Statement by the Ombudsman

Date of article: 08/09/2022

Daily News of: 12/09/2022

Country:  United Kingdom - Wales

Author: Public Services Ombudsman for Wales

Article language: en

It is with great sadness that we have learnt about the passing of Her Majesty Queen Elizabeth II.

We unite in grief with the entire nation and extend our deepest condolences to Her Majesty’s family.


Michelle Morris

Public Services Ombudsman for Wales

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Arrêt de la Cour dans l’affaire C-391/20 | Cilevičs e.a.

Date of article: 07/09/2022

Daily News of: 12/09/2022

Country:  EUROPE

Author: Court of Justice of the European Union

Article language: fr

Link: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-09/cp220141fr.pdf

Languages available: de et fr lv lt nl

COMMUNIQUE DE PRESSE n° 141/22

Luxembourg, le 7 septembre 2022

L’obligation de dispenser des programmes d’enseignement supérieur dans la langue officielle de l’État membre peut être conforme à la liberté d’établissement

L’Union respecte l’identité nationale de ses États membres, dont fait aussi partie la protection de la langue officielle de l’État membre concerné

Vingt membres du Parlement letton contestent devant la Cour constitutionnelle lettonne la constitutionnalité de la loi relative aux établissements d’enseignement supérieur. Cette loi prévoit l’obligation pour les établissements d’enseignement supérieur, y compris les établissements privés, de dispenser les programmes d’enseignement exclusivement en langue lettonne. Toutefois, ladite loi prévoit quatre exceptions à cette obligation, ayant trait, premièrement, aux étudiants étrangers et à la coopération européenne ou internationale, deuxièmement, à un cinquième du nombre de crédits, troisièmement, à l’étude des langues et cultures étrangères et, quatrièmement, aux programmes d’enseignement conjoints. Par ailleurs, la loi lettonne sur les établissements d’enseignement supérieur n’est pas applicable à deux établissements privés, qui demeurent régis par des lois spéciales et peuvent continuer à proposer des programmes d’enseignement dans d’autres langues officielles de l’Union.

(...)

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(EP) The European Ombudsman presents her Annual Report 2021 to MEPs

Date of article: 08/09/2022

Daily News of: 08/09/2022

Country:  EUROPE

Author: Committee on Petitions of the European Parliament

Article language: en

On Thursday, the Petitions Committee will receive the European Ombudsman Emily O’Reilly, who will brief them on her annual report 2021.

The Ombudsman will describe her office’s activities in 2021. This was a year still largely overshadowed by the pandemic, as detailed in the report. After the presentation, MEPs will comment on the presentation and share their views on the Ombudsman’s activities and their relationship with the EU institutions.


Where: European Parliament in Brussels, Spinelli building, room 1G3

When: Thursday 8 September, ca. 09.15 CEST


You can follow the discussion here (live and video-on-demand).

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The European Ombudsman is recruiting inquiry officers - Last days to apply!

Date of article: 08/09/2022

Daily News of: 08/09/2022

Country:  EUROPE

Author: European Ombudsman

Article language: en

The following vacancy notices are currently open:

Inquiries Officer in the Office of the European Ombudsman OMB/6/2022 - Temporary agent - AD5 Call for expression of interest  for immediate recruitment & drawing-up a reserve list

The inquiries officer in the Ombudsman's Office must necessarily have a very good command of English. The documents concerning the call for expression of interest are therefore only available in English.

Candidates are informed that they are not allowed to contact personally members of the Selection Committee and that doing so constitutes grounds for disqualification from the procedure.

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Kollegiale Missstandsfeststellung: Grundlegende Pflegestandards missachtet

Date of article: 08/09/2022

Daily News of: 08/09/2022

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Die Salzburger Heimaufsicht beschränkt sich auf Empfehlungen, statt einzuschreiten. Die Volksanwaltschaft sieht erhebliche Missstände in der Salzburger Pflegeheim-Aufsicht und fordert bundeseinheitliche Regelung von Minister Rauch.

Bei einer unangekündigten Kontrolle Ende April 2022 fand die zuständige Kommission der Volksanwaltschaft in einem Salzburger Pflegeheim überlastetes Personal und eine schmerzgeplagte Bewohnerin, die nur mehr 42,5 Kilo wog und bereits so wundgelegen war, dass durch die offene Wunde der Steißknochen frei zu sehen war und sich Fäulnisgeruch verbreitete. „Die Kommission sah darin bereits ‚gefährliche Pflege‘, sowohl anonyme als auch namentlich gezeichnete Beschwerden über dieses Heim gab es zuhauf – und trotzdem war das Vorgehen der Aufsichtsbehörde – freundlich gesagt – sehr zurückhaltend“, sagt Volksanwalt Achitz: „Verbindliche aufsichtsbehördliche Maßnahmen wurden nicht gesetzt.“

„Alarmiert durch die Volksanwaltschaft, fand nach dem Kommissionsbesuch erneut ein Besuch der Heimaufsicht statt, bei dem hauptsächlich kritisiert wurde, dass Wohnräume und Nasszellen nicht ordentlich geputzt worden seien“, begründet Volksanwalt Bernhard Achitz, warum das Kollegium der Volksanwaltschaft einstimmig eine Missstandsfeststellung beschlossen hat. „Aufsichtsbehörden müssen kontrollieren, ob die Pflege angemessen und menschenwürdig durchgeführt wird“, fordert Achitz. Auch Pflegeminister Johannes Rauch ist gefordert: „Um hochwertige Pflege sicherzustellen, braucht es bundeseinheitliche Regelungen für qualitative Mindeststandards sowie bundeseinheitliche Maßstäbe für die Aufsichts- und Kontrolltätigkeit der Länder.“ 

Obwohl der private Heimträger auf seiner Website mit dem Einsatz speziell ausgebildeter „Pain Nurses“ wirbt, wurde der Verband der genannten Bewohnerin durchgeführt, ohne sie zu fragen, ob sie ein Schmerzmedikament benötigen würde. Sie hat auch keines bekommen. Professionelle Pflegediagnosen und eine Evaluierung der Wirksamkeit fehlten auch bei anderen Bewohnerinnen und Bewohnern weitgehend, was die Kommission zur Feststellung veranlasste, dass inzwischen von „gefährlicher Pflege“ ausgegangen werden müsse.

Behörde gibt Empfehlungen, sagt aber gleich dazu, dass sie die Umsetzung nicht weiterverfolgt

Auch die Salzburger Landesregierung stellte bereits im Rahmen ihrer Aufsichtsbesuche im Jahr 2021 sowie 2022 Defizite im Bereich der Dokumentation und des Umgangs mit Schmerz- und Mangelernährung sowie mit Dekubitusgeschehen fest und erkannte Unzulänglichkeiten im Pflegeprozess. Die Aufsichtsorgane sprachen zwar Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung aus, wiesen den Heimbetreiber aber explizit daraufhin, dass die Beseitigung ausschließlich in dessen Eigenverantwortung liege und die Umsetzung nicht weiter von der Aufsichtsbehörde verfolgt würde.

Es würde eine Kompetenzüberschreitung der Aufsichtsbehörde darstellen, verbindliche Vorgaben zur inhaltlichen Ausgestaltung der Pflege zu erteilen, teilte die Salzburger Landesregierung im Mai 2022 mit. Die Volksanwaltschaft sieht das anders, so Achitz: „Aufsichtsbehördliche Kontrollen müssen darauf abstellen, ob durch pflegerische Interventionen Selbstbestimmtheit, Lebensqualität und Gesundheit von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern erhalten, Krankheiten vermieden und vermeidbares Leiden durch eine professionelle Versorgung verringert werden.“

Situation verschlimmerte sich weiter

Im Juni 2022 erreichte ein anonymes Schreiben die Volksanwaltschaft, das offensichtlich von einem Teil des Heimpersonals stammte. Darin wurde berichtet, dass die (personelle) Situation seit dem letzten Kommissionsbesuch noch prekärer sei, sowohl im Nacht- als auch im Tagdienst regelmäßig Pflegepersonal fehle. Man sehe keine Möglichkeit mehr, die Bewohnerinnen und Bewohner adäquat zu versorgen. Eindringlich wurde um Unterstützung ersucht. Die Lebenslage von Pflegebedürftigen muss grundsätzlich als verletzlich angesehen werden und die Salzburger Landesregierung muss sich von der absurden Rechtsauffassung verabschieden, dass die Aufsichtsbehörde nur für die Kontrolle struktureller landesrechtlicher Minimalvorgaben zuständig ist und sich nicht zu kümmern braucht, ob Bewohnerinnen und Bewohner ihrem Gesundheitszustand entsprechend ausreichend Nahrung und Flüssigkeit verabreicht wird und wie mit gesundheitlichen Gefahren  wie etwa Inkontinenz, Dekubitus, Schmerzen, Wunden und Stürzen umgegangen wird.

Aufsichtsbehörden müssen kontrollieren, ob Pflege angemessen und menschenwürdig durchgeführt wird

„Immer wenn der Staat die Erbringung gesundheitlicher und pflegerischer Leistungen Dritten überlässt, ist er auch verpflichtet, die Aktivitäten dieser Diensterbringer zu regulieren, um Verletzungen von Menschenrechten vorzubeugen. Vor allem wenn die Personalnot-bedingten Risiken für Leben und Gesundheit bereits erkennbar sind. Aufsichtsbehörden müssen kontrollieren, ob die Pflege angemessen und menschenwürdig durchgeführt wird“, fordert Achitz. Auch Pflegeminister Johannes Rauch ist gefordert: „Um hochwertige Pflege sicherzustellen, braucht es bundeseinheitliche Regelungen für qualitative Mindeststandards sowie bundeseinheitliche Maßstäbe für die Aufsichts- und Kontrolltätigkeit der Länder.“ Diese hat auch bereits der Rechnungshof eingemahnt. 

Inzwischen wurden dem Heimträger von der Landesregierung zumindest Vorgaben gemacht, wonach angesichts der prekären Personalsituation bis Ende August 2022 etliche Bewohnerinnen und Bewohner in andere Einrichtungen verlegt werden müssen.

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