Greater effort on preventing and monitoring deaths in police custody

Date of article: 20/03/2020

Daily News of: 25/03/2020

Country:  Finland

Author: Finnish Parliamentary Ombudsman

Article language: en

The National Police Board has announced that it will update its guidelines on deaths in police custody and investigate new technological solutions for improving safety in custody. Above all, the police organisation intends to focus on improving its operations in relation to custody in 2020. Legislation will also undergo development.

The Parliamentary Ombudsman’s initiative revealed areas in need of improvements

The reports that are now being obtained are a continuation of the investigation into deaths in police custody which the Parliamentary Ombudsman Petri Jääskeläinen began on his own initiative. In decision 4103/2016, issued in July 2019, he called upon the National Police Board to improve its monitoring of deaths in police custody, among other things. The report revealed that the National Police Board kept no precise statistics on the numbers of deaths in custody. In addition to statistical data, it would be important to analyse cases in order to obtain information that could prevent deaths in police custody and be used in training for police officers and security guards. The Ombudsman also focused on several areas in which the legislation needs to be improved. He asked the National Police Board, the Ministry of the Interior, the Ministry of Justice, the Ministry of Social Affairs and Health and the Office of the Prosecutor General to report on the measures they have taken to remedy the matter.

Many upcoming reforms

The reports that have now been obtained concur with the Ombudsman’s views. The National Police Board announced several measures, including updating its guidelines on deaths in police custody to ensure that information is provided, and investigating new technological solutions for improving safety in custody. Above all, the police intends to focus on improving its procedures in relation to custody in 2020. The Prosecutor General has also reviewed her guidance on the prosecutor’s role in investigating deaths in police custody. According to the Ministry of Justice, projects to reform the Criminal Investigation Act and the Coercive Measures Act will begin this year and will involve assessing the prosecutor’s role in investigating deaths in police custody, including cases where a person dies or is severely injured as a consequence of the use of force by the police. Reforms of the Act on the Treatment of Persons in the Custody of the Police and the Act on Determining the Cause of Death are currently underway, and the Ombudsman’s positions will also be taken into consideration as a part of these reforms.
 
Decision 4103/2016 (in Finnish) by Parliamentary Ombudsman Petri Jääskeläinen is available in full in Finnish on the Ombudsman’s website www.oikeusasiamies.fi.
 

For further details on this matter, contact Juha Haapamäki, Principal Legal Adviser, on +358 9 432 3334.
 
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Aktuelles zum Thema Coronavirus

Date of article: 20/03/2020

Daily News of: 25/03/2020

Country:  Germany - Baden-Württemberg

Author: Regional ombudsman of Baden-Württemberg

Article language: de

Aktuelles zum Thema Coronavirus

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie viele andere staatliche Stellen auch, erreichen das Büro der Bürgerbeauftragten derzeit verstärkt Anfragen wegen der Coronavirus-Krise. Die Sorgen und Ängste der Bevölkerung sind groß. Vielfach geht es bei den Anfragen um finanzielle Hilfen für Unternehmen und Selbstständige. Es geht aber auch um die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, wie zum Beispiel die Abstandsgebote und Versammlungsverbote.

Viele aktuelle Informationen der Landesregierung zum Coronavirus finden Sie auf der Website www.baden-wuerttemberg.de.

Hilfen für die Wirtschaft

Informationen und Unterstützung für Unternehmen finden Sie im Netz auf den folgenden Seiten:

Seit Kurzem hat das Land Baden-Württemberg auch eine Corona-Hotline für Unternehmen eingerichtet. Die Hotline ist gebührenfrei unter der Rufnummer 0800 40 200 88 werktags von 9 bis 18 Uhr erreichbar.

Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus betroffen sind. Informationen finden Sie auf den Homepages des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg und des Bundesministeriums für Finanzen.

Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Umgang mit „Fake-News“ und Gerüchten

Insbesondere im Internet werden Theorien verbreitet, die von einer Corona-Hysterie sprechen und die Ernsthaftigkeit der Erkrankung Covid-19, welche durch den SARS-CoV-2 Virus ausgelöst werden kann, verharmlosen. Unter dem Titel „Coronavirus – unnötiger Alarm bei COVID-19?“ hat der angesehene Wissenschaftsjournalist Harald Lesch einen Video-Beitrag veröffentlicht. In diesem geht er faktenbasierend den Hysterie-Vorwürfen auf den Grund. Das sehenswerte Video finden Sie in der ZDF Mediathek. Ein guter Artikel zum Thema „Fake-News“ findet sich zudem unter ZEIT ONLINE. 

Herzliche Grüße

Ihr Team der Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg

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Rechtliche Auswirkungen des Coronavirus

Date of article: 23/03/2020

Daily News of: 24/03/2020

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Volksanwalt Bernhard Achitz antwortet auf arbeits- und sozialrechtliche Fragen. Universitätsprofessor Martin Spitzer beantwortet konkrete juristische Fragen zum Thema Privatrecht und Schadenersatz. Neue Verordnungen verändern den Alltag. Wer darf was? Welche Strafen drohen? Harald Eberhard, Professor für Öffentliches Rech, beschäftigt sich mit Fragen und Kritik zu den neuen Verordnungen, die unseren Alltag verändern.

Enorm viele Fragen von Bürgerinnen und Bürgern sind in der Redaktion "Bürgeranwalt" eingelangt: zum Thema Arbeitsmarkt, Kurzarbeit, neue Verordnungen, Einschränkung der Grundrechte, Schadenersatz und vieles mehr. Volksanwalt Bernhard Achitz, anerkannter Sozialrechtsexperte wird sozial- und arbeitsrechtliche Fragen beantworten. Martin Spitzer, Professor für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien wird insbesondere Fragen zum Schadenersatz erörtern und Harald Eberhard, Professor für Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität beschäftigt sich mit Fragen und Kritik zu den neuen Verordnungen, die unseren Alltag verändern.

Schadenersatz für Unternehmer?

Sehr oft geht es um die Frage, wie man jetzt zu Geld kommt, wenn Betriebe geschlossen werden müssen. Eine betroffene Selbstständige kritisiert etwa, dass die Bestimmung des Epidemiegesetzes außer Kraft gesetzt wurde, wonach behördlich gesperrte Betriebe ihre Kosten vom Staat ersetzt bekommen hätten. Achitz bestätigte, dass es für eine Entschädigung ihres Verdienstentgangs noch keine genauen Regelungen gibt, allerdings wurde ein Entschädigungsfonds angekündigt. Auch Betriebsunterbrechungs-versicherungen würden in vielen Fällen nicht zahlen, meinte Zivilrechtler Spitzer.

Lohn/Gehalt muss weiter bezahlt werden

Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte müssen hingegen ihren Lohn bzw. ihren Gehalt auch dann weiter bezahlt bekommen, wenn ihr Betrieb geschlossen werden muss. Bestehende Unklarheiten hat das Parlament am Wochenende beseitigt. Allerdings müssen die Beschäftigten auf Verlangen ihres Arbeitgebers Teile ihres Zeitausgleichs und ihres Urlaubs verbrauchen.

Kurzarbeit meist die beste Lösung

„Eine sehr sinnvolle Maßnahme ist auch die Kurzarbeit“, sagte Volksanwalt Achitz, „dadurch müssen Menschen nicht gekündigt werden, auch wenn der Betrieb im Moment keine Arbeit für sie hat.“ Sie bekommen 80 bis 90 Prozent ihres Entgelts weiterbezahlt, können also ihre laufenden Kosten weiterhin bezahlen. Der Arbeitgeber bekommt einen Großteil vom Arbeitsmarktservice (AMS) refundiert. „Der Betrieb hat den großen Vorteil, dass er auf erfahrene Leute zurückgreifen kann, sobald die Wirtschaft wieder anspringt. Er muss also nicht neue Beschäftigte suchen und erst einschulen. Das haben wir schon bei der letzten Wirtschaftskrise gesehen“, sagte Achitz.

Vorsicht bei einvernehmlichen Lösungen!

Nicht verboten sind Kündigungen, dabei muss sich der Arbeitgeber aber an die Kündigungsfristen halten und die Beschäftigten zumindest einige Wochen lang weiterhin voll bezahlen. Achitz: „Die Kurzarbeit ist in der derzeitigen Situation in den allermeisten Fällen die vernünftigere Lösung.“ Er warnte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer davor, voreilig zu unterschreiben, wenn der Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung des Arbeitsverhältnisses vorschlägt: „Damit verzichtet man auf die Kündigungsfrist.“

Arbeiten oder nicht arbeiten?

„Darf mein Arbeitgeber darauf bestehen, dass ich das Betreuungsangebot der Schule für meine Kinder nutze?“, fragt eine Angestellte. „Das ist eine schwierige Situation“, so Achitz, wenn der Arbeitgeber darauf besteht, dass gearbeitet wird, dann muss man arbeiten und die Kinder in die Schule schicken.

Manche wollen nicht arbeiten, bei anderen verhält es sich umgekehrt – sie wollen bereits vereinbarten Urlaub nicht antreten, weil sie ja jetzt ohnehin nicht verreise können. Aber: „Urlaub ist Vereinbarungssache, das gilt auch für die Rücknahme der Urlaubsvereinbarung.“

Arbeitgeber für Ein-Meter-Abstand verantwortlich

Ein Bauarbeiter beklagt, dass er den vorgeschriebenen Ein-Meter-Abstand nicht einhalten könne, weder bei der Arbeit noch im Auto, mit dem er mit sieben Kollegen auf die Baustelle gebracht werde. Für Volksanwalt Achitz ist der Fall klar: „Auch bei der Arbeit ist der Abstand von einem Meter einzuhalten, und dafür hat der Arbeitgeber zu sorgen. Wenn die Arbeit überhaupt fortgesetzt werden kann, dann muss er andere Transportmöglichkeiten und Pausenräume zur Verfügung stellen.“

Sorge um Pflege

Sorgen machen sich die „Bürgeranwalt“-Zuseher auch um die 24-Stunden-Pflege ihrer Angehörigen. Pflegepersonal könnte sowohl aus gesundheitlichen Gründen als auch wegen der Reisebeschränkungen Österreichs oder anderer Länder ausfallen. Hier hat die Bundesregierung die Möglichkeit geschaffen, Zivildiener heranzuziehen. Auch frühere Zivildiener können wieder eingezogen werden, so Professor Eberhard. Auch Milizsoldaten können mobilisiert werden.

Fristen vor Gericht

Abwarten können Menschen, die vor Gericht gehen wollen: Fristen werden verschoben, vorläufig bis Mai. Professor Spitzer: „Man muss sich also keine Sorgen machen, dass etwas verjährt.“ Ein Problem für viele könne aber sein, dass sie dadurch länger warten müssen, um an ihr Geld zu kommen, warf Volksanwalt Achitz ein: „Darüber wird man sich noch Gedanken machen müssen.“ Laut Spitzer dürften Richterinnen und Richter aber auch auf den Fristaufschub verzichten, also im normalen Tempo entscheiden.

Außer Haus gehen dürfen ist „grundrechtlich notwendig“

In der Verordnung des Gesundheitsministers ist klargestellt, dass man – allein oder mit Mitbewohnerinnen/Mitbewohnern und unter Einhaltung des Ein-Meter-Abstands zu anderen Menschen – trotz der Ausgangsbestimmungen nach wie vor das Haus verlassen darf, nicht nur, um arbeiten oder einkaufen zu gehen, sondern auch für Spaziergänge und Ähnliches. "Und das ist auch grundrechtlich notwendig“, stellte Experte Eberhard klar. Gegen alle Verordnungen, aber auch gegen Akte der Polizei könne man sich auch in der jetzigen Situation rechtlich zur Wehr setzen: „Der Rechtsstaat ist intakt.“ – „Und wenn der Instanzenzug ausgeschöpft ist, kann man sich immer noch an die Volksanwaltschaft wenden“, ergänzte Volksanwalt Achitz.

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Information of the Court of Justice of the EU: Entry into office of a new Advocate General at the Court of Justice

Date of article: 23/03/2020

Daily News of: 24/03/2020

Country:  EUROPE

Author: Court of Justice of the European Union

Article language: en

Link to the full information: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-03/cp200034en.pdf

Available languages: bg es cs da de et el en fr hr it lv lt hu mt nl pl pt ro sk sl fi sv

Court of Justice of the European Union

PRESS RELEASE No 34/20

Luxembourg, 23 March 2020 
 
Entry into office of a new Advocate General at the Court of Justice
 
By decision of 11 March 2020, the representatives of the Member States have appointed, as Advocate General at the Court of Justice, for the period from 23 March 2020 to 6 October 2024, Mr  Jean Richard de la Tour, who replaces Mr Yves Bot, who died on 9 June 2019.
In light of the exceptional circumstances, a ceremony at which the formal oath was taken was held today remotely, using video-conference technology, on the occasion of the entry into office of Mr Jean Richard de la Tour, in compliance with the health guidelines currently applicable.

 

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Cour de justice de l'UE : Entrée en fonctions d’un nouvel avocat général à la Cour de justice

Date of article: 23/03/2020

Daily News of: 24/03/2020

Country:  EUROPE

Author: Court of Justice of the European Union

Article language: fr

Lien: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-03/cp200034fr.pdf

Langues disponibles : bg es cs da de et el en fr hr it lv lt hu mt nl pl pt ro sk sl fi sv

Cour de justice de l’Union européenne

COMMUNIQUE DE PRESSE n° 34/20 

Luxembourg, le 23 mars 2020
  
Entrée en fonctions d’un nouvel avocat général à la Cour de justice
 
Par décision du 11 mars 2020, les représentants des gouvernements des États membres ont nommé, en qualité d'avocat général à la Cour de justice, pour la période allant du 23 mars 2020 au 6 octobre 2024, M. Jean Richard de la Tour en remplacement de Yves Bot, décédé le 9 juin 2019.
Une cérémonie de prestation de serment à l'occasion de l'entrée en fonctions de M. Jean Richard de la Tour s'est tenue aujourd'hui à distance, grâce aux moyens technologiques de visioconférence, compte tenu des circonstances exceptionnelles liées à la crise sanitaire actuelle.
 

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