gebe. Der Behauptung, dass die Vorgaben nicht eingehalten werden, wolle er gerne nachgehen, sagte der Minister zu und kündigte an: „Wir werden selbstverständlich hier weiter hinschauen und nötigenfalls auch die Konsequenzen ziehen.“ (hau/23.03.2015)

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