Volksanwältin Brinek empfängt ungarischen Amtskollegen

Date of article: 20/04/2017

Daily News of: 25/04/2017

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Am 19. April empfing Volksanwältin Dr. Brinek den ungarischen Grundrechtekommissar László Székely in der Volksanwaltschaft zu einem Erfahrungsaustausch. Mit diesem Treffen sollte die bilaterale Kooperation zwischen den zwei Ombudsmaneinrichtungen gestärkt sowie Informationen und Erfahrungen insbesondere im Bereich des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) ausgetauscht werden.


Die Volksanwältin informierte über die Erfahrungen der Volksanwaltschaft bei der Umsetzung des UN-Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie die Aufgaben der Volksanwaltschaft im Bereich des Schutzes der Menschenrechte in Österreich. In diesem Zusammenhang sprachen Frau Dr. Brinek und Herr Székely über die Struktur, Herausforderungen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Besuchen von Orten der Freiheitsentziehung im Rahmen des NPM Mandates. Auch die Kooperation auf internationaler Ebene, zum Beispiel im Südosteuropäischen NPM Netzwerk (SEE NPM Network), wurde thematisiert.  

Vertreter der Volksanwaltschaft sowie der ungarischen Ombudsmaneinrichtung betonten insbesondere auch die Wichtigkeit der Kontrolle von Einrichtungen und Programmen für Menschen mit Behinderungen. Der Besuch setzte Anreize für weitere Kooperationsmöglichkeiten sowie eine Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit.
 

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Bodenmarkierung vor Garageneinfahrt nicht notwendig?

Date of article: 15/04/2017

Daily News of: 25/04/2017

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Eine gezackte Markierung vor zwei Garagenausfahrten in Wien Mariahilf dient seit 23 Jahren der Abschreckung von Falschparkern. Nun sollte diese Bodenmarkierung entfernt werden, da sie laut MA 46 „nicht mehr notwendig sei“. Der Hauseigentümer befürchtet nun, dass er künftig vermehrt Schwierigkeiten hätte, mit seinem Anhänger ungehindert aus dem Garagentor herauszufahren.


Im Zuge eines Dachgeschossausbaus wurde der Hauseigentümer verpflichtet Stellplätze zu schaffen. Im Rahmen der Errichtung der Garage erteilte er einer Baufirma den Auftrag, in der Einfahrt entsprechende Bodenmarkierung anzubringen. Bald darauf wurde er allerdings von den Behörden aufgefordert, die Markierungen wieder zu entfernen. Der Eigentümer musste sowohl für die Entfernung, als auch für die „offizielle“ neuerliche Anbringung der Markierungen durch die MA 28 bezahlen. Das war 1994. Im Dezember 2016  teilte das Magistrat nach einer Üperprüfung der Bodenmarkierung mit, dass diese nun nicht mehr notwendig sei und entfernt werden müsse.

Das Argument, dass vor der mittlerweile errichteten Garagenausfahrt am Nachbarhaus auch keine Markierung vorhanden sei, ist seitens der Volksanwaltschaft nicht nachvollziehbar. Volksanwältin Brinek hält dazu fest: „Wenn es die Flüssigkeit des Verkehrs notwendig macht, ist eine Bodenmarkierung anzubringen und alle fünf Jahr zu überprüfen. Ich gehe davon aus, dass seit 1994 laufend Überprüfungen stattgefunden haben und es ist nicht davon auszugehen, dass die Situation sich seither verändert hat. Der Verkehr ist sicher nicht weniger geworden!“ Darüber hinaus hält sie fest, dass die Garagenausfahrt des Nachbarhauses wesentlich breiter sei und daher ein Vergleich unzulässig sei. Zufrieden zeigt sich Dr. Brinek, als noch während der Sendung das Magistrat in einem Schreiben mitteilt, dass mit Hinweis auf den Anhänger des Eigentümers die Bodenmarkierung verbleiben darf.
 

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Fehlende Rehabilitationseinrichtungen für Menschen mit Hörbehinderung

Date of article: 11/04/2017

Daily News of: 25/04/2017

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Hörbehinderte sind mit den verschiedensten Belastungen konfrontiert. Nach der Implantation von Cochlea Implantaten oder der Anpassung eines Hörgeräts müssen das Hören und der Umgang mit den Geräten neu erlernt werden. Ungewohnte Geräusche können auch zu psychischen Belastungen führen. Besonderen Belastungen sind auch Tinnitusbetroffene und Menschen mit chronischem Schwindel (Morbus Menière) ausgesetzt. Hörfehler und Verständigungsschwierigkeiten führen schnell auch zu sozialen Problemen.

Eine stationäre Rehabilitation für Hörbehinderte bietet verschiedene medizinische und therapeutische Maßnahmen, um mit körperlichen, seelischen oder sozialen Einschränkungen, die eine Hörbehinderung mit sich bringen kann, umgehen zu lernen. Dazu gehören Beratung und die Einstellung der Geräte, das Üben von Mundablesen und lautsprachbegleitenden Gebärden, das Angebot von Logopädie sowie die Verarbeitung der Hörbehinderung in Einzel- und Gruppengesprächen als auch Sozialberatung und Alltagstraining, wie etwa Telefontrainings.

Menschen mit Hörbehinderungen können in Österreich aber nur ambulante Therapien in Anspruch nehmen. Der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger lehnt die Errichtung eigener Rehabilitationseinrichtungen für Menschen mit Hörbehinderung aus Kostengründen ab. Für die Krankenversicherungen sei es effizienter, die Kosten für eine Rehabilitation in Deutschland zu übernehmen.

Viele Betroffene scheuen aber die weite Anreise zu einer Rehabilitationseinrichtung in Deutschland. Es soll daher auch in Österreich die Möglichkeit einer stationären Rehabilitation für Menschen mit Hörbehinderung geschaffen werden.
 

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Keine Unterstufe für Gymnasium

Date of article: 08/04/2017

Daily News of: 25/04/2017

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Das Bundesministerium für Bildung verwies zunächst darauf, dass es eines begründeten Antrags auf die Errichtung einer AHS - Langform bedürfe, schien also die Entscheidung auf den LSR übertragen zu wollen. Schließlich legte es sich aber dahingehend fest, dass sich eine AHS-Langform angesichts der prognostizierten demographischen Entwicklung nicht rechtfertigen lasse. Auch die amtsführende Präsidentin des LSR schwenkte schließlich auf die vom Ministerium vertretene Linie um und verwies letztlich auf das ausreichende Angebot an Plätzen in der Neuen Mittelschule (NMS).

Das Ministerium argumentierte, dass die Schülerzahlen rückläufig seien, sich daher ohnehin keine AHS - Unterstufe ausginge. Auch hätten Tests gezeigt, dass die Ergebnisse von NMS - Schülern über den Erwartungen lägen. Man erkenne also keine Fehler. Es besteht somit für das BMB kein erkennbarer Bedarf einer AHS Unterstufe in Deutschlandsberg.

Für die betroffenen Eltern ist die Situation äußerst unbefriedigend. Jene Eltern, die ihre Kinder in eine AHS - Unterstufe entsenden wollen, müssen bis nach Graz ausweichen. Dies bedeutet, dass die Kinder drei Stunden am Tag in öffentlichen Verkehrsmitteln verbringen würden. Der Bürgermeister von Deutschlandsberg unterstützt die Bürgerinitiative auch aus ökonomischen Gründen, da Deutschlandsberg als Wirtschaftsstandort viele Führungskräfte anzieht, die ihren Kindern ein hohes Bildungsniveau ermöglichen wollen.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer kritisierte, dass eine Bildungsnivellierung nach unten stattfinde. Das offenbar favorisierte politische Programm der NMS solle auf Kosten der Kinder durchgesetzt werden. Die Schule sei nicht für die politischen Entscheidungsträger, sondern für die Kinder da. Jedes Kind habe das Anrecht darauf, entsprechend seiner Fähigkeiten Bildung zu erhalten. „Auch der Wunsch der Eltern, für ihre Kinder die Wahlfreiheit zu haben, ist zu respektieren“, so der Volksanwalt.
 

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Transgenres : fin des conditions médicales pour changer d’identité

Date of article: 25/04/2017

Daily News of: 25/04/2017

Country:  Belgium

Author:

Article language: fr

Le Médiateur fédéral avait reçu une plainte d’un professeur de musique transgenre qui ne parvenait pas à faire reconnaître son changement d’identité. Son employeur refusait d’utiliser son genre et son prénom masculins et renvoyait le professeur vers la procédure légale.

 

Une loi stigmatisante

 

Pour que le changement de genre soit enregistré officiellement, la loi prévoit une procédure lourde, basée sur des conditions strictes :

- présenter une attestation psychiatrique,

- prouver un changement de sexe,

- et s’être fait stériliser. 

 

Ces conditions portent atteinte aux droits fondamentaux des personnes transgenres.

 

Dans son rapport annuel 2016, le Médiateur fédéral attire l’attention sur l’urgence de faire évoluer la loi. La procédure de changement d’identité doit respecter la vie privée des personnes transgenres ainsi que leur droit à l’intégrité physique. Faire reconnaître son identité ne peut dépendre d’opérations médicales.

 

Droit à l’autodétermination

 

La procédure pour changer d’identité sera probablement prochainement modifiée. Un projet de loi du ministre de la Justice et de la secrétaire d’Etat à l’Egalité des chances est discuté ce mardi 25 avril en commission parlementaire.

 

A l’avenir, les transgenres devraient pouvoir faire leur demande via une procédure plus simple et plus rapide. Toutes les conditions médicales, comme la stérilisation, seront supprimées, conformément à la Convention européenne des droits de l’homme et aux autres recommandations internationales.

 

Il s’agit d’une avancée indispensable pour respecter le droit des personnes à déterminer elles-mêmes leur genre.

 

Ma, 25/04/2017 (Toute la journée)
25/04/2017 (Toute la journée)
25/04/2020 (Toute la journée)

Les personnes qui souhaitent changer de genre doivent, à l’heure actuelle, suivre une procédure médicale lourde et discriminante. Le Médiateur fédéral a attiré l’attention, dès 2016, sur l’urgence d’adapter cette procédure. Un projet d’amélioration est discuté ce mardi 25 avril au Parlement.

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