Kein 2. Lift am Stephansplatz

Date of article: 01/10/2016

Daily News of: 03/10/2016

Country:  Austria

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Article language: de

„Die Stadt gehört dir“ trifft in unserem aktuellen Bürgeranwalt-Fall nur auf jene Personen zu, die nicht von defekten Aufzügen am Verlassen der U-Bahnstation gehindert werden. Denn bei der Haltestelle Stephansplatz – der meist frequentierten U-Bahnstation Wiens – sind Menschen mit Rollstuhl auf einen einzigen Lift angewiesen. Seit Jahren wird seitens der Behindertenverbände die Errichtung eines zweiten Lifts gefordert, dessen Bau von der Wiener Stadtregierung im März 2016 noch zugesagt wurde. Kurz vor Beginn der Sanierung des Stephansplatzes, der ersten Sanierung seit 30 Jahren, kam die Enttäuschung: Der zugesagte Lift wird nicht errichtet! Zu hoch seien die Kosten, die die Wiener Linien tragen müssten.

Im Studio der ORF-Sendung Bürgeranwalt wurden die Probleme rund um den Bau analysiert und von Volksanwalt Kräuter zusammengefasst.

Laut Wiener Linien seien die Kosten des Aufzugs – rund 2 Millionen Euro – in Relation zur Anzahl der Kundinnen und Kunden die diesen benötigen zu hoch. Die U-Bahnstation Stephansplatz sei zwar die meistbefahrene Station des Wiener U-Bahnnetzes, bei den Fahrgästen handle es sich jedoch vor allem um Personen, die auf andere Linien umsteigen, dafür sei die Station mit genügend Aufzügen und Rolltreppen ausgestattet. Zu den langen Wartezeiten komme es, wenn Personen den Lift benutzen, die auch auf Stiegen oder Rolltreppen ausweichen könnten. Darauf habe man mit Piktogrammen, die darauf hinweisen, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Aufzüge prioritär verwenden dürfen, reagiert.

Die Volksanwaltschaft hat im Rahmen eines eigens zu diesem Thema veranstalteten NGO Forums, sowie mit Hilfe einer Pressekonferenz und mehrerer Presseaussendungen auf die Notwendigkeit des Aufzuges aufmerksam gemacht. In einem amtswegigen Prüfungsverfahren wird sogar ein Missstand festgestellt. Empört ist Volksanwalt Kräuter über die Stellungnahme der Wiener Linien, in der es heißt, ein Reisekoffer lasse sich auch auf Rolltreppen befördern. Das sei bei schweren Gepäckstücken ein gefährliches Unterfangen und könne Personen verletzen.

Nach Fertigstellung der Stephansplatz-Sanierung wird ein 10-jähriges Bebauungsverbot verhängt. „Das wird für eine sehr lange Zeit die letzte Möglichkeit sein, Menschen mit Behinderung den Zugang zu Transportmitteln zu gewährleisten, wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt.“

Volksanwalt Kräuter hat bei der Präsentation des Berichts im Wiener Landtag nochmals an die Stadtpolitik appelliert, im Zuge der Sanierung bis 2017 doch eine vernünftige Lösung im Sinne der Barrierefreiheit zu finden. Schließlich habe der Stephansplatz auch eine Vorbildwirkung für andere Bauvorhaben in ganz Österreich.

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Commissioner for Environment and Planning meets Senior EU Ombudsman Officials

Date of article: 03/10/2016

Daily News of: 03/10/2016

Country:  Malta

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Article language: en

cep_euombDuring a private visit to Strasbourg, the Commissioner for Environment and Planning David Pace called on the Head of Inquiries and ICT at the European Ombudsman’s Office Ms. Marta Hirsch-Ziembińska.

During the meeting, pending queries relating to the Commissioner’s caseload were discussed.

Present also was Dr. Maria Depasquale, Principal Legal Officer at the Office of the European Ombudsman.

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El Defensor del Pueblo reafirma su voluntad de luchar contra la discriminación de las personas mayores

Date of article: 01/10/2016

Daily News of: 03/10/2016

Country:  Spain

Author:

Article language: es

En el Día Internacional de las Personas de Edad, que se celebra el 1 de octubre, el Defensor del Pueblo manifiesta su compromiso en la defensa de los derechos de las personas mayores y reafirma su voluntad de luchar contra cualquier tipo de discriminación.

En la actualidad, más de un 10% de las quejas y actuaciones que tramita la institución en materia de política social están relacionadas con las personas mayores.

La institución también trabaja en ámbitos como la eliminación de las barreras arquitectónicas y las reagrupaciones familiares de ascendientes. Además, ha realizado actuaciones para ayudar a las personas de edad a superar la brecha digital. Así, ha pedido a la banca que no elimine la correspondencia en papel y ha recomendado a la Administración que no impida realizar trámites y gestiones de manera presencial.

El Defensor del Pueblo realiza labores de supervisión de residencias de personas mayores para asegurar que reúnen criterios de calidad que garanticen la seguridad de los internos y para conocer la atención que reciben las personas mayores.

En 2016 se visitaron tres residencias de personas mayores en Madrid y una en Cádiz. La Defensora del Pueblo, Soledad Becerril, también visitó personalmente centros en Zamora, Sevilla y Valencia.

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Kündigung von Pfändungsschutzkonten

Date of article: 28/09/2016

Daily News of: 03/10/2016

Country:  Germany

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Article language: de

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss plädiert für einen erweiterten Kündigungsschutz für Girokonten, die als Pfändungsschutzkonten geführt werden. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium der Finanzen als Material zu überweisen und zugleich den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Mit der Petition wird gefordert, gesetzlich die Unkündbarkeit der Pfändungsschutzkonten (P-Konten) vorzuschreiben. Zur Begründung erläutern die Petenten, dass Banken P-Konten im Falle einer Kontopfändung unter Berufung auf ihre AGBs ordentlich unter Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen könnten. Diese Vorgehensweise widerspreche jedoch dem Sinn und Zweck eines Pfändungsschutzkontos, heißt es in der Petition.

Wie der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt, ist durch das im Wesentlichen seit 19. Juni 2016 geltende Zahlungskontengesetz dem Anliegen der Petition "zumindest teilweise entsprochen worden", da nunmehr ein erhöhter Kündigungsschutz bestehe. Paragraf 33 Absatz 1 Satz 3 des Zahlungskontengesetzes regle, "dass der Berechtigte bereits bei Stellung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags verlangen kann, das der Verpflichtete das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto nach Paragraf 850k der Zivilprozessordnung (ZPO) führt". Außerdem sei der Spielraum für Kündigungen von P-Konten zukünftig auch dadurch eingeschränkt, dass die von der Kündigung betroffenen Personen direkt nach der Kündigung ein neues Basiskonto beantragen und zugleich verlangen könnten, dass dieses als P-Konto geführt wird.

Ein vollständiger Ausschluss von Kündigungen sei bislang allerdings nicht vorgesehen, heißt es weiter. Im Rahmen der Umsetzung des Zahlungskontengesetzes sowie einer zuvor schon durchgeführten Evaluierung prüfe die Bundesregierung derzeit jedoch weitergehenden gesetzlichen Handlungsbedarf, schreibt der Petitionsausschuss.

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