Présence du Défenseur des droits, Jacques Toubon, au compte-rendu public d'un testing sur les discriminations au crédit bancaire réalisé par la ville de Villeurbanne

Date of article: 20/09/2017

Daily News of: 20/09/2017

Country:  France

Author:

Article language: fr

 

Le Défenseur des droits, Jacques Toubon, assistera ce jeudi au rendu public d’un testing inédit en France sur les discriminations liées à l’origine ou au sexe dans l’accès au crédit bancaire.

Jean-Claude Bret, maire de Villeurbanne et Agnès Thouvenot, adjointe en charge de la Lutte contre les discriminations et de l’égalité femmes-hommes de la ville présenteront les résultats d’un testing non-judiciaire qui s’inscrit dans le cadre du Plan de lutte et de prévention des discriminations de la ville de Villeurbanne.

Un test de discrimination consiste à comparer les services obtenus (ou pas) par deux personnes rigoureusement équivalentes, à l’exception du critère dont on souhaite évaluer l’influence. Dans ce cas précis, les agences de 12 banques différentes (commerciales et mutualistes) ont été contactées par différentes personnes aux profils pourtant similaires.

La lutte contre les discriminations et la promotion de l’égalité est l’une des cinq missions du Défenseur des droits.

 

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Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - wer kann über Möglichkeiten der Unterstützung im konkreten Fall beraten

Date of article: 20/09/2017

Daily News of: 20/09/2017

Country:  Germany - Thuringia

Author:

Article language: de

Oft erreichen den Bürgerbeauftragten Anliegen, in denen vorgetragen wird, dass ein Familienmitglied behindert und auf fremde Hilfe angewiesen sei. In den meisten Fällen sind die Angehörigen dann sehr stark eingespannt und in Einzelfällen auch überfordert. Unterstützung wird oft dringend benötigt. Nur: Wer hilft den Angehörigen oder den Betroffenen in diesen Fällen, die richtige nach dem SGB mögliche Leistung zu finden? 

Mit dieser grundsätzlichen Fragestellung hat sich auch der Bürgerbeauftragte auseinandergesetzt und weist in diesem Zusammenhang oft auf die gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation hin, die die Rehabilitationsträger in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eingerichtet haben. 

Die Reha-Servicestellen sind zwar organisatorisch immer bei einem bestimmten Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Rentenversicherungsträger, gesetzliche Unfallversicherungsträger, Agenturen für Arbeit, Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge oder öffentliche Jugend- oder Sozialhilfeträger) angesiedelt. Durch Bildung regionaler Beratungsteams stehen jedoch in jeder Gemeinsamen Servicestelle jederzeit die Mitarbeiter anderer Rehabilitationsträger für Rückfragen zur Verfügung. Grundsatz ist, dass kein Betroffener an eine andere Stelle verwiesen wird, sondern in der Reha-Servicestelle umfassend, qualifiziert und zeitnah beraten wird (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). 

Selbstverständlich können behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen und ihre jeweiligen Vertrauenspersonen auch weiterhin das bestehende Beratungsangebot der einzelnen Rehabilitationsträger (Auskunfts-, Beratungs- und Geschäftsstellen) nutzen. Sofern den Betroffenen bereits bekannt ist, welcher Rehabilitationsträger für sie zuständig ist, sollten sie sich - wie bisher - auch direkt an diese Stelle wenden (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). 

In den Reha-Servicestellen erhalten interessierte Bürger Auskunft über die Zielsetzung, Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussichten möglicher Leistungen zur Teilhabe. Es wird der individuelle Hilfebedarf ermittelt und geklärt, welcher Rehabilitationsträger für die Leistungen zuständig ist. Soweit verschiedene Rehabilitationsträger in Frage kommen, koordiniert die Reha-Servicestelle die Zusammenarbeit dieser Träger. Außerdem geben die Mitarbeiter dieser Servicestelle Hilfestellung bei der Antragstellung und Weiterleitung von Anträgen an den zuständigen Rehabilitationsträger und stehen den Betroffenen bis zur Leistungserbringung unterstützend zur Seite. Einen Beratungstermin können Bürger per Telefon, Fax oder E-Mail vereinbaren.  

Welche Reha Servicestelle in Ihrer Nähe eingerichtet worden ist sowie weitergehende Informationen zu den gemeinsamen Servicestellen finden Sie unter www.reha-servicestellen.de

Eine erste Orientierung zu dieser Thematik bietet zudem auch das Internetportal „einfach-teilhaben.de“. Hierbei handelt es sich um ein Informationsangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welches speziell für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Arbeitgeber eingerichtet wurde. Dieses Portal soll zunächst alle Informationen zum Thema Behinderung bündeln und auf einer zentralen Plattform zur Verfügung stellen. Denn Leistungen für behinderte Menschen, deren Angehörige und Arbeitgeber werden von unterschiedlichen Trägern auf allen staatlichen Ebenen erbracht, so dass es oft gar nicht so einfach ist, sich hier zurecht zu finden. 

Selbstverständlich können sich Bürger mit Fragen hierzu oder soweit sich im Zuge einer Antragsstellung Probleme ergeben sollten, auch gerne an den Thüringer Bürgerbeauftragten wenden. Dieser wird dann versuchen, die gewünschten Informationen zu geben oder zumindest einen geeigneten Ansprechpartner zu benennen.

 

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Slovenia: Fully independent national equality body has been set up

Date of article: 19/09/2017

Daily News of: 20/09/2017

Author:

Article language: en

 

The Council of Europe’s Anti-racism Commission (the European Commission against Racism and Intolerance - ECRI) in a new report concludes that Slovenia satisfactorily implemented two out of three recommendations made in its last country monitoring report for priority implementation within two years.

In 2014, ECRI urged the authorities to set up a fully independent national specialised body to combat discrimination. In May 2016, the Protection against Discrimination Act entered into force establishing the Advocate of the Principle of Equality as an independent and specialised national body to fight discrimination in all fields, and who was nominated in October 2016. The Advocate provides legal advice and assistance to victims, conducts research, and has the right to lodge a claim for constitutional review of discriminatory laws. ECRI concludes that this recommendation has been implemented.

Secondly, in its 2014 report ECRI strongly recommended that the authorities find a solution to compensating the persons erased from the registers of permanent residents of Slovenia following the break-up of Yugoslavia, who became aliens with no legal status in Slovenia. It also urged the authorities to resolve the legal status of any such people who wished to obtain Slovenian citizenship or permanent residence in Slovenia. ECRI notes the efforts made by the Slovenian authorities to facilitate regularisation of legal status and to establish a compensation scheme. Although certain issues remain unresolved, including compensation for the “erased” who have not regularised their legal status in Slovenia or who were rejected under the amended legal status legislation, overall ECRI concludes that its recommendation has been implemented.

Thirdly, ECRI urged the authorities to ensure immediately that all Roma have a practical access to a safe water supply in or in the vicinity of their settlements. Despite some efforts on the part of the authorities and 2 million euros allocated for utility projects, only one settlement received non-insulated water cisterns where the water froze during the winter, and no water was supplied to other informal settlements. ECRI concludes that there is still a lack of practical access to a safe water supply for many Roma and therefore the recommendation has not been implemented.

For more, visit the ECRI website

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Kleine Kindertagesstätten - unverzichtbar für den ländlichen Raum

Date of article: 15/09/2017

Daily News of: 20/09/2017

Country:  Germany - Mecklenburg Vorpommern

Author:

Article language: de

 

 

Der Petitionsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung unter anderem über eine Petition beraten, mit der der Erhalt einer kleinen Kindertagesstätte in einer Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim gefordert wird. Als Gesprächspartner standen ihm Vertreter des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU), das für die finanzielle Förderung des Projektes zuständig ist, sowie die Bürgermeisterin der betreffenden Gemeinde zur Verfügung.

Seitens der Gemeinde wurde erläutert, dass die Kita im Zusammenhang mit einem generationsübergreifenden Dorfgemeinschaftshaus entstehen solle. Zu einem solchen werde derzeit die alte Dorfschule mit Hilfe von Fördermitteln im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung umgebaut. Der Neubau der Kindertagesstätte sei nunmehr nötig, da das bisherige Gebäude – eine ehemalige NVA-Kaserne - den Anforderungen an eine Kita nicht mehr gerecht werde und sanierungsbedürftig sei. Diese ehemalige, abseits vom Dorf gelegene Kaserne werde auch nur zu einem Drittel durch die Kita genutzt und stehe im Übrigen leer. Im Hinblick auf die Sanierungskosten sei es daher günstiger, die derzeit zum Dorfgemeinschaftshaus umzubauende alte Schule mit einem Anbau für die Kita zu versehen. Ein solch moderner Kitaneubau im Zentrum des Dorfes würde auch die Attraktivität des Kindergartens steigern, auf diese Weise langfristig dessen Bestand sichern und dem Erhalt des ländlichen Raums dienen.  

Das StALU erklärte, dass es eine Förderung des Kita-Anbaus grundsätzlich befürworte. Hierfür bedürfe es jedoch eines positiven Votums des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Träger der öffentlichen Jugendhilfeplanung. Der Landkreis vertrete hingegen die Auffassung, dass ein solches Votum nicht erforderlich sei, da die Einrichtung als Bestandteil des Dorfgemeinschaftshauses entstehen solle.  

Um hierzu eine Klärung herbeizuführen, wird der Petitionsausschuss eine Beratung mit Vertretern der zuständigen Ministerien und des Landkreises durchführen.

 

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