Die Bürgerbeauftragte informiert: Schulbegleitung auch in der offenen Ganztagsschule
Date of article: 02/07/2019
Daily News of: 02/07/2019
Country: Germany
- Schleswig-Holstein
Author: Regional Ombudsman of Schleswig-Holstein
Article language: de
Das Bundessozialgericht entschied Ende 2018 in zwei grundlegenden Verfahren (B 8 SO 4/17 und B 8 SO 7/17) darüber, inwieweit Kinder mit einer Behinderung durch eine Schulbegleitung bei der Nachmittagsbetreuung der Ganztagsschule unterstützt werden können und wer die Kosten dieser Hilfeleistung zu tragen hat. „Durch diese Urteile des Bundessozialgerichts wurden richtungsweisende Entscheidungen im ständigen Konflikt um die Finanzierung der Schulbegleitung getroffen. Die Kosten der Schulbegleitung können übernommen werden, wenn die Angebote der Ganztagsschule darauf abzielen, die Schulausbildung zu unterstützen, zu erleichtern oder zu ergänzen und für das betroffene Kind eine Schulbegleitung aufgrund seines persönlichen Förderbedarfs geeignet und erforderlich ist. Bürger*innen sollten in neuen Bescheiden der Eingliederungshilfe überprüfen, ob diese Grundsätze des Bundessozialgerichts beachtet wurden", so die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni.