Tätigkeitsbericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche 2022/2023: stationäre Hilfen, intensivpädagogischer Betreuungsbedarf und Essensgeld
Date of article: 13/06/2024
Daily News of: 13/06/2024
Country: Germany
- Schleswig-Holstein
Author: Regional Ombudsman of Schleswig-Holstein
Article language: de
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat heute (Donnerstag) den vierten Tätigkeitsbericht als Ombudsperson der Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt. „Im Berichtszeitraum 2022 und 2023 waren insgesamt 761 Petitionen durch die Beschwerdestelle zu bearbeiten. Das sind 184 Eingaben mehr als im vorherigen Berichtszeitraum“, sagte El Samadoni. Gründe für diesen Anstieg sieht die Bürgerbeauftragte in der besseren Bekanntheit der Beschwerdestelle sowie dem zunehmenden Bedürfnis an Unterstützung und Beratung im Bereich der stationären Hilfen.
Seit Einrichtung der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche im Jahr 2016 wurden bis Ende 2023 damit 2.369 Petitionen bearbeitet. Im aktuellen Berichtszeitraum 2022/2023 lag der thematische Schwerpunkt mit 438 Eingaben erneut bei den Hilfen zur Erziehung, wobei ein Großteil (323 Fälle) Probleme und Fragen aus dem Bereich der stationären Maßnahmen, also der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen, zum Gegenstand hatte. Im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum (225 Fälle) gab es hier einen deutlichen Zuwachs von fast 100 Eingaben. In weiteren 115 Fällen ging es im aktuellen Berichtszeitraum um ambulante Erziehungshilfen.
Positiv bewertet die Bürgerbeauftragte, dass sich im Berichtszeitraum mehr Kinder und Jugendliche als in den Vorjahren direkt an die Beschwerdestelle wandten. So stieg die Zahl um 30 auf 127 Eingaben an. Von diesen 127 Kindern und Jugendlichen waren 97 selbst in Wohngruppen oder Heimeinrichtungen untergebracht. „Ziel ist es weiterhin, dass mehr Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen Kenntnis von der Beschwerdestelle als unabhängige, erreichbare Ansprechpartnerin haben“, so El Samadoni. Die jüngste Anruferin, die die Beschwerdestelle kontaktierte, war in diesem Berichtszeitraum ein zehnjähriges Mädchen, das verschiedene Regelungen ihrer Wohngruppe als zu streng empfand.
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