Kontrolle der Betreuungsführung

Date of article: 14/09/2018

Daily News of: 14/09/2018

Country:  Germany

Author:

Article language: de

Petitionen/Ausschuss - 12.09.2018 (hib 656/2018)

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Forschungsvorhaben, auf deren Grundlage geprüft werden kann, ob bei der Kontrolle der Betreuungsführung gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Das wurde während der Sitzung des Ausschusses am Mittwochmorgen deutlich, in der die Abgeordneten einstimmig beschlossen, eine Petition zum Thema Betreuungsrecht dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben "soweit die Kontrolle der Betreuungsführung angesprochen wird". Bei anderen in der Petition aufgeführten Punkten sah der Ausschuss hingegen keinen Handlungsbedarf.

In der Eingabe werden Änderungen im Betreuungsrecht gefordert. Dazu gehört die Abschaffung der pauschalierten Abrechnung von Betreuungsarbeit, die Bestellung eines Ersatzbetreuers bei Abwesenheit des amtlich bestellten Vertreters, die Begrenzung der Zahl der Betreuten bei Betreuungsvereinen sowie die Kontrolle der Betreuungsvereine durch externe Revision.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Petitionsausschuss, die Vergütungspauschalierung diene dem Abbau von Zeit- und Personalaufwand und solle auch den Betreuten zugutekommen. Dabei werde durch ein aktuelles Forschungsvorhaben das bestehende Vergütungssystem überprüft und gegebenenfalls die Möglichkeit alternativer Systeme untersucht. Ein darüber hinausgehender Handlungsbedarf ist nach Auffassung des Petitionsausschusses derzeit nicht gegeben, heißt es in der Vorlage.

Eine generelle Pflicht zur Bestellung eines Ersatzvertreters ist nach Ansicht des Ausschusses nicht angezeigt. Schon jetzt hätten Betreuungsgerichte die Möglichkeit, im Einzelfall einen Ersatzvertreter zu bestellen.

Weiter heißt es in der Beschlussempfehlung, eine generelle zahlenmäßige Begrenzung der von einem Betreuer geführten Betreuungen sei derzeit nicht vorgesehen, da die Zahl der ohne Qualitätseinbuße leistbaren Betreuungen sehr vom Einzelfall abhänge. Berufsbetreuer mit Mitarbeitern könnten nach Ansicht der Abgeordneten generell mehr Betreuungen leisten als Berufsbetreuer ohne Mitarbeiter, da sie beispielsweise Buchhaltungsaufgaben an Mitarbeiter übertragen könnten.

Der Petitionsausschuss verweist zugleich auf das Forschungsvorhaben "Qualität der rechtlichen Betreuung", welches empirische Erkenntnisse unter anderem darüber liefern soll, ob und gegebenenfalls welche strukturellen Qualitätsdefizite in der beruflichen Betreuung vorliegen und auf welche Ursachen diese zurückgeführt werden könnten. Es werde dabei auch untersucht, ob Berufsbetreuern die notwendige Zeit für die einzelne Betreuung zur Verfügung steht und mit welchen Maßnahmen verhindert werden kann, "das Berufsbetreuern in einem solchen Umfang Betreuungen übertragen werden, dass sie die Anforderungen an eine qualitätsvolle Betreuung, welche das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten in den Mittelpunkt stellt, nicht mehr erfüllen können".

Im Rahmen des Forschungsvorhabens werden laut der Vorlage auch die verschiedenen Instrumente zur Ausübung der Aufsicht und Kontrolle durch die Betreuungsgerichte untersucht. "Auf Grundlage der Ergebnisse des Forschungsvorhabens wird geprüft, ob im Hinblick auf die Kontrolle der Betreuungsführung gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht", schreibt der Ausschuss.

 

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IOI Ombudsman News 37/2018

Date of article: 14/09/2018

Daily News of: 14/09/2018

Country:  WORLD

Author:

Article language: en

 

 

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Redevance TV: 190.000 ménages en défaut de paiement

Date of article: 12/09/2018

Daily News of: 12/09/2018

Country:  Belgium - Wallonia and Federation of Wallonia-Brussels

Author:

Article language: fr

Alors que la redevance TV, qui coûtait 100€ par an a été supprimée le 1er janvier 2018, 190.000 ménages wallons sont toujours en défaut de paiement pour un total de 50.717.122,69 euros ! La Wallonie va envoyer des huissiers afin de récupérer ce montant colossal.

12-09-2018

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