Böse Überraschung beim Kauf eines Grundstücks

Date of article: 05/01/2015

Daily News of: 05/01/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Kanalgebühren sind oft der Grund für Ärger.Die Beschwerdeführerin hatte große Freude am Erwerb eines Grundstücks in Niederösterreich. Jedoch war diese nicht von langer Dauer, denn wenig später konfrontierte sie die Gemeinde mit einer dinglichen Forderung: Weil der Voreigentümer über einen Zeitraum von circa 8 Jahren die Kanalgebühren nicht bezahlt hatte, forderte die Gemeinde die neue Eigentümerin auf, diese Gebühren in der Höhe von etwa 14.000 Euro zu begleichen! Ob der schwindelerregenden Höhe dieser Forderung wandte sich die Beschwerdeführerin verzweifelt an die Volksanwaltschaft.

Die Gemeinde hatte die Forderungen dem Voreigentümer im Zeitraum von 2004-2012 zwar regelmäßig vorgeschrieben und durch Mahnungen die Verjährung gehemmt, aber keine Vollstreckungsmaßnahmen gesetzt, um die Forderungen tatsächlich durchzusetzen. Bis zum Jahre 2012 häuften sich daher die offenen Gebühren an. Erst 2012, kurz bevor die Beschwerdeführerin die Liegenschaft erwarb, wurde ein erfolgloses Exekutionsverfahren gegen den Voreigentümer geführt.

Für Volksanwalt Peter Fichtenbauer ist diese Vorgangsweise der Gemeinde unhaltbar. „Die Inanspruchnahme der dinglichen Wirkung sollte der allerletzte Schritt sein. Erst nach Ausschöpfen aller rechtlicher Möglichkeiten sollte die Gemeinde nachfolgende Eigentümerinnen und Eigentümer für alte unbezahlte Abgaben heranziehen.“

Die Gemeinde war leider nicht kompromissbereit. Wer also vorhat, ein Grundstück zu erwerben, dem ist wärmstens anzuraten, sich bereits im Vorfeld bei der Gemeinde über mögliche, noch offene Forderungen zu informieren und sich den Gesamtbetrag schriftlich bestätigen lassen.

 

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Ungeklärte Altlast in Altmünster

Date of article: 23/12/2014

Daily News of: 05/01/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Der ORF BürgeranwaltDie BH Gmunden erteilte der Firma in den Jahren 2007 und 2010 zwei naturschutzrechtliche Bewilligungen für geländegestaltende Maßnahmen. Aufgrund eines neuerlichen Antrags stellte die OÖ Landesregierung im Jahr 2013 fest, dass das Vorhaben als Bodenaushubdeponie der Genehmigungspflicht nach dem Abfallwirtschaftsgesetz unterliegt. Es handelte sich demnach um eine Anlage im Sinne dieses Gesetzes. Gleichzeitig vermutet die Behörde aber auch das Vorliegen einer Altlast. Dem Verdachtsflächenkataster ist zu entnehmen, dass von ca. 1975 bis 1983 die ehemalige Schottergrube mit Bauschutt und Aushubmaterial verfüllt und etwa 40 Altölfässer dort entsorgt worden seien.

Die Bürgerinitiative kritisierte, dass diese Altlast behördlicherseits viel zu lange ignoriert worden sei und darüber hinaus nach starkem Regen Wasser in die Keller eintrete. Der Anwalt der Bürgerinitiative, der sich an der Studiodiskussion beteiligte, bestätigte vor allem die Verunsicherung der Betroffenen über die nun möglicherweise neu entstehende Abfalldeponie. Der Bezirkshauptmann von Gmunden betonte, dass die naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden seien, bestätigte aber, dass die OÖ Landesregierung den Auftrag zur Untersuchung der Verdachtsfläche demnächst vergeben werde.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer kritisierte, dass die Behörden bereits viel früher erheben hätten müssen, ob neben den naturschutzbehördlichen Bewilligungen auch Bewilligungen nach dem Abfallwirtschaftsrecht nötig gewesen wären. „Die offensichtlich bestehende Altlast wurde bis 2013 ignoriert und allfällige Gefährdungen z.B. des Grundwassers wurden in Kauf genommen“, so sein Resümee. Dass die Behörden nun endlich aktiv werden, begrüßte der Volksanwalt sehr.

Schulschließung in der Steiermark

Am 8. September 2012 wurde im Bürgeranwalt über eine Hauptschule in der Steiermark berichtet, die geschlossen werden sollte. Die Eltern in der Breitenau kämpften an der Seite der Gemeinde für die Aufrechterhaltung der Schule bis hin zu den Höchstgerichten. Der Verfassungsgerichtshof benötigte fast zwei Jahre für die bloß formelle Entscheidung, die Beschwerde nicht zu behandeln.
Nun ist das Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, der über die Schulschließung zu befinden hat, anhängig. Er hat zwar aufschiebende Wirkung zuerkannt, weshalb der Schulbetrieb vorerst weiterläuft. Eltern haben aber wegen der bestehenden Unsicherheit Kinder schon bei anderen Schulen angemeldet. Schülerinnen und Schüler, die in der Hauptschule Breitenau fehlen. „Ein Zustand der Unsicherheit wird damit verlängert“, kritisierte Volksanwalt Dr. Fichtenbauer.

 

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Der Beginn des neuen Jahres mit Lärm und Feuerwerken freut nicht jeden

Date of article: 22/12/2014

Daily News of: 05/01/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

sylvesterknallereiAnfang Jänner langen Jahr für Jahr ähnliche Beschwerden in der Volksanwaltschaft ein. So wandte sich Anfang 2014 eine Mutter mit einer Beschwerde über Ihre Festnahme in der ersten Stunde des Jahres an die Volksanwaltschaft. Sie feierte mit ihrem kleinen Sohn am Linzer Hauptplatz Silvester. Die Polizei schritt nach dem Pyrotechnikgesetz ein, da das Kind Feuerwerkskörper in der Hand hielt. Diese seien ihm von Jugendlichen, um nicht selbst von der Polizei damit erwischt zu werden, in die Hand gedrückt worden, so die Erklärung der Mutter.

Ein Wort ergab das andere und um 00:30 wurde die Frau festgenommen. Auf Grund des enormen Lärms der Silvesterfeierlichkeiten am Linzer Hauptplatz war eine Verständigung zwar schwer möglich. Der Grund der Festnahme wurde der Betroffenen aber nicht wie gesetzlich vorgesehen mitgeteilt. „Trotz des Lärms hätte die Festnahme ordnungsgemäß durchgeführt werden müssen. Das bedeutet, dass die Festgenommene über die gegen sie erhobenen Anschuldigungen und Rechte zu unterrichten gewesen wäre“, wie Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer festhält.

Die Mehrzahl der Beschwerden anlässlich des Jahreswechsels betrifft den enormen Lärm durch Knall- und Feuerwerkskörper. Der Volksanwaltschaft weist diesbezüglich auf das gesetzliche Verbot von bestimmten besonders lauten Knallkörpern der Kategorie F 2 hin. Diese dürfen zwar nicht mehr verkauft werden, vorhandene Restbestände aber – und das ist der Wehrmutstropfen, so der Volksanwalt – noch bis Mitte 2017 verwendet werden.

Auch das bevorstehende neue Jahr und wohl noch die nächsten beiden werden mit diesen besonders lauten Knallkörpern begrüßt werden. Im Jahr 2017 sollte dann aber Schluss sein, hofft der Volksanwalt und appelliert an die Vernunft aller Feiernden, schon jetzt auf all jene Rücksicht zu nehmen, die es – Jahreswechsel hin oder her – ein wenig ruhiger vorziehen.

 

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Champlan : ouverture d'une enquête

Date of article: 05/01/2015

Daily News of: 05/01/2015

Country:  France

Author: National Ombudsman of France

Article language: fr

Notre institution a choisi d’ouvrir une enquête sur les circonstances controversées de l’inhumation d’une petite fille Rom, décédée de la mort subite du nourrisson, en banlieue parisienne, au lendemain de Noël.

Au-delà de la solidarité que nous voulons témoigner à une famille dans la peine, je souhaite redire combien il est essentiel pour le Défenseur des droits de demeurer vigilant face aux dénis de droit. Toujours inacceptables, ils le sont davantage encore lorsqu’ils s’appliquent à des individus particulièrement vulnérables. Sans préjuger aucunement des conclusions qu’apportera notre instruction contradictoire, je pense qu’il est plus que jamais nécessaire de placer cette année qui commence sous le signe de la lutte contre toutes les formes d’exclusion de l’autre. Contribuer à l’application sans concession du principe républicain d’égalité - jusque et y compris devant la mort - reste au cœur de notre action.

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