Verstärkter Ausbau internationaler Zugverbindungen

Date of article: 20/03/2024

Daily News of: 21/03/2024

Country:  Germany

Author: Federal Committee on Petitions of Germany

Article language: de

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für einen verstärkten Ausbau internationaler Zugverbindungen ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit dem Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) „als Material“ zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Die Unionsfraktion sowie die Gruppe Die Linke hatten für das höhere Überweisungsvotum „zur Erwägung“ plädiert.

Europa biete geeignete geographische und politische Voraussetzungen für ein internationales Zugnetz, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 137062). „Leider machen die meisten Züge - trotz Schengen und einheitlicher Spurbreite - an den nationalen Grenzen halt“, bedauert der Petent. Deutschland habe eine strategisch wertvolle Position für Verbindungen durch Europa und befinde sich dadurch in der Position, „mit der Infrastruktur sowohl die diplomatischen Beziehungen und die Völkerverständigung mit unseren Nachbarn zu vertiefen als auch den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken“.

Die Petition stimme mit den Zielen, die sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag gesetzt habe, überein, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Darin wird auch auf eine Stellungnahme des BMDV verwiesen, wonach sich Deutschland auch im europäischen Schienenverkehr für die Verbesserung des grenzüberschreitenden Schienenpersonenfernverkehrs einsetze. Auf Grundlage des 2020 von der Bundesregierung vorgestellten TEE-Konzepts, das zum Ziel habe, den grenzüberschreitenden eigenwirtschaftlichen Schienenpersonenfernverkehr zu stärken, seien weitere attraktive Verbindungen zwischen europäischen Metropolregionen per Eisenbahn etabliert worden. Zudem sollen laut BMDV grenzüberschreitend Buchungen verbessert und durch Digitalisierung erleichtert werden.

Zudem weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass auch der Schienengüterverkehr im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum vergemeinschaftet sei. Basierend auf einer EU-Verordnung seien insgesamt elf Schienengüterverkehrskorridore eingerichtet worden, die Häfen, Terminals, Verkehrsknotenpunkte in allen europäischen Mitgliedstaaten miteinander verbinden. Die EU-Kommission erarbeite außerdem zurzeit ein „greening freight package“, das rechtliche Regelungen enthalten werde, um im Bereich des Güterverkehrs zu mehr Nachhaltigkeit zu kommen. Ein Schwerpunkt werde auch sein, vorhandene Kapazität besser zu nutzen. Vor diesem Hintergrund und um auf das Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu machen, empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr als Material zu überweisen, heißt es in der Vorlage.

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Volksanwaltschaft erreicht einheitliche Regeln für Pflegeausbildungsprämie

Date of article: 20/03/2024

Daily News of: 21/03/2024

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Im Juli hat die Volksanwaltschaft in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ darauf aufmerksam gemacht, dass sich jedes Bundesland für die Auszahlung der vom Bund finanzierten Pflegeausbildungs-Prämie seine eigenen Regeln machen konnte. Volksanwalt Bernhard Achitz: „Es freut mich, dass Sozialminister Johannes Rauch diesem Wildwuchs nach wiederholter Kritik durch die Volksanwaltschaft mittlerweile ein Ende gesetzt hat. Es gibt jetzt einheitliche Regeln für ganz Österreich. Erfreulich ist das zum Beispiel für Lena Marie H. aus Judenburg in der Steiermark, die ursprünglich keine Prämie erhalten hat, weil sie in Kärnten in Ausbildung war. Sie hat mittlerweile ihre Ausbildung absolviert und die Prämie nachträglich bekommen.“

Geld des Bundes, aber Länder stellten Willkür-Regeln auf

Lena Marie H. aus Judenburg in der Steiermark absolvierte eine Pflegeausbildung in Klagenfurt. Eine dafür vorgesehene Ausbildungsprämie von 600 Euro bekam sie vom Land Kärnten aber nicht. Denn sie hatte vor, nach der Ausbildung weiter in der Steiermark zu arbeiten. Die Richtlinie aus Kärnten sah jedoch vor, dass nur jene Auszubildenden die Prämie erhielten, die sich verpflichten, ihrer Arbeit zumindest ein Jahr lang in Kärnten nachzugehen.

Volksanwalt Achitz schloss sich der Kritik an: „Den Personalmangel in der Pflege gibt es in ganz Österreich. Niemand versteht, warum hier jedes Land seine eigenen Regeln machen darf. Menschen orientieren sich nicht an Landesgrenzen, sie suchen sich die Arbeit in der Nähe des Wohnorts, oder nach der verkehrsgünstigen Lage. Das muss nicht in dem Land sein, wo der Wohnort ist.“

Immer wieder Bundesländer-Fleckerlteppich

Zuvor hatten sich auch schon beim Corona-Bonus Betroffene an die Volksanwaltschaft gewandt, weil sie wegen in manchen Bundesländern eingeführten Stichtags-Regelungen keine Prämie bekommen hatten, obwohl sie ihnen wegen langer Beschäftigung in der Pflege eigentlich zustehen hätte müssen. „Immer wieder vergibt der Bund Geld, überlässt die Verteilung und leider auch die Regeln aber den Bundesländern. Die Folge sind neun unterschiedliche Vorgehensweisen“, kritisiert Achitz.

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

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Forderung nach Weiterbetrieb von Kernkraftwerken abgelehnt

Date of article: 13/03/2024

Daily News of: 15/03/2024

Country:  Germany

Author: Federal Committee on Petitions of Germany

Article language: de

13.03.2024 Petitionen — Ausschuss — hib 143/2024

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich gegen den Betrieb deutscher Kernkraftwerke aus. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Ampelfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie der Gruppe Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung nach einem Weiterbetrieb deutscher Kernkraftwerke abzuschließen, da kein parlamentarischer Handlungsbedarf im Sinne der Eingabe zu erkennen sei. Sowohl die CDU/CSU-Fraktion als auch die AfD-Fraktion bewerteten das anders. Sie sprachen sich für eine Überweisung der Petition an die Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ aus.

In der aus dem Juli 2022 stammenden öffentlichen Petition (ID 1365760) wird für den Weiterbetrieb der deutschen Kernkraftwerke plädiert. Der Petent verweist auf die „Stuttgarter Erklärung“ vom 25. Juli 2022, in der 19 erstunterzeichnende aktive Professorinnen und Professoren deutscher Universitäten die sofortige Aufhebung der Atomausstiegs-Paragrafen im Atomgesetz und eine Prüfung der sicherheitstechnischen Betriebserlaubnis fordern, um deutschen Kernkraftwerken den Weiterbetrieb zu ermöglichen. Mit einseitiger Ausrichtung auf Sonne, Wind und Erdgas sei Deutschland in Energienot manövriert worden, heißt es in der Eingabe, die am 19. November 2022 in öffentlicher Sitzung durch den Petitionsausschuss beraten wurde. Steigende Energiepreise und sinkende Versorgungssicherheit gefährdeten Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand, schreibt der Petent. Das Festhalten am deutschen Atomausstieg verschärfe diese Gefahren und bremse - zusammen mit anhaltender Kohleverstromung - den internationalen Klimaschutz.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung geht der Petitionsausschuss auf die Gefahren durch einen Reaktorunfall und die Problematik der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ein. Die Möglichkeit von Unfällen mit großen radioaktiven Freisetzungen sei nicht völlig ausschließen, heißt es. Diese Erkenntnis sei durch die Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahre 2011 neuerlich bestätigt worden. Sie habe gezeigt, „dass die Risiken eines großen Unfalls nicht nur hypothetisch sind, sondern sich solche großen Unfälle sogar in einem Hochtechnologieland wie Japan ereignen können“.

Der Schutz von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit der Bevölkerung und der natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen gebiete, radioaktive Abfälle für „immer“ sicher von der Biosphäre getrennt aufzubewahren, heißt es weiter. Dabei stehe die mögliche Strahlenbelastung über sehr lange Zeiträume und damit die Langzeitsicherheit der erforderlichen Endlagerung im Vordergrund. Die geordnete Beendigung der Kernenergienutzung trage dazu bei, den Umfang des radioaktiven Abfalls zu begrenzen.

Verwiesen wird zudem darauf, dass der Petent die Gefährdung der Energieversorgung sowie steigende Energiepreise als Begründung für sein Anliegen angeführt habe. Festzustellen sei jedoch, dass die Energieversorgung gesichert sei und sich die Großhandelspreise stabilisiert hätten.

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„Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

Date of article: 12/03/2024

Daily News of: 14/03/2024

Country:  Germany - Thuringia

Author: Regional Ombudsman of Thuringia

Article language: de

Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, hat heute seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 an die Präsidentin des Thüringer Landtags, Birgit Pommer, übergeben. Im Landtag stellte Herzberg den Bericht öffentlich vor.

Der Titel  „Augenhöhe trotz Krisenmodus. Was Bürger zu Recht erwarten“ macht deutlich, worum es Herzberg geht: Bürgerinnen und Bürger dürfen – auch in Krisenzeiten – erwarten, dass Behörden mit ihnen „auf Augenhöhe“ agieren.

Herzberg wörtlich: „Der Krisenmodus betrifft die Politik und die Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Spätestens seit Corona sind auch viele Verwaltungsebenen davon betroffen. Das spüren die Menschen – wenn sie lange Bearbeitungszeiten ertragen, in den Schleifen der Servicetelefone festhängen, keine Termine erhalten oder von genervten Sachbearbeitern erklärt bekommen, was alles nicht geht. Die Krisen in der Verwaltung heißen Personalmangel, fehlende Technik, komplizierte Gesetze oder hoher Zeitdruck. Dieser Krisenmodus darf aber nicht dazu führen, dass Bürger hingehalten, abgefertigt oder reflexhaft auf den Rechtsweg verwiesen werden. Die Menschen in Thüringen erwarten zu Recht, dass Behörden die Vorgänge zeitnah bearbeiten, bürokratiearm agieren und gut erreichbar sind. Dabei sollen sie verständlich mit den Menschen reden. Genau das meint Augenhöhe.“

Im Berichtskapitel „Brennpunkte“ benennt der Bürgerbeauftragte besonders drängende Probleme im Berichtsjahr. Herzberg kritisiert die monatelangen Probleme bei der praktischen Umsetzung einer Thüringer Verordnung, nach der Pflegebedürftige den sogenannten Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe erhalten können. Er zeigt auf, welche Differenz zwischen Anspruch und Wirklichkeit betroffene Kinder und deren Eltern beim Thema Inklusion erleben. Überlange Wartezeiten bei der Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen sind ein weiterer Brennpunkt.

Herzberg dazu: „Mir ist wichtig, dass die Probleme gesehen werden. Nur dann können die Zuständigen in je eigener Verantwortung für Abhilfe sorgen.“

Der Bericht enthält aber nicht nur Kritik, sondern auch viele Einzelbeispiele, bei denen der Bürgerbeauftragte informieren, unterstützen und vermitteln konnte. So konnte er z.B. einer Frau helfen, die in den 1970er Jahren im Jugendwerkhof eine Ausbildung begonnen hatte, die 15-monatige Ausbildungszeit aber zunächst von der Rentenversicherung nicht anerkannt wurde. Ebenso wird von einer  Mutter berichtet, die in ihrem monatelangen Kampf um einen Schulbegleiter für ihr Kind Unterstützung erhielt.

Herzberg dazu: „Auch wenn die Fälle oft komplex und vielschichtig sind, auch wenn eine Behörde nicht sofort den geeigneten Weg gefunden hat - der erste Schritt zur Lösung ist immer die Augenhöhe zwischen Bürger und Behörde. Konflikte versachlichen, zuhören, sich gegenseitig ernst nehmen: all das hilft. Es hilft auch dann, wenn am Ende die rechtlichen Rahmenbedingungen zu keiner Entscheidung im Sinne des Bürgers führen.“

Der statistische Teil des Berichts gibt Auskunft darüber, dass Bürgerinnen und Bürger in insgesamt 1.417 Anliegen beim Bürgerbeauftragten um Unterstützung gebeten haben. Herzberg: „Der Anstieg bei den Fallzahlen um fast 60% zeigt mir, wie sehr Verwaltungen unter Druck stehen und dann auch fehleranfälliger sind. Es wird aber auch deutlich, wie wichtig das Informations- und Vermittlungsangebot des Bürgerbeauftragten ist.“

1.407 Anliegen wurden in 2023 abgeschlossen. Dabei konnte der Bürgerbeauftragte in jedem 6. Fall das Problem im Sinne des Bürgers lösen. Hinzu kommen 36,7 Prozent, bei denen die erfragten Informationen gegeben werden konnten. Bei weiteren 13,6 Prozent wurde die Angelegenheit vom Bürgerbeauftragten aufgenommen und entweder direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet (4,6 Prozent) oder dem Bürger wurde die zuständige Stelle benannt, an die er sich dann selbst wenden konnte (9 Prozent). Somit haben die Bürger in 2/3 der Anliegen die erwartete Unterstützung und Hilfe erhalten.

Bei 26,8 Prozent der Anliegen konnte der Bürgerbeauftragte dem Problem nicht unmittelbar abhelfen. Er prüfte aber den Sachverhalt und erläuterte den Bürgerinnen und Bürgern das Handeln der Verwaltung. Herzberg dazu: „Auch wenn sich das Behördenhandeln als richtig darstellt, tragen die unabhängige Prüfung und die Erläuterungen  zum Verständnis bei den Betroffenen bei – und damit nicht selten auch zu einer besseren Akzeptanz des Verwaltungshandelns.“

Den Jahresbericht 2023 finden Sie hier (PDF).

 

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Sozialsprechstunde: Bürgerbeauftragte berät in Heide

Date of article: 06/03/2024

Daily News of: 08/03/2024

Country:  Germany - Schleswig-Holstein

Author: Regional Ombudsman of Schleswig-Holstein

Article language: de

Probleme beim Bürgergeld, wie zum Beispiel mit der Übernahme der Kosten für Miete oder Heizung, mit der Hilfe zum Lebensunterhalt, dem Wohngeld oder auch mit Leistungen der Krankenkassen oder Schwierigkeiten beim Kindergeld - die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hilft bei allen Fragen rund um das Sozialrecht. Darüber hinaus berät die Bürgerbeauftragte auch als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes und als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen dieser Sprechstunde. Zudem ist die Bürgerbeauftragte auch Beauftragte für die Landespolizei und damit Ansprechpartnerin für Beschwerden von Bürger*innen und Eingaben von Polizist*innen.

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