Unrecht in Kinder- und Jugendpsychiatrie

Date of article: 04/03/2015

Daily News of: 04/03/2015

Country:  Germany

Author: Federal Committee on Petitions of Germany

Article language: de

Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen zur Aufarbeitung und Rehabilitation des Schicksals ehemaliger Heimkinder, die in den 1950er und 1960er Jahren als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht waren und dort Gewalt und Unrecht erfahren haben. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales „zur Erwägung“ zu überweisen sowie den Landesparlamenten zuzuleiten.

In der Petition wird darauf verwiesen, dass der „Runde Tisch Heimerziehung“, der sich mit dem Schicksal der Heimkinder, die in besagter Zeit Opfer körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt wurden, beschäftigt hat und an dessen Ende eine Fondslösung für die Betroffenen stand, seinem Auftrag entsprechend nicht mit dem Schicksal der oben erwähnten Personengruppe beschäftigt habe. Die Petenten fordern nun eine Aufarbeitung der Aufenthalte sowie die gesellschaftliche Anerkennung und Rehabilitation der betroffenen ehemaligen Heimkinder und plädieren für eine Anhörung zu dem Thema im Deutschen Bundestag.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass er für das Anliegen großes Verständnis aufbringe. Auch der Bundesregierung sei es ein Anliegen, denjenigen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht waren und denen dort Unrecht und Leid zugefügt wurde, die notwendige Unterstützung zur Bewältigung dieses Leids zu gewähren, heißt es in der Vorlage weiter. Zugleich wird eingeräumt, dass die oben beschriebene Personengruppe nicht in den „Runden Tisch Heimerziehung“ eingeschlossen gewesen sei. Allerdings würden in der vom Bundestag gefassten Entschließung vom 7. Juli 2011 (17/6143 <http://dip.bundestag.de/btd/17/061/1706143.pdf> ), in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die Ergebnisse des Rundes Tisches umzusetzen, ausdrücklich auch Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie als Orte genannt, in denen Kinder und Jugendliche Leid und Unrecht erlitten haben könnten. Die Bundesregierung sei auf diesem Wege aufgefordert worden, im Einvernehmen mit den Ländern auch für diese Personengruppe Regelungen zu finden, schreibt der Petitionsausschuss. Einer zusätzlichen Anhörung, bedarf es auch Sicht der Bundesregierung daher nicht, um auf die Situation der Betroffenen aufmerksam zu machen, heißt es weiter.

Nach Aussage des Petitionsausschusses prüfen die zuständigen Ministerien Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung der Bundestags-Entschließung, wie etwa in Form einer Zustiftung zu dem Fonds Heimerziehung. Auf Länderebene hätte zudem die 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz festgestellt, dass Menschen, die im Kinder- und Jugendalter Unrecht und Leid in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfahren haben, gleich behandelt werden müssten, wie diejenigen, die derartige Erfahrungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gemacht hätten. Aufgrund der Erfahrungen mit den bestehenden Heimkinderfonds hätten die Minister jedoch Zweifel, dass dieser Weg geeignet ist, das erfahrene Leid auszugleichen, heißt es in der Beschlussvorlage des Petitionsausschusses. Die Länderminister hätten daher die von ihnen eingerichtete Arbeitsgruppe gebeten, Vorschläge zu unterbrieten, wie das Leid und Unrecht auch mithilfe von Anpassungen der Regelsystem - etwa beim Rentenrecht - anerkannt werden könne.

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Bürgerbeauftragter unterstützt die Ausbildung in der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Gotha

Date of article: 04/03/2015

Daily News of: 04/03/2015

Country:  Germany - Thuringia

Author: Regional Ombudsman of Thuringia

Article language: de

Der Bürgerbeauftragte Dr. Kurt Herzberg stellte am 16. und 23. Februar 2015 in Gotha den Studierenden des Abschlussstudiums des Fachbereichs Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung (KSAV) seine Arbeit sowie die Rechtsgrundlagen seiner Tätigkeit vor. Er reflektierte mit den angehenden Verwaltungsmitarbeitern mögliche Kommunikationsstörungen im Prozess des „Bürger-Staat-Dialogs“.
An konkreten Beispielen machte er deutlich, welche Interessen die Bürger und die Verwaltung haben und wie störungsanfällig dieser Kommunikationsprozess in der Realität tatsächlich sein kann. Im Hinblick auf die hier entstehenden Fehler bzw. Missverständnisse ist die unabhängige Institution des Bürgerbeauftragten eine Form des staatlichen Beschwerdemanagements, die andere Möglichkeiten (wie den Rechtsweg) ergänzt. Herzberg betonte außerdem, dass die Reflexion der Mängel, mit denen er im Rahmen seiner Tätigkeit konfrontiert wird, der Verwaltung selbst helfen kann, noch besser zu werden. Der Rektor der Thüringer Verwaltungsfachhochschule, Dr. Robert Klüsener, dankte Herzberg für sein Engagement in der Ausbildung der angehenden Verwaltungsmitarbeiter. Das Hauptziel der Ausbildung sei die Vermittlung von fundierten theoretischen und praktischen Kenntnissen. Die dazu notwendigen Rechtskenntnisse müssten durch kommunikative Kompetenzen, die oftmals Missver-ständnisse und daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten vermeiden könnten, ergänzt werden.
 

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Der Rektor der Thüringer Verwaltungsfachhochschule Dr. Robert Klüsener (r.) mit dem Bürgerbeauftragten Dr. Kurt Herzberg.

 

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Baugrundstück ohne Zufahrt

Date of article: 04/03/2015

Daily News of: 04/03/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Als der Grazer 2008 das Grundstück kaufte, wurde er darüber informiert, dass der Zugang und die Zufahrt über eine direkt zum Grundstück führende Privatstraße möglich sei. Als der Käufer mit der Planung seines Hauses begann, fand eine Vermessung statt und es kam zu Tage, dass er nur einen schmalen Streifen dieser Zufahrtsmöglichkeit befahren dürfe, da ihm die mittlerweile neue Eigentümerin des Restes der Fahrbahn kein Recht dazu einräumen wollte. Bemerkenswert ist durchaus, dass diese Straße seit vielen Jahren von mehreren Anrainerinnen und Anrainern benützt wird und auch die Gemeinde zum Zwecke der Schneeräumung und Streuung bzw. Wartung eines gemeindeeigenen Rückhaltebeckens diese Straße befährt. Ein diesbezüglicher Bescheid der Gemeinde zur Öffentlichkeitserklärung der Zufahrt aus dem Jahr 2012 wurde aufgehoben und an die Gemeinde rückverwiesen – bis heute ist dieses Verfahren nicht abgeschlossen. Volksanwältin Brinek dazu: „Die Gemeinde hätte bereits bei der Widmung der Grundstücke prüfen müssen, ob das Bauland ordnungsgemäß erschlossen oder erschließbar ist. Bereits damals hätte man das Feststellungsverfahren zur Erklärung des Weges zum öffentlichen Verkehrsweg einleiten müssen.“

Der Schaden für die betroffene Familie ist bereits durch die Verfahrensdauer enorm. Brinek fordert daher die Gemeinde auf, endlich den Bescheid zu erlassen. Alle dafür notwendigen Erhebungen seien von der Gemeinde durchgeführt worden. Der bei der Studiodiskussion anwesende Bürgermeister sagte eine rasche Entscheidung zu.

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Consejería de Obras Públicas

Date of article: 04/03/2015

Daily News of: 04/03/2015

Country:  Spain - Canary Islands

Author: Regional Ombudsman of the Canary Islands

Article language: es

La Consejería de Obras Públicas, Transportes y Política Territorial del Gobierno de Canarias ha aceptado la Resolución del Diputado del Común por la que se le recordó su deber legal de inscribir los bienes inmuebles expropiados a los ciudadanos para la construcción de la Nueva Carretera GC-720 de Arrecife al Puerto de Los Mármoles.
 

La Consejería de Obras Públicas, Transportes y Política Territorial del Gobierno de Canarias, a través de la Jefatura de Servicio de Expropiaciones Oriental, ha aceptado la Resolución del Diputado del Común de noviembre de 2014 en la que se le recordó su deber legal de inscribir los terrenos adquiridos por expropiación, para la construcción de la carretera GC-720 de Arrecife al Puerto de los Mármoles, así como los adquiridos para el Desdoblamiento de la calzada de la carretera GC-720, Tramo Arrecife-Camino Vecinal de las Playas, objeto de la queja EQ 1594/2013, tanto en el Catastro como en el Registro de la Propiedad, iniciando la misma las gestiones oportunas, por lo que la que con este proceder se gana en seguridad jurídica para la colectividad y la queja del ciudadano ha quedado solucionada.

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