Neue Regelung bestraft Arbeitswillige
Date of article: 10/10/2015
Daily News of: 15/10/2015
Country:
Austria
Author:
Article language: de
Seit 1. Jänner 2014 beziehen arbeitsunfähige Versicherte ab dem 50. Lebensjahr keine befristete Berufs- oder Invaliditätspension, sondern ein Rehabilitationsgeld. Dass das Gesetz Mängel aufweist, zeigt der Fall einer Kärntnerin.
